Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

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  • Egal was sie einführen, es wird wohl kaum was in der Praxis ändern... Es wird bestimmt weiterhin UFO Meldungen geben. Wer soll das alles Prüfen oder Exekutieren??? Das Drohnensondereinsatzkommmando???
    Bekannter von mir ist Bundespolizist. Die Überstunden die der hat gehören verboten. Bei der Streife sieht das nicht anders aus...
    Da sind ja gar keine Kapazitäten da.
  • DroneNuts schrieb:

    Bekannter von mir ist Bundespolizist. Die Überstunden die der hat gehören verboten. Bei der Streife sieht das nicht anders aus...

    Da sind ja gar keine Kapazitäten da.
    Wenn die Kapazitäten hätten, würden die mit dem Radargerät an die Straße stehen, weil dort effektiver sprich Geld bringender kontrolliert werden kann. Jede Menge Autos und ein Bußgeldkatalog sind da die Grundlage. Uns trifft man nach wie vor nur sporadisch an und die Beweissituation dass ich tatsächlich die Drohne geflogen bin, die da gemessen wurde, müsste evtl. erst noch vor Gericht geklärt werden. Lange Rede kurzer Sinn. Drohnenverstöße gezielt zu ahnden macht einfach keinen Sinn.
  • Rechtlich richtig relevant, wenn überhaupt, nur auf frischer Tat. Denen gehts primär um städtische Flieger...
    Dient wohl vielmehr dazu, wenn den was passiert, die Plakete aufzusammeln und den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehn. Aber bislang haben sie nich ma im Automobilbereich die Halterhaftung durchbekommen. Blitzerfoto schlecht? Pech gehabt. Wie soll das bei Drohnen aussehen???

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()

  • Die Überwachung von Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen ist schon lange mehrheitlich in die Privatwirtschaft ausgelagert worden. Dort reissen sich Kleinunternehmer um die Jobs - infolge deren Möglichkeiten, Investitionen steuerlich besser absetzen zu können, ist die Qualität der Hardware deutlich besser geworden und die Schlupflöcher kaum noch vorhanden. Die Behörde schreibt nur noch die Rechnungen. Was soll also im Weg stehen, auch die Disziplinierung der Drohnengemeinde öffentlich auszuschreiben? Das funktioniert wie Kopfgeld und die Unternehmen können sich in Foren wie diesem Ihre nächsten Opfer suchen.
    Wozu Signatur?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Photograph ()

  • Ich sehe das fast alles genauso wie Ihr hier , vieles ist nötig und einiges nicht .. aber das ändert nichts daran ,
    das was getan werden muss.

    Seit dem ich das Hobby und mittlerweile Nebenberuflich 2Jahre lang betreibe , kamen für mich nur Verbesserungen
    hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben.Also sehe ich das ganze noch entspannter als zum Anfang meiner Copter Zeit.

    Und mal ganz klar gesagt , ey Leute wir sind hier "noch" im Schlaraffenland mit unsere Copter & Kindergarten Gesetze!

    Nehmt Euch mal Spanien , Italien , Frankreich , USA usw. usw. , deren Vorgaben vor ..dann wissen wir alle das wir
    Deutschen ne easy Flight-Zone haben
  • Das stimmt durchaus. Mit dieser Vorlage würde nur den unverantwortlich Handelnden eine Grenze gesetzt, Profis und ernsthafte Amateure können sich qualifizieren und erweiterte Möglichkeiten nutzen. Und erstaunlichrweise kommt hier der Gesetzgeber mit Tegelungen, die nicht so gestaltet sind, dass er gleich Mehreinnahmen auf dem Gebührensektor hat. Ich sehe das vergleichbar zum Waffengesetz. Nicht jeder sollte ein Gewhr haben aber wer austeichend Grund und Qualifikation hat, kann legal eines haben, wenn er sich an vernünftige Auflagen hält. Was hier einige Leute mangels was-auch-immer nicht wahr haben wollen, ist, dass wir ein Hobby oder einen Beruf betreiben, mit dem wir unsere Mitbürger gefährden, verletzen oder in ihren Rechten beeinträchtigen können. Das ist bei Hundehaltern, Motorradfahrern, Privatpiloten... fast allen ausser Telefonkartensammlern so. Aber nur hier regen sich einige Leute auf, weil es Regeln geben soll. Das ist alles andere als erwachsen.
    Wozu Signatur?
  • Kalif Joe schrieb:

    Nein, aber mit den 250g. Ein richtiger Racer wiegt gut das doppelte.Bis 250g sind doch Spielzeuge. Oder sehe ich das falsch?

    Ja, dann nochmal... ;)
    Mit einem Nano oder anderen Flitzern in der 150er und drunter Klasse <250g darf man komplett alleine fliegen mit Brille bis 30 Meter Höhe.
    Größeres Gewicht ist doch kein Thema mit nem Spotter der den Luftraum überwacht. Plakete dran und gut ist. Die "gefährliche" Schüler/Lehrer "Empfehlung" fällt weg. Damit ist es ein Fortschritt für die Racerszene. Ein 150er mit brushless Motoren gibt es wohl auch unter 250 gr. Werde ich ma bauen im Winter.

    Aber ist ja allet nur ein Entwurf...
  • Ähnlich einer Ordnungsnummer beim Taxi. Und klar wird es eine Registrierungsgebühr kosten.
    Wobei Name und Wohnort ausreichen würden. Geht ja nur darum denjenigen haftbar machen zu können, wenn das Kind im Brunnen sitzt.
  • BMVI Website schrieb:

    6.
    Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille gelten als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
  • quadle schrieb:

    BMVI Website schrieb:

    6.
    Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille gelten als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.

    Wenns so kommt, dann wäre dieser Absatz ja durchaus sinnvoll. Wenig Masse, technisch auch nicht so viel Energie erzeugbar, wenn man unter 250g bleiben möchte. -> Spielzeug am Kopf tut nicht weh. Wobei 250g im Grunde schon ordentlich was ist. 250g aus 30m Höhe Freier Fall sind ca. 73J Bewegungsenergie bei Aufschlag. Zumindest die Richtung passt.

    Aber es sind alles nur Vorschläge. Entscheiden tun das wahrscheinlich Menschen mit weniger Modellflughintergrund.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kermit the Frog ()

  • Kermit the Frog schrieb:

    ...
    Aber es sind alles nur Vorschläge. Entscheiden tun das wahrscheinlich Menschen mit weniger Modellflughintergrund.
    Ne ne, das ist m.E. schon einen ganzen Schritt weiter. Das ist bereits der in den Ressorts abgestimmte Entwurf, der neuen Verordnung, der jetzt den Ländern und den Verbänden nochmals vorgelegt wird.
  • Zitat:

    Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist generell keine Erlaubnis erforderlich. Gleiches gilt für den Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc


    Hier wird erstmalig kein Unterschied zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen gemacht. Demnach sind alle AE überflüssig unabhänig von der Versicherungspflicht.
    Dann kann jeder seine Aufnahmen verkaufen?