Alles um das gewerbliche! -infos-

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Alles um das gewerbliche! -infos-

      Hallo liebe Gemeinde!

      Wie man unschwer erkennen kann, bin ich mehr oder weniger ein Neuling. Ich bin ein erfahrener Modellbauer!
      jedoch brandneu, wenn es um das Thema Gewerbe geht!
      Bitte erschlagt mich nicht, ich habe lange genug in der Suchfunktion gestöbert.

      Um auftretende Kosteb von den Steuern absetzen zu können habe ich ein Gewerbe angemeldet. Haftpflichtversicherung, Aufstiegsgenehmigung ist ebenfalls vorhanden.

      Gibt es denn netterweise jemanden unter euch, der mich ausgiebigst über das Thema informieren könnte? Bitte keine endlosen herauskopierten Texte, die ich bereits zum zehnten Mal lese ?( ...

      Wer macht das bereits als Nebengewerbe?
      Wir wissen alle, dass wir nur unser Hobby ausüben und dabei einpaar Euro verdienen wollen, um unsere Kosten zu decken..

      Im übrigen! Wer wurde von euch bereits von der BG angeschrieben und der Handwerkskammer, da wir ja als "Fotograf" angemeldet sind.

      :saint: Vielen Dank für die Antworten im voraus
    • Ohne Dir nahe treten zu wollen - Du brauchst vor allem eines, und das ist Beratung. Fundierte und professionelle Beratung!

      Mach einen Termin bei der IHK oder/und HWK, und ganz wichtig vor allem beim Steuerberater!

      ...ansonsten lautet bald einer Deiner nächsten Threads: Hilfe, das Finanzamt will XXXX Vorauszahlung - was kann ich tun??

      Viele Grüße
    • KaptainCrank schrieb:


      Um auftretende Kosten von den Steuern absetzen zu können habe ich ein Gewerbe angemeldet. Haftpflichtversicherung, Aufstiegsgenehmigung ist ebenfalls vorhanden.
      Man meldet doch kein Gewerbe an, um "auftretende Kosten von der Steuer abzusetzen", sondern um Gewinne zu erwirtschaften. Wenn Du über längere Zeit keine Gewinne machst, wertet das Finanzamt Deine Tätigkeit als "Liebhaberei".

      Außerdem ist es nach wie vor fraglich, ob es sich dabei um eine gewerbliche oder um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Dachrinneninspektion wäre sicher gewerblich, aber wenn ein gestaltetes Filmwerk entsteht, dann ist das eine künstlerische Tätigkeit und Du musst kein Gewerbe anmelden, zahlst keine Gewerbesteuer und keinen IHK-Beitrag.

      Matthias
    • Pianist schrieb:

      Man meldet doch kein Gewerbe an, um "auftretende Kosten von der Steuer abzusetzen", sondern um Gewinne zu erwirtschaften. Wenn Du über längere Zeit keine Gewinne machst, wertet das Finanzamt Deine Tätigkeit als "Liebhaberei".
      Außerdem ist es nach wie vor fraglich, ob es sich dabei um eine gewerbliche oder um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Dachrinneninspektion wäre sicher gewerblich, aber wenn ein gestaltetes Filmwerk entsteht, dann ist das eine künstlerische Tätigkeit und Du musst kein Gewerbe anmelden, zahlst keine Gewerbesteuer und keinen IHK-Beitrag.

      Matthias
      ...Und genau aus diesem Grund hab ich ja geschrieben: Professionelle Hilfe!!
      Alles andere kann sehr schnell in einem Finanziellen Desaster enden - auch bei vermeintlich kleinen Geschichten.

      Wenn das Finanzamt einem mal auf die schnelle rückwirkend für 7 Jahre (nur so als Beispiel) den Gewerbestatus ändert, können die Nachzahlungen recht empfindlich werden!
      ...zudem ist man da auch mal ganz schnell mit einem Steuerstrafverfahren dabei...

      Drum: Augen auf, beim Eierkauf!! : :D
    • KaptainCrank schrieb:

      Zudem wäre ich nach Paragraph 19 UstG von den Steuern befreit...
      Oder ist einer anderer Meinung ?
      Wenn Du das willst. Ist die Frage, ob man zum einen nicht auch selbst vorsteuerabzugsberechtigt sein will, und ob man auch nur Kunden hat, mit denen man nicht diskutieren muss, warum sie in den Rechnungen keine MwSt. ausgewiesen bekommen. Ausserdem demonstriert man dadurch evident, dass man nur ein kleines Lichtlein ist.

      Einnahmen werden ja auch immer erwirtschaftet, ausser Du fliegst ausschließlich umsonst.
    • KaptainCrank schrieb:

      ok verstehe.... Beratung bei einem Steuerberater!
      Aaaaaber, wo keine einnahmen erwirtschaftet werden, da kann auch keine Steuer bezahlt werden...
      Zudem wäre ich nach Paragraph 19 UstG von den Steuern befreit...
      Oder ist einer anderer Meinung ?
      Naja, aber, wie willst Du als Kleinunternehmer, der keine Ust. in Rechnung stellst, die Vorsteuer für Betriebsausgaben ziehen?

      Wenn Du über Jahre hinweg keine Gewinne erzielst, dann wird Dein "Gewerbe" schnell als Liebhaberei eingestuft und Du bist raus aus der Nummer.

      Um es nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Das was Du vorhast, geht an den Baum! Ich rede jetzt nicht vom fliegen oder fotografieren, aber vom geschäftlichen her!
      Wenn ich mir Deine Gedanken, Fragen und Herangehensweise an die Selbstständigkeit ansehe: Nimm das Geld für einen gescheiten Berater in die Hand, alles andere endet im Desaster!!!

      benider schrieb:

      Kann auch positiv sein, ein kleines Lichtlein zu sein...
      Grundsätzlich schon, klar, es hat Charme, der "Underdog" zu sein. Aufträge aber kriegen in der Regel die "größeren Lichtlein".
      Für ein Unternehmen ist eine Rechnung ohne verwertbare Vorsteuer nicht das Papier wert, auf der sie gedruckt ist!

      ...da muss man schon eine ganz ausserordentliche Leistung bieten, um dieses Manko auszumerzen...
    • Ihr habt ja Recht. Aber für mich passt das. Ich denke die meisten hier möchten sich nur nebenher in paar Euro verdienen. Die werden sich in Leben nicht mit Vorsteuer etc. beschäftigen müssen.
      Es gibt also sowieso ein Standbein, was nebenher passiert ist halb so wild. Ein paar Fotos hier, ein paar da..

      Irgendwo hab ich hier neulich gelesen, dass sich einer aufregt, wenn Luftaufnahmen für 49€ angeboten werden. Ich muss schon sagen: Ich hab Bilder auch schon für weniger verkauft. Der Lohn auf die Stunde gerechnet, war 6x höher als in meinem eigentlichen Beruf ;) Also mir passt das, das kleine Lichtlein zu sein ;p
    • Crowsys schrieb:

      Naja, aber, wie willst Du als Kleinunternehmer, der keine Ust. in Rechnung stellst, die Vorsteuer für Betriebsausgaben ziehen?
      Da keine vereinnahmte Umsatzsteuer abgeführt werden muss, ist es ja nicht schlimm, wenn man die Vorsteuer nicht sofort absetzen kann.
      Als Kleinunternehmer bleibt man aber nicht "drauf sitzen". Es wird bei der AfA einfach der Bruttobetrag - also das was man komplett dafür bezahlt hat - eingetragen.
      Ein wenig aufpassen muss man dann nur, wenn man - wie ich vor Jahren - nach dem ersten Jahr der Selbständigkeit, dann doch gleich auf die Option "mit Steuer" geht, denn dann kann man die Vorsteuer natürlich sofort (Monat oder Quartal) abziehen, aber in der AfA stehen dennoch die "Altlasten".
      Ist auch nicht schlimm oder besonders komplex, aber es ist halt manchmal doch verwirrend, wenn man die Buchhaltung (zuerst noch) selbst macht.
    • benider schrieb:


      Ich muss schon sagen: Ich hab Bilder auch schon für weniger verkauft. Der Lohn auf die Stunde gerechnet, war 6x höher als in meinem eigentlichen Beruf
      Sehr wahrscheinlich wurde der Faktor (6) aber mit einer typischen "Milchmädchenrechnung" berechnet?

      Wenn ein "Nebenberuflicher Fotograf" keine Kosten (ausser der Kamera) hat, dann ist kein Vergleich möglich.

      Wär ja desselbe, wenn ich zum Nachbarn gehe mit der Rohrzange, den Wasserhahn repariere und dann für die 10 Minuten Arbeit 15.- erhalte.
      Das wär dann auch mehr Stundenlohn, als ich jemals als Angestellter verdient hatte, dennoch eine völlig unsinnige "Milchmädchenrechnung" aus unternehmerischer Sicht.
    • Crowsys schrieb:


      Für ein Unternehmen ist eine Rechnung ohne verwertbare Vorsteuer nicht das Papier wert, auf der sie gedruckt ist!
      Stimmt nicht immer, aber oft genug.

      Ich habe damals die §19 Kleinunternehmerregelung nur knapp 1 Jahr "durchgehalten", dann wurde sehr flott klar, dass es die falsche Option war.

      Man muss aber fairerweise dazu sagen, dass ich hauptberuflich als selbständiger Fotograf arbeite.
    • benider schrieb:

      Ihr habt ja Recht. Aber für mich passt das. Ich denke die meisten hier möchten sich nur nebenher in paar Euro verdienen. Die werden sich in Leben nicht mit Vorsteuer etc. beschäftigen müssen.
      Und hier liegt der Trugschluss!

      Sich als Unternehmer (egal ob Gewerbetreibender, Kleinunternehmer, Freelancer, Künstler oder was auch immer) nicht um die steuerliche Betrachtung des "ganzen" zu kümmern ist nicht nur grob fahrlässig sondern meist auch verdammt teuer!
    • KaptainCrank schrieb:



      Aaaaaber, wo keine einnahmen erwirtschaftet werden, da kann auch keine Steuer bezahlt werden...
      Wenn keine Einnahmen fließen, muss man über gar nix diskutieren!

      Falls Du damit "keine Gewinne" meinst, dann geht es in eine ähnliche Richtung, dann wird das FA nach wenigen Jahren Deine steuermindernden "Abschreibungen" wieder zurückfordern und Dein "Gewerbe" als Liebhaberei abstempeln.