benider schrieb:
Ihr habt ja Recht. Aber für mich passt das. Ich denke die meisten hier möchten sich nur nebenher in paar Euro verdienen. Die werden sich in Leben nicht mit Vorsteuer etc. beschäftigen müssen.
Es gibt also sowieso ein Standbein, was nebenher passiert ist halb so wild. Ein paar Fotos hier, ein paar da..
Alles um das gewerbliche! -infos-
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skyscope schrieb:
KaptainCrank schrieb:
Zudem wäre ich nach Paragraph 19 UstG von den Steuern befreit...
Oder ist einer anderer Meinung ?
Einnahmen werden ja auch immer erwirtschaftet, ausser Du fliegst ausschließlich umsonst.
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Das hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun. Ich glaube auch, dass ich nie über das Kleingewerbe hinaus gehen werde. Also was soll's.
Ausgaben, abgesehen vom Copter + Versicherung habe ich keine. Mein Ziel im ersten Jahr, war es nur den Copter zu finanzieren. Da bin ich schon lang drüber raus. Und für mehr Arbeit habe ich eh keine Zeit -
Eine Rechnung ohne ausgewiesene USt ist genau so viel Wert, wie mit ausgewiesener Steuer. Formal gesehen. Man ist aber wesentlich schlechter angesehen, wenn man keine USt. in den Rechnungen ausweisen kann. In der Praxis ist die Kleinunternehmerregelung nur interessant, wenn man überwiegend private Kunden hat. Bei überwiegend gewerblichen Kunden sollte man auf §19 verzichten.
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erst mal vielen dank für die vielen antworten und um das wissenswerte, was man daraus entnehmen kann!
Kurze Frage zu den "Liebeleien" : Das FA kann es als Liebelei einstufen? Das soll wohl heißen, dass man mir dann das Gewerbe entzieht? oder wie soll das verstanden werden?
Die sache, dass ich meine steuern von den Anschaffungskosten nur dann abschreiben könnte, wenn ich auch steuern abführe und nicht nach §19 befreit bin, wusste ich im Vorfeld nicht...
wie schon die meisten hier gesagt haben. ich will sowieso nur ein kleines lichtlein bleiben, der seine dienste privaten menschen anbietet oder kleinen unternehmern... von daher sehe ich kein problem darin, eine rechnung ohne steuern ansetzen zu müssen. zudem kann der kunde die rechnung mit sicherheit DENNOCH geltend machen, da es evtl seine betriebsausgaben sind, die mit einer rechnung belegt werden. unabhängig davon, ob er eine versteuerte rechnung bezahlt hat oder nicht. -
KaptainCrank schrieb:
skyscope schrieb:
KaptainCrank schrieb:
Zudem wäre ich nach Paragraph 19 UstG von den Steuern befreit...
Oder ist einer anderer Meinung ?
Da hast Du Recht, das ist mit dieser Einstellung schon vor der Gewerbeanmeldung zumindest recht unwahrscheinlich. -
Pianist schrieb:
KaptainCrank schrieb:
Um auftretende Kosten von den Steuern absetzen zu können habe ich ein Gewerbe angemeldet. Haftpflichtversicherung, Aufstiegsgenehmigung ist ebenfalls vorhanden.
Außerdem ist es nach wie vor fraglich, ob es sich dabei um eine gewerbliche oder um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Dachrinneninspektion wäre sicher gewerblich, aber wenn ein gestaltetes Filmwerk entsteht, dann ist das eine künstlerische Tätigkeit und Du musst kein Gewerbe anmelden, zahlst keine Gewerbesteuer und keinen IHK-Beitrag.
Matthias
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Liebhaberei... Liebelei is was anderes
Also, dann würden dir rückwirkend z.b. die AFA's, eventuelle Vorsteuerabzüge, etc. aberkannt.
Das das dann relativ suboptimale Auswirkungen auf den direkten Kontostand haben kann, versteht sich von selbst!
Ein Unternehmen, bei welchem der Unternehmer nicht von Anfang plant in zumindest absehbarer Zeit Gewinne zu erwirtschaften ist kein Unternehmen und kann weg!Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Crowsys ()
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Und wie ist es ausgegangen nach 4 Jahren?
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