Der vorliegende Verordnungsentwurf sieht ein Verbot des Überflugs von Wohngrundstücken vor.
Die mit dem Thema befassen Verbände feiern es als Erfolg, dass die Verordnungstext nicht mehr die Formulierung "Wohngebiet" sondern "Wohngrundstücke" enthält.
Seid ihr mit einer derartigen Regelung zufrieden oder sollte darauf hingewirkt werden, dass eine feste Mindestflughöhe über Wohnbebauung aufgenommen wird?
Mich interessiert da mal Euer Votum, da ich das Gefühl habe, dass zwar die Situaltion für gewerbliche Flieger ✈ einfacher wird aber der Hobbyflieger durchaus den selbsternannten Luftwächtern geopfert wird.
Die mit dem Thema befassen Verbände feiern es als Erfolg, dass die Verordnungstext nicht mehr die Formulierung "Wohngebiet" sondern "Wohngrundstücke" enthält.
Seid ihr mit einer derartigen Regelung zufrieden oder sollte darauf hingewirkt werden, dass eine feste Mindestflughöhe über Wohnbebauung aufgenommen wird?
Mich interessiert da mal Euer Votum, da ich das Gefühl habe, dass zwar die Situaltion für gewerbliche Flieger ✈ einfacher wird aber der Hobbyflieger durchaus den selbsternannten Luftwächtern geopfert wird.