und uns auch, wir kommen dann alleharleyhenry schrieb:
ich für mein teil habe ein großes grundstück und werde mir die genehmigung höchstpersönlich zum überfliegen erteilen.
DJI Mavic pro
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und uns auch, wir kommen dann alleharleyhenry schrieb:
ich für mein teil habe ein großes grundstück und werde mir die genehmigung höchstpersönlich zum überfliegen erteilen.
Clouseau219 schrieb:
Was mich wunder ist die Defintion "Wohngrundstück". Theoretisch, wenn ich das richtig sehe, könnte ich mit meiner P4 (incl. Plakette) in Schwabing in bis zu 100m Höhe die Straßenzüge in der 30er Zonen nachfliegen, bin ja über keinem Wohngrundstück. Jetzt frage ich mir nur, wer kann bei 100m sagen ob ich über der Straße oder einem "Wohngrundstück" bin
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FoundYeti schrieb:
Das heißt, wenn ich Mieter eines freistehenden Haus oder Doppelhaushälfte bin, muss ich beim Eigentümer um Erlaubnis fragen (schriftlich).
Oder der Nachbar muss es dulden, da er nur Mieter ist und der Eigentümer es mir gestattet hat.
Oder der Nachbar als Mieter möchte gerne von dem gestaltetem Garten eine Luftaufnahme, der Eigentümer muss zustimmen...
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Clouseau219 schrieb:
Was mich wunder ist die Defintion "Wohngrundstück". Theoretisch, wenn ich das richtig sehe, könnte ich mit meiner P4 (incl. Plakette) in Schwabing in bis zu 100m Höhe die Straßenzüge in der 30er Zonen nachfliegen, bin ja über keinem Wohngrundstück. Jetzt frage ich mir nur, wer kann bei 100m sagen ob ich über der Straße oder einem "Wohngrundstück" bin
Dieselfan schrieb:
Wenn von Verbot über bewohnten Gebieten geschrieben wird, funktioniert auch das nicht.Clouseau219 schrieb:
Was mich wunder ist die Defintion "Wohngrundstück". Theoretisch, wenn ich das richtig sehe, könnte ich mit meiner P4 (incl. Plakette) in Schwabing in bis zu 100m Höhe die Straßenzüge in der 30er Zonen nachfliegen, bin ja über keinem Wohngrundstück. Jetzt frage ich mir nur, wer kann bei 100m sagen ob ich über der Straße oder einem "Wohngrundstück" bin
Und darauf bezog ich mich mit meinem theoretischen Beispielüber Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
Boulevard schrieb:
Ein Flug in 100 Meter Höhe oder idealerweise mehr.... verletzt keine Persönlichkeitsrechte.
Boulevard schrieb:
Ein Flug in 100 Meter Höhe .... verletzt keine Persönlichkeitsrechte.
Dieselfan schrieb:
Dann verstehe ich was falsch?
- Drohnen und Multikopter, die optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden – unabhängig vom Gewicht. Kameradrohnen über bewohnten Gebieten sind damit grundsätzlich verboten.
Diet schrieb:
Wo nimmst Du das "idealerweise mehr" her? Das wird in Zukunft ja gerade nicht mehr erlaubt sein!
Dieselfan schrieb:
Dann verstehe ich was falsch?
- Drohnen und Multikopter, die optische oder akustische Funksignale empfangen, aufzeichnen oder übertragen können, dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden – unabhängig vom Gewicht. Kameradrohnen über bewohnten Gebieten sind damit grundsätzlich verboten.
Boulevard schrieb:
...
Aber im Ernst: Ich erwarb den Mavic, um Aufnahmen und Filmchen von z.B. landschaftlich reizvollen Gegebenheiten, Bauten usw. zu machen. Wäre schade, wenn dies beeinträchtigt würde.
skyscope schrieb:
Kommt auf das Objektiv an.