Ich warte auf "Ziffer 4 ..... Das ist eine Minderheit"
Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Ich finde es spannend, dass die Ausschüsse sich vorab nicht einig geworden sind:
bundesrat.de/SharedDocs/TO/954…_blob=publicationFile&v=1
Vielleicht wird also doch ohne Änderungen der ursprüngliche Entwurf verabschiedet ... -
Bin fast schon bissl aufgeregt.
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gleich geht's lohos, gleich geht's lohos !
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So, geht in 1 Minute los ...
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livestream weg ... 4 TOPS vorher ....
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Alles mit allen Änderungen durch.Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
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Änderungsantrag komplett angenommen ... kurz und schmerzlos.
Damit sind die Multikopter raus. Und ich fliege ab jetzt nur noch DrohnenMein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern -
Whow. Das wird ja noch interessant.
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hab's verpasse, d.h. was? Höhenbegrenzung?
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bundesrat.de/SharedDocs/drucks…_blob=publicationFile&v=1
Muss aber das Ministerium so übernehmen, noch ist es also nicht gültig. -
So wie ICH das sehe dürfen mit der Änderung (Punkt4) zwar Modellflieger auch außerhalb von Modellflugplätzen über 100m aufsteigen, nicht aber Kopter.
Die Modellflieger müssen dazu einen nachweis der Kenntnisse haben. Einem Drohnenpiloten nützt dieser Nachweis aber nichts.Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10 -
Auf deutsch:
Es ist verboten, in Flughöhen über 100m über Grund zu fliegen, es sei denn
- Du fliegst entweder auf Geländen, für die einem Luftsportverein eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
- oder Du fliegst keinen Multicopter und bist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügst über eine Bescheinigung über eine bestandene Prüfung von einer nach § 21d vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle oder eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein nach § 21e, soweit die Erlaubnis zum Betrieb eines Flugmodells beantragt wird.
Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern - Du fliegst entweder auf Geländen, für die einem Luftsportverein eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
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Und wo ist da der Sinn?
Was ist an Multikoptern in Höhen >100m anders als an Flugmodellen mit >100m Höhe?
Kann man da nicht sogar in Richtung Gleichberechtigung klagen?
Was passiert wenn ich mit 105m erwischt werde?
Wird die Drohne einkassiert, muss ich tausende Euro Strafe zahlen? -
Die Frage ist viel interessanter: was genau ist ein "Multicopter"? Zählen da Schwenkflügler mit mehreren Propellern auch dazu?
Und vor allem: jetzt darf auch kein kommerzieller Multikopter-Pilot mehr ein Windrad, einen Sendemasten, oder was auch immer, in einer Höhe von mehr als 100m anfliegen - vorausgesetzt, die Verordnung wird so umgesetzt.Mein Hangar:
DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern -
habs leider mitvervolgt im livestream schade für meine deutschen copterkollegen,jetzt geht es euch noch schlechter als uns hier in österreich,lg andreas
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Hier für alle die es verpasst haben.
Das Schmunzeln bei der Verlesung
Zack Zack waren sie fertig.
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am heutigen Freitag (10.03.2017) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung die neue "Drohnen-Verordnung" unter TOP 79 innerhalb von nur 50 Sekunden beschlossen (Video).
Mit dem Beschluss ist die Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten aber noch kein gültiges Recht. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt wird die Änderungen an der LuftVO und LuftVZO zum 01.04.2017 in Kraft setzen.
Was ändert sich nun konkret für uns als Drohnen-Steuerer?
- Kennzeichnungspflicht
Alle Drohnen mit einem Abfluggewicht ab 250 Gramm müssen ab dem 01.04.2017 eine feuerfeste Beschriftung mit Name und Anschrift des Eigentümers tragen. - Aufstiegserlaubnis (AE)
Ebenfalls ab dem 01.04.2017 benötigen Drohnen mit einem Startgewicht unter 5 kg keine AE mehr. Dies gilt unabhängig von einer privaten oder gewerblichen Nutzung. - Drohnenführerschein
Alle Steuerer von Drohnen ab 2kg Startgewicht benötigen nach einer Übergangsfrist ab dem 01.10.2017 einen Nachweis "bestimmter Kenntnisse". Aktuell ist noch keine Institution vom Luftfahrt Bundesamt zertifiziert, diesen offiziellen Nachweis auszustellen.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Video entfernt, war aufgrund des Aufräumens nun doppelt direkt untereinander
- Kennzeichnungspflicht
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So, der Thread wurde auf den letzten Seiten mal durchgefegt.Hier wurde thematisch alles über die letzten knapp 900 Beiträge bereits analysiert, gesagt, hinterfragt, erklärt und zumindest angesprochen, nur noch nicht von jedem.
Geplaudert werden kann daher rund um die Verordnung nun bitte hier: Drohnenverordnung Plauderthread
Hier im Bereich "Rechtliche Themen" geht es dann wieder weiter, sobald es tatsächlich neue Informationen zur Verordnung, deren Verkündung, zu Änderung oder sonstige Fakten gibt.
Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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