Schweden

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • pino schrieb:

      Knieschlotternd und in vorausseilendem Gehorsam habe ich mein samsüngisches Smartphone
      durch ein billiges (24€) aber saugutes Handy OHNE Kamera ersatzt. Brauche doch all den Smartfurz
      gar nicht (bildet man sich bloss ein).

      Achja, in ÖsiLand sind nicht nur FotoCopter verboten, auch Dashkameras. Bei uns dürfen nur
      Politiker fotografiert werden, deren grossformatige Wahlwerbeplakate verstellen dann die
      Sicht auf Strassenkreuzungen. So gehört sichs, Ordnung muss sein - wo kämen wir sonst hin?
      Von hier:

      Seit 2014 gelten in Österreich sehr strenge Regeln zum Betrieb von unbemannten Flugsystemen. Potentielle Drehorte werden in vier verschiedene Kategorien aufgeteilt:
      1. Unbebautes Gebiet
      2. Unbesiedeltes Gebiet
      3. Besiedeltes Gebiet
      4. Dichtbesiedeltes Gebiet
      Für jede der Kategorien gibt es spezielle Bedingungen und Genehmigungen. Quadrocopter werden nur für die ersten beiden Kategorien zugelassen. Für besiedeltes/dichtbesiedeltes Gebiet sind Hexa- bzw. Octocopter mit entsprechenden Redundanzen erforderlich.
      Unbemannte Flugsysteme werden in diverse Kategorien eingeteilt. Soweit ich die Regeln verstehe, musst du keine Genehmigung beantragen, wenn du folgende Bedingungen erfüllst:
      • Unentgeltlicher, nicht gewerblicher Flug zur Freizeitbeschäftigung ohne das Speichern von Kamera-Aufnahmen
      • Maximales Gewicht des Multicopters von 25 Kilogramm
      • Flug außerhalb von Sicherheitszonen
      • Maximaler Flugradius von 500 Metern
      Das reine Streamen bzw. FPV-Flüge sind nicht erlaubnispflichtig, solange die Aufnahmen nicht gespeichert werden.

      „Mini-Drohnen“ bis zu einem Gewicht von etwa 250 Gramm und einer maximalen Flughöhe von 30 Metern dürfen ohne Genehmigung fliegen, auch wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Das tatsächlich erlaubte Gewicht bestimmt sich nach der Bewegungsenergie, die 79 Joule nicht übersteigen darf.

      Das Bewilligungsverfahren erscheint mir sehr kompliziert. Zuständig für die Anträge ist die Austro Control, die laut eigenen Angaben derzeit zwei Monate für einen Antrag benötigt. Von mehreren Antragstellern habe ich aber bereits gehört, dass die Genehmigung innerhalb weniger Werktage ausgestellt wurde.

      Maximales Gewicht der Drohne für private Flüge: 25 Kilogramm
      Bedingungen für kommerzielle Drohnen-Flüge: Je nach beabsichtigten Flugmanövern und Ausrüstung ist eine Betriebserlaubnis bei der Austro Control zu beantragen
      Maximale Flughöhe: 150 Meter
      Frequenzbestimmungen für FPV: 2,5 GHz mit max. 10 mW; 5,8 GHz mit max. 25 mW
      Inspired... weil Mavicced ist ja irgendwie doof, oder?
    • Keine Sorge......da kommen wir auch noch hin.

      Die hirnlose Masse von "ich mache was ich will" Käufern bekommt das schon hin

      Warte nach Weihnachten, wenn die Geschenke ausgepackt werden.....da kommt wieder Nachwuchs.

      Und der Mavic macht es den NUNPI's (Nacht&Nebel-Piloten) noch leichter. Zuschlagen.....zusammenfalten und sich verdrücken...kein verräterischer Rucksack oder Koffer. Ich ahne Schlimmes.

      Hab mal versucht P1 manuell zu steuern......der Modus hätte das Problem nie groß werden lassen.
    • Hallo,

      nachdem im hier die Diskussion etwas ins Offtopic abgewandert ist möchte ich mal die Infos aus dem Kommentar von Leo.Ha zusammenfügen und hoffentlich (oder vielleicht auch nicht...) für etwas mehr Klarheit sorgen.
      Hier erst mal ein Link in deutscher Sprache vom schwedischen Generalkonsulat mit Infos zu dem Thema.
      Es ist wohl erlaubt zu fliegen, nur Bilder machen darf man nicht. Jetzt ist mir unklar was das genau zu bedeuten hat.

      Nach dem 1. August 2017 wurde es wohl erlaubt sogar Bilder zu machen. Jedoch mit den bekannten Einschränkungen.

      Google übersetzt das nicht so gut. ich muss meine Frau fragen, sie ist Schwedin :)
      Ich geb dann noch ne Rückinfo

      Natürlich darf man ich Schweden auch nicht überall fliegen.
      Hier ist eine Übersichtskarte der Zonen in denen es nicht erlaubt ist
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • Hier zwei Videos zum Thema Drohnenfliegen in Schweden:





      Danach ist es nicht schwedischen EU-Angehörigen erlaubt,
      in Schweden mit einer Drohne zu fliegen und Aufnahmen zu machen.

      Es gibt Bestätigungen von obersten Behörden, dass die Rechtslage so ist,
      wie auf den Videos geschildert.

      Schaut mal hier in den Kommentar von "Chris" vom 12. Juni 2017:

      my-road.de/drohnen-gesetze-in-schweden/

      Ich zitiere mal den zentralen Satz der Datenschutzbehörde "Datainspektionen":

      But you do not need a licence to monitor if you are established
      in another EU country and only monitor a single time.
    • Die Information, dass man als nicht-schwedischer EU-Bürger zwar mit der Drohne
      fliegen, aber keine Aufnahmen machen darf, ist definitiv falsch. Richtig ist, dass
      der "Swedish Camera Monitoring Act (2013:460)" nicht anwendbar ist auf nicht-
      schwedische EU-Bürger. Daher gibt es auch keine Verpflichtung, von der Länsstyrelsen
      eine Erlaubnis zum Fotografieren oder Filmen einzuholen.

      Ich zitiere mal den Originalgesetzestext aus http://rkrattsbaser.gov.se/sfst?bet=2013:460:

      3 § Lagen gäller vid

      1. kameraövervakning som sker med övervakningskameror som äruppsatta i Sverige,
      om den som bedriver övervakningen är etablerad i Sverige eller i tredjeland, och

      Zu Deutsch:

      Das Gesetz gilt für

      Kameraüberwachung durchgeführt mit in Schweden montierten Überwachungskameras,
      wenn der Betreiber der Kamera in Schweden wohnt oder in einem Drittstaat.

      Und Drittstaaten sind weiter oben definiert als Staaten außerhalb der EU und des EWR.

      Interessant für uns ist der neue Abschnitt 3 § 5 a § (komische Zählung):

      Lagen gäller inte vid kameraövervakning som sker från ett obemannat luftfartyg,
      om övervakningen bedrivs av någon annan än en myndighet.

      Kurzfassung in Deutsch: Das gilt nicht für private unbemannte Luftfahrzeuge (obemannat luftfartyg).

      Dieser neue Abschnitt gilt ab 01.08.2017.

      Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von JuergenS ()

    • Das habe ich ja schon so etwa in meinem Beitrag oben geschrieben. Nur eben nicht auf die Paragrafen bezogen.
      Danke aber dennoch.
      Irgendwo habe ich aber gelesen das man ein Logbuch führen muss wann man wo geflogen ist. Ich finde es nur nicht mehr.
      cu Jürgen

      Ich bin nur hier weil mich die Klapse nicht wollte....
    • Der Thread ist ja nun schon etwas älter, daher nochmal nachgefragt. Ich hoffe, dass ich diesen Sommer wieder nach Schweden fahren kann, und das wäre eine gute Gelegenheit, das neue Hobby auch dort zu praktizieren. Weiß jemand genaueres über die aktuellen Regeln? Immerhin ist Anfang 2021 ja eine EU-weite Verordnung in Kraft getreten, oder?
    • B69 schrieb:

      Sehfahrer schrieb:

      die aktuellen Regeln?
      ... findest Du hier: Linkliste Flugzonen, NFZ, NOTAM, Schutzgebiete usw. unter Punkt 10 ;)
      Sorry, aber für Schweden finde ich dort nichts. Oder habe ich was übersehen?


      Streiche das, hab's doch gefunden :)

      Somit beantworte ich mal meine eigene Frage:



      Transport Styrelsen, Sverige schrieb:

      There is no requirement to apply for a permission to fly in Sweden with an ultra light aircraft registered and airworthy in an ECAC state provided the duration of the visit in Swedish airspace is less than three (3) months. All conditions and limitations issued for the aircraft in the state of registration also applies in Sweden.
      Ich verstehe das so, dass es nicht erforderlich ist, eine Flugerlaubnis für eine Ultraleichtflugzeug zu beantragen, sofern man maximal 3 Monate dort ist und das Fluggerät in einem ECAC-Staat bereits registriert ist.

      Wenn also ein Kopter < 250 g Startgewicht als Ultraleicht eingestuft ist und da Deutschland ein ECAC-Staat ist, gibt es wohl keine Probleme.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Sehfahrer ()

    • Fliegen in Schweden & Finnland

      Hallo Leute, ich werde ab Mittwoch Urlaub in Dänemark, Schweden & Finnland machen und ich nehme natürlich auch meine neu erworbene DJI Mini 3 Pro mit.

      Ich würde gerne wissen wie eure Erfahrungen in diesen Ländern war.

      Ich habe gelesen das ich in Schweden einen Test machen muss, der mir per Email in Schwedisch zugeschickt wird. Habt Ihr das gemacht? Oder kann man das auch ohne diesen Test machen?

      In Finnland muss man jeden Flug ankündigen? Wie ist das? ?(

      Mit freundlichen Grüßen Ronny