Ich habe in eurem Forum noch nicht einen Gesetzes Text gefunden der darauf hinweisst das es Pflicht ist eine Haftpflicht zu haben.Beim Auto habe ich eine Haftpflicht,weil der andere Autofahrer durch mich verursachte Unfälle aus finanziellen Gründen nicht decken kann.Wo steckt der sinn in der Haftpflichtversicherung für Flugmodelle wenn ich dieses behersche?WENN?
Das ist doch nur Abzocke Dann stellt doch mal Versicherungen vor.So lche Versicherungen gibt es nicht.
modellfluginfo.de/Modellflugzeug/Modellflug-Versicherung.php
Ich weiss vom Klettersport das man nicht jedes Hobby absichern kann.Und Modellflug gehört dazu.Ich kann, wenn ich ein richtiges Flugzeug Fliege mich versichern.Beim Modellflug geht dort gar nichts.Oder es kostet richtig Geld im Jahr.Als Hobbypilot brauche ich mir nur darum einen Kopf zu machen:Wo Fliege ich!!Sind Aufnahmen in Planung?Auch mit größeren Geräten?
Was ich beachten muss als Hobbypilot von Drohnen:
Man meidet erstmal Luftraum der Verboten ist eine gute App dazu ist : VFRnav .Diese zeigt per GPS Flugverbotszonen an.So ist der Betrieb von Drohnen ohne Aufstiegsgenehmigung im Umkreis von 1,5 kilometern Luftlinie zu Flugplätzen verboten.Egal ob über NN oder NG.Alles andere bestimmt dann die Luftfahrtverkehrsverordnung des Bundeslandes.
Das ist doch nur Abzocke Dann stellt doch mal Versicherungen vor.So lche Versicherungen gibt es nicht.
modellfluginfo.de/Modellflugzeug/Modellflug-Versicherung.php
Ich weiss vom Klettersport das man nicht jedes Hobby absichern kann.Und Modellflug gehört dazu.Ich kann, wenn ich ein richtiges Flugzeug Fliege mich versichern.Beim Modellflug geht dort gar nichts.Oder es kostet richtig Geld im Jahr.Als Hobbypilot brauche ich mir nur darum einen Kopf zu machen:Wo Fliege ich!!Sind Aufnahmen in Planung?Auch mit größeren Geräten?
Was ich beachten muss als Hobbypilot von Drohnen:
Man meidet erstmal Luftraum der Verboten ist eine gute App dazu ist : VFRnav .Diese zeigt per GPS Flugverbotszonen an.So ist der Betrieb von Drohnen ohne Aufstiegsgenehmigung im Umkreis von 1,5 kilometern Luftlinie zu Flugplätzen verboten.Egal ob über NN oder NG.Alles andere bestimmt dann die Luftfahrtverkehrsverordnung des Bundeslandes.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Martin2016 ()