ACHTUNG RheinlandPfalz (D)! Bildaufnahmen nur mit Aufstiegsgenehmigung !

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    • ACHTUNG RheinlandPfalz (D)! Bildaufnahmen nur mit Aufstiegsgenehmigung !

      Aufgrund der Wichtigkeit des Themas greife ich zum in einem Forum zurecht verpöhnten Mehrfachposting!

      So, ich hatte eben ein Gespräch mit der Landesbehörde Mobilität in Rheinlandpfalz/Deutschland

      Lt. Aussage der dortigen Mitarbeiterin wurden seitens der Luftfahrtbehörden die von Modellflugverbänden im Frühjahr
      veröffentlichten Vorschriftsmodifikationen nicht bestätigt.

      Somit bleibt in RLP bis auf weiteres alles beim Alten:

      Private Flüge zum Zwecke von Bildaufnahmen gelten nicht als Freizeit-/Modellflug sondern als Unbemanntes Luftfahrtsystem und
      bedürfen einer Aufstiegsgenehmigung (mit allen Konsequenzen, so dass z.B. auch die Modellhaftpflichtversicherung nicht greift).

      In RLP ist beim Flug zu Zwecken der Bildaufnahme eine Aufstiegsgenehmigung nebst einer Haftpflicht für kommerziellen UAV-Flug
      notwendig.
      Luftfahrzeugfernführer:
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    • ACHTUNG RheinlandPfalz (D)! Bildaufnahmen nur mit Aufstiegsgenehmigung !

      Ok, ich erkenne, dass die die Definition von UAS anders auslegen als das BMVI.

      Letztendlich muss jeder selber entscheiden, ob man kuscht oder sich für seine Rechte einsetzt bzw. durchsetzt.

      Kannst du mir sagen, mit wem du da telefoniert hast? Ich habe die Woche etwas Zeit und würde zu deren Definition von UAS gerne mal nachhaken.
    • Das ist die Telefonnummer und Ansprechpartnerin auf der Webseite. Sie geht persönlich drann.

      Und ja, genauso wie ein Dorf bei Hintertupfingen oder die Stadt Berlin ein generelles Flugverbot für das Gebiet (dasicht durch Naturschutz oder besondere Liegenschaften begründet ist) aussprechen kann, kann auch ein Bundesland schärfere Regeln anordnen. - sie begründen es sogar, auch wenn man der Argumentation nicht zustimmen muss.
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    • Nö, zumindest nicht da wo ich geflogen war.
      In Hessen belässt man es auf die LFGs zum Modellflug unerheblich ob mit oder ohne Cam. Spielt erst beim nicht Freizeitzweck eine Rolle.
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    • sandspiel schrieb:

      Hast du nach der Gesetzesgrundlage gefragt? Würde mich echt interessieren, wie das begründet wird.

      Vor allen Dingen da ja Bundesrecht Landesrecht "sticht".

      Deren Begründung ist ja schon abenteuerlich: "...nicht das Fliegen zum Hauptzweck hat, sondern als „Werkzeug“ für das Erreichen eines anderen Hauptzwecks (z.B. Erstellung von Luftbildern) genutzt wird."

      Wenn ich "knipse", mache ich das ja auch nur zum Freizeitvergnügen.

      Mal ganz davon abgesehen, hat mein Kopter eine Kamera und ich einen Bildschirm für "FPV", also kann die Kamera nicht das Kriterium sein. Wer sagt denn, das ich damit Bilder mache ;)
    • Bumblebee1972 schrieb:

      Ich sehe das fast als generalverdacht...

      Brauche ich dann einen Gewerbeschein nur weil ich ne teure Kamera habe, könnte die Bilder ja verkaufen!


      gesendet über unsere Drohnen & Multicopter-App


      Wenn du Bilder verkaufe willst, ja. Wobei das mit einem Gewerbe als "Fotograf" wieder so ne Sache ist, da mußt (!) du dich bei der Handwerkskammer anmelden...

      Das heißt aber im Gegenzug nicht, dass du, wenn du mit Kamera fliegst, einen Gewerbeschein brauchst.
      Die Regelung mit der Aufstiegserlaubnis ist eine Landesregelung RLP aus dem Luftrecht. Das mit Gewerbeschein kommt vom Steuerrecht.
    • Ich habe beim DMFV mal bezüglich deren publizierten Vereinbarungen bezüglich der LFGs des Bundes und der sich dem wiedersprechenden individuellen RLP-Regelung angeklopft. Ich halte Euch auf dem Laufenden.

      @Bumblebee: LFG=Luftfahrtgesetz, damit meine ich den ganzen Wust aus LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftSiG, LlUUG, LuftGerPV der für Modellflieger, UASen, oder Manntragende auf die eine oder andere Art relevant sind, im Gegensatz zu zivil, straf und anderen rechtlichen Gesetzen die uns beim Aufnehmen oder Veröffentlichen tangieren.

      @Housil: Nenn Dich blos nicht FOTOGRAF! Ist in D ein staatlich anerkannter Lehr-/Ausbildungsberuf! Sonst hast Du da die Profis am Hals.
      Wenn Du gewerblich, mit Kopter oder Knipse am Boden, Bilder machen willst, dann als Knipser, Filmer, Fotodokumentator, Bildermacher oder was auch immer. Aber "Fotografen" haben ihr Handwerk, von der Pike auf, über Jahre gelernt. In der Schweiz dauert die Ausbildung sogar 4 Jahre.
      Nur in Österreich kann sich seit Anfang diesen Jahren jeder ungelernte Knipser ein Gewerbe als Fotograf anmelden. Da sage einer, die Österreicher wären nicht liberal und würden sich nur hinter Paragraphen verbarrikatieren. Den ausgebildeten Photographen dürften jetzt die dahergelaufen Knipser aber mit Dumpingpreisen ganz schön das Leben schwer machen.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von borg ()

    • borg schrieb:


      @Housil: Nenn Dich blos nicht FOTOGRAF! Ist in D ein staatlich anerkannter Lehr-/Ausbildungsberuf! Sonst hast Du da die Profis am Hals.


      Hier ging es ja auch nicht um die Berufsbezeichnung "Fotograf", sondern die Abgrenzung Gewerbeanmeldung/Aufstiegsgenehmigung.

      War unglücklich ausgedrückt.
    • Timee schrieb:

      Mich würde es interessieren was so eine Allgemeine- und eine Einzelaufstiegs- Genehmigung in RLP kostet?

      Das würde mich allerdings auch mal interessieren, zumal RLP offensichtlich die Genehmigungszeit auf ein Jahr, statt zwei möglichen, verkürzt:

      http://www.lbm.rlp.de/icc/c/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/ schrieb:

      Die Allgemeinerlaubnis wird generell für das Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz erteilt. Sie wird auf 1 Jahr zeitlich begrenzt


      Kostet das dann auch nur die halbe Gebühr?

      Das tragische an diesen RLP-Auslegungen von Recht und Verordnung ist, was immer man auch zum Thema Erlaubt/nicht Erlaubt äussert kann im nächsten Bundesland schon wieder gaaaanz anders sein - ich wünschte ich wäre auch ein Beamter, dann hätte ich eventuell auch mal so viel Zeit immer mein eigenes Würstchen auf den Grill zu legen und jenen die mein Gehalt zahlen, nämlich den Steuerzahlern, permanent den Nerv zu ziehen !!
      »Der Pilot war sofort tot. Verletzt wurde bei dem Unglück jedoch niemand«
      Tagesthemen/ARD
    • Schade dass ich dort nicht wohne-wohnen "muss"!
      Es gäbe ein Donnerwetter und vielleicht auch Schnabeltassen Benutzer,falls mir einer
      dumm käme!! :cursing:
      Es ist unser Land und unser Leben!
      Dies steht bei mir immer im Vordergrund!
      Solange ich keine Rechte anderer verletze,mach ich was ich mir zutraue und die Technik erlaubt!!
      Bezahlen auch noch dafür,gehts noch Leute?? X(
      Man darf sich eben nicht mehr alles gefallen lassen,siehe PEGIDA..

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lufthoheit ()

    • Lufthoheit schrieb:

      Schade dass ich dort nicht wohne-wohnen "muss"!
      Es gäbe ein Donnerwetter und vielleicht auch Schnabeltassen Benutzer,falls mir einer
      dumm käme!! :cursing:
      Es ist unser Land und unser Leben!
      Dies steht bei mir immer im Vordergrund!
      Solange ich keine Rechte anderer verletze,mach ich was ich mir zutraue und die Technik erlaubt!!
      Bezahlen auch noch dafür,gehts noch Leute?? X(
      Man darf sich eben nicht mehr alles gefallen lassen,siehe PEGIDA..


      Oh - was ein Held...

      Ich persönlich fände es deutlich besser wenn Du diese

      PLAGE
      ENGSTIRNIGER
      GRÖLENDER
      INTOLERANTER
      DUMMER
      ARMUTSZEUGNISSE

      einfach aus einem Forum fern hälst welches Forumsmitglieder auch ausserhalb "arischer" Gartenzwergkollonien hat und sich mit Fluggeräten (vornehmlich aus Fernost) beschäftigt.

      Schöne Grüße aus München

      DD
      »Der Pilot war sofort tot. Verletzt wurde bei dem Unglück jedoch niemand«
      Tagesthemen/ARD

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Donald_Duck ()

    • Meine AAE ist endlich gekommen und ich darf ein Jahr lang in RLP fliegen und filmen.
      Gekostet hat mich die AAE 150,00 € und jeder Flug muss mind. 48h zuvor der zuständigen Ordnungsbehörde gemeldet werden (Email reicht).