In Cuxhaven am Strand fliegen

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    • In Cuxhaven am Strand fliegen

      Hallo
      Wer hätte denn mal Lust am Strand von Cuxhaven zu fliegen oder sich zu Treffen um Erfahrungen auszutauschen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Benn ()

    • Nein ich komme aus winsen luhe würde aber nach Cuxhaven fahren
      Entweder würde ich am Deich fliegen oder in der Nähe von der kugelbarke dort ist fliegen wieder erlaubt. Keine flugferbot zohne.
    • Sowas hatte ich fast befürchtet. Gilt das für das ganze Jahr, oder gibt es da bestimmte Sperrzeiten?

      Ich war da vor längerer Zeit mal zu Besuch und mir waren zumindest auf Anhieb keine entsprechenden Schilder aufgefallen. Habe aber auch nicht explizit darauf geachtet.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Moinsen,

      ich wohne in Cuxhaven und würde gerne mal am Strand fliegen. Wusste nicht das man da überhaupt fliegen darf. Bis jetzt hat man mich nur auf den Feldern zwischen Cux und Altenwalde antreffen können.
    • Hm, wie immer ist das leider nicht so einfach. Da ich selbst dicht am Watt wohne, habe ich mich damit mal eingehender befasst. Für CUX sieht das wohl folgendermaßen aus:

      Bis zur Nord-Ost-Ecke (also wo der Kugelbaken-Damm beginnt) erstreckt sich der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer.






      Demnach ist der Bereich zwischen Kugelbake und Sahlenburg eine Zwischenzone (Zone II). Hier gilt zunächst wie in der Ruhezone auch §6 des Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“:

      (1) 1 In der Ruhezone sind alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. 2 Abweichend von Satz 1 sind die in den §§ 7 bis 11 und 16 sowie die in der Anlage 1 genannten Handlungen erlaubt. 3 Satz 2 gilt nicht für die Gebiete I/7, I/23, I/35, I/37, I/38, I/41, I/42 und I/45, soweit die Handlungen den Boden, seinen Bewuchs oder Sandkorallen zerstören, beschädigen oder verändern.
      (2) Zur Vermeidung von Störungen und Gefährdungen der Schutzgüter des Nationalparks ist es verboten,
      1.die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören,
      2.wild lebende Tiere zu stören oder diese an ihren Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen,
      3.Hunde unangeleint laufen zu lassen, soweit dies nicht im Rahmen der ordnungsgemäßen Jagdausübung geschieht,
      4.auf anderen als den dafür festgelegten Plätzen Feuer anzuzünden oder zu unterhalten,
      5.Drachen, auch vom Fahrzeug aus, Modellflugzeuge oder andere Kleinflugkörper fliegen zu lassen, Ballons zu starten oder außerhalb der Wege fernlenkbare Geräte zu betreiben,
      soweit solche Handlungen nicht durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes zugelassen sind.

      Desweiteren besagen § 12 & 13 folgendes:


      § 12
      In der Zwischenzone verbotene Handlungen


      (1) In der Zwischenzone gelten die Verbote des § 6 entsprechend, soweit sich nicht aus den folgenden Absätzen etwas anderes ergibt.
      (2) 1 Soweit der Schutzzweck es erlaubt, können im Einzelfall Ausnahmen von § 6 Abs. 1 Satz 1 zugelassen werden für
      1.Maßnahmen, die zu einer Beschädigung der Pflanzendecke führen,
      2.das Aufstellen von Verkaufseinrichtungen, Buden, fliegenden Bauten, Zelten und Strandkörben und
      3.das Anbringen von Werbeeinrichtungen, Tafeln oder Inschriften.
      2 Unter der Voraussetzung des Satzes 1 sind Ausnahmen zuzulassen für
      1.die Entnahme von Sand oder Bodenmaterial, um Einrichtungen des Küstenschutzes zu erhalten und
      2.die Entnahme von Sand, um Strände zu unterhalten, die in der Erholungszone oder auf den Ostfriesischen Inseln außerhalb des Nationalparkgebietes liegen.
      (3) 1 Das Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 1 gilt nicht für Veranstaltungen zur Pflege des herkömmlichen Brauchtums. 2 Von dem Verbot des § 6 Abs. 2 Nr. 2 kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, soweit der Schutzzweck es erlaubt.


      § 13
      In der Zwischenzone erlaubte Nutzungen


      (1) Die §§ 7 bis 10 gelten entsprechend, soweit sich nicht aus den folgenden Absätzen etwas anderes ergibt.
      (2) Von den Beschränkungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 3 und 4 können Ausnahmen zugelassen werden, soweit der Schutzzweck es erlaubt.
      (3) Die nach § 8 geltenden Beschränkungen der Jagd auf Wasserfederwild finden keine Anwendung.
      (4) Die in § 9 Abs. 2 getroffene Regelung gilt entsprechend auf der gesamten Fläche der Zwischenzone.
      (5) Die Sport- und Freizeitfischerei einschließlich des Wattwurmstechens ist in der gesamten Zwischenzone nach Maßgabe des § 14 Abs. 2 erlaubt.
      (6) Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise Bestandteil des Nationalparks ist (ortsansässige Bevölkerung), dürfen
      1.Speisepilze und Beeren sammeln und
      2.in den Monaten Mai und Juni zwischen Weser und Elbe Kohl für den Eigenbedarf stechen.
      (7) Das Verbot des § 12 Abs. 1 gilt im Rahmen einer den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis entsprechenden forstwirtschaftlichen Bodennutzung auf privateigenen Flächen nicht für
      1.die horstweise Nutzung der Eichen-Aspen-Waldbestände und der Eichenkratt-Waldbestände sowie das Nachpflanzen mit denselben Laubholzarten und
      2.die Nutzung der sonstigen Waldbestände im Gebiet der Stadt Cuxhaven.


      Demnach ist es nach meinem Verständnis nach am Strand nicht erlaubt, Drohnen fliegen zu lassen. Anders sieht das schon wieder südlich der Kugelbake aus. Das scheint nicht mehr zum Nationalpark zu gehören, sondern vielmehr zur Seeschifffahrtsstrasse Elbe.


      Quellen: nds-voris.de/jportal/portal/t/…=R&toc.poskey=#focuspoint

      nationalpark-wattenmeer.de/nds/nationalpark/karte

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Diet () aus folgendem Grund: Roten Text geändert. Siehe Regel C.6 unserer Forenregeln!

    • So, anscheinend haben wir hier in der Region ja ein paar mit Drohnen. Habe uns mal eine Gruppe bei Facebook erstellt. Dann kann man sich verabreden.

      facebook.com/DrohenCux/

      Ich selber habe eine Bebop 2 mit FPV. Zwar ist FPV nicht ganz legal, macht aber leider auch am meisten Spaß.
    • Hi zusammen.

      Möchte das Thema mal wieder aufgreifen, was sich so getan hat.

      Als Touri bin ich mind. 1x im Jahr in Cux.
      Ich liebe die Ecke und das Schiffe spotten und fotografieren.

      Was das Drohnenfliegen etc. angeht ist es ja nunmal wohl heikel dort.

      Wo kann man denn jetzt halbwegs ungestört fliegen ohne Mensch und Tier und Maschine zu stören?
      Wie macht Ihr das vor Ort?

      Bin wieder im Mai und September dort.
      Mit freundlichen Grüßen/best regards
      Oliver
    • Hi Christian,
      erst einmal generell zum "Wo?" rate ich zum Doewnload der DFS App (der Deutschen Flugsicherung).
      Dort kannst du nach Registrierung die ganzen Daten (Höhe, Umkreis) einstellen und die App sagt dir, ob das Fliegen dort erlaubt ist oder nicht.
      Was das FPV-fliegen betrifft gibt es eine spezielle Regelung, dass Du nur mit Spotter und Lehrer-Schüler Steuerung fliegen darfst. Ausnahme: das Modell wiegt weniger als 250 g (was bei der Beebop nicht der Fall ist) und bleibst auf unter 30 m Höhe. Dann würdest du alleine FPV fliegen dürfen.

      Viele Grüße
      Martin
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      ...Es kann losgehen!!!
    • Hallo Zusammen,

      der letzte Beitrag hier ist ja schon einige Jahre her, aber es würde mich schon interessieren ob es in und um Cuxhaven noch Aktivitäten/ aktive Mitglieder gibt. Das Fliegen in Strandnähe ist ja definitiv verboten, aber es gibt im Umkreis noch einige Möglichkeiten.
      Die in der Mitgliederkarte verzeichneten Mitglieder sind leider schon seit Jahren inaktiv.

      LG Uwe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cuxlandcopter ()