Überflugverbot Wohngrundstücke

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  • Überflugverbot Wohngrundstücke

    Totalverbot zum Überflug von Wohngrundstücken? 63

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    Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht ein Verbot des Überflugs von Wohngrundstücken vor.
    Die mit dem Thema befassen Verbände feiern es als Erfolg, dass die Verordnungstext nicht mehr die Formulierung "Wohngebiet" sondern "Wohngrundstücke" enthält.

    Seid ihr mit einer derartigen Regelung zufrieden oder sollte darauf hingewirkt werden, dass eine feste Mindestflughöhe über Wohnbebauung aufgenommen wird?

    Mich interessiert da mal Euer Votum, da ich das Gefühl habe, dass zwar die Situaltion für gewerbliche Flieger ✈ einfacher wird aber der Hobbyflieger durchaus den selbsternannten Luftwächtern geopfert wird.
  • Das ist so aber so nicht ganz Richtig, dass stellt mit nichten ein Totalverbot dar. Mit Zustimmung der Eigentümers oder eine berechtigten Person ist der Überflug nach wie vor möglich. Somit sind Inspektionsflüge, Flüge für Aufnahmen des Eigentums, usw. usw. möglich nur eben nicht ohne entsprechende Zustimmung.
  • Würde ich in dieser Richtung argumentiert nicht ohne weiteres unterstützen. Weil ich es nicht nachvollziehen kann, worin der Sinn einer Grenzvorgabe liegt, zweifle ich nicht an der Entscheidung zu dieser Grenze. Weiter stelle ich mir durchaus als möglich vor, dass eine solche Neuschaffung einer solchen Regelung für ein doch verhältnismäßig deutlich stärker in Erscheinung tretendes technisches Phänomen mit Einfluss auf einen so breiten Bereich an Zuständigkeiten eine weitreichende Wirkung hat. Dabei kann ich mir eben auch vorstellen, dass man beispielsweise Regelungen für andere Bereiche wie Rettungsflug entsprechend berücksichtigt, oder diese im Umkehrschluss sogar auch davon betroffen sind.
  • Jedes Wohngebiet besteht aus vielen Wohngrundstücken. Das einzige was sich jetzt hinter der Formulierung Wohngrundstück verbirgt ist, dass man dann im Prinzip vor dem Überfliegen das Einverständnis eines jeden Wohngrundstückbesitzers eines Wohngebietes einholen muss, also wäre das eine absolute Verschlechterung der bisherigen Situation. Es geht dabei ja nicht nur um die Wohngrundstücke der Nachbarn, sondern es können in größeren Orten durchus auch Wohngebiete eines Wohnungsunternehmens sein, die in diesem Fall der Formulierung zu Wohngrundstücken eines Eigentümers werden, der dann das Überfliegen seiner Siedlungsareale grundsätzlich verbieten kann. Wer will denn bei einem dadurch entstehenden Flickenteppich von pseudo NFZ noch durchblicken, was man überfliegen darf und was nicht.

    Mit einer Mindestflughöhe über Wohngrundstücken könnte man leben wenn dadurch das Einholen von Überflugsgenehmigungen jedes einzelnen Wohngrundstücks entfällt. Eine Nennung in Metern, die als zu tolerierende Mindesthöhe gilt, wäre hilfreich. Allerdings gibt es dabei auch noch Regelungsbedarf, was z.B. das autonome Fliegen anbelangt. Es wird immer noch davon ausgegangen, das eine Mindestflughöhe manuell gesteuert werden muss, was bei der Entwicklung heutiger intelligenter Drohnen schon wieder eine völlig antiquierte Ansichtsweise ist. Das auf Sicht geflogen werden muss und ein manueller Eingriff in die automatische Steuerung bei einem Eventualfall jederzeit möglich sein muss ist logisch, aber nichts ist unsicherer als das reine manuelle Steuern.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von biber ()

  • Genau dieses Passus im BMVI Entwurf, macht mir persönlich am meisten Sorgen, Privat sowie nochmehr beruflich .

    Warum !?:
    Weil ab dem Zeitpunkt der Festlegung , weiterhin massenweise Ärger, Streit und endlose Rechtsstreitfälle vorprogrammiert sind!
    So wie es da bis jetzt steht , wird es kaum noch möglich sein ohne solch negativen Vorfälle , Privat auf seinem eigenen Grund
    und Boden sowie Gewerblich noch bei & für Kundenaufträgen zu fliegen .

    Wer glaubt denn dann hier noch wirklich im Ernst , das man einfach mal an alle anliegenden Grundstücke & deren Besitzter
    herantritt und sie bittet , schriftlich Ihre Zustimmung zu seinem eigenen Flug ggf. Auftrag einem zu geben !?

    Ich habe das Theater selbst aktuell gerade erlebt und das nach jetziger Gesetzeslage , die NOCH lockerer ist .
    Und das nur , weil der Typ seit 30Jahren ein Querolant ist und 5000€ Schadensersatz dazu abhocken will.
    Einfach behaupten man sein über sein Grundstück oder nur gar seiner Hecke geflogen , schnell nen Handyfoto aus seiner
    Perspektive machen , und ab zum Anwalt .
    Schon bekommste nen nettes Anwaltsschreiben zu dem man sich in Deutschland äußern muss , wodurch man nun ohne Grund,
    selbst Aufwand , Kosten und Stress hat , in dem man sich auch noch dazu nen eigenen Anwalt nehmen muss .
    In meinem Fall , dank langjähriger Rechtschutzversicherung kein Problem hinsichtlich der Kosten , sowie intensiver
    rechtlichem Beistand des Auftraggebers & hohem politischen Einfluß.




    Was mir da eindeutig fehlt , wäre soetwas :
    Ab der Privaten Luftraumzone von x Meter bzw. der Mindestflughöhe ist das reine durchgehende Überfliegen
    ohne schriftliche Zustimmung der darunter anliegenden Grund-&Bodenbesitzer erlaubt .
    Verboten bleibt weiterhin das dabei evtl. Aufnehmen von Foto-&Filmaufnahmen hinsichtlich der Privatsphäre
    und der fehlenden schriftlichen Zustimmung bzw. vorheriger Inkenntniss Setzung , des Betroffenden.
  • DJI-Phantom4 schrieb:

    Verboten bleibt weiterhin das dabei evtl. Aufnehmen von Foto-&Filmaufnahmen hinsichtlich der Privatsphäre

    und der fehlenden schriftlichen Zustimmung bzw. vorheriger Inkenntniss Setzung , des Betroffenden.
    Das ist überholt.. das Gesetz wurde geändert, es gibt keine allg. Verbot mehr für Luftpanorma / Aufnahmen und Recht auf eigenes Bild ect. aus der Luft.
    Grundstätzlich ist es erlaubt und kann dann nachträglich, wenn einer das nicht will, verboten werden. also d.h. ich darf Aufnahmen z.B. ins Netz stellen, dann sieht jemand oh da ist ja was von mir erkennbar, was ich nicht im Netz haben möchte und dann muss es verpixelt werden ..
    Haben die eingeführt wg. den ganzen Kartendiensten und Satellitenbilder Diensten.
    Habe das letztens auch in einer Sendung gesehen, da gings um die geheimen Google Orte die verpixelt sind und die haben die dann mit einer Inspire ausgekundschaftet natürlich mit Zustimmung der Leute aber die haben da erklärt eben das es seit diesem Jahr kein Recht mehr gibt auf das Bild etc.
  • Letztlich würde so ein Überflugverbot von Wohngrundstücken dazu führen, dass man genau da fliegen dürfte/müsste, wo es heute nicht erlaubt ist (laut meiner AE) - nämlich über öffentlichen Verkehrswegen. Das halte ich allerdings auch für wenig sinnvoll. Grundsätzlich ware ich auch sehr zufrieden, wenn man eine Mindestüberflughöhe definieren würde, ab der ein Überflug nicht mehr erlaubnispflichtig ist.
  • Superheld schrieb:

    Grundsätzlich ware ich auch sehr zufrieden, wenn man eine Mindestüberflughöhe definieren würde, ab der ein Überflug nicht mehr erlaubnispflichtig ist.
    Das wird nicht kommen, da die Kameras immer besser werden. Da kannst Du auch aus großer Höhe Aufnahmen machen, aus denen man Ausschnitte problemlos herausvergrößern könnte.
    Natürlich geht das z.B. auch von außerhalb der Siedlung in entsprechendem Winkel, aber das steht auf einem anderen Blatt. Besser keine schlafenden Hunde wecken ;)
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Diet schrieb:

    Besser keine schlafenden Hunde wecken
    Ich denke mal, diese Hunde schlafen nicht - dazu ist es zu eindeutig.

    Gott hat dem Menschen die Büsche gegeben, dass sie sich vor ungeliebten Einblicken schützen können. Später hat er dann den anderen Menschen die Kopter gegeben, damit sie trotzdem wieder drüber gucken können... :saint:
  • Diet schrieb:

    Superheld schrieb:

    Grundsätzlich ware ich auch sehr zufrieden, wenn man eine Mindestüberflughöhe definieren würde, ab der ein Überflug nicht mehr erlaubnispflichtig ist.
    Das wird nicht kommen, da die Kameras immer besser werden. Da kannst Du auch aus großer Höhe Aufnahmen machen, aus denen man Ausschnitte problemlos herausvergrößern könnte.Natürlich geht das z.B. auch von außerhalb der Siedlung in entsprechendem Winkel, aber das steht auf einem anderen Blatt. Besser keine schlafenden Hunde wecken ;)
    Kommt dann aber einem Berufsverbot für Luftbildfotografen gleich. Kann man sicher so machen, aber dann kann man sich den Rest der Regelung auch sparen, weil das de facto einem Flugverbot gleichkommt.

    Innerorts scheitert der Flug (bei bekanntem Startgrundstück-Eigentümer) dann nämlich an den Überflugsrechten anderer Wohngrundstücke.
    Und außerorts scheitert der Flug (meist) am unbekannten Grundstückseigentümer und dem deshalb nicht möglichen Start.
  • duke-f schrieb:

    Später hat er dann den anderen Menschen die Kopter gegeben, damit sie trotzdem wieder drüber gucken können...
    Da brauch ich keinen Kopter dazu. Da schau ich aus dem 1. Stock oder Dachfenster ins Nachbargrundstück und mache 100x schärfere Bilder mit der DSLR, wenns denn unbedingt sein muß. Wer dafür einen Kopter verwenden muß, der hat entweder ein Problem mit seinem Ego oder einfach nicht nachgedacht.
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Superheld schrieb:

    Letztlich würde so ein Überflugverbot von Wohngrundstücken dazu führen, dass man genau da fliegen dürfte/müsste, wo es heute nicht erlaubt ist (laut meiner AE) - nämlich über öffentlichen Verkehrswegen. Das halte ich allerdings auch für wenig sinnvoll. Grundsätzlich ware ich auch sehr zufrieden, wenn man eine Mindestüberflughöhe definieren würde, ab der ein Überflug nicht mehr erlaubnispflichtig ist.
    Also das Fliegen über über Verkehrswegen ist ja eh schon eingeschränkt. Die Wohngebiete sind damit eben auch unter dem Namen Wohngrundstücke erstmal erledigt. Wenn in einem Neubaugebiet noch Baulücken bestehen, dann darf dort geflogen werden. Wer, so wie ich, nicht möchte, dass andere mit ihren Vierfachküchenmaschinen über meinem Grundstück herumfliegen, der akzeptiert auch, dass er es selber nicht darf. Daran ist ja auch nichts interessantes, ein Überflug mehrerer hinter einander liegender bebauter Grundstücke ist auch im Hinblick auf die Sichtflugregelung oft gar nicht regelkonforme möglich. Und ein Berufsverbot für Luftbildfotografen ist das auch nicht; als nächstes beschweren sich dann die Holzfäller, weil sie im Stadtpark keine Bäume umhacken dürfen, dass sie beruflich benachteiligt würden... Bloss weil sich einer in den Kopf gesetzt hat, davon zu leben, anderen Leuten gegen Entgelt das Häuschen zu fotografieren, müssen ja nicht gleich alle anderen vom Gesetzgeber in ihren Freiheiten begrenzt werden.
    Wozu Signatur?