Retouren und Rücksendungen von Drohnen

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Retouren und Rücksendungen von Drohnen

      Hi,

      bin schon den ganzen Tag mit einem Kollegen am diskutieren. Hier unser Streitpunkt:

      Wie sieht das aus, wenn ich mir online eine z.B. Phantom bestelle, sie auspacke, aktiviere und dann in den ersten Minuten feststelle, dass z.B. das steuern mir überhaupt nicht liegt.

      Wie sieht es eurer Meinung jetzt mit Rücksendungen aus? Muss der Verkäufer sie zurücknehmen?
    • Du hast zwar ein Widerrufsrecht bei Käufen im Internet, aber nur solange der Artikel unbenutzt und ohne Gebrauchsspuren ist, oder aber bei offensichtlichen Mängeln, z.B. wenn man Dir ein schon benutztes Produkt als neu untergeschoben hat oder das Produkt von Anfang an nicht funktioniert. Wenn Du schon einmal mit dem Phantom geflogen bist, trifft das nicht mehr zu und Du bist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

      Gruß Gerd
    • Hier könnt ihr selbst schauen:

      gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html

      gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

      Der Gebrauch schließt einen Widerruf nicht aus. Der Händler kann danach wohl einen "Wertersatz" verlangen.
      Hier ein Infoblatt diesbezüglich vom Händlerbund an die Händler
      haendlerbund.de/de/downloads/wertersatz-nach-widerruf.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von RC-Role ()

    • RC-Role schrieb:

      Der Gebrauch schließt einen Widerruf nicht aus. Der Händler kann danach wohl einen "Wertersatz" verlangen.
      Wobei ich das bisher noch nicht erlebt habe, daß da etwas "abgezogen" wurde.
      Ich nehme Geräte normalerweise sehr "pfleglich" in Gebrauch und sorge vor, daß ich möglichst keine Gebrauchsspuren hinterlasse. Dann gibts bei einer eventuellen Rücksendung auch keine Probleme.

      Bei einem aktivierten Kopter sieht es natürlich wieder etwas anders aus. War da nicht was, daß man so eine Aktivierung nicht rückgängig machen kann? D.h. der nächste, der den zurückgeschickten Kopter zugesandt bekommt, hat dann möglicherweise seine Probleme damit.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      Bei einem aktivierten Kopter sieht es natürlich wieder etwas anders aus. War da nicht was, daß man so eine Aktivierung nicht rückgängig machen kann? D.h. der nächste, der den zurückgeschickten Kopter zugesandt bekommt, hat dann möglicherweise seine Probleme damit.
      Ich denke auch dieses Aktivierungsgedöns schließt einen Widerruf nicht aus. Blos weil DJI das so eingebaut hat kommen die da nicht drum rum.
      Wenn das beim nächsten dann nicht mehr geht, wird ihn der Käufer natürlich als defekt reklamieren. Das ist ja dann wieder was anderes - und das Problem
      von DJI, wenn die solche Geräte nicht mehr los kriegen, weil die ihre Aktivierung so programmiert haben, dass sie nicht mehr rückgängig zu machen ist.
      Das müsste dann auch so im §312 BGB drinstehen, ähnlich dem aufreißen einer Versiegelung von Lebensmitteln oder Tonträgern.
    • Wenn zur Inbetriebnahme eine solche Prozedur erforderlich ist, darf das kein Grund für den Ausschluss des Rücktrittrechtes sein. Das ist auch bei Geräten der Fall wie z.B. einem PC wo zur Inbetriebnahme die Lizenz einer beigelegten Software erforderlich ist und damit eigentlich Personenbezogen wird. Natürlich erlischt bei Rückgabe der Sache auch das entsprechende Nutzungsrecht.

      Aber Spiele ich mit dem Gedanken, dass könnte was sein was ich evtl. zurückgeben möchte, lasse ich alles solange im Auslieferzustand wie es mir möglich ist. Dazu gehören dann auch die Schutzfolien von Oberflächen oder Displays oder die Verpackung von Netz- und USB-Kabeln, soweit ich diese evtl. selbst schon in Verwendung habe und für die erste Inbetriebnahme nutzen kann.