Fliegen immer schwerer . . .

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    • Fliegen immer schwerer . . .

      Hallo zusammen,

      mich beschäftigt gerade leider mal wieder ein akutes Thema. Wo mich Eure Meinungen/Erfahrungen und evtl. Lösungen interessieren würden.

      Geht um folgendes :

      Da ich selber gewerblicher Drohnenpiloten bin und deswegen auch des Öfteren auf Veranstaltungen gebucht werde. Musste ich in der letzten Zeit leider immer wieder feststellen, das man trotz einer AE und einer vorherigen Ankündigung/Anmeldung bei der Kommune immer öfter ein Verbot für gewisse Plätze zum starten bekommt. Hier betrifft es zB. speziell oder vermehrt Hochzeiten.

      Auch wenn man den Kommunen seine Erfahrung vorweist, eine AE und eine Versicherung vorlegt, den Beweis der professionellen Gewerblichen Nutzung und sogar den Hinweis das man Max. 30-50m Höhe (je nach Flugzone) nicht überschreitet bekommt man ein NEIN für einen Aufstieg. Nicht einmal wenn man bereit ist eine "Gebühr" zu bezahlen. Dies ganze betrifft naturlich nur spezielle Locations wie Stadtpark, Schlösser ect.

      Das ganze macht es natürlich extrem schwer hier arbeiten zu können. Hat hier wer ähnliche Erfahrungen oder sogar Lösungen?

      Es ist schon ätzend das jeder (sorry) Depp auf Veranstalltungen Fotografieren darf, wir gewerblichen Kopterpiloten aber nicht. Aber wir dürfen und müssen für jeden Mist Geld latzen wie zB. ne AE die uns als "gewissenhafte Profis" ausweisen sollte. Aber im Ende bringt uns diese AE ja gar nichts. Da hast als Privater echt mehr "Rechte". :(

      Freue mich über Eure Meinungen/Erfahrungen.
    • Was hat die Kommune denn da zu dagen? Du musst doch nur die Polizei informieren wenn du in Stadten fliegst. Wenn du nicht über die Hochzeitsgesellschaft (Menschenmenge) fliegst ist doch alles prima. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? 0o
      -Erebos Air
    • Die Tendenz sehe ich auch.
      Je nach PI und je nach Grundstück, verlangt auch die Polizei manchmal schon die Dokumente zu sehen, also die AE, Versicherung und vor allem: die Freigabe/Erlaubnis des Grundstücksinhabers...
      Klar kann man diskutieren, dass dies ja gar nicht notwendig sei und man ja nur "melden" muss, wann und wo man aufstiegt.
      Manche (wenige) Regionen, sind da viel "kritischer" als andere...(z.B. bei der Staatskanzlei = Hofgarten)
      -> Info: schloesser.bayern.de/deutsch/s…drehgenehm/drehgenehm.htm

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von NikLover ()

    • @Erebos Air: Das mag schon sein! Wüsste nur gerne ob jemand da Wege / Argumente kennt um dort als gewissenhafter gewerblicher trotzdem ne Erlaubnis zu kriegen.

      Letztendlich bin ich da ja dann auch sowas wie ein Foto-/Videograf. Nur das interessiert die ja leider nicht.

      Verstehe auch nicht warum die es Verbieten!?!?!
      1)Sind wir versichert
      2)Ist es bei zB. ner Hochzeit ja auch gewünscht.
      3)Das ganze Gewerblich und dementsprechend "sollte" man eine gewisse Professionalität und Sicherheit des Piloten voraussetzten können.

      Man, man, man! Verstehe nicht warum es den (hoffentlich) gewissenhaften Gewerblichen Piloten soooo schwer gemacht wird. Als Privater hast es echt einfacher. Da kannst quasi "einfach" starten wo und wann Du magst. Bei ner Privatperson würde ich es ja noch verstehen das man das verbietet da sonst jeden Tag (übertrieben gesagt) zig Kopter da rumschwirren würden. Aber gewerbliche Fragen extra mit Begründung & AE extra an.
    • Ich bin versichert, das ist erlaubt, es kommt keiner zu Schaden. Mehr kannst du eigentlich nicht sagen.

      Ach ja, auch noch dass du das ganze professionell machst und schon ordentlich Erfahrung hast.
      Wenn das alles nicht hilft würde ich mal anrufen und nett fragen warum denn nicht. Die Argumente wären interessant zu hören, und vielleicht kommt der zuständige dann auch auf die Idee, dass das ganze doch nicht so schlimm ist.
      -Erebos Air
    • Selbst wenn du versichert zu sein scheinst, sobald du keine Genehmigung zu Starten des Grundstückinhabers hast, entspricht das nicht den Auflagen der AE. Die Versicherung wird im Schadenfall zwar zahlen müssen, hält sich dann aber mit Sicherheit umgehend an deine Person, da du die geforderten Regularien missachtet hast.Kannst ja mal den in deiner AE genannten Sachbearbeiter anrufen... :)
    • Funny, wenn du das genau ergründen willst, mußt Rechtsbeistand nehmen, gegen Ablehnung klagen. DANN bekommst garantiert eine Begründung. Vermutlich von DIESER Behörde aber nur noch Gegenwind.

      Wenn man damit seine Brötchen verdienen will, muss man halt im Vorfeld Locations sichten, abfragen.
      uU sogar Verträge machen über X malige Nutzung p.A.

      Oder halt was anderes suchen. Es gibt auch viele Sehenswürdigkeiten in Privatbesitz.
      Aber auch der will vermutlich eine Aufwandsentschädigung.

      Wir leben nun mal in über regulierten Ländern, da man oft die großen Probleme nicht auf die Kette bekommt....löst man die kleinen Probleme mit voller Härte.
    • Kein Wunder die Sommerloch Gazetten mit solchen Meldungen sind Schuld!
      "Schwer" macht man es sich nur selbst, wenn man sich alles gefallen lässt und auf jeden Pfurz ohne Ahnung-Erfahrung+Praxis hört!!!

      Schwabhausen | 07.08.2016 |
      Kollision von Drohne und Airbus hätte Menschenleben gefährdet
      Der Pilot des mit mehr als 110 Menschen besetzten Passagierflugzeugs hatte in 1700 Metern Höhe plötzlich das Fluggerät bemerkt.

      pnp.de/nachrichten/bayern/2176…chenleben-gefaehrdet.html

      1700 Meter klar doch..
      Wohl eher ein Storch sage ich, oder eins von den 10 Bierchen des Piloten war "schlecht"...
      Eine Inspire ist auf dem Gazettenfoto..
      Jeder Anfänger weiß, dass die nicht auf diese Höhen kommen und der Rückflug, auch für alle anderen ohne Limits dürfte im Crash enden, wegen des Akkus....

      Hab noch ein bischen gegoogelt und eine andere Seite der Gazette zum Thema gefunden, wo nun eine Phantom im Gruselkabinett der Vollverblödeten Journaille zu sehen ist:
      pnp.de/nachrichten/bayern/2176…Polizei-Hinweise-ein.html
      Wer da ein Abo hat, sollte kündigen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Lufthoheit ()

    • @Lufthoheit

      Ergänzung:

      Eine I1 kann sehr wohl in die Höhe von 1700 Metern gelangen, wenn die Software gehackt worden ist. Und so etwas soll es ja durchaus geben.
      Und das die Gazette eine Inspire abgebildet hat, ist deren Blödheid geschuldet. Die I1 ist überall auf allen Zeitschriften und sonstwo zu sehen. Die ist am bekanntesten.
      Eine selbstbau-Drohne von einem gewieften Technik-Freak kann auch durchaus solche Höhen erreichen.
      Aber wie Du eigentlich schon beklagst, es stimmt. Die I1 muß für alle Sünden herhalten.
      :(