Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • "über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,"

    Damit dürfte meine Frage erledigt sein, man sollte manchmal einfach mal alles lesen :D

    Das dürfte auch deine Frage beantworten @Mxyzptlk
  • Django schrieb:

    Heißt das jetzt ich darf in meinem Garten nicht mehr fliegen?

    "Verboten ist der Betrieb einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,25kg über Wohngrundstücken"
    Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
  • Über dem eigenen Grundstück kann man schon machen, was man will.

    Ärgerlich ist die Beschränkung der Höhe, da werde ich wohl einen Modellflugverein gründen oder einem beitreten --:)

    Auch die Viedeobrillenerlaubnis nur für Modelle unter 250 g ist Unsinn. Warum nutzt man nicht die Chancen dieser Technik?

    Wichtig ist m.E., das man die Geräte je nach Einsatzgebiet anpassen kann, wenn ich also in z.B. einem Afrikanischen Land fliegen will, welches diese Restriktionen nicht hat, dass man den Copter dann entsprechend anpassen kann. Ich könnte mir vorstellen, dass die Umsatzzahlen sich bei kastrierten Coptern nicht halten lassen, dann wäre der Boom wohl auch vorbei.
    DJI Mavic pro
  • Boulevard schrieb:

    da werde ich wohl einen Modellflugverein gründen oder einem beitreten --:)
    Das hilft nix, denn es kommt auf den (eingetragenen) Modellflugplatz an. Nur auf dem darfst du höher fliegen.
    Bezüglich FPV soll kommen:
    1. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
    Das hieße unter 30m/250g kann man alleine rumheizen, darüber muss einer daneben stehen. Aber nicht mehr mit Schüler-Lehrer Kabel. Also besser als bisher.
    Der Kopterbranche wird das keinen Abbruch tun, da die Flughöhe weltweit schon lange auf 90-150m begrenzt ist. Wir sind also mit den 100m die letzten die es erwischt.
  • "5. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben."

    Damit ist es gewerblich wohl etwas einfacher geworden, auch ohne Polizei-Info vorab?!
    Allerdings steht nicht, was "außerhalb Sichtweite" unter 5kg los ist.
    Man kann es so lesen, dass es erst ab 5kg auf Antrag erlaubt werden kann, aber wenn es doch vorher aufgehoben ist....
  • Mxyzptlk schrieb:

    Aber das Verbot des Betriebes von Drohnen größer als 250g über Wohngebieten verbietet dann ja auch das Gewerbliche anfertigen von Immobilienbildern oder nicht?
    Nnö, einfach mal ein wenig genauer lesen und nachdenken.
    - Zustimmung einholen für evtl. Überflug, sonst senkrecht hoch und runter
    - Persönlichkeitsrechte beachten
    -"Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,"
    - Ausnahmeantrag generell für gewerblich in der Stadt beantragen
  • Boulevard schrieb:

    Ärgerlich ist die Beschränkung der Höhe
    Allerdings. Mit 100m kann man nicht viel machen. Wenn ich mir meine letzten Bilder anschaue, z.B. "Achalm" oder "Salmendinger Kapelle" im Luftbilder-Forum. Das wird dann in der Form leider nicht mehr möglich sein.
    Also schnell noch die schönen Spots aufsuchen, an denen man schon lange Bilder machen wollte, bevor die neue Verordnung in Kraft tritt.
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.

    für Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 Kilogramm:
    „Sie müssen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen. Darüber hinaus müssen sie besondere Kenntnisse nachweisen. Der Nachweis wird entweder nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle erteilt oder bei Modellflugzeugen durch einen Luftsportverband nach einer Einweisung ausgestellt.

    So, und nun möchte ich gern wissen, wer die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stellen sind, die diese Nachweise ausstellen werden. Na, das werden in erster Linie wohl die Verbände sein. Das sind die eigentlichen Gründe, warum die Verbände dem Dobrinth die Tür eingerannt haben und nichts anderes. Pfründe für ihre angestammten Alt-Mitglieder (Modellflieger) sichern und die administrative Hoheit über alle Piloten mit Drohnen über 2 kg zu gewinnen.
  • Ironiemodus an:
    Letztens auf dem Bolzplatz ist ein Roll und Fluggerät aus der Kontrolle geraten und gegen ein fahrendes Fahrzeug geprallt und hat ein Chaos angerichtet! .... war der Ball mit Feuerfester Plakette gesichert?

    Mein Teleobjektiv ist übers Ziel hinausgeschossen und hat etwas gefilmt was es nicht darf... Mensch da muss man doch was tun?

    Ironiemodus aus.

    Gewisse Regeln sind richtig und wichtig damit nicht jeder machen kann was er will. Nur wo sind die Grenzen? 0,25 kg?

    Sollte ich mein Hobby besser jetzt schon aufgeben damit meine teure Ausrüstung noch zu verkaufen ist?

    Bald sind wir da wo wir schon mal waren...

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  • biber schrieb:

    Wer sein Flugobjekt ausschließlich auf einem Modellfluggelände fliegen lässt, kann das unverändert machen. Die neuen Regeln gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzige Ausnahme: Man muss eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers anbringen.
    Ist die Frage, ob und wie die Hersteller auf die Umsetzung der Ausnahme reagieren. Überhaupt fühlt man sich ja mit einer Drohne wie ein Volkswagen-Besitzer, bei dessen Fahrzeug auf einmal die werksseitig angepriesenen Eigenschaften softwaremäßig beschnitten werden..... (Typhoon H) Was wird passieren? Es wird von den Freaks an der Software gefrickelt, es entstehen illegale Fluggeräte ohne Versicherungsschutz usw. Da hätte man doch besser Regeln gesucht, mit denen alle leben können.

    Ich bin ja erst kürzlich ins "Drohnengeschäft" eingestiegen, aber wenn ich das gewußt hätte (habe halt nicht genug gelesen) hätte ich mir das wohl überlegt.
    DJI Mavic pro
  • Als wenn es nichts Wichtigeres gäbe!? Manchmal kann Deutschland mit seinen millionen von Regeln & Gesetzen einem schon schwer auf den Sack gehen.
    Zum fliegen in den Keller gehen trifft es schon ganz gut - weil der Bauer & Hundebesitzer auf dem freien Feld wird sich ja nach solchen neuen Regeln wahrscheinlich auch massivst von mir und meiner Drohne bedroht fühlen und mich blöd anmachen. ||
  • DJIPHV+ schrieb:

    Allerdings steht nicht, was "außerhalb Sichtweite" unter 5kg los ist.
    "Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben."

    Ich finde das ziemlich eindeutig.

    Über 5kg kann man eine Genehmigung bekommen, drunter nicht.

    Ich vermute das eine Drohne die schwerer ist auch stabiler im Wind steht, eine leichte Drohne eher mal ausser Kontrolle geraten kann wenn plötzliche Winde einsetzen. Eine Drohne mit >5kg dürfte auch mehr Fläche mit sich bringen, so von dritten auch leichter zu erkennen ist, ggf. Rettungshubschrauber oder ähnliches.
  • Dafür ist jetzt erst einmal die Diskussion mit der Handhabung der auch späteren Verwendung von gemachten Aufnahmen vom Tisch. Mit den 100 m kann ich ganz gut leben. Bin so oder so nicht der Google-Maps-Pilot. Schlimmer ist es mit dem Fliegen über Wohngebieten, aber damit kann (muss) ich jetzt wohl auch leben. Über die Ausprägung der Plakete mit den Angaben der Besitzer wird auch nicht weiter beschrieben. Aktuell kein Wort von "Feuerfest" mal sehen ob die LuftVZO dahingehend konkreter wird.
  • HerrK schrieb:

    Manchmal kann Deutschland mit seinen millionen von Regeln & Gesetzen einem schon schwer auf den Sack gehen.
    Das ist in allen Ländern auf der ganzen Welt so. Frankreich, Österreich 150m, Irland 120m, Kanada 90m, USA ... Wie gesagt, wir sind die letzten, die ein (100m) Limit bekommen haben.
    Jetzt lohnt sichs nur noch zum rasen auf der Autobahn nach Deutschland zu kommen aber nicht mehr zum Drohnenfliegen.
  • RC-Role schrieb:

    Boulevard schrieb:

    wenn ich das gewußt hätte
    Wann bist du denn eingestiegen? Wir wissen um diese Neuregelung schon seit November vorletzten Jahres.

    RC-Role schrieb:

    Wann bist du denn eingestiegen? Wir wissen um diese Neuregelung schon seit November vorletzten Jahres.
    Ich sagte ja, ich habe wohl zuwenig gelesen.... hätte es also wissen können. Es geht mir auch gar nicht so darum, ständig in 1000 Meter Höhe eine Saunalandschaft auszukundschaften oder einen Jumbo zum Ausweichen zu zwingen. Ich finde nur eine "Verbotsregelung", die den zu regelnden Gegenstand zum Teil uninteressant macht, verfehlt.

    Was FPV angeht: seien wir doch mal ehrlich. Wieviele Copter wären wohl verkauft worden, wenn gerade diese tolle Möglichkeit nicht bestünde? Ein Copter wird doch nicht wie ein Modellheli zum herumturnen in nächster Nähe eingesetzt, es ist ein Kameraträger. Fliegerische Belange sind zweitrangig.

    Ich bleibe dabei, dass hier ein Markt mit tollen technischen Möglichkeiten auch für Privatleute kaputt gemacht wird wegen Zwischenfällen, von denen jeder schon mal gehört hat, die sich dann aber irgendwie nicht eignen, den "Schuldigen" zu überführen. Die Bilder von Schäden an Flugzeugen sind jedenfalls DEFINITIV nicht von einer "Spielzeugdrohne" verursacht worden, denke ich.
    DJI Mavic pro
  • da die grünen im bundesrat eh gegen alles sind, habe ich da gute hoffnung, dass dieses gesetz nicht durchgewunken wird.
    wir sind in einem extrem verbotsstaat marke ddr 2.0 nagekommen.
    ich für mein teil habe ein großes grundstück und werde mir die genehmigung höchstpersönlich zum überfliegen erteilen.
  • Was mich wunder ist die Defintion "Wohngrundstück". Theoretisch, wenn ich das richtig sehe, könnte ich mit meiner P4 (incl. Plakette) in Schwabing in bis zu 100m Höhe die Straßenzüge in der 30er Zonen nachfliegen, bin ja über keinem Wohngrundstück. Jetzt frage ich mir nur, wer kann bei 100m sagen ob ich über der Straße oder einem "Wohngrundstück" bin :)
  • Boulevard schrieb:

    Ich bleibe dabei, dass hier ein Markt mit tollen technischen Möglichkeiten auch für Privatleute kaputt gemacht wird
    Das kann man so nicht sagen. Wie geschrieben, es war auch letzten Oktober schon bekannt, dass Deutschland als letztes Land
    einschneidende Limits beim Drohnenflug bekommen wird und trotzdem haben über 1,5 Millionen Leute eben mal nur den Mavic bestellt.
    Und das weltweit, also auch da wo es diese Limits schon vorher gab.