ACHTUNG RheinlandPfalz (D)! Bildaufnahmen nur mit Aufstiegsgenehmigung !

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Eventuell liegt es daran daß sich der DJI-Phantom so wunderbar in den Bayrisch-Weiß-Blauen Himmel integriert? :D

      Ne ne - Bayern ist nicht so schlecht wie viele meinen - ich kleb an meinen noch blaue Rauten dran - dann bekomme ich die Verlängerung der AAG auf Lebenszeit bestimmt innerhalb von 2 Stunden per Eilboten :thumbsup:
      »Der Pilot war sofort tot. Verletzt wurde bei dem Unglück jedoch niemand«
      Tagesthemen/ARD
    • gwittmac schrieb:

      Wie hast Du Deinen Kopter versichert? DMO und Konsorten ist ja offenbar in RLP nicht ausreichend, weil das ja Modellflug-Versicherungen sind...


      Ich habe auch eine Versicherung bei der DMO und das LBM (RLP) hat bei der Erstellung der AAE keine negativen Äußerungen gemacht.
    • Bin auch bei der DMO Versichert. Gibt da keine Probleme. Versicherungsschein mußte ja mit eingereicht werden für die AE. Solange man sich eben an die Vorschriften hält gibt es keine Probleme mit der DMO. Auch bei der DMO kann man eine Gewerbliche Versicherung abschließen, ist aber logischerweise teurer. Aber momentan reicht mir noch die Private. DMO = Allianz Global ....
    • Das verstehe ich nicht ganz:

      Du hast eine AE beantragt und hast die Private der DMO? Fliegst du mit Kamera? Wenn ja brauchst du nach Auskunft der DMO (siehe unten) die Gewerbliche Versicherung und ohne Kamera bräuchtest du auch in RLP keine AE?

      "solange Sie die Aufnahmen privat nutzen, sind diese
      Flüge über den privaten DMO-Dienstleistungs-Vertrag
      versichert.
      Es gibt aber Bundesländer, die eine Aufstiegserlaubnis
      verlangen, sobald eine Kamera an dem Modellfluggerät
      montiert ist oder wenn die Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden.
      Dann brauchen Sie den DMO-Firmen-Dienstleistungsvertrag mit Foto-, Film-, und
      Videoaufnahmen.
      Das Fliegen über Menschen ist verboten.
      Bitte erkundigen sie sich bei der für Sie zuständigen Landesluftfahrtbehörde,
      ob Ihr Vorhaben, wie von Ihnen beschrieben, so erlaubt ist.
      Die Kontaktdaten finden Sie auf der DMO-Internetseite, unter Informationen
      des Bundesministeriums.

      Mit freundlichem Gruß der DMO"
    • Vergesst endlich DMO, schaut mal bei mfsd.de rein, die sind vieleicht 3 bis 4 Euro im Jahr teurer, kacken sich aber nicht mit der Paragraphenreiterei so an. Die sehen vieles einfach lockerer.
      Und bei der Probemitgliedschaft sind Kopter bis 25kg! ein viertel Jahr kostenlos versichert.
    • RC-Role schrieb:

      Das verstehe ich nicht ganz:

      Du hast eine AE beantragt und hast die Private der DMO? Fliegst du mit Kamera? Wenn ja brauchst du nach Auskunft der DMO (siehe unten) die Gewerbliche Versicherung und ohne Kamera bräuchtest du auch in RLP keine AE?

      "solange Sie die Aufnahmen privat nutzen, sind diese
      Flüge über den privaten DMO-Dienstleistungs-Vertrag
      versichert.
      Es gibt aber Bundesländer, die eine Aufstiegserlaubnis
      verlangen, sobald eine Kamera an dem Modellfluggerät
      montiert ist oder wenn die Aufnahmen im Internet veröffentlicht werden.
      Dann brauchen Sie den DMO-Firmen-Dienstleistungsvertrag mit Foto-, Film-, und
      Videoaufnahmen.
      Das Fliegen über Menschen ist verboten.
      Bitte erkundigen sie sich bei der für Sie zuständigen Landesluftfahrtbehörde,
      ob Ihr Vorhaben, wie von Ihnen beschrieben, so erlaubt ist.
      Die Kontaktdaten finden Sie auf der DMO-Internetseite, unter Informationen
      des Bundesministeriums.

      Mit freundlichem Gruß der DMO"


      Knarfboy schrieb:

      Vergesst endlich DMO, schaut mal bei mfsd.de rein, die sind vieleicht 3 bis 4 Euro im Jahr teurer, kacken sich aber nicht mit der Paragraphenreiterei so an. Die sehen vieles einfach lockerer.
      Und bei der Probemitgliedschaft sind Kopter bis 25kg! ein viertel Jahr kostenlos versichert.



      STAND 27.02.2015 Meine Anfrage an die DMO :

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich habe eine Private Modellflugversicherung für meinen Multikopter bei Ihnen Abgeschlossen. Gilt diese Versicherung auch für Multikopter die wegen einer Kamera als UAV Eingestuft werden?

      Hier in Rheinland Pfalz gilt ja das Gesetz das ein Multikopter ohne Kamera als Flugmodell eingestuft wird. Befindet sich aber an dem Multikopter eine Kamera gilt es als UAV und man benötigt
      eine Aufstiegserlaubnis. Auch nur wenn es sich um Privatfliegerei handelt und kein Gewerbe.

      Mit freundlichem Gruß


      UND DIE ANTWORT :

      Sehr geehrter Herr Herrmann,

      es gibt in Deutschland noch keine bundeseinheitliche Regelung,
      so daß die einzelnen Landes-Luftfahrtbehörden frei in ihren Auslegungen
      des Gesetzes sind.
      So kommt es auch, daß in Rheinland Pfalz schon eine mitgeführte Kamera
      dazu führt, daß das Modell-Fluggerät als UAV eingestuft und dem
      entsprechend behandelt wird.
      Unsere Versicherung deckt selbstverständlich auch Flüge mit UAV's ab,
      wenn für diese die erforderliche Austiegserlaubnis erteilt wurde.

      Mit freundlichem Gruß der DMO

      Hans Otto Köddermann

      DER HINTERGRUND IN RLP von der LBM RLP von HEUTE

      GenehmigungenDer Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtsystems bedarf stets einer Genehmigung (nach § 16 Abs. 1 Nummer 7 LuftVO).

      Beim Betrieb eines UAS gibt es eine besondere Gefährdungslage. Diese besteht zumeist darin, dass Objekte zum Beispiel zur Erstellung von Bildaufnahmen direkt angeflogen werden. Auch wird bewusst in der Nähe von Menschen geflogen, für die ein plötzlich herabstürzendes manövrierunfähiges Luftfahrtgerät zu einer tödlichen Gefahr werden kann.

      Hinzu kommt, dass der Steuerer neben dem Fliegen auch auf das Erreichen des mit dem Aufstieg verbundenen Hauptzwecks achten muss. Seine Konzentration gilt damit nicht allein dem Fliegen und der Beobachtung des Luftraums. Letzteres ist aber von grundsätzlicher Bedeutung, da der Luftverkehr - auch durch das in den vergangenen Jahren verstärkt aufgekommene Betreiben von unbemannten Luftfahrtgeräten - zugenommen hat. Nunmehr ist darauf zu achten, dass es nicht zu Kollisionen kommt, sowohl mit der bemannten als auch mit der unbemannten Luftfahrt.

      Eine Aufstiegserlaubnis für ein unbemanntes Luftfahrtsystem erteilt die zuständige Luftfahrtbehörde – der LBM – auf Antrag dann, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen kann. (gemäß § 16 Abs. 4 LuftVO)

      Achtung:

      Wird ein unbemanntes Luftfahrtgerät zu Sport- und Freizeitzwecken betrieben, ist sein Aufstieg erlaubnisfrei, wenn seine Gesamtmasse (inklusive Nutzlast) nicht mehr als 5 Kilogramm beträgt und es ohne Verbrennungsmotor in einer Entfernung von mehr als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz betrieben wird. Sobald mit dem unbemannten Luftfahrtgerät aber Luftbilder erstellt werden, gilt es als UAS, dessen Aufstieg genehmigt werden muss. Daher muss auch der Aufstieg eines unbemannten Luftfahrtgeräts, der zum Erstellen privater Luftbildaufnahmen erfolgt, genehmigt werden.

      So........ !!!!!