Aufgrund der Wichtigkeit des Themas greife ich zum in einem Forum zurecht verpöhnten Mehrfachposting!
So, ich hatte eben ein Gespräch mit der Landesbehörde Mobilität in Rheinlandpfalz/Deutschland
Lt. Aussage der dortigen Mitarbeiterin wurden seitens der Luftfahrtbehörden die von Modellflugverbänden im Frühjahr
veröffentlichten Vorschriftsmodifikationen nicht bestätigt.
Somit bleibt in RLP bis auf weiteres alles beim Alten:
Private Flüge zum Zwecke von Bildaufnahmen gelten nicht als Freizeit-/Modellflug sondern als Unbemanntes Luftfahrtsystem und
bedürfen einer Aufstiegsgenehmigung (mit allen Konsequenzen, so dass z.B. auch die Modellhaftpflichtversicherung nicht greift).
In RLP ist beim Flug zu Zwecken der Bildaufnahme eine Aufstiegsgenehmigung nebst einer Haftpflicht für kommerziellen UAV-Flug
notwendig.
So, ich hatte eben ein Gespräch mit der Landesbehörde Mobilität in Rheinlandpfalz/Deutschland
Lt. Aussage der dortigen Mitarbeiterin wurden seitens der Luftfahrtbehörden die von Modellflugverbänden im Frühjahr
veröffentlichten Vorschriftsmodifikationen nicht bestätigt.
Somit bleibt in RLP bis auf weiteres alles beim Alten:
Private Flüge zum Zwecke von Bildaufnahmen gelten nicht als Freizeit-/Modellflug sondern als Unbemanntes Luftfahrtsystem und
bedürfen einer Aufstiegsgenehmigung (mit allen Konsequenzen, so dass z.B. auch die Modellhaftpflichtversicherung nicht greift).
In RLP ist beim Flug zu Zwecken der Bildaufnahme eine Aufstiegsgenehmigung nebst einer Haftpflicht für kommerziellen UAV-Flug
notwendig.
Luftfahrzeugfernführer:
ARD2 "Little Sister" D-LDS-03A
P1 "Little Brother" D-LDS-05
Webseite, Yotube & Instagram sind in meinem Profil aufgeführt
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