Schloss Moritzburg bei Dresden

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Mal kurz gegoogelt: Für das Schloss Moritzburg besteht meines Wissens nach ein Flugverbot für Drohnen. Sie wollen logischerweise das Geld selbst einstreichen. Ist auch verständlich. Der Pilot, der im Anwesen von Turn&Taxis abgestürzt ist, hat neben der Gefährdung von Personen für das Filmen sehr viel Strafe zahlen müssen. Vielleicht das nur als Hinweis, vielleicht hattest Du auch die Genehmigung. Aber das soll auch als Information für andere sein. Ansonsten geile Aufnahmen!


      Ich möchte gerne mit meiner Drohne professionelle Luftaufnahmen machen . Darf ich das?
      Ohne Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers ist davon dringend abzuraten. Wie bereits ausgeführt, gilt in diesem Fall die Panoramafreiheit nicht, so dass gegebenenfalls eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde. Doch auch jenseits des Urheberrechts droht juristisches Ungemach. So hat der BGH im März 2013 (Az.: V ZR 14/1) entschieden, dass ein Grundstücksbesitzer über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotos seiner Bauwerke und Gartenanlagen entscheiden kann. Dies gilt sogar dann, wenn der Zugang zu dem Gebiet zu privaten Zwecken gestattet ist.

      Keine Panoramafreiheit für Aufnahmen aus der Luft
      Viele Gebäude jedoch sind urheberrechtlich geschützt – und kaum ein Fotograf kann im Vorhinein tatsächlich abschätzen, ob ein Schutz besteht oder nicht. Spätestens vor einer Veröffentlichung oder einem Verkauf sollte er sich dazu jedoch Gedanken machen. Denn mit der Panoramafreiheit kann er sich nicht entschuldigen! Die Einschränkung des Urheberrechts beschränkt sich auf das, was das Publikum von der Straße aus mit eigenen Augen sehen kann. Luftbildaufnahmen, die mehr zeigen, gehören nicht dazu (BGH, Urteil v. 05.06.2003, Az.: I ZR 192/00 – »Hundertwasser-Haus«).Eigentumsrecht und Hausrecht
      Bei der Einzelerlaubnis muss ein Start- und Landeplatz angegeben sowie die Genehmigung des Grundstückeigentümers eingereicht werden. Doch auch bei der allgemeinen Aufstiegserlaubnis muss stets darauf geachtet werden, dass man auf fremden Grundstücke nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. des Hausrechtsinhabers startet und landet.