@Martin2016: Um es klar zum Ausdruck zu bringen, Du liegst komplett daneben mit Deiner Aussage.
Edit: Habe den falschen Unterpunkt in LuftVG §1 korrigiert
- LuftVG §1 Abs. (2) Punkt 9 zeigt auf, dass unsere Flugmodell (der Satz 2 steht für UAS) zu den Luftfahrzeugen gehören.
- LuftVZO §102 beschreibt, dass wir dafür eine Versicherungspflicht besteht.
- LuftVZO §106 sagt dann, dass wir beim Fliegen eine Versicherungsbestätigung mit uns führen müssen.
- LuftVG §37 Abs. (1) sagt uns, dass wir dafür mind. eine Deckungssumme von 750.000 Rechnungseinheiten, (aktuell ca. 950.000,- €) benötigen.
Edit: Habe den falschen Unterpunkt in LuftVG §1 korrigiert
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