Privates Filmen des Baufortschrittes mit Überflug von Nachbargrundstücken

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    • Hallo,
      ich glaube ich bin in diesem Thread richtig. Ich habe folgendes Problem:

      Meine Frau und ich bauen ein Haus. Den Baufortschritt habe ich mit der Drohne gefilmt, aber leider vergessen den Nachbarn Bescheid zu geben, dass ich mit meinem Multikopter fast täglich um die Mittagszeit in ca 30m Höhe um unseren Rohbau fliege und dabei auch über deren Grundstücke fliege, immer mit der Kamera auf unser Haus gerichtet ("Point-of-Interest" Automatik). Mittlerweile habe ich mit den Nachbarn gesprochen, die es besonders betrifft und alle haben mir mündlich ihre Einverständniserklärung gegeben.

      Aber heute spricht mich ein Nachbar an, dessen Grundstück ich, wenn überhaupt, nur an der äußersten Grundstücksecke überfliege, und behauptet es sei gesetzlich verboten fremde Grundstücke zu überfliegen, wenn ich nicht die Einverständniserklärung habe (was ich bei diesem Nachbarn nicht habe). Info am Rande: Baubeginn war Ende Januar 2016. Seitdem hat mich der Nachbar etliche mal gesehen, wie ich den Multikopter aufbaue und 5-6 Minuten fliege.

      Ich habe ihm zugesichert nicht mehr über sein Grundstück zu fliegen, bin jetzt aber verunsichert, weil ich scheinbar nur ein gefährliches Halbwissen habe. Ich dachte Nachbarn müssen den Überflug dulden, wenn eine gewisse Höhe eingehalten wird (ich dachte 30m reichen aus) und deren Grundstücksgrenzen keinen besonderen Sichtschutz haben (was der Nachbar nicht hat - rundum ist das Grundstück von der Straße einsehbar).

      Gibt es irgendwo eine eindeutige Gesetzespassage, die das regelt? Vielleicht ein Link? Oder ist der ganze Bereich innerhalb der Flugzone G von dem Persönlichkeitsrecht geschützt? Gilt das Filmen des Baufortschritts noch als Sport- und Freizeitbeschäftigung?

      VG
    • Privates Filmen des Baufortschrittes mit Überflug von Nachbargrundstücken

      Hab für die vorangehende Frage mal lieber ein eigenes Thema erstellt - denke, im Sinne des Fragestellers.
    • Das BGB besagt, der der Luftraum über einem Grundstück im Verfügugnsbereich des Grundstückseigentümers liegt. Er kann einen Überflug aber nicht verbieten, wenn der Überflug in einer solchen Höhe statt findet, daß er kein Interesse an einem Verbot hat. Wie hoch das ist, ist nirgendwo fest gelegt.

      Aber es können ein paar Probleme auf dich zu kommen: Da du nicht zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung fliegst, solltest du eine AE haben und eine Haftpflichtversicherung, die auch diesen Bereich einschließt. Dazu darfat du ausschließlich nach Sicht fliegen. Ist das nicht der Fall, solltest du eine ernsthafte Auseinandersetztung mit dem Nachbarn vielleicht besser vermeiden und eine friedliche Lösung suchen (was eh besser ist)
    • Hallo
      bin der gleichen Meinung wie Diet
      rede in Ruhe mit dem Nachbarn was Du vorhast und zeige Ihm eventuell einen Film,denn oft ist es Unwissen
      weshalb die Leute so reagieren.Vielleicht bekommst Du ja im Anschluss sein Einverständnis
      Viel Glück
      Manta-Michl
      Wer nichts macht, macht keine Fehler.
    • Hi, da Du ja absehbar eine Weile neben ihm leben willst wäre ein Gespräch mit Filmen und einigen Worten Deiner Motivation hilfreich. Sonst gibt's jedesmal Stress wenn im Garten spielen gehst.....

      Oder Du willst zu VOX ins Fernsehen...dann kommt der Schlichter 8)
      _____________________________________________
      Mavic 2 Pro für professionelle Bilder / Mavic Mini 2- rein weil es Spaß machen soll
      Drohenservice MKK

      Wer einen Fehler findet darf ihn behalten!
    • Hi Nukular,

      habe mich vor meiner Drohnenbeschaffung bisschen informiert und konnte folgendes finden:

      das Überfliegen von fremden Grundstücken stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar, diese sind im Art.1 i.V.m Art.2 des Grundgesetzes (GG) verankert


      Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne eine Kamera hat oder nicht. Eine direkte Höhe wodurch dieses Grundrecht nicht mehr greift ist mir nicht bekannt
    • Moin moin,

      natürlich wird es für die Zukunft immer besser sein mit den Nachbarn zu reden und alles zu erklären.
      Und das überfligen eines Grundstücks ist nicht grundsätzlich verboten solange die Flughöhe nicht als bedrohlich eingestuft werden kann. Sonst müßten die Linienflüge ja auch immer fragen ob sie dürfen...

      In Deinem speziellen Fall gibt es sogar noch eine Besonderheit.
      Wenn das Grundstück Deines Nachbarn von allen Seiten von einer öffentlichen Straße einsehbar ist, könntest Du sogar auch sein Grundstück Fotografieren oder Filmen. Alles was von öffentlichem Grund gesehen werden kann, darf auch fotografiert werden. Nur mit einzelnen Personen mußt Du vorsichtig sein. Das verlätzt das Persönlichkeitsrecht.
      Bei Gruppen oder größeren Ansammlungen ist das nicht gegeben.

      Und da Du die Bilder ja nicht im Internet veröffentlichen oder sie verkaufen willst, brauchst Du auch keine Aufstiegsgenehmigung da da es sich um Deine persönliche Freizeitgestalltung handelt.
      Aber Vorsicht wenn Du dieses doch planst. Schon bei Filmen bei YouTupe oder änlichen kann es als gewerblich ausgelegt werden wenn paralell Werbung gezeigt wird.

      Viel Erfolg und gute Nachbarschaft ;)
    • Flighthy schrieb:

      Hallo Crowsys,

      dann erklär es uns doch bitte.

      Wurde alles schon zig mal hin und her gewälzt, zu finden über die Suchfunktion der Startseite des Forums.

      In Kürze: Der TE fliegt in 30m Höhe, was niemand über seinem Grundstück tolerieren muss. Die von Dir angesprochene Panoramafreiheit gilt für Luftaufnahmen nicht. Und mit "Zweck zum Sport oder zur Freizeitgestaltung" gemäß NfL 1-786-16 ist nicht die allumfassende persönliche Freizeitgestaltung gemeint, sondern bezieht sich auf den Modellflug an sich. Sonstiger Zweck umfasst "insbesondere" die gewerbliche Nutzung, ist aber eben nicht darauf beschränkt.

      Ergo: 1) Die oben beschriebenen Aufstiege dienen nicht dem Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung, sondern eben der Baudokumentation, was eine AE erforderlich macht. 2) Der Nachbar kann den Flug über seinem Grundstück in 30m Höhe untersagen, insbesondere aber nicht ausschließlich deswegen, weil er fast täglich stattfindet.
    • Ganz einfach, programmiere deinen POI-Flug einfach so, dass du nicht über die Grenze zum Nachbargrundstück fliegen musst und die Kamera das Nachbargrundstück auch nicht erfasst. Aus eine Höhe von 30 Metern könnten Details und Personen noch erkennbar sein und würden, wenn es hart auf hart kommt, als Eingriff in die Privatshähre gewertet werden. Denke auch immer daran, dass du dort in deinem neuen Haus noch sehr, sehr lange wohnen wirst und dabei ist ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn nie verkehrt.

      Es gibt ntürlich auch Flughöhen, bei denen die Beeinträchtigung der Privatsphäre nicht mehr zum tragen kommt, denn der Luftraum ist prinzipiell frei. Aus dieser Höhe würdest du wahrscheinlich aber nicht mehr viel von deinem Neubau erkennen. Im Eventualfall einer Anzeige kann ein Richter trotzdem zu dem Schluss kommen, dass es nicht nötig ist bei der Ausübung deines Hobby's fremde Grundstücke zu überfliegen, denn es gibt genügend Freiflächen wo man dieses Hobby ausüben kann, ohne das Menschen gestört oder gefährdet werden.

      Es gibt dazu gerade ein paar Urteile, vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
    • Ich muß leider nochmal wiedersprechen.
      Nur eine gewerbliche Nutzung bedarf einer AE und gewerblich ist es erst dann wenn damit Geld verdient wird.
      Und mit verdienen ist tatsächlich ein Plus in der Kasse gemeint. Entstandene Kosten können selbstverstänlich erstattet werden.
    • Noch ein Nachtrag, mal ehrlich: Ich fliege fast jeden Tag selbst, aber irgendwo hört es doch nun wirklich auf.

      Würde mein Nachbar "fast jeden Tag" auch nur über seinem eigenen Grundstück in 30m Höhe kreisen und reagierte auf Ansprache uneinsichtig, bekäme er halt eine Anzeige wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Nicht, weil ich Sorge hätte, dass sie verletzt würde, sondern weil es mich schlicht nerven würde. Dann wird der Kopter erst mal eingesackt und die Staatsanwaltschaft ist zwangsläufig im Spiel. Bekommt er seinen Kopter dann wieder zurück und sollte wieder aufsteigen, käme halt die nächste Anzeige. Und so weiter und so fort.

      Man muss doch wirklich nur mal den eigenen Kopf einschalten, und ein bischen Empathie schadet beim Kopter fliegen auch nicht.
    • Das steht natürlich nirgens, denn du kannst auch schon bei Flügen die nicht des Sports und der Freizeitgestaltng dienen, in den A... gekniffen sein, wenn du z.B. Gefälligkeiten unentgeltlich machst, z.B. mal nach der klappernden Schornstenabdeckung deines Nachbarn zu sehen oder anbieten seine Silberhochzeitsparty von oben zu filmen. Alles was nicht dem Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltng dient ist grenzwertig. Wenn es jemandem nicht gefällt was du da machst und es kommt zu einer Anzeige, kann es Ärger geben. Die Auslegung der Gesetzeslage ist da leider sehr schwammig und möglicherweise interessiert es auch keinen, aber du kannst ebenso gut auch Pech haben, wenn sich z.B. einer durch dein Tun belästig, beobachtet oder gefährdet fühlt.
    • Crowsys schrieb:

      @TDF und @Flighthy: Bitte überprüft doch eure Postings nochmal bezüglich deren Richtigkeit ;)

      ...Das wurden nämlich so einige Dinge nicht ganz korrekt dargestellt ;)
      Guten Morgen,

      @Crowsys, was ist an dieser Rechtsgrundlage nicht Richtig?
      Bzw. welche Rechtsgrundlagen greift da stattdessen?

      Ach ja, sei noch zu erwähnen, die Sache mit der Flughöhe soll keine Feststellung sein sondern ganz einfach: Das weiß ich nicht!
      Aber konnte ja bei den Antworten einiges raus lesen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TDF ()

    • skyscope schrieb:

      Und mit "Zweck zum Sport oder zur Freizeitgestaltung" gemäß NfL 1-786-16 ist nicht die allumfassende persönliche Freizeitgestaltung gemeint, sondern bezieht sich auf den Modellflug an sich.
      Das steht dort nicht konkret, das interpretierst du hinein. Meine Freizeitgestaltung ist Fotografieren und Filmen. Manchmal benutze ich den Kopter dafür. Somit hat der Flug unmittelbar etwas mit meinem Hobby zu tun.