Was genau hat jetzt die US-Raumfahrtbehörde damit zu tun?DroneNuts schrieb:
Wegen der NASA und so...
Schweden
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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Ein "A" zu viel, dann passt es wieder (N
ASA) -
Petrov schrieb:
DroneNuts schrieb:
Wegen der NASA und so...
Les mal en bisjen ausserhalb des Mainstreams...
War kein Versehen -
biber schrieb:
Ein "A" zu viel, dann passt es wieder (NASA)
NSA hätte ich ja verstanden, nur eben NASA nicht. Ich dachte schon Flitzi weiß mehr, dem ist aber nicht so.
Apropos NSA
DroneNuts schrieb:
duke-f schrieb:
ok, lassen wir aber jetzt das politische lieber wieder raus. Sonst straft und der Moderator wieder ab.
Nana, die Zeiten haben wir doch hinter uns.
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pino schrieb:
Knieschlotternd und in vorausseilendem Gehorsam habe ich mein samsüngisches Smartphone
durch ein billiges (24€) aber saugutes Handy OHNE Kamera ersatzt. Brauche doch all den Smartfurz
gar nicht (bildet man sich bloss ein).
Achja, in ÖsiLand sind nicht nur FotoCopter verboten, auch Dashkameras. Bei uns dürfen nur
Politiker fotografiert werden, deren grossformatige Wahlwerbeplakate verstellen dann die
Sicht auf Strassenkreuzungen. So gehört sichs, Ordnung muss sein - wo kämen wir sonst hin?
Seit 2014 gelten in Österreich sehr strenge Regeln zum Betrieb von unbemannten Flugsystemen. Potentielle Drehorte werden in vier verschiedene Kategorien aufgeteilt:
- Unbebautes Gebiet
- Unbesiedeltes Gebiet
- Besiedeltes Gebiet
- Dichtbesiedeltes Gebiet
Unbemannte Flugsysteme werden in diverse Kategorien eingeteilt. Soweit ich die Regeln verstehe, musst du keine Genehmigung beantragen, wenn du folgende Bedingungen erfüllst:
- Unentgeltlicher, nicht gewerblicher Flug zur Freizeitbeschäftigung ohne das Speichern von Kamera-Aufnahmen
- Maximales Gewicht des Multicopters von 25 Kilogramm
- Flug außerhalb von Sicherheitszonen
- Maximaler Flugradius von 500 Metern
„Mini-Drohnen“ bis zu einem Gewicht von etwa 250 Gramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern dürfen ohne Genehmigung fliegen, auch wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Das tatsächlich erlaubte Gewicht bestimmt sich nach der Bewegungsenergie, die 79 Joule nicht übersteigen darf.
Das Bewilligungsverfahren erscheint mir sehr kompliziert. Zuständig für die Anträge ist die Austro Control, die laut eigenen Angaben derzeit zwei Monate für einen Antrag benötigt. Von mehreren Antragstellern habe ich aber bereits gehört, dass die Genehmigung innerhalb weniger Werktage ausgestellt wurde.
Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogramm
Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Je nach beabsichtigten Flugmanövern und Ausrüstung ist eine Betriebserlaubnis bei der Austro Control zu beantragen
Maximale Flughöhe: 150 Meter
Frequenzbestimmungen für FPV: 2,5 GHz mit max. 10 mW; 5,8 GHz mit max. 25 mWInspired... weil Mavicced ist ja irgendwie doof, oder? - Unbebautes Gebiet
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Keine Sorge......da kommen wir auch noch hin.
Die hirnlose Masse von "ich mache was ich will" Käufern bekommt das schon hin
Warte nach Weihnachten, wenn die Geschenke ausgepackt werden.....da kommt wieder Nachwuchs.
Und der Mavic macht es den NUNPI's (Nacht&Nebel-Piloten) noch leichter. Zuschlagen.....zusammenfalten und sich verdrücken...kein verräterischer Rucksack oder Koffer. Ich ahne Schlimmes.
Hab mal versucht P1 manuell zu steuern......der Modus hätte das Problem nie groß werden lassen. -
Hallo,
ich wollte nur mal anfragen, ob es schon was neues zum Thema Schweden gibt.
In 6 Wochen gehts nach Goteborg (ca. 20km entfernt)
Im Netz konnte ich nichts finden.cu Jürgen
Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte.... -
Hallo,
nachdem im hier die Diskussion etwas ins Offtopic abgewandert ist möchte ich mal die Infos aus dem Kommentar von Leo.Ha zusammenfügen und hoffentlich (oder vielleicht auch nicht...) für etwas mehr Klarheit sorgen.
Hier erst mal ein Link in deutscher Sprache vom schwedischen Generalkonsulat mit Infos zu dem Thema.
Es ist wohl erlaubt zu fliegen, nur Bilder machen darf man nicht. Jetzt ist mir unklar was das genau zu bedeuten hat.
Nach dem 1. August 2017 wurde es wohl erlaubt sogar Bilder zu machen. Jedoch mit den bekannten Einschränkungen.
Google übersetzt das nicht so gut. ich muss meine Frau fragen, sie ist Schwedin
Ich geb dann noch ne Rückinfo
Natürlich darf man ich Schweden auch nicht überall fliegen.
Hier ist eine Übersichtskarte der Zonen in denen es nicht erlaubt istcu Jürgen
Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte.... -
Hier zwei Videos zum Thema Drohnenfliegen in Schweden:
Danach ist es nicht schwedischen EU-Angehörigen erlaubt,
in Schweden mit einer Drohne zu fliegen und Aufnahmen zu machen.
Es gibt Bestätigungen von obersten Behörden, dass die Rechtslage so ist,
wie auf den Videos geschildert.
Schaut mal hier in den Kommentar von "Chris" vom 12. Juni 2017:
my-road.de/drohnen-gesetze-in-schweden/
Ich zitiere mal den zentralen Satz der Datenschutzbehörde "Datainspektionen":
But you do not need a licence to monitor if you are established
in another EU country and only monitor a single time. -
Offiziell von der Schwedischen Botschaft in Berlin: swedenabroad.com/de-DE/Embassi…/Drohnen-in-Schweden-sys/ Man beachte in dem Text die blaue Zeile "Die Genehmigungspflicht entfällt voraussichtlich ab dem 1. August". Wenn man darauf klick erfährt man weiteres über die Änderungen (das allerdings leider nur auf englisch).
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Hier auch noch was zum Thema:
camping.family/2017/06/02/eine-drohne-in-schweden-verwenden/ -
Die Information, dass man als nicht-schwedischer EU-Bürger zwar mit der Drohne
fliegen, aber keine Aufnahmen machen darf, ist definitiv falsch. Richtig ist, dass
der "Swedish Camera Monitoring Act (2013:460)" nicht anwendbar ist auf nicht-
schwedische EU-Bürger. Daher gibt es auch keine Verpflichtung, von der Länsstyrelsen
eine Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen einzuholen.
Ich zitiere mal den Originalgesetzestext aus http://rkrattsbaser.gov.se/sfst?bet=2013:460:
3 § Lagen gäller vid
1. kameraövervakning som sker med övervakningskameror som äruppsatta i Sverige,
om den som bedriver övervakningen är etablerad i Sverige eller i tredjeland, och
Zu Deutsch:
Das Gesetz gilt für
Kameraüberwachung durchgeführt mit in Schweden montierten Überwachungskameras,
wenn der Betreiber der Kamera in Schweden wohnt oder in einem Drittstaat.
Und Drittstaaten sind weiter oben definiert als Staaten außerhalb der EU und des EWR.
Interessant für uns ist der neue Abschnitt 3 § 5 a § (komische Zählung):
Lagen gäller inte vid kameraövervakning som sker från ett obemannat luftfartyg,
om övervakningen bedrivs av någon annan än en myndighet.
Kurzfassung in Deutsch: Das gilt nicht für private unbemannte Luftfahrzeuge (obemannat luftfartyg).
Dieser neue Abschnitt gilt ab 01.08.2017.Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von JuergenS ()
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Das habe ich ja schon so etwa in meinem Beitrag oben geschrieben. Nur eben nicht auf die Paragrafen bezogen.
Danke aber dennoch.
Irgendwo habe ich aber gelesen das man ein Logbuch führen muss wann man wo geflogen ist. Ich finde es nur nicht mehr.cu Jürgen
Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte.... -
Auf der Intnetseite der Schwedischen Botschaft in Berlin gibt es was neues: Ab 01.08. ist die Fotoregelung aufgehoben so ist es zumindest dort lesbar.
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Der Thread ist ja nun schon etwas älter, daher nochmal nachgefragt. Ich hoffe, dass ich diesen Sommer wieder nach Schweden fahren kann, und das wäre eine gute Gelegenheit, das neue Hobby auch dort zu praktizieren. Weiß jemand genaueres über die aktuellen Regeln? Immerhin ist Anfang 2021 ja eine EU-weite Verordnung in Kraft getreten, oder?
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Sehfahrer schrieb:
die aktuellen Regeln?
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
B69 schrieb:
Sehfahrer schrieb:
die aktuellen Regeln?
Sorry, aber für Schweden finde ich dort nichts. Oder habe ich was übersehen?
Streiche das, hab's doch gefunden
Somit beantworte ich mal meine eigene Frage:
Transport Styrelsen, Sverige schrieb:
There is no requirement to apply for a permission to fly in Sweden with an ultra light aircraft registered and airworthy in an ECAC state provided the duration of the visit in Swedish airspace is less than three (3) months. All conditions and limitations issued for the aircraft in the state of registration also applies in Sweden.
Wenn also ein Kopter < 250 g Startgewicht als Ultraleicht eingestuft ist und da Deutschland ein ECAC-Staat ist, gibt es wohl keine Probleme.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sehfahrer ()
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Hallo Leute, ich werde ab Mittwoch Urlaub in Dänemark, Schweden & Finnland machen und ich nehme natürlich auch meine neu erworbene DJI Mini 3 Pro mit.
Ich würde gerne wissen wie eure Erfahrungen in diesen Ländern war.
Ich habe gelesen das ich in Schweden einen Test machen muss, der mir per Email in Schwedisch zugeschickt wird. Habt Ihr das gemacht? Oder kann man das auch ohne diesen Test machen?
In Finnland muss man jeden Flug ankündigen? Wie ist das?
Mit freundlichen Grüßen Ronny
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