Vom BMVI-Entwurf einer Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Hallo zusammen,

    @q-ki : Fang einfach mal einige Seiten vorher an zu lesen .... z.B. HIER

    @alle:
    Ihr braucht Euch nicht um die Details zu kümmern, da keiner von uns künftig mehr fliegen darf: ;)

    Quelle: Der Flyer des BMVI ganz unten auf dieser Seite :

    Zitat:
    "Verboten ist
    [...]
    der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugsmit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm überWohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt(unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,zu übertragen oder aufzuzeichnen."

    Da m.E. die meisten "Drohnen" in der Lage sind, Funksignale zu empfangen, ist der Betrieb künftig verboten.

    Mir ist klar, dass hier (hoffentlich) nur textlich geschlammt wurde, aber super vorbereitet liebes BMVI, Respekt! :thumbdown:
    Wenn der finale Gesetzestext genauso zuverlässig geprüft wird, Gute N8 ! :evil:

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  • q-ki schrieb:

    ... dass über Wohngrundstücken eigentlich über Wohngebieten bedeutet ...


    Woraus interpretierst Du dass? Und warum schreibt man dann nicht gleich "Wohngebiet" wenn man das eigentlich meint? Wie sieht dann eine Genehmigung des Nutzungsberechtigten für ein Wohngebiet aus? Brauche ich da die Zustimmung aller Bewohner einer geschlossenen Ortschaft?

    Was ein "Reines Wohngebiet" ist im §3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschrieben.

    BauNVO §3 schrieb:

    Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
    (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

    § 3 Reine Wohngebiete

    (1) Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.

    (2) Zulässig sind
    1. Wohngebäude,
    2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.


    (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden
    1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
    2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
    (4) Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7 zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche, die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege ihrer Bewohner dienen.

    Oder auch auf Wikipedia!

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  • BauNVO schrieb:


    1. Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kgerlauben.




    Dann muss ich wohl eine Gewerbe anmelden ;)
  • Hat jemand im Netz den (angeblich) 35-seitigen Entwurfstext gefunden?

    Überall findet man nur Interpretationen und Zusammenfassungen. Hierdurch ergeben sich sich bereits im Laufe des heutigen Tages widersprüchliche Veröffentlichungen bzw. Interpretationen der jeweiligen Redakteure.
    Mich würde mal der Originaltext interessieren.

    Wobei ... bei einem generellen "Betriebsverbot [...] in Kontrollzonen von Flugplätzen" ist das bisher erlaubte Fliegen in fast ganz Hamburg ohnehin verboten. Bisher war es wenigstens bis 30m erlaubt.



    Viele Grüße
    René
  • Hallo delta07, da hast du wohl was falsch verstanden :

    Das Überflugverbot für Kopter mit Kameras gilt nur über Wohngrundstücken !

    Timee schrieb:

    über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: Der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
    Übrigens, mein Yuneec Q500+ 4k wiegt mit Akku genau 1785 Gramm, also unter 2 Kg, habe ihn gerade nochmal nach gewogen ! Demnach entfällt offensichtlich der Kenntnisnachweis für dieses Modell ! ^^ :thumbup:
  • HIer mal der komplette Absatz aus dem Flyer:

    Verboten ist:
    [...]

    • der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugsmit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm überWohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt(unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist,optische, akustische oder Funksignale zu empfangen,zu übertragen oder aufzuzeichnen.


    "über Wohngrundstücken <Punkt>" Damit ist für mich die Aussage über Wohngrundstücke abgeschlossen und ein neuer Satz beginnt.
    "Das Gleiche gilt ..." (also die Aussage "Verboten ist ...")

    Für mich ist das mehrdeutig/irritierend - vom nachvollgenden Satzbau, über den ich mich oben ironisch äußerte:
    "in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen"

    gemeint ist sicher "in der Lage ist, optische oder akustische Funksignale zu empfangen" - aber im Flyertext wird durch den Fehler die Aussage verfälscht!

    Satzzeichen retten Leben :
    "Komm, wir essen Opa" oder "Komm, wir essen, Opa!" :D

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  • delta 07:

    dort steht doch "Das Gleiche gilt"...."Das Gleiche gilt" bezieht sich gerade nicht auf das Verbot zu fliegen, sondern auf das Verbot über Grundstücken zu fliegen !

    Alles Andere wäre auch völlig unlogisch ! Dann bräuchte man nicht unterscheiden, sondern könnte gleich alle Kameradrohnen generell verbieten. !

    Das ist aber hier gerade nicht gemacht worden.

    Okay ? :thumbsup:
  • Um es deutlich zu sagen:
    Ich habe in dem, was ich bisher darüber fand, (bisher) nichts gefunden, was für mich dramatisch wäre! Das mit den Kontrollzonen von Flughäfen wäre für mich in Hamburg ein Problem, ok. Hier gibt es noch einige Wiesen im kontrollierten Bereich, wo das Fliegen seit ca. 2 Jahren erlaubt war (grds. Freigabe der DFS bis 30m für diesen Bereich bundesweit).

    Jedoch ist die Interpretation von Texten immer schwierig und am Ende Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden. Daher möchte ja gern mal den 35-seitigen Entwurfstext lesen, statt überall voneinander abkopierten Zusammenfassungen.
    Da es sich aber derzeit noch um einen "Entwurf" handelt, lesen die Verantwortlichen vielleicht, was bereits im Vorfeld für Unklarheiten sorgt.

    Am Ende sollte nur noch jeder DE-Händler verpflichtet werden, einen Beipackzettel oder Onlinehinweis im Shop mit konkreten Details/URLs zu Regelungen und Gesetzen mitzugeben. So könnte man wenigstens der Unkenntnis der Käufer etwas begegnen. Bisher galten auch schon einige Verordnungen und Gesetze, aber viele, die ich traf, wußten davon nichts.
    "RTF - Ready to Fly",also kaufen und losfliegen. Dagegen sollte das BMVI konstruktiv helfend vorgehen.
  • @delta07 Das ist der Entwurf von 10.2016 und darf nicht mit der aktuellen Gesetzesvorlage verwechselt werden. Da ist das eine oder andere geändert worden.


    delta07 schrieb:

    ... Das mit den Kontrollzonen von Flughäfen wäre für mich in Hamburg ein Problem, ok. Hier gibt es noch einige Wiesen im kontrollierten Bereich, wo das Fliegen seit ca. 2 Jahren erlaubt war (grds. Freigabe der DFS bis 30m für diesen Bereich bundesweit).
    ...
    Daran wird sich nach aktueller Veröffentlichung wohl nicht ändern. Verboten bleibt das Fliegen innerhalb einer Entfernung von 1,5 km und ist nur mit AE und Flugverkehrsfreigabe möglich. Außerhalb dieser Entfernung und innerhalb des Luftraume D (CTR) brauchst Du generell eine Flugverkehrsfreigabe. Diese gilt für die 16 (in der entsprechenden NfL explizit benannten) internationalen Flughäfen, eine generellen Flugvekersfreigabe für Flugmodelle bis 30 m, für UAS bis 50m. Dieser Generellen Freigabe haben sich The Towers Company sowie Austro Control ebenfalls für die von Ihnen (auch explizit benannten) Flughäfen, übernommen. Aber keinesfalls gilt dies Bundesweit.
  • "Das Überflugverbot für Kopter mit Kameras gilt nur über Wohngrundstücken!"
    Öffentlicher Luftraum??
    Oder meint diese Hirntotrepublik im Ernst, dass ihre Pupswiesen nur im Weltall überflogen werden dürfen?? Deshalb
    ABGELEHNT!
    "Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden" Spuckreichweite...
    ABGELEHNT!
    "Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich." Soso nur 5 Jahre, damit Blödmichel schön zahlen kann?
    ABGELEHNT!

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  • quadle schrieb:

    @delta07 Das ist der Entwurf von 10.2016 und darf nicht mit der aktuellen Gesetzesvorlage verwechselt werden. Da ist das eine oder andere geändert worden.
    Das meinte/sagte ich doch. Ich wollte damit @q-ki ausdrücken "Warum verlinkst Du veraltete Infos"? :D


    Lufthoheit schrieb:

    "Das Überflugverbot für Kopter mit Kameras gilt nur über Wohngrundstücken!"
    ABGELEHNT!
    Deine Großmachtaste klemmt :D
    Aber mal sachlich: Wie oft fliegst Du senkrecht über fremden Wohngrundstücken? Vermutlich nicht oft.
    "Über Wohngrundstücken" ist besser als das befürchtete "in Wohngebieten".


    Lufthoheit schrieb:

    "Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden" Spuckreichweite...

    ABGELEHNT!
    Du darfst ja die FatShark auf die Stirn hochschieben und dann wiederum bis 100m steigen! :D
    Das wird in der Praxis vermutlich schwer zu kontrollieren sein. Die 30m - Begrenzung bei FPV sehe ich auch als "suboptimal" und überflüssig.
    Übrigens ist von Videobrillen die Rede, nicht vom 7"-Monitor auf dem Stativ nebenbei! Für den gilt also dann ebenfalls die 100m Grenze :thumbsup:
  • Ist doch immer noch wie vorher, damit meine ich aber mehr das durcheinander der Verordnungen und die unklaren Formulierungen :/

    Was bedeutet Sichtweite?
    Ist eine Epson BT 300 eine Videobrille?
    Was sind Wohngrundstücke, ist die Kirche XY in der Ausnahmsweise-Liste für Wohngebiete zugelassen?
    Was bedeutet Nachtflug, wann beginnt die Nacht?
    Was ist mit Vogelschutzgebiete, warum wurde nur Naturschutzgebiete erwähnt?
    Was bedeutet 100 Meter Flughöhe, ins Tal darf man hingegen 200 Meter, vom Hochhaus auf z.B. 160 Meter?
    etc. pp.

    Die Neulinge wühlen sich zukünftig immer noch durch 50000 verschiedenen Verordnungen und Gesetze.

    Warum kann man nicht alles bis hin zu Helipads mit klaren eindeutigen Formulierungen herausgeben. Zukünftig muss ich immer noch 100.000 ver. Vogelschutzgebiete etc. studieren.

    Ich habe das Gefühl, es geht beim neuen Entwurf hauptsächlich um die 100 Meter, zusätzlich werden die Behörden entlastet und die gewerblichen bekommen minimal mehr Spielraum.

    Das restliche durcheinander von 95% ist immer noch vorhanden.
  • Wir diskutieren hier gerade über (Wort-)Definitionen,
    dabei ist es ja erstmal nur ein "Entwurf" in dem noch jedes Wort geändert werden kann.
    Davon abgesehen legen Gerichte wenn es darauf dann ankommt eh jedes Wort so aus wie sie es für richtig halten.

    Ich ärger mich einfach nur darüber, weil wie schon einige hier geschrieben haben:
    Wieviel Fälle von abgestürzten Flugzeugen durch Drohnen, Unfällen/Verletzungen am Menschen oder Drohnen-Spannern kennt Ihr denn?
    Also ich keinen einzigen in meiner Umgebung - außer den 2-3 spektakulären Fällen die dann im Jahr so auf der ganzen Welt passieren und danach im Internet stehen keinen einzigen.

    Generell muss man bei dem Thema die Floskeln bringen: "Wo kein Kläger, da kein Richter" oder aber auch "Leben und leben lassen"
    Wenn nicht jetzt wieder all diese Korinthenkacker & Paragraphenreiter durch diesen Entwurf angestachelt werden, sobald sie einen von uns mit der Drohne sehen
    die Polizei oder das SEK zu rufen, wer soll mich dann daran hindern diese neue Regeln für mich angepasst auszulegen?
  • S t e f a n schrieb:

    Ich habe das Gefühl, es geht beim neuen Entwurf hauptsächlich um die 100 Meter, zusätzlich werden die Behörden entlastet und die gewerblichen bekommen minimal mehr Spielraum.
    Dazu mit als Hauptgrund die Plaketengeschichte, um im Fall aller Fälle "eventuell" jemand am "Schlawittschen" zu haben. Was wär den eigentlich wenn ich da jetzt einen falschen Namen draufschreibe/graviere?

    Das die den Luftraum für Höhen über 100 Meter "freimachen" wollen für "Zukunft" ist auch klar. Ma schauen was die von der Leyen da noch will, Stimmungsmässig Good Cop <> Bad Cop? Neeeee...

    Das für gewerbliche Piloten "klarere" (vorsichtig) Regeln definiert wurden ist doch gut... Auch die Freiheit ins Sachen FPV für die ist

    Kontrolle?
    Zumindest bei uns gibt es keine Ressourcen die dafür frei wären. Zugriff erst nach Schaden, wenn überhaupt. Mit OWIs liese sich in dem Bereich auch absolut nicht deckend arbeiten. Hier regiert die Straße und dort "privatisieren" wir die Blitzer.

    Ma im Ernst. Wir leben hier in unserer Drohnenwelt schon in einem "Mikrokosmos".
    Die Selbstwahrnehmung hat da in Relation zu "normal" auch starke Grenzen. Da draussen hat keiner nen Plan von den "Uninfizierten"... Nur MeinungsBILD Zombies haben ne geBILDEte Meinung. DJI Copter kennen mittlerweile mehr, durch die Panikmache der Medien. Bis jetzt hat jeder, dem ich zb. meinen Racer "präsentierte" im Leben noch nie so ein Teil gesehen, geschwiege denn hat er Vorstellungen was man damit machen kann. Leute aus der Exekutiven waren maßlos begeistert als sie das Gerät mal live sahen.

    Da wird medial Stimmung verbreitet aus der sich stille Post entwickelt, dass ist schon erste Sahne. (nebenbei kenne/kannte ich das hier auch aus dem Forum, was User betrifft, gleiche primitive Schublade)

    Selbst bei mir in der Familie musste ich "eindeutiger" werden um zu erklären, dass Drohnensichtungen von Piloten in grossen Höhen rein logisch eher "Bullshit" sind.
    Es gibt Lobbygruppierungen im Hintergrund , welche massives wirtschaftliches Interesse haben, was den Luftraum und das "drumherum" betrifft.

    Letztendlich wirds weiter gehen wie immer:
    Draussen hat keiner nen wirklichen "fixen" Plan und forenintern werden sich die "Paragrafen samt Auslegungen" um die Ohren gehauen.

    Ob sich eigentlich die Anwaltslobby jetzt darüber freut??? Mir persönlich geht diese Rechtsauslegediskutiererei auf den Keks und ma im Ernst:

    Es gibt WEIT weltbewegendere Gefahren und essentiellere Probleme auf dieser Erde. Man muß nur mal seine SICHT verlagern.

    Alles mal ein bisjen lockerer sehen:
    Yes, we can do it!

    Allzeit guten Flug!

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