Kontrollzonen kurz erklärt für Neulinge!

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    • Kontrollzonen kurz erklärt für Neulinge!

      Moin Leute,

      heute ein kurzes Erklärungsvideo, für jeden der mit dem Drohnen fliegen neu anfängt!
      Die Basics in denen es darum geht, wo man nicht fliegen darf, wo man welche Genehmigung braucht usw.

      Ich hoffe euch gefällt es :)

      Sorry dafür, das ich die kleinen "blauen Kreise" nicht erklärt habe.

    • RC-Role schrieb:

      Für CTR benötigt man keine Einzelaufstiegserlaubnis sondern eine Flugfreigabe der Luftaufsicht. Ohne gehts 30m hoch. Wenn man eine Einzelaufstiegserlaubnis hat darf man da auch nicht ohne Flugfreigabe höher als 50m fliegen. Bitte korrigieren.
      Alles klar, hinterlasse eine Anmerkung, danke!
    • RC-Role schrieb:

      Für CTR benötigt man keine Einzelaufstiegserlaubnis sondern eine Flugfreigabe der Luftaufsicht. Ohne gehts 30m hoch. Wenn man eine Einzelaufstiegserlaubnis hat darf man da auch nicht ohne Flugfreigabe höher als 50m fliegen. Bitte korrigieren.
      Ich würd mal sagen, für den kontrollierten Luftraum, also u.a. auch CTR, braucht man in jedem Fall eine Luftverkehrskontrollfreigabe. Für Berlin gibt es eine allgemeine Freigabe für Modellflug bis 30m Höhe und UAS bis 50m Höhe. Das sit deshalb auc hvon Bedeutung, weil es von der zuständeigen Flugsicherung jederzeit geändert, aufgehoben, eingeschränkt oder erweitert werden kann.

      Zum Video insgesamt: Etwas mehr Struktur wäre gut. Am Anfang wird gesagt, in dem weißen Bereich braucht man eine Erlaubnis. Also betrifft das Video nur UAS-Steuerer, denn Modellflug ist ja erlaubnisfrei? Die Flugverbotszomnen werden so dargestellt,daß man dort eine Genehmigung braucht. Genehmigungen sind grundsätzlich zu erteilen, wenn nichts dagegen spricht. In diesen Verbotszonen spricht etwas gegen Flugbetrienb deshalb ist es Verboten. Wenn man einen triftigen Grund hat, kann man eine Sondergenehmigung beantragen.

      Dann heißt es, in der Nähe der Flughäfen sollte man nicht fliegern. Modellflieger dürfen in 1,5km Umkreis um die Außengrenzen nicht fliegen, UAS dürfen das, aber müssen sich mit der Flugsicherung abstimmen.

      Ich denke, es wäre gut, die Sachverhalte noch einmal etwas genauer zu studieren und das Video noch mal neu zu machen. Als Lehrvideo taugt das nicht.
    • Drone schreib am besten unter das Video noch, dass du keinerlei Garantie für die Richtigkeit deiner Angaben übernimmst. Das Thema was du dort beackerst ist hochkomplex und sehr fehleranfällig.
      So ein Video bringts nur wenn es 1000% exakt ist.
      Parrot Bebop + Skycontroller
    • P@e@ggi schrieb:

      Meint Ihr man kann Ihn in die Haftung nehmen, wenn das nicht stimmt und man sich darauf beruft?
      Oder ist jeder für sein tun selber verantwortlich?
      Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Aber ich würds auch nicht drauf ankommen lassen.
      Wahrscheinlich hat er nichts zu befürchten, aber ein Pilot der aufgrund des Videos einen Fehler macht und z.B. im Knast landet ( übertrieben ) der wird erstmal auf das Video mit dem Finger zeigen.
      Parrot Bebop + Skycontroller
    • Ich möchte auch nicht zu Nahe treten. Aber Informativ finde ich das Video nicht.
      Unterschied Privat fehlt und welche Höhe und wie man das aus der Karte lesen kann fehlt auch.
      Ich überlege gerade ob es einem Neuling hilft oder eher verunsichert. Bin Aktuell eher bei Letzterem.
    • Das Video ist keinerlei Garantie für irgendetwas, das Video ist für jemanden gedacht, der sich eine Drohne kauft und sich einfach nur darüber informieren möchte, wo er was benötigt um fliegen zu dürfen - sprich wirklich die Basics. Das es kein super ausführliches Video ist, ist mir klar, aber sollte eben auch nur darum gehen, die Kontrollzonen aufzuzeigen und das zu erklären.
    • droneyourlife schrieb:

      Das Video ist keinerlei Garantie für irgendetwas, das Video ist für jemanden gedacht, der sich eine Drohne kauft und sich einfach nur darüber informieren möchte, wo er was benötigt um fliegen zu dürfen - sprich wirklich die Basics. Das es kein super ausführliches Video ist, ist mir klar, aber sollte eben auch nur darum gehen, die Kontrollzonen aufzuzeigen und das zu erklären.
      Aber das leistet das Video nicht. Es wird gleich zu Anfang gesagt, im weißen Bereich benötigt man eine Genehmigung. Die benötigt man aber als Modellflieger nicht. Das Video zeigt, daß es Regeln gibt, aber es werden nicht einmal die Regeln, die im Video angesprochen werden, richtig dargestellt.
    • @droneyourlife: Generell finde ich solche Videos erst einmal nicht schlecht. Man sollte jedoch im Klaren sein, welche Verantwortung man mit solchen Videos letztendlich übernimmt. Es wird Dich niemand Belangen können, aber wenn sich jemand auf Deine Aussagen verläßt und dadurch Probleme bekommt, hast Du zumindest die moralische Verantwortung zu übernehmen. Gerade bei rechtlichen Aspekten sollte dann die Fakten niet- und nagelfest recherchiert werden bevor man so etwas Online stellt.

      Und Sorry wenn ich das Sage, die rechtliche Situation wird falsch dargestellt. Dein Video suggeriert, dass für die Bereiche um die roten Flächen eine "allgemeine Aufstiegserlaubnis" für die roten Flächen selbst eine "Einzel Aufstiegserlaubnis" benötigst. Mit Verlaub gesagt, das ist Humbug.

      Wann eine Erlaubnis benötigt wird steht in der LuftVO. In der "gemeinsamen Festlegung des Bundes und der Länder" wann es sich um Flugmodell und wann um ein UAS handelt. Dort steht auch welche gemeinsamen Festlegungen für eine "allgemeine Erlaubnis" vereinbart wurden. Dennoch gibt es von Bundesland zu Bundesland noch unterschiedliche Abgrenzungen bis wohin eine Allgemein- und ab wann eine Einzel-Erlaubnis erforderlich wird. In Berlin ist es auch so, dass es generell nur Einzelerlauberlaubnise gibt.

      Das hat dann aber erste einmal nichts mit den dargestellten roten Flächen zu tun. Die geben an, wo ein kontrollierter Luftraum bis auf Grund geht. Das heißt soviel, dass hier ein Luftverkersfreigabe durch die zuständige Luftaufsicht erforderlich ist. Es gibt da jedoch eine Einschränkung, und die geht aus der LuftVO §20, hervor. In einem Abstand von weniger als 1,5 km zur Flughafenabgrenzung ist jede Nutzung des Luftraums erlaubnispflichtig. Jetzt hat der DFS für seine in Deutschland 16 kontrollierten Internationalen Flughäfen, eine generellen Luftverkersfreigabe für Flugmodelle bis 30m und für UAS bis 50m erteilt. In Deinem Beispiel von Köln, darf ich also in einem Abstand von mind. 1,5 km zur Flughafenabgrenzug (aber immer noch mitten in der roten Fläche), zu Sport- und Freizeitzwecken ohne irgend jemanden zu Fragen, bis zu einer Höhe von 30m fliegen.

      Warum aber jetzt, wo diese Regelungen bekanntlich im Umbruch sind und sich in den nächsten Monaten einiges ändern wird, noch so ein Video gemacht wird, verstehe ich jetzt auch nicht.
    • Kontrollzonen kurz erklärt? Habe ich garnicht mitbekommen. Dieses Video ist zu nichts zu gebrauchen. Wofür brauche ich denn Aufstiegserlaubnisse, wenn ich privat außerhalb Berlins fliegen will. Bei Weiß kann ich fliegen? Und was ist, wenn da ein NSG, LSG, VSG ist? Und dieser kleine Zeiger. Den fand ich witzig. Der war immer schneller weg als ich schauen konnte.
    • quadle schrieb:

      Es wird Dich niemand Belangen können, aber wenn sich jemand auf Deine Aussagen verläßt und dadurch Probleme bekommt, hast Du zumindest die moralische Verantwortung zu übernehmen. Gerade bei rechtlichen Aspekten sollte dann die Fakten niet- und nagelfest recherchiert werden bevor man so etwas Online stellt.
      Das meinte ich eigentlich auch. @quadle hat das etwas besser ausgedrückt! Danke dafür :)
      Parrot Bebop + Skycontroller
    • Die Informationen im Video sind falsch aber zugunsten der Gesetzeslage. Wer sich wie im Video gefordert eine Einzelaufstiegserlaubnis einholt, obwohl keine gebraucht wird gibt zwar unnötig Geld aus handelt aber nicht gegen die Regeln zumal er durch die Einzelerlaubnis selbst zwangsläufig über alle einzuhaltenden Bestimmungen und noch ein paar extra Auflagen dazu bestens informiert wird.
      Moralisch gesehen ist das Video also ok.
      Aber Videos mit solchen falsch vereinfachten Regeln braucht man hier im Forum wirklich nicht mehr posten.
    • @RC-Role: Das ist Richtig was Du sagst, da in dem Video die Regeln zugunsten einer höheren Anforderung auslegt wurde, ist jetzt erstmal keine direkter Regelverstoß zu befürchten. Mein Hinweis auf die Verantwortung steht dabei auch im ersten Absatz, der sich auf solche Videos im allgemeinen bezieht
      und solche Videos dann doch den geltenden Bestimmungen entsprechen sollen. Wir kennen auch Beispiele, wo es dann ganz schnell auch mal anders aussieht.
    • Droneyourlife sagt oben, das Video wäre für Anfänger. Der würde kein Wort verstehen oder nutzen können, wenn immer nur oberflächlich über die Probleme geredet wird. Wenn ich irgendwo nicht fliegen soll, dann gehören auch Fakten und Zahlen dazu, und nicht nur "Hier darfst du nicht fliegen."

      Und was Berlin angeht, kann man getrost überall fliegen, wenn man die beiden Sperrgebiete, die Höhe von max. 30 m und die Abstände zu den Flughäfen beachtet. Und das alles ohne Genehmigung.

      Die im Video verwendete Karte (hoffentlich erlaubt) ist ungeeignet, weil die Flughafenbegrenzungen für unsere Zwecke nicht eingezeichnet sind. Denn von dort aus muss ja der Abstand von 1,5 km eingehalten werden. Was nutzt es jetzt da drauf zu zeigen und zu sagen, dort darf man nicht fliegen? Der Bereich ist tatsächlich viel größer.
      Das Video hat wirklich keinen praktischen Nutzen.
    • @droneyourlife
      Wenigstens macht einer mal ein Video.
      Viele laaaaabern nur rum. In "nixgenaues weis man nicht" Manier.

      Wir hatten hier mal einen Spezialisten der hat versucht die Regeln zu erklären per Video. Das war wirklich gefährlich.

      Wie andere bereits erwähnten hat es bei dir ja eher ne "prophylaktisch" verhinderte Ader. Von daher egal .

      Arbeite doch noch ein paar Tips von hier ein. Ist doch kein Akt. Immer weiter machen, bist en angenehmer Youtuber. :thumbup:
    • Das letzte Video (Aufstiegsgenehmigungsverfahren Berlin) fand ich ja zur Übersicht ganz OK, da merkte man, dass du dich mit der Materie EDR 146 (natürlich aus unmittelbaren Eigeninteresse) sehr beschäftigt hattest.

      Ich will jetzt auch keine Gefühle verletzen, aber das hier kommt mir ehrlich gesagt vor, als wär es mal kurz in der Mittagspause aus einer Gedankennotiz heraus entstanden. Das Thema ist ja nicht so ganz ohne, und wenn man so etwas offenbar ohne vernünftige Vorbereitung und ein wenig Struktur veröffentlicht, darf man sich nicht wundern, wenn aus der eigentlichen Absicht - nämlich die eigene Kompetenz zu demonstrieren - nichts wird, und im Gegenteil der Schuss gehörig nach Hinten losgehen kann.

      Ich bin da auch nicht @DroneNuts Meinung, denn entweder macht man so was richtig oder gibt sich zumindest deutlich mehr Mühe, oder man lässt besser. Ist für alle Beteiligten besser: Für die Copterflieger, weil sie nicht desinformiert werden, und für Dich, weil Du Deinen Ruf nicht beschädigst. Nichts für ungut.