Wo steht das?Und wo kann ich das nach lesen?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Wo steht das?Und wo kann ich das nach lesen?

    Ich habe in eurem Forum noch nicht einen Gesetzes Text gefunden der darauf hinweisst das es Pflicht ist eine Haftpflicht zu haben.Beim Auto habe ich eine Haftpflicht,weil der andere Autofahrer durch mich verursachte Unfälle aus finanziellen Gründen nicht decken kann.Wo steckt der sinn in der Haftpflichtversicherung für Flugmodelle wenn ich dieses behersche?WENN?

    Das ist doch nur Abzocke :) Dann stellt doch mal Versicherungen vor.So lche Versicherungen gibt es nicht.


    modellfluginfo.de/Modellflugzeug/Modellflug-Versicherung.php

    Ich weiss vom Klettersport das man nicht jedes Hobby absichern kann.Und Modellflug gehört dazu.Ich kann, wenn ich ein richtiges Flugzeug Fliege mich versichern.Beim Modellflug geht dort gar nichts.Oder es kostet richtig Geld im Jahr.Als Hobbypilot brauche ich mir nur darum einen Kopf zu machen:Wo Fliege ich!!Sind Aufnahmen in Planung?Auch mit größeren Geräten?

    Was ich beachten muss als Hobbypilot von Drohnen:


    Man meidet erstmal Luftraum der Verboten ist eine gute App dazu ist : VFRnav .Diese zeigt per GPS Flugverbotszonen an.So ist der Betrieb von Drohnen ohne Aufstiegsgenehmigung im Umkreis von 1,5 kilometern Luftlinie zu Flugplätzen verboten.Egal ob über NN oder NG.Alles andere bestimmt dann die Luftfahrtverkehrsverordnung des Bundeslandes.

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  • § 33 LuftVG

    Ersatzpflicht des Halters, Schwarzflug

    (1) Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs durch Unfall jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs verpflichtet, den Schaden zu ersetzen.

    (2) Benutzt jemand das Luftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Halters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Luftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Ist jedoch der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Luftfahrzeugs angestellt oder ist ihm das Luftfahrzeug vom Halter überlassen worden, so ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet; die Haftung des Benutzers nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. (...)


    § 37 LuftVG

    Haftungshöchstbeträge

    (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall.

    a) bei Luftfahrzeugen unter 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten (ca. 920.000,00 EURO). Stand 20.04.2005 (...)
  • §106 Luftvzo besagt:

    "(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben. Liegt Gruppenversicherung vor, kann die Bestätigung mit Ermächtigung des Versicherers vom Versicherungsnehmer selbst ausgestellt werden, wobei der Name und die Anschrift des Versicherers anzugeben sind.
    (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
    (3) Bei der aus Vertrag geschuldeten Luftbeförderung von Fluggästen und ihres Gepäcks sowie von Gütern ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden oder Güterschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt. Erfolgt die Luftbeförderung durch einen ausführenden Luftfrachtführer, ist nur die Bestätigung über die Versicherung seiner Haftung mitzuführen.
    (4) Die zuständigen Stellen können jederzeit die Vorlage der nach den Absätzen 2 und 3 mitzuführenden Versicherungsbestätigung, die Vorlage des Versicherungsscheins sowie den Nachweis über die Zahlung des letzten Beitrags verlangen."

    Eine Versicherung ist Pflicht, du mußt auch die Versicherungsbestätigung mitführen. Und dann gibt es noch einen Praragraph, der besagt, daß es mit Bußgeld bedroht ist, die Versicherungsbescheinigung nivht mitzufüreen.

    "§106 Luftvzo site:Drohnen-forum.de" in google eingeben liefert dir dann ausreichend Treffer, die zeigen, daß dieses Thema hier im Forum nicht neu und auc haustreichend mit Quellenangeban belegt ist.
  • Erzählt mal noch einen ;)Dann müsste ja jede Drohne eine Kennzeichnung haben und dem entsprechend registriert sein.Wie soll das eigentlich mit der Versicherung funktionieren?GPS schön und gut.Ich meine jedes Segelflugzeug hat GPS an Bord.Was soll das aber für den Luftraum bringen?Die Drohne bewegt sich doch niemals bis auf 3000 Meter NG und wenn was ist dort?

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  • In diesem Forum komme überhaupt nicht weiter...


    Deshalb schrieb ich an die Deutsche Flugsicherung.

    Christian.Hoppe(at)dfs.de

    Sehr geehrte Frau Hoppe,


    zu Zeit befinde ich mich in einem Desaster.Ich möchte gerne meine Drohne aufsteigen lassen.Was muss ich beachten wenn ich in Stuttgart und umgebung wohne?

    Bitte senden sie mir jegliche Gesetze der reform des Flugmodell gesetztes zu.

    Die Antwort steht aus bringt aber klarheit.Damit kann ich mich legal bewegen und brauche keine versicherung.
  • Nun stelle ich mir besorgt die Frage:

    Warum verbinde ich den Namen Christian mit dem männlichen Geschlecht? :thumbup:

    ...

    Ich hab's! Weil ich Dödel immer noch annehme, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist.
    Danke, Martin. Du bist mein Held. Jetzt, wo ich weiß, dass man diese Pflicht ignorieren kann, ist bei mir ab sofort Christian weiblich.
  • In Deutschland sind seit dem 1. Juli 2005 Flugmodelle laut Luftverkehrsgesetz nicht mehr von der Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge ausgenommen. Daher gelten seither für Flugmodelle die gleichen Ansprüche an die Haftpflichtversicherung wie für manntragende Flugzeuge, dies betrifft vor allem die Haftungssummen. Während die speziellen Modellflugversicherungen sich schnell an die neuen Anforderungen angepasst haben, haben viele allgemeine Versicherer die neuen Regelungen ignoriert oder die Versicherung von Modellflugzeugen ganz aus der allgemeinen Haftpflichtversicherung gestrichen. Wer ohne oder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit

    Die hier zitierte Luftvzo hat allerdings nichts damit (Flugmodelle) zu tun.
  • flexim schrieb:

    Wer ohne oder ohne ausreichende Haftpflichtversicherung ein Flugmodell im öffentlichen Luftraum betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
    ... die mit bis zu 50000€ geahndet werden kann. Steht ebenfalls im LuftVG bzw. der LuftVO. Nagelt mich nicht fest. GidF!

    Viel Spaß ohne Versicherung!
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge steht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 32 unter 12..

    Na ja, noch besser ist §43 LuftVG: gesetze-im-internet.de/luftvg/__43.html
    ;)
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GThomas ()

  • GThomas schrieb:

    Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge steht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 32 unter 12..
    Da kann ich nur sagen "Lesen bildet"!

    Da steht:
    "1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlässt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsakten der Europäischen Union notwendigen Rechtsverordnungen über


    ...


    12. die Einzelheiten über den Abschluss, die Aufrechterhaltung, den Inhalt, den Umfang, die zulässigen Ausschlüsse und den Nachweis der nach diesem Gesetz und nach Rechtsakten der Europäischen Union zu unterhaltenden Haftpflichtversicherung, einschließlich der Mindestversicherungssumme, soweit sie nicht die Deckung der Haftung für die Zerstörung, die Beschädigung und den Verlust von Gütern betreffen. Soweit Versicherungsnachweise bei Landesbehörden zu hinterlegen sind, bleibt die Bestimmung der zuständigen Behörde dem Landesrecht vorbehalten,


    ..."


    Dieser Paragraph besagt nicht, das eine Versicherung vorgeschrieben ist, sondern daß das Verkehrsministerium per Verordnung darüber bestimmt, ob und für wenn und in welchem Umfange eine Versicheurng erforderlich ist. Und das dürfte dann §106 LuftVZO sein. @flexim du könntest ja mal darlegen, wieso die LuftVZO für Modellflieger nicht gelten soll.
  • Ja es besteht keine Versicherungspflicht.Den Schaden übernimmst du selber.Diese Versicherung ist nach wie vor freiwillig.Allerdings erkläre ich auch allen Leuten die sich hier so durch das Forum klicken.Es gibt halt doch unterschiede.

    1.Wer seine Quadrokopter bei der Behörde registrieren lässt braucht in BW keine Aufstiegsgenehmigung mehr,sondern nur noch die Erlaubnis zum Aufstieg,da reicht dann eine kurze Email mit der Flugroute.

    2.Das mitführen von Versicherungsscheinen ist ein totaler Blödsinn.allerdings bin ich verpflichtet Unfälle ( den Abflug der Drohne durch Senderverlust) usw den Behörden zu Melden.Dies aber nur wenn wenn ich mir sicher bin dass es den Luftraum gefährden könnte.
  • Das Thema ist auf jeden Fall interresant.Man macht einem Menschen ein schlechtes Gewissen weil er keine Versicherung hat ;)Das ist Deutschland.....

    Für 0,10 cent im Monat schliesse ich als Anfänger solch eine Versicherung gerne ab.Und dann auch nur mit Rücktrittsrecht wenn mir das Hobby nicht mehr gefällt.

    Modellbau war schon immer ein Hobbyohne Fass und Boden.Da brauche ich keine Versicherung die mir das Geld aus den Taschen zieht.

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