Ab wann braucht man eine Versicherung?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Oh, @Helmutk, ließt Du eigentlich den Quatsch, denn Du da selber schreibst und wie abstrus das von Dir inszenierte ist?

    1. Nein ich gehöre keiner Versicherung an oder profitiere auch nicht in anderer Weise von irgendeiner Versicherung. Hilf mir mal bitte weiter, wo ich im aktuellen Zusammenhang Werbung für eine bestimmte Versicherung gemacht habe?

    2. Hilf mir doch auch bitte weiter, wo ich jemandem geschrieben habe, er soll oder braucht erst gar nicht bei seiner "privaten Haftpflichtversicherung" nachzufragen, was Du irrsinniger Weise als Nötigung zugunsten einer anderen (angeblich für mich profitablen) Versicherung deutest. Vielmehr habe ich geschrieben, er solle sich von seiner privaten Haftpflichtversicherung bestätigen lassen, dass er auch Schutz, entsprechend der im Zusammenhang mit dem Modellflug stehenden Gesetze, erhält. Das Mitführen eines solchen Versicherungsnachweises beim fliegen mit einem Flugmodell oder UAS ist nunmal Pflicht.
  • Einige Versicherungen haben von Haus aus Drohnen mit im Umfang. Jedoch sind diese dann mit einem geringen Gewicht begrenzt. Bei Check 24 kann man die Drohne als
    Versicherungsmerkmal mit rein nehmen. Die erste Seite die Angezeigt wird hat hier größtenteils einen Bemessungsgrenze von 50 bis 250g. Da sieht es bei einem Syma X8* schon schlecht aus.
    Wer auf die 30-40€ Mehrkosten im Jahr pfeift und Dinge bagatellisiert der muss dann halt mit den Konsequenzen leben. Leider die Geschädigten dann auch.
    Auch die Minidrohne kann ein Zenario auslösen und auch in den 4 Wänden. Kurz nicht Aufgepasst und Bekannter fällt durch ausweichen die Treppe runter.
    Querschnittsgelähmt... und schon bist du dabei ein Leben lang zu zahlen. Man muss immer vom Worst Case ausgehen der hoffentlich nie Eintritt.
  • Oh @quadle du solltest den Quatsch nochmals durchlesen bevor du das hier veröffentlichst?
    Seit wann kann eine Person eine Private-Haftpflichtversicherung nicht als Nachweis mit nehmen? (zu schwer :thumbsup: )
    Das was ich geschrieben habe empfehlen hunderte andere auch, sogar Verbraucherzentralen und das sauge ich mir nicht aus den Fingern.

    Lese das von der Verbraucherzentrale. Da wird ebenfalls das bestätigt was ich hier schreibe.
    verbraucherzentrale.nrw/drohnen-versicherung-rechtslage

    Ein schönes WE noch, freue mich immer, wenn ich helfen kann. :thumbup:

    PS: Kleiner Tipp von einem Älteren! Ich finde es nur billig wie du mit den Worten abstruse und inszeniert argumentierst, das Zeugt doch nur von einer Argumentativen Schwäche, was aber im Alter durch vorherige Überlegung noch kommt.
  • Jetzt wird's wieder persönlich, finde ich. Und da die Eingangsfrage eindeutig beantwortet ist gemäß Rechtslage, gibt's auch nichts mehr zu sagen. Geht es in dieser Richtung wie die letzten Posts weiter, werde ich schließen.
  • @Helmutk: Wenn Du mir eine Versicherungsbeteiligung unterstellst ist das Inszeniert und somit Abstrus, da es in meinem Beitrag nirgends qualifiziert abgeleitet werden kann. Wer da wem jetzt eine Argumentationsschwäche unterstellen kann ist mehr als Fraglich. Jetzt lese erst einmal bitte den von Dir verlinkten Beitrag selber genau nach

    Verbraucherzentrale NRW zum Thema Drohnen-Versicherung schrieb:

    ... Wenn durch eine Freizeit-Drohne eine Stromleitung beschädigt oder ein Mensch verletzt wird, springt die oftmals vorhandene private Haftpflichtversicherung jedoch oft nicht ein. ...
    Und jetzt erkläre mir bitte, was an meinem Ansatz falsch ist, bei der privaten Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob eben der Schutz nach LuftVG oder LuftVZO gewährleistet ist. Da hilft dann auch nicht der Beisatz, dass verschiedene Versicherungen Schäden übernehmen. Ob die dann aber auch unter den Maßgaben einer Versicherung nach LuftVG und LuftVZO ausreichend sind, geht daraus ebenfalls nicht hervor.

    Eine private Haftpflichtversicherung kann unter verschiedenen Rahmenbedingungen die Leistung von aus Nichteinhaltung der Rahmenbedingungen von vornherein verweigern. D.h. der Geschädigte muss beim Verursacher die Kosten einfordern. Die von LuftVG geforderte Versicherung steht (ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung) erst einmal gegenüber dem Geschädigten bis zur Deckungssumme ein und hält sich dann, wenn die Rahmenbedingungen nicht eingehalten wurden, beim Versicherungsnehmer schadlos. Merkst Du den kleine aber entscheidenden Unterschied?

    Und nur zu deiner Info. Als Nachweis zählt nun mal nur, Deine Versicherungspolice in der eindeutig das versicherte Objekt hervorgeht, die Beitragsrechnung für das laufende Jahr sowie der Zahlungsnachweis (Quittung/Überweisung) des erhobenen Beitrages hervorgeht, oder, oder eben eine solche Bescheinigung seitens des Versicherungsgebers.

    P.S.: Ohne jetzt mein Alter zu kennen von einem Älteren zu Reden ist mal schon verwunderlich. Aber der Ansatz, dass jemand aufgrund seines Alters meint mir mehr oder weniger zu raten ist ja schon anmaßend. Nur mal so als Tipp, so stehe ich mit meinem Empfinden wohl nicht ganz alleine. Auch wie Du @Diet mit seinen berechtigten Argumenten angegangen bist, lässt auf eine Eigenart im Zusammenhang mit dem Alter zurückschießen, zu der mich hier nicht weiter äußern möchte.
  • Ich denke mal, das mit dem Original liegt irgendwie auch im Ermessen des kontrollierenden Beamten. Und den Nachweis nicht mit sich zu führen ist ja nochmal eine andere Kategorie als keine gültige Versicherung zu haben. Um beim Vergleich Fahrzeugpapiere zu bleiben: Den Schein nicht dabei zu haben kann man schon mal verkraften, ggf. muss man ihn dann eben innerhalb einer Frist bei der Polizei vorlegen.
  • Ich frag bei meiner nochmal nach, ob die digitale Variante reicht. Mehr hab ich nie dabei. Ne beglaubigte Kopie könnte ich mal in den Koffer stecken :) . Mein Original hat auch kein amtliches Siegel und könnte aus nem billigen Kopierer kommen. Zu anderen Papieren: Personalausweis mit sich führen ist auch keine Pflicht, dachte ich lange Zeit.
  • Ergibt sich eigentlich alles hier draus:
    § 106 LuftVZO
    Versicherungsbestätigung
    (1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem
    Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsabschlusses
    eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die
    das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und
    Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung
    bestätigt.
    (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als
    Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die
    Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die
    den Anforderungen des Abs. 1 genügt Wie das Ding auszusehen hat, steht da nicht..
  • DroneNuts schrieb:

    Ich frag bei meiner nochmal nach, ob die digitale Variante reicht. Mehr hab ich nie dabei. Ne beglaubigte Kopie könnte ich mal in den Koffer stecken :) . Mein Original hat auch kein amtliches Siegel und könnte aus nem billigen Kopierer kommen. Zu anderen Papieren: Personalausweis mit sich führen ist auch keine Pflicht, dachte ich lange Zeit.
    Im Gegensatz zu den anderen Behauptungen, reicht ein Nachweis auch in Digitaler Form, dass eine Versicherung besteht und nicht wie Quadle schreibt das Objekt hervorgeht, sondern du musst damit nachweislich versichern, dass für die Regulierung von Personen- und Sachschäden eineHaftpflichtversicherung nach den Vorschriften §§ 37 Absatz 1a), 43 LuftVG i.V.m. § 101 ff Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) besteht.
  • Helmutk schrieb:


    Im Gegensatz zu den anderen Behauptungen, reicht ein Nachweis auch in Digitaler Form, dass eine Versicherung besteht und nicht wie Quadle schreibt das Objekt hervorgeht, ...
    Es wäre ja schon mal nicht schlecht, wenn mir nicht irgendwelche Details unterstellt werden, die ich hier im Thread nie geschrieben habe!