Wo steht das?Und wo kann ich das nach lesen?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • @Martin2016: Um es klar zum Ausdruck zu bringen, Du liegst komplett daneben mit Deiner Aussage.

    • LuftVG §1 Abs. (2) Punkt 9 zeigt auf, dass unsere Flugmodell (der Satz 2 steht für UAS) zu den Luftfahrzeugen gehören.
    • LuftVZO §102 beschreibt, dass wir dafür eine Versicherungspflicht besteht.
    • LuftVZO §106 sagt dann, dass wir beim Fliegen eine Versicherungsbestätigung mit uns führen müssen.
    • LuftVG §37 Abs. (1) sagt uns, dass wir dafür mind. eine Deckungssumme von 750.000 Rechnungseinheiten, (aktuell ca. 950.000,- €) benötigen.
    Das Ganze gilt definitiv auch seit 2005 für Flugmodelle und UAS. Wer anderes behauptet lügt bzw. hat die Absicht hier im Forum bewusst Unfriede zu stiften.

    Edit: Habe den falschen Unterpunkt in LuftVG §1 korrigiert

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • Also ich dachte bisher dass das Dilemma in dieser Sache darin liegt, dass eine Drohne eben mal ein Flugmodell ist (und bis 512 m fliegen darf und so weiter... Hobby), und einmal ein Luftfahrzeug (darf dann nur biss 100m, kommerziell). Und genau da gibt es auch Unterschiede, alleine schon da durch dass Du für die Allgemeine Aufstiegserlaubnis, die Du für kommerzielle Flüge brauchst, als Voraussetzung wiederum eine Versicherung nachweisen musst. Ergo: Luftfahrzeug -> kommerziell -> Versicherungspflicht.
    Und dann wird es halt "dschungelig"

    Laut Luftverkehrsgesetz ist "Der Halter eines Luftfahrzeugs" zum Abschliessen einer Haftpflichtversicherung verpflichtet.
    Hatten wir eben schon. Nun wissen wir aber auch dass wir, wenn wir privat fliegen, kein Luftfahrzeug haben, sondern ein Flugmodell.

    (...)

    OK, ich gebs auf hier weiter klugzuscheissen. Ich habe jetzt eine Stunde recherchiert und nur Sätze gefunden wie "Der Grundsatz, dass ein Flugmodell unter 5kg nicht versicherungspflichtig ist, gilt nicht mehr" und "Man muss unbedingt eine Haftpflichtversicherung für die Drohnen abschliessen", aber ich habe kein Gesetz gefunden, in dem wirklich steht dass man das muss.

    Fur mich (!!!!) ergibt sich dieses Bild: Kommerziell unumstritten, siehe oben. Privat: Du musst für die Schäden, die das Teil anrichtet, haften (das nämlich steht tatsächlich in einem Gesetz). Insofern wäre es vermutlich smart, eine Haftpflicht abzuschliessen. Ich habe keinen Gesetzesauszug gefunden in dem steht dass Du musst. Falls da jemand was dazu beitragen kann, bitte machen. Ansonsten denke ich ist es eben keine Pflicht. Sinnvoll, unbestritten. Vielleicht sogar ein Muss, weil sonst einfach unübersehbar oder unverantwortlich: Ja, meine ich auch. Aber gesetzlich vorgeschrieben? Nein.

    i.

    P.S. Ich wollte die Gesetze absichtlich nicht zitieren, um es nicht noch unübersichtlicher zu machen, aber:
    Wie oben schon gesagt: §43 Abs. 2 LuftVG
    Und: §33 LuftVG

    (Und ich seh eben dass das scheinbar eh erledigt ist :))
    Inspired... weil Mavicced ist ja irgendwie doof, oder?
  • @Inspired <quote>Nun wissen wir aber auch dass wir, wenn wir privat fliegen, kein Luftfahrzeug haben, sondern ein Flugmodell.</quote>

    Da weißt du was, was keiner weiß.

    Keine Ahnung, ob @Martin2016 Dein Zweitaccount ist aber du verrennst Dich genau so.

    § 1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG

    (2) Luftfahrzeuge sind

    9. Flugmodelle

    Alles andere ist völlig egal. Gewicht, kommerziell und und und.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von meier2003 ()

  • @Martin2016 wenn Du nicht mal in der Lage bist einen Gesetzestext zu lesen und zu verstehen, wie willst Du dann verantwortlich im Luftraum unterwegs sein?

    Hier wäre von einer geistigen Ungeeignetheit auszugehen, die jegliche Fahrerlaubnisfreien und -pflichtigen Fahrzeuge über 500 Gramm verbietet.

    Zu Deutsch und für 3 Gehirnzellenträger, DU dürftest noch nicht mal ein BobbyCar fahren und ja das wäre versicherungsfrei!
    Geld ist nicht alles im Leben. "You don't have to get rich QUICK!" (Alex Esuku, CEO Delta Media Nigeria)
    Es sind nur Zahlen mit mehr oder weniger NULLEN. Was sind schon NULLEN? So gut wie NIX
  • Sinnvoll aber umstritten den Text gibt es immer noch nicht ;)Das ist Deutschland und d sin die Sozialen Medien ;)Es gibt kein Gesetz für Flugmodelle unterhalb der 30 Metermarke....Es gibt keine Drohnenvorschreibungen.Es gibt Luftverkehrsbestimmungen des jeweiligen Bundeslandes....

    Dazu gehören die Abstände zu Fluggplätzen und Flughäfen:immer 4 Kilometer.Wer mit einen Quadrocopter mehr als 100 Meter Aufstiegshöhe schafft kann mus es aber nicht anmelden.

    merke:bis 30 Meter über Grund egal wo Fliegst du frei......


    Ich darf euch überwachen solange die Höhe nicht mehr als 30 Meter beträgt.....Hahha
    wenn ich von 1500 meter Starte darf ich nur die 30 Meter nicht überschreiten ;)

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Martin2016 () aus folgendem Grund: Da ist dann d Naturschutzgesetz anzu wenden,die Erde gehöhrt uns allen.....per app werde ich nachweisen das ich die Höhe von 30 Meter nie erreicht habe....D annbin ich gespannt

  • Ja, auch „Spielzeugpiloten“ brauchen eine Haftpflichtversicherung. Für Freizeitpiloten aller Art ist die versicherungsfreie Zeit ganz still und leise zu Ende gegangen. Im August 2005 sind alle Ausnahmen von der Versicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden. Seit Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) im Bundesgesetzblatt am 10. August 2005 gibt es in der Luft keinen versicherungsfreien Raum mehr.
  • Ok, nichts lag mir näher als mich über die Tiefflieger hier zu amüsieren.. aber hab jetzt doch mal angefangen in euren Quellenangaben zu lesen,


    quadle schrieb:


    • LuftVG §1 Abs. (2) Punkt 8 zeigt auf, dass unsere Flugmodell (der Satz 2 steht für UAS) zu den Luftfahrzeugen gehören.


    Sehe ich anders, denn:

    unter Punkt 8 finde ich "Rettungsfallschirme" Vielleicht meinst Du Punkt 2, "Drehflügler" , so wie ich das sehe, sind "oben" aber erst mal nur Manntragende Gebilde gebilde gemeint, denn weiter unten kommt der einschub "Unbemannte luftfahrtsysteme".

    Vielleicht sollten wir uns erst mal auf eine Ausgabe vom Luftfahrtgesetzt einigen auf die wir uns dan beziehen. das Hier zum Beispiel kann man gut verlinken, weil untergliedert.....

    Dort finde ich GAAAAANz unten bei Paragraph 1 nach Absatz 11 den Satz

    LufVG schrieb:

    Ebenfalls als Luftfahrzeuge gelten unbemannte Fluggeräte einschließlich ihrer Kontrollstation, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme).
    ...nun betreiben wir aber die Dinger doch zu Sport und Freizeitzwecken... oder? also gehören sie NICHT dazu... oder??

    Klar muß man meiner Meinung nach DENNOCH eine Haftpflicht haben, denn was da als Folgeschäden auflaufen kann, die man "aus der Portokasse" eben nicht mehr einfach so bezahlen kann ist eben das Problem..

    Gruß, Axel
    "Little Geek" und "Big Geek", immer der richtige Kopter zum fliegen :)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SmilingDevil ()

  • 10 Stunden sind ein Standartd
    docplayer.org/5952502-Informat…bl-i-nr-108-2013.htmlmein minimum bis mal richtig in die Luft geht ;)


    Ich persönlich würde er 12 Stunden ansetzten.Mit allen Vorschriften brauche ich ja schon 5 ´Stunden um die Maschine zu starten....

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Martin2016 () aus folgendem Grund: und dann macht fliegen Spass ;)Auch das Filmen bis dahin fehlen noch 9 Stunden 30 Minuten

  • Martin2016 schrieb:

    Kennt ihr Menschen die....

    Martin2016 schrieb:

    Ich habe zwar Power.....

    Martin2016 schrieb:

    10 Stunden sind ein....


    Was ganz allgemeines Martin: Drei Postings mit je einem Satz wirken ziemlich... nunja.. wie nach Selbstgespräch... und ich zum Beispiel verstehe nicht auf wen oder was du dich da beziehst... Es ist möglich, das deine Postings bei DIR unter dem jeweilig gemeinten stand, läd man die Seite neu, ist das nicht unbedingt immer noch so...

    Vielleicht (da du die Bearbeitungsoption ja schon gefunden und angewendet hast) kannst Du solche "Nachwürfe" entweder auf einen bestimmten anderen Kommentar beziehen indem du leute direkt ansprichst, oder auf was du dich beziehen magst mit kenntlich machen (Stichwort Zitatfunktion) und das ganze in EINEM Post zusammenfassen..
    "Little Geek" und "Big Geek", immer der richtige Kopter zum fliegen :)