Überflugverbot Wohngrundstücke

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • DJIPHV+ schrieb:

    DJI-Phantom4 schrieb:

    & hohem politischen Einfluß.
    Na dann nutz' den doch mal für eine Entwurfsänderung!
    Der hilft uns hier auch nicht weiter...und wurde nur von dem Auftraggeber für sich selbst genutzt bzw. zum Glück auch gleich für mich mit
    am Ende des Rechtstheater ;)
  • Zwei Dinge:

    Es geht nicht nur um den Eigentümer eines Wohngrundstücks, sondern auch um in ihren Rechten betroffene Nutzungsberechtigte - sprich beispielsweise Mieter. Das bedeutet, dass man bei einem Mehrfamilienhaus die Zustimmung auch aller Mieter benötigt, nicht nur die des jeweiligen Eigentümers oder die aller Mietparteien, sondern die aller Menschen, die berechtigt sind, das Grundstück zu nutzen - sprich, die dort wohnen.
    Damit ist ein Überflug über andere Grundstücke zumindest in dicht besiedelten Stadtteilen zukünftig sowohl privat als auch gewerblich faktisch unmöglich. So wie ich das verstehe, gibt es diesbezüglich auch keine Möglichkeit für die Beantragung oder Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

    Auf der anderen Seite - und so viel darf im Sinne einer zielgeführten Diskussion mal in die Runde geworfen werden - steht im Entwurf, anders als in vielen AEs, nichts über eine Verbot, "Verkehrswege" oder "öffentlichen Verkehrswege" zu überfliegen. Es ist dort lediglich ein Verbot postuliert, Bundesfernstrassen zu überfliegen.
  • Das ist mir zu pauschal und undifferenziert. Es gibt durchaus berechtigte Interessen, sowohl privat als auch gewerblich, ein bestimmtes Objekt / Wohnhaus oder Teile davon auch aus der Distanz heraus zu fotografieren oder zu filmen. Selbstverständlich hat derjenige, dessen Haus oder Grundstück aufgenommen wird, dem vorher zuzustimmen. Es geht jedoch nicht um die AUfnahme, es geht um den Überflug.

    Das Thema des Persönlichkeitsrecht oder des Eingriffs in den höchstpersönlichen Lebensbereich scheint mir vorgeschoben, denn diesbezüglich gibt keinen Unterschied, ob ich in Nachbars Garten spähe, wenn ich mich erlaubterweise über meinen eigenem Grundstück befinde, oder über seinem. Im ungünstigsten Fall macht der Unterschied keinen Meter aus, denn es ist hier ja kein Sperrzonen-Radius vorgesehen.

    Natürlich ist es sinnvoll, willkürliches Fliegen über ganze Wohngebiete zu beschränken, und eventuell pauschal in dieser Form auch zu verbieten. Aber es sollte dennoch die Möglichkeit bestehen, berechtigten Interessen gerecht werden zu können, was durch die vorgesehene Öffnungsklausel durch eine Einverständniserklärung der Nutzungsberechtigten defakto nicht praktikabel ist. Vielmehr hätte man die Ausnahme beispielsweise an den Kenntnisnachweis und auch an eine Mindesthöhe koppeln können.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • ich habe ja auch Hobby Piloten geschrieben....
    Wenn du ein Objekt unbedingt filmen oder Fotografieren mußt, muß das hald ein Gewerblicher Pilot machen...zb.
    Denn kanns dann den Auftrag geben.....
    Aber trotzdem, genau durch diese Aktionen sind wir jetzt da wo wir jetzt sind....
    Wenn wir Pech habe, wir unser Hobby wegen sowas extrem eingeschränkt.....
    Und ich als Hobby Pilot der mit sowas nichts am Hut hat.....hat dann die A... karte....
  • skyscope schrieb:

    Zwei Dinge:

    Es geht nicht nur um den Eigentümer eines Wohngrundstücks, sondern auch um in ihren Rechten betroffene Nutzungsberechtigte - sprich beispielsweise Mieter. Das bedeutet, dass man bei einem Mehrfamilienhaus die Zustimmung auch aller Mieter benötigt, nicht nur die des jeweiligen Eigentümers oder die aller Mietparteien, sondern die aller Menschen, die berechtigt sind, das Grundstück zu nutzen - sprich, die dort wohnen.
    Damit ist ein Überflug über andere Grundstücke zumindest in dicht besiedelten Stadtteilen zukünftig sowohl privat als auch gewerblich faktisch unmöglich. So wie ich das verstehe, gibt es diesbezüglich auch keine Möglichkeit für die Beantragung oder Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

    Auf der anderen Seite - und so viel darf im Sinne einer zielgeführten Diskussion mal in die Runde geworfen werden - steht im Entwurf, anders als in vielen AEs, nichts über eine Verbot, "Verkehrswege" oder "öffentlichen Verkehrswege" zu überfliegen. Es ist dort lediglich ein Verbot postuliert, Bundesfernstrassen zu überfliegen.
    Heißt das auch, ich muss meine Frau fragen, wenn ich in meinem Garten fliegen will? <X

    Ich glaube ich muss meinen Mavic wieder stornieren. Der hat ja eine größere Brennweite als der Phantom. Das ist ja total Kontraproduktiv! Was stellen die sich vor was man sich im Einzugsgebiet von Stuttgart für Grundstücke leisten kann, nur um mal das eigene Haus aus der Luft über dem eigenen Grunstück zu filmen. ?(

    Gott sei Dank verstehe ich mich mit meinen Nachbarn! Ausnahmen bestätigen die Regel. :evil:
  • Nochmal , es geht hier um das Thema "Überflug" und nicht um Spannerei und Spionage des Nachbarn !

    Ich z.b . habe mittlerweile 25 unterschriebene Einverständniserklärung vorliegen , mit dem ich bis auf Wideruf jederzeit
    auf das Grundstück darf und auch noch kostenlos mit meinen Kopter testen kann.
    Und was teste ich : Das fotografieren von Häusern , Gelände per Foto oder gar per 360Panorma .
    Dazu kommt natürlich noch das völlig anfängerhafte Filmen bei mir , in dem ich lernen muss sauber , ruhig in einem Schwung
    solch Objektvideo aufzunehmen .
    Und das alles legal und ohne weitere Zustimmung irgendeiner Person " neben an ".

    Aber wenn das so kommt wie es da aktuell drinne steht , ist nichts mehr möglich !
    Weder Privat noch Geweblich , es sei denn man hat genügend Geld , Kraft und Energie bei Rechtsstreutfällen die jede
    Dir an die Backe Nägeln kann . Und das ob berechtigt oder völlig unberechtigt .

    Naja , ich für mein Teil werde versuchen den BVCP zu diesem Passus eine Anmerkung zu übergeben , obs was bringt oder auch halt nicht .
  • Diese Denke, das nur ein Überfliegen von Wohngrundstücken mit der Genehmigung des Besitzers möglich sein soll, würde defakto einem generellen Flugverbot über Wohngrundstücken durch die Hintertür gleichkommen. Es wird niemandem jemals gelingen von allen Wohngrundstücksbesitzern z.B. einer Siedlung oder eines Ortes eine Erlaubnis (wohlmöglich noch schriftlich) zu bekommen. Das würde dann gerade noch in der nächsten Umgebung seines eigenen Wohngrundstücks möglich sein, wenn die Verhältnisse zueinander gut sind. Und Drohenpiloten, die sich auf einer Tour oder im Urlaub in fremder Umgebung befinden, können es von vorn herein vergessen, sich jemals noch mit ihrer Drohne einer Siedlung bis zur ersten Grundstückgrenze zu nähern. Ich spreche hier nur von Hobbypiloten, damit kein Missverständnis aufkommt.

    Ich bin auch dagegen, dass wahllos in Wohngebieten herumgedüst wird. Es sollte aber möglich sein, dass man eine Mindesthöhe zum Überfliegen (Meinetwegen 50 Meter) festlegen sollte. Und mit Überfliegen meine ich Überfliegen und nicht stundenlanges hin und her Gebrause. Das es für Profis Ausnahmen geben muss ist auch klar, aber diese kommen meist, fotografieren/filmen einmal und sind nach kurzer Zeit wieder verschwunden.
  • quadle schrieb:

    Heißt das auch, ich muss meine Frau fragen, wenn ich in meinem Garten fliegen will? <X

    Tatsächlich verstehe ich das so, zumindest wenn sie durch Deinen Flug in ihren Rechten betroffen sein kann.
    Wenn sie also währenddessen im Keller Wäsche aufhängt, eher nicht. ;)


    quadle schrieb:

    Der [Mavic] hat ja eine größere Brennweite als der Phantom. Das ist ja total Kontraproduktiv!
    Ich sag ja (irgendwo in einem anderen Thread), wer noch einen Phantom 2 mit GoPro hat, sollte ihn ruhig behalten, 134° FOV können manchmal noch nützlich werden. ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Zu Recht skeptisch! Wenn jemand gewerblich mit einer Drohne fliegt, gibt ihm das nicht einen Deut mehr Recht, über meinem Grund und Boden zu fliegen und Aufnahmen zu machen als irgendeinem Hobbypiloten. Die Berufsausübung darf nicht zu meinen Lasten gehen. Und einen Unternehmer mit Totenkopflogo würde eh keiner für seriös halten...
    Wozu Signatur?
  • flexim schrieb:

    Hunderttausende von Modellfliegern haben ihr Hobby bisher problemlos betreiben können. Kann mich nicht erinnern, daß z.B. Ein Verbot von fliegen über Wohngebieten, Verkehrswegen, Bundeswasserstraßen, starten von Pirivatgrundstücken,.... Jemals als Einschränkungen empfunden wurden.
    Aber "Drohnenpiloten" sind wohl eine besondere Spezies.
    Was die Möglichkeiten eines vertikalen Starts in Kombination mit moderner Bildübertragung doch für "Folgen" nach sich ziehen können. Der Mensch nutzt den Raum, dem man ihm lässt.
  • Photograph schrieb:

    Wenn jemand gewerblich mit einer Drohne fliegt, gibt ihm das nicht einen Deut mehr Recht, über meinem Grund und Boden zu fliegen und Aufnahmen zu machen als irgendeinem Hobbypiloten.
    Von mir aus, können sie es komplett verbieten.
    Es gibt genügend andere Plätze wo man fliegen kann......
    Es sind ja nur unsere Film Drohnen flieger den das nicht passt, aus welchem Grund auch immer....

    Ich halte die dinger eh für gefährlich, wie oft lese ich hier im Forum in letzter Zeit " mein Kopter hat sich selbständig gemacht "...
    Jeder kauft sich so ein ding, haben aber keine Ahnung von dem Hobby....und schon garnicht vom manuellem fliegen.
    Und verlassen sich auf die Technik.....

    Sorry, aber das mußte mal raus.....