Alles um das gewerbliche! -infos-

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • benider schrieb:

      Ihr habt ja Recht. Aber für mich passt das. Ich denke die meisten hier möchten sich nur nebenher in paar Euro verdienen. Die werden sich in Leben nicht mit Vorsteuer etc. beschäftigen müssen.
      Es gibt also sowieso ein Standbein, was nebenher passiert ist halb so wild. Ein paar Fotos hier, ein paar da..
      halb so wild, ja kann sein, aber irgendwann dann evtl. Schwarzarbeit?
    • skyscope schrieb:

      KaptainCrank schrieb:

      Zudem wäre ich nach Paragraph 19 UstG von den Steuern befreit...
      Oder ist einer anderer Meinung ?
      Wenn Du das willst. Ist die Frage, ob man zum einen nicht auch selbst vorsteuerabzugsberechtigt sein will, und ob man auch nur Kunden hat, mit denen man nicht diskutieren muss, warum sie in den Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen bekommen. Ausserdem demonstriert man dadurch evident, dass man nur ein kleines Lichtlein ist.
      Einnahmen werden ja auch immer erwirtschaftet, ausser Du fliegst ausschließlich umsonst.
      also bei aller liebe... jeder von uns weiß, dass wir "Copterpiloten" ALLE nur ein kleines licht sind und keiner jemandem (dem Kunden) irgendetwas vormachen braucht... leider.... wir werden alle nicht reich ;)
    • Das hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Ich glaube auch, dass ich nie über das Kleingewerbe hinaus gehen werde. Also was soll's.

      Ausgaben, abgesehen vom Copter + Versicherung habe ich keine. Mein Ziel im ersten Jahr, war es nur den Copter zu finanzieren. Da bin ich schon lang drüber raus. Und für mehr Arbeit habe ich eh keine Zeit ;)
    • Eine Rechnung ohne ausgewiesene USt ist genau so viel Wert, wie mit ausgewiesener Steuer. Formal gesehen. Man ist aber wesentlich schlechter angesehen, wenn man keine USt. in den Rechnungen ausweisen kann. In der Praxis ist die Kleinunternehmerregelung nur interessant, wenn man überwiegend private Kunden hat. Bei überwiegend gewerblichen Kunden sollte man auf §19 verzichten.
    • erst mal vielen dank für die vielen antworten und um das wissenswerte, was man daraus entnehmen kann!

      Kurze Frage zu den "Liebeleien" : Das FA kann es als Liebelei einstufen? Das soll wohl heißen, dass man mir dann das Gewerbe entzieht? oder wie soll das verstanden werden?

      Die sache, dass ich meine steuern von den Anschaffungskosten nur dann abschreiben könnte, wenn ich auch steuern abführe und nicht nach §19 befreit bin, wusste ich im Vorfeld nicht...

      wie schon die meisten hier gesagt haben. ich will sowieso nur ein kleines lichtlein bleiben, der seine dienste privaten menschen anbietet oder kleinen unternehmern... von daher sehe ich kein problem darin, eine rechnung ohne steuern ansetzen zu müssen. zudem kann der kunde die rechnung mit sicherheit DENNOCH geltend machen, da es evtl seine betriebsausgaben sind, die mit einer rechnung belegt werden. unabhängig davon, ob er eine versteuerte rechnung bezahlt hat oder nicht.
    • KaptainCrank schrieb:

      skyscope schrieb:

      KaptainCrank schrieb:

      Zudem wäre ich nach Paragraph 19 UstG von den Steuern befreit...
      Oder ist einer anderer Meinung ?
      Wenn Du das willst. Ist die Frage, ob man zum einen nicht auch selbst vorsteuerabzugsberechtigt sein will, und ob man auch nur Kunden hat, mit denen man nicht diskutieren muss, warum sie in den Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen bekommen. Ausserdem demonstriert man dadurch evident, dass man nur ein kleines Lichtlein ist.Einnahmen werden ja auch immer erwirtschaftet, ausser Du fliegst ausschließlich umsonst.
      also bei aller liebe... jeder von uns weiß, dass wir "Copterpiloten" ALLE nur ein kleines licht sind und keiner jemandem (dem Kunden) irgendetwas vormachen braucht... leider.... wir werden alle nicht reich ;)

      Da hast Du Recht, das ist mit dieser Einstellung schon vor der Gewerbeanmeldung zumindest recht unwahrscheinlich. ;)
    • Pianist schrieb:

      KaptainCrank schrieb:

      Um auftretende Kosten von den Steuern absetzen zu können habe ich ein Gewerbe angemeldet. Haftpflichtversicherung, Aufstiegsgenehmigung ist ebenfalls vorhanden.
      Man meldet doch kein Gewerbe an, um "auftretende Kosten von der Steuer abzusetzen", sondern um Gewinne zu erwirtschaften. Wenn Du über längere Zeit keine Gewinne machst, wertet das Finanzamt Deine Tätigkeit als "Liebhaberei".
      Außerdem ist es nach wie vor fraglich, ob es sich dabei um eine gewerbliche oder um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Dachrinneninspektion wäre sicher gewerblich, aber wenn ein gestaltetes Filmwerk entsteht, dann ist das eine künstlerische Tätigkeit und Du musst kein Gewerbe anmelden, zahlst keine Gewerbesteuer und keinen IHK-Beitrag.

      Matthias
      was passiert denn, wenn man unter "liebelei" eingestuft wird?
    • Liebhaberei... Liebelei is was anderes ;)

      Also, dann würden dir rückwirkend z.b. die AFA's, eventuelle Vorsteuerabzüge, etc. aberkannt.

      Das das dann relativ suboptimale Auswirkungen auf den direkten Kontostand haben kann, versteht sich von selbst!

      Ein Unternehmen, bei welchem der Unternehmer nicht von Anfang plant in zumindest absehbarer Zeit Gewinne zu erwirtschaften ist kein Unternehmen und kann weg!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Crowsys ()