Horror Aufnahme PH3A Teufelsmühle

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    • Horror Aufnahme PH3A Teufelsmühle

      Hab mich mal an einem schwarz weiß Video versucht. Die Aufnahme zeigt die sogenannte Teufelsmühle im Schwarzwald. Der Sage nach stand in dieser Gegend einmal eine Mühle die von einem Teufel errichtet wurde.



      LG Repti
      Phantom 3 Advanced
    • Bei entsprechend seriösem Auftreten würde ich mircaber Chancen ausrechnen, die in der Verordnung erwägnte und natürlich befristete Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Schliesslich stammt die Verordnung aus einer Zeit, als Flugmodelle noch nicht punktgenau und eher leise an ihren Augangspunkt zurückkehren konnten. Da macht aber natürlich ganz arg der Ton die Musik.
      Wozu Signatur?
    • *Julius* Was ist eine day to night Farbkorrektur? Hab das Video mit Sony Movie Studio Platinum 13 bearbeitet.

      Habe leider nicht gewusst, dass es sich um ein Natutschutzgebiet handelt. Sonst wäre ich dort nicht geflogen.
      Es waren an diesem Tag viele Drachenflieger dort unterwegs. Bin dann erst gegen Abend geflogen als alle weg waren.

      LG Roman
      Phantom 3 Advanced
    • Bei einer Day to Night Farbkorrektur nimmt man einen Clip der am Tag gedreht wurde und legt einfach eine Color correction drüber so dass es aussieht als wäre es Abends/Nachts. Meistens einfach mehr Blautöne, Sättigung ein bisschen runter und natürlich die Helligkeit.
    • Meines Wissens ist die Teufelsmühle nicht im Naturschutzgebiet. In der Nähe fangen zwar welche an, aber diese gehen nicht bis zur Teufelsmühle.
      Schilder wie sonst oft üblich gibt es dort ebenfalls keine.
      Das hier erwähnte Naturschutzgebiet endet noch vor der Teufelsmühle.

      Übrigens gibt es dort auch ein Drachenfliegerclub und dafür wurde einiges abgeholzt, weil dort extra ein neues Vereinsgelände mit großem Startplatz gebaut wird.

      Würde mich wundern, wenn das so im Naturschutzgebiet erlaubt wäre...
    • Photograph schrieb:

      Oh, darf man da neuerdings fliegen? Dann nix wie hin...
      Jetzt hast Du aber was losgetreten ohne vermutlich genaueres zu wissen. Das Naturschutzgebiet "Lauterfels" kann es jedenfalls nicht sein. Daher die Gegenfrage, was soll dagegensprechen, hier fliegen zu dürfen. Oder ist das wieder einmal nur so haltlos in den Raum geschmissen. Also Butter bei die Fische!
    • Keine Ahnung hinsichtlich des Naturschutzgebiets. Ich denke nur grundsätzlich, dass es sicher Einschränkungen über Bauwerken und deren Grundstücken wie diesem Aussichtsturm gibt.
      Wozu Signatur?
    • Da liegst Du erst einmal komplett daneben. Du brauchst eine Genehmigung der Eigentümers von dem Grundstück von dem Du Startes. Für das Überfliegen gibt es erstmal bezogen auf das Fliegen keine Einschränkungen, wenn nicht ein entsprechender Luftraum (z.B, ED-R, RMZ) eingetragen ist. Es können auch von Seiten des Landes oder Kommune Einschränkungen geben, die sind aber jetzt nicht ersichtlich.

      Anders sieht es mit Aufnahmen aus. Da gibt es das Perssönlichkeitsrecht und das Recht auf Privatsphäre zu beachten. Das ist aber wie bei allen Aufnahmen nicht eine Sache speziell für Kopter sondern gilt für alle Aufnahmen. Nur ist es mit dem Kopter einfacher, die eine oder andere Regel zu missachten.

      Letzteres gibt es auch das Recht auf Urheberrechte auch an Gebäuden und anderen schätzenswerten Gegenständen. Man kann diese immer im Rahmen der Panoramafreiheit fotografieren. Diese Recht kann mit einem Kopter jedoch nicht zu Ansatz gebracht werden. Das Urheberrecht erlischt jedoch auch (m.W. 75 Jahre, nachdem der Urheber verstorben ist.

      Von dem her sehe ich jetzt in den Aufnahmen erst einmal keine Regelverstöße. Irgend etwas hineininterpretieren oder unterstellen kann man in jedes Video oder Bild. Ohne eindeutige Beweise sollten wir uns da aber zurück halten.
    • Wir müssen doch nicht mit aller Gewalt wieder anfangen, oder?
      Hier war die Anmerkung hinsichtlich Naturschutzgebiet durchaus akzeptabel und m.E. gerechtfertigt. Das ist aber nun erledigt, ob's nun gilt oder nicht mag der nächste, der da fliegen will bitte selber prüfen, Quellen sind genannt. Ggf: Anrufen bei der zuständigen Behörde. Das Ergebnis kann gerne wieder hier mitgeteilt werden und gut ist.


      Hinsichtlich des Überfliegens von Grundstücken und Gebäuden gibt es genügend andere Threads, wo das diskutiert wurde und gerne weiter diskutiert werden kann. Hier ist es fehl am Platz!