Intelligent Flight Battery nur entladen im Flugzeug?

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    • Ich bin jetzt auch mit TUIfly nach Gran Canaria geflogen. Ich habe vorher TUIfly mit meiner Buchungsnummer angeschrieben und die Mitnahme angemeldet. Habe dann auch fein säuberlich eine Erlaubnis mit jeweils eigener Vorgangsnummer erhalten. Und gleich vorne weg, in Deutschland hätte ich sie nicht gebraucht. Auf dem Rückflug hätte ich wohl ohne diese Erlaubnis größere Probleme bekommen. Und da kommen wir zu des Pudels Kern! Nicht die Fluggesellschaft kontrolliert Dein Gepäck, höchsten auf das zulässige Gewicht, sondern die Sicherheitskontrolle für das Handgepäck. Und da ist es dann ohne so ein Schriftstück egal was ich vorher am Schalter mit der Aitline gesprochen habe, die entscheiden dann, Go oder No. Sagen kann ich ja viel und dass dann schön auf Spanisch oder Spanenglisch.

      Aber weder in den Schreiben der Airline noch in den IATA-Schreiben steht irgend etwas zum Ladezustand. Es steht nur drin, dass alle Anschlüsse wirksam, durch Abkleben, gegen Kurzschluss gesichert werden müssen. Tiefentladung kann ich keinem Empfehlen. Habe ich im Frühjahr auch mal gemacht um das berühmt berüchtigte Kalibrieren durchzuführen. Direkt nach dieser Entladung auf 8% wurde eine Einschränkung des Lifetime festgestellt. Dennoch würde auch ich sie nicht vollgeladen mitnehmen. Ich habe meine auf 24% Ladung gebracht, so dass bei einer Kontrolle nur noch eine LED leuchtet. Das schadet dem Akku noch nicht und der Sicherheits-Mensch hat auch ein gutes Gefühl.
    • quadle schrieb:

      Ich habe meine auf 24% Ladung gebracht, so dass bei einer Kontrolle nur noch eine LED leuchtet. Das schadet dem Akku noch nicht und der Sicherheits-Mensch hat auch ein gutes Gefühl.
      Endlich mal ein sinnvoller Vorschlag :thumbsup:

      Grundsätzlich denke ich, daß das vorherige Abklären mit der Fluggesellschaft die sicherste Methode ist. Sobald man etwas Schriftliches in der Hand hält, hat man sehr gute Chancen, keine Probleme zu bekommen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      Grundsätzlich denke ich, daß das vorherige Abklären mit der Fluggesellschaft die sicherste Methode ist. Sobald man etwas Schriftliches in der Hand hält, hat man sehr gute Chancen, keine Probleme zu bekommen.
      Die Fluggesellschaft weiß doch gar nicht, was man im Gepäck hat. Das wird doch von der Sicherheitskontrolle für alle
      Fluggesellschaften gleich gecheckt. Wenn man da mit seinem Handgepäck durchgeht, machen die doch keinen Unterschied,
      mit welcher Fluggesellschaft ich fliege, sprich mit Lufthansa darf ich mit vollen Lipos, mit Airberlin mit leeren Lipos, mit
      Condor ohne Lipos?! Die checken doch immer nach den gleichen IATA Standards und die Airlines verlassen sich darauf.

      Es schon eher so

      quadle schrieb:

      Nicht die Fluggesellschaft kontrolliert Dein Gepäck, höchsten auf das zulässige Gewicht, sondern die Sicherheitskontrolle für das Handgepäck. Und da ist es dann ohne so ein Schriftstück egal was ich vorher am Schalter mit der Aitline gesprochen habe, die entscheiden dann, Go oder No. Sagen kann ich ja viel und dass dann schön auf Spanisch oder Spanenglisch.
      Edit:
      Ich denke an dem Entscheidungen der Sicherheitskontrolle ändert auch ein Schreiben einer Airline nix.

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    • RC-Role schrieb:

      ...
      Ich denke an dem Entscheidungen der Sicherheitskontrolle ändert auch ein Schreiben einer Airline nix.
      Das kann ich jetzt so nicht stehen lassen, wie oben schon geschrieben hat das Schreiben der Airline, mir weitere Scherereien erspart.

      Das Schreiben ist dann auch schon entsprechend in Deutsch und English formuliert und mit eine Vorgangsnummer versehen, die dann auch nachvollzogen und kontrolliert werden kann. In dem Schreiben ist dann der Kopter sowie die Anzahl der Akkus mit der entsprechenden Energieangabe vermerkt. Dies wurde dann vom Sicherheitsdienst kontrolliert (nicht der Energiegehalt aber das Modell und die Akkuanzahl). Was soll der Sicherheitsdienst dann noch für bedenken haben, wenn der Transport des Teils nach den zulässigen Kriterien geprüft und durch die Airline freigegeben wurde. Der Sicherheitsdienst kontrolliert nach internationalen und allgemeinen Airline Vorgaben.

      Klar ist, wenn der Typ vor Dir Ballett macht hast Du erst mal das Nachsehen. Dann kannst Du noch den Vorgestuten rufen und evtl. Einen Vertreter der Airline. Aber wie gesagt das Schreiben und alles lief Problemlos. Von daher kann ich jedem nur empfehlen so ein Schreiben für den Fall der Fälle parat zu haben. Es erleichtert die Sache ungemein. Ich muss jetzt auch sagen, hätte ich nicht zum Sprengstofftest müssen, wäre der Phantom gar nicht aufgefallen. Aber in Gran Canaria würde jede zweite zum Spregstofftest geschickt. Da war eine richtige Schlange davor und die hatten für 4 Kontrolllinien auch 4 Teststationen.
    • quadle schrieb:

      Das kann ich jetzt so nicht stehen lassen, wie oben schon geschrieben hat das Schreiben der Airline, mir weitere Scherereien erspart.
      Ich versteh nur den Zusammenhang nicht. Wenn ich kein Schreiben der Airline vorzeige, kontrolliert der Sicherheitsdienst nach IATA und alles ist gut. Wenn der Sicherheitsdienst mein Gepäck nicht durchläßt weil es entgegen den IATA Bestimmungen ist, ändert doch das Schreiben der Airline auch nix?!
      Die Airlines sind dann doch automatisch mit den IATA Bestimmungen einverstanden, wenn sie die Sicherheitskontrolle akzeptieren.
      Hast du dein Schreiben unaufgefordert vorgezeigt oder erst nachdem der Sicherheitsdienst gezickt hat. Falls ersteres, woher weißt du, dass du ohne Vorzeigen Probleme gekriegt hättest?

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    • Klar gelten die IATA-Regelungen, zumindest für die, die der IATA angeschlossen sind, und dass sind nicht alle. Ich würde jetzt aber kein solches Schreiben bekommen wenn es den IATA-Vorschriften entsprechen würde. Manche Airlines haben aber auch über die IATA hinausgehende eigene Bestimmungen.

      Beim Sicherheitsdienst ist es jetzt aber auch so, dass den meisten nur die gängisten Bestimmungen geläufig sind. Dazu zählen jetzt leider die rund um Drohnen nicht. Heißt soviel, erst einmal gilt, was der Sicherheitsmann für Richtig hält. Gut wenn man jetzt selbst die entsprechende Seite der IATA-Bestimmung am besten in Englisch bei sich führt. Auch kann der Weg, wie bereits Beschrieben über den Vorgesetzten oder einen Vertreter der Airline dann Hilfreich sein.

      Um dass alles zu vereinfachen, hilft eben ein solches im Vorfeld eingeholtes Schreiben. Sich im Zweifel gegen eine Airline zu stellen ist schon mal was anderes als sgegenüber einem einzelnen Fluggast. Klar ist aber auch, sollte das ganze gegen geltende Bestimmungen sein, hilft auch ein solches Schreiben nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

    • quadle schrieb:

      ...
      Das Schreiben ist dann auch schon entsprechend in Deutsch und English formuliert und mit eine Vorgangsnummer versehen, die dann auch nachvollzogen und kontrolliert werden kann. In dem Schreiben ist dann der Kopter sowie die Anzahl der Akkus mit der entsprechenden Energieangabe vermerkt. Dies wurde dann vom Sicherheitsdienst kontrolliert (nicht der Energiegehalt aber das Modell und die Akkuanzahl).
      ...
      Hmm, ich finde das ommt drauf an wie rum das war:
      -1- Bist Du in die Konrolle gegangen, die haben gesagt "Die dürfen nicht mit" und durch das Schreiben hast Du den Spiess gedreht bekommen ?
      ODER
      -2- Hast Du denen gleich das schreiben gegeben und daraufhin haben Sie Deinen Copter / Akkus mit denen im Schreiben abgeglichen ?

      Im Fall -1- ist klar das das Schreiben echt hilfreich war, im Fall -2- hätte es womüglich (wahrscheinlich ? HÖCHST wahrscheinlich) auch so geklappt, vielleicht sogar schneller ("Schlafende Hunde geweckt") ?!

      Grüße,

      Ender

      P.S. sowas in der HINTERHAND zu haben finde ich in jedem Fall sinnvoll, also -1- ...
    • Ich bin natürlich nicht mit dem Schreiben in der Hand in die Kontrolle gegangen. Man muss ja nicht unbedingt schlafende Hunde wecken. Wie schon beschrieben musst ich mit meinem ganzen Reisegepäck nach dem Scannen zum Sprengstofftest. Da musste ich dann alles öffnen und da wurde der Copter bemerkt. Und jetzt ging die Diskussion los, "Is this a Drone?" auf mein Ja. Wurde der Chief gerufen. Klar habe ich jetzt nicht erst gewartet bis sie sagten " You don't Fly!" sondern habe dann natürlich schon rechtzeitig meine "Permit" rausgeholt. Wahrscheinlich hätte ich es auch mit dem mitgeführten IATA-Auszug klären können. Aber mit der Erlaubnis und dem Abstimmen der auf- und mitgeführten Produkte, ist es meines Erachtens deutlich schneller und einfacher verlaufen.

      Für was eine solche Erlaubnis ebenfalls hilft, das Handgepäck darf lt. TUIfly nur 20 x 40 x 55 cm betragen. Viele haben hier 23 anstelle der 20 cm. Mit der Erlaubnis habe ich auch die Erlaubnis, mit einer dafür geeigneten Transporttasche, mit in die Kabine zu nehmen, erhalten, obwohl der Rucksack 22 cm in der Dicke hatte. Schmäler ist es für den Phantom 3 nicht zu realisieren, da er selbst schon 20 cm in der Höhe aufweist. Das war aber zu keinem Zeitpunkt bei TUIfly ein Problem.

      Jetzt wird das ganze aber doch etwas zu sehr O.T., ich denke es ist klar geworden dass so ein Schreiben vorteilhaft ist und würde wieder zum Topic zurück kehren.

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    • @quadle schrieb:

      Jetzt wird das ganze aber doch etwas zu sehr O.T., ich denke es ist klar geworden dass so ein Schreiben vorteilhaft ist und würde wieder zum Topic zurück kehren.

      Dem schließe ich mich vollumfänglich an :)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Okay, Danke für die Klarstellung, so macht es Sonn.
      Ich Idi hatte mal eine Prototyp Kamera dabei (sah sehr martialisch aus, nur Alugeripe rund um alles, kein Platik) und Dachte "Na gehst mal auf die zu und zeigst das Schreiben des herstellers bei dem ich zu Besuch war.

      Schän 1/2 Stunde im Zimmer mit Sprengstoff Snooper & pipapo zugebracht, Genau jene schlafenden Hunde.
      Zum Glück war ich nicht wie sonst üblich in letzter Minute mein FLughafen sonst wäre es spät geworden.

      DANKE, auf die Idee für mein Spielzeug vorher ein permit zu holen wäre ich glaube ich nicht gekommen...

      Ender


      EDIT: finde ich GAR NICHT ot, das entladen technisch nicht schlau ist weiss jeder, also geht es genau NUR um die Vorgehensweise, und das Optimum haben wir nun ?! Was ist da OT ??
    • @RC-Role Deine Erklärung, du hattest einen Akku im Flug zu tief entladen und auf Grund er niedrigen Spannung hat er sich aufgebläht, klingt ert mal einleuchtend. Aber man sollte sich mal über sie Abläufe Gedanken machen. Wenn die Spannng sinkt, müssen die Motoren einen höheren Strom ziehen, um die Leistung bringen zu können. Dazu steigt der Innenwiderstand der Akksu zum Entladeende hin stark an. Ursache fürs Aufblähen kann dann auch die Überlastung sein.

      Zum Entladen und Schädlichkeit für den Akku: Ja, der Akku leidet, wenn er entladen wird. Aber richtig tief entladen kann man ihn gar nicht, das verhindert die Schutzbeschaltung. Bei LiPo sit es nun mal so, daß sie mehr Zyklen und auch mehr Gesamtenergie durchsetzten können, je geringer die Zyklen ausfallen. also gut wäre es, den Akku auf 60% Laden und nur auf 50% leer fliegen. Oder noch besser, nur bis 59% leer fliegen.

      Die Lebensdauer der Autoreifen reduziert sich auch um so stärker man beim Anfahren beschleunigt. Also besser nur ganz sanft Beschleunigen, so vielleicht das man von 0 auf 100 eine Stunde braucht. Oder besser erst gar nicht anfahren. Und Kalttart schädigt den Motor, also am Besten wäre es vielleicht, das Auto mit laufendem Motor in der Garage stehen zu lassen.

      So ähnlich kommt mir das vor, wenn ich die Ratschläge zum Gebrauch der Akkus lese. Wenn man den Akku vor der Mitnahme im Flugzeug also von 60% SOC auf 10% entlädt, verliert man vielleicht 0,0001% der möglichen Lebensauer. Theoretisch. Weil praktisch stirbt der Akku am Ende dann eher, weil er hochohmig geworden ist. Ich gehe sehr frevelhaft mit meinen LiPos um. Ich lade sie mienstens direkt nach dem Fliegen und fliege sie auch mitunter leer bis zum Ende. Und habe schon ein paar Entsorgt. Den Einen oder Anderen, weil ich es mit dem leer fliegen übertrieben habe und mit 8V gelandet bin. Bei so einem Akku sollte es nur eines geben: Seitenschneider nehmen und Kabel abschneiden und entsorgen. Die meisten Akkus aber, weil sie sich aufgebläht haben oder weil sie hochohmig geworden sind. Beides Dinge, die nichts damit zu tun haben, ob man den Akku nun nach dem Fliegen lädt oder teilentladen liegen läßt und vor dem Fliegen lädt.

      Und was die Mitnahme im Flieger betrifft: Wenn der Hersteller schreibt, sie sind vor der Mitnahme zu entladen und man macht es nicht und es passiert etwas, dann muß man sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Weil man die akkus nicht sachgerecht behandelt und Herstellervorgaben mißachtet hat.
    • balloonix schrieb:

      Aber man sollte sich mal über sie Abläufe Gedanken machen. Wenn die Spannng sinkt, müssen die Motoren einen höheren Strom ziehen, um die Leistung bringen zu können. Dazu steigt der Innenwiderstand der Akksu zum Entladeende hin stark an. Ursache fürs Aufblähen kann dann auch die Überlastung sein.

      Zum Entladen und Schädlichkeit für den Akku: Ja, der Akku leidet, wenn er entladen wird. Aber richtig tief entladen kann man ihn gar nicht, das verhindert die Schutzbeschaltung.


      Wenn der Hersteller schreibt, sie sind vor der Mitnahme zu entladen und man macht es nicht und es passiert etwas, dann muß man sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Weil man die akkus nicht sachgerecht behandelt und Herstellervorgaben mißachtet hat.
      Einen geblähten Lipo hatte ich auch schon mal, als mir ein Segler davongesegelt war, den ich erst am nächsten Tag gefunden hatte. Der wurde nur vom RC also mit kleiner Last leer gezuzelt. Wie dem auch sei, danke für die theoretische Erklärung, ich lerne auch gerne was dazu.

      Nicht der Lipo selbst ist die Gefahr, sondern diese automatische Schutzbeschaltung des intelligenten DJI Akkus. Wenn die versagt, rauchts im Gepäckfach. Deshalb sollen wir ja nie den Lipo unbeaufsichtigt (entladen und) laden.

      Das mit der groben Fahrlässigkeit wegen nicht gelesenen Herstellervorgaben kommt hier öfters vor. Nicht bei den Lipos, die werden ja gerne verhätschelt. Eher bei so unwichtigen Sachen, wie die Funktionsweise der Drohne beim Fliegen. RTFM.
    • balloonix schrieb:

      Und was die Mitnahme im Flieger betrifft: Wenn der Hersteller schreibt, sie sind vor der Mitnahme zu entladen und man macht es nicht und es passiert etwas, dann muß man sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Weil man die akkus nicht sachgerecht behandelt und Herstellervorgaben mißachtet hat.

      RC-Role schrieb:

      Das mit der groben Fahrlässigkeit wegen nicht gelesenen Herstellervorgaben kommt hier öfters vor. Nicht bei den Lipos, die werden ja gerne verhätschelt. Eher bei so unwichtigen Sachen, wie die Funktionsweise der Drohne beim Fliegen. RTFM.

      Wo immer es auch vorkommt, es ist Quatsch.
      • Grob fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich, im hohen Grade außer Acht läßt, wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte (ständige Rechtsprechung seit RG, Bd. 141, . 131).
      • Grob fahrlässig sind "schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzungen, die das gewöhnliche Maß erheblich übersteigen" (BAG, VersR 68, S. 738).
      • Grob fahrlässig ist derjenige, der "unbekümmert und leichtfertig handelt" (BGH VersR 66, S. 745) bzw. "die Sorgfalt außer Acht läßt, die sich aus den nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als auffallende Sorglosigkeit heraushebt" (BGH VersR 89, S. 830). G
      • Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).
      Alles hier nicht gegeben. Abgesehen davon, dass das Zivilrecht "grobe Fahrlässigkeit" gar nicht kennt.
      Zudem stehen die Akku-Sicherheitsrichtlinien beim Mavic (aber bspw. auch beim Phantom 3 Pro) nur in Englisch zur Verfügung, sind also schon von daher juristisch für uns irrelevant.


      balloonix schrieb:

      So ähnlich kommt mir das vor, wenn ich die Ratschläge zum Gebrauch der Akkus lese. Wenn man den Akku vor der Mitnahme im Flugzeug also von 60% SOC auf 10% entlädt, verliert man vielleicht 0,0001% der möglichen Lebensauer.

      Auch nicht belegt. Im Netz findet man unzählige gegenteilige Aussagen, aus teils sehr berufenem Munde.
      Nun ja, muss dann jeder selbst entscheiden, wie er das handhabt.

      Es ist ja auch nicht das eigentliche Thema hier.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Alles hier nicht gegeben. Abgesehen davon, dass das Zivilrecht "grobe Fahrlässigkeit" gar nicht kennt.
      Aus Wiki: Das Zivilrecht unterscheidet zwei Arten der Fahrlässigkeit. Einfache Fahrlässigkeit i. S. d. § 276 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht gelassen wird.[1] Grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht definiert. Sie wird angenommen, wenn die im rechtlichen Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde oder wenn naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden.[2]

      Das Zivilrecht kennt sehr wohl grobe Fahrlässigkeit, es ist lediglich nicht definiert.

      Mal angenommen, da raucht ein Akku nach dem Einsteigen und der Flieger wird evakuiert. Dann wird die Airline Schadenersatz haben wollen. Und dann macht es einen großen Unterschied, ob der Besitzer wußte, daß eine Herstellervorschrift gibt, daß der Akku zu entladen sei oder nicht. Wenn der Besitzer es wußte und man ihm das beweisen kann, ist es egal, ob er es in deutsch oder englisch gelesen hatte. Wenn er es nicht wußte und es in Deutsch geschrieben stand, kann man ihm vorwerfen er hätte es wissen können.


      skyscope schrieb:

      Grob fahrlässig handelt schließlich derjenige, der "einfachste Überlegungen nicht anstellt und keine Maßnahmen ergreift, die jedermann einleuchten müssen" (BGH VersR 94, S. 314).


      Wenn also der Hersteller schreibt, vor der Mitnahme im Flieger ist der Akku zu entladen, dann dürfte das eine Maßnahme sein, die jedermann einleuchten sollte, denn da ist wohl nur sehr wenig Spielraum, das nicht oder falsch verstehen zu können.

      Zum Aufblähen der Akkus: Ich denke, da ist insgsamt Klärungsbedarf. Ich hatte schon einen LiPo, da war bei Lieferung eine Zelle gebläht. Ich hatte andere Akkus, die wurden nie tief entladen und nie überlastet, auch da (es war immer der gleiche Hersteller) hatte ich aufgeblähte Zellen. Ich habe auch schon akkus komplett kontrolliert entladen, um sie zu entsorgeen. Da ist mir noch nie aufgefallen, daß sie dabei gebläht haben. Ich hatte mal ein Powerpack mit einem falsch beschaltetem Stecker versehentlich kurz geschlossen. Da waren 8 LiPo Beutel drin, die waren anschließend alle gebläht. Deswegen meine Erkenntnis: Bei zu hoher Last bläht der Akku sich irgendwann. Die Last nuß nur hoch genug werden. Und manche Zellen blähen sich aus anderen Gründen.

      Daß eine Schuztelektronik bei unbelastetem Akku abrauchen kann, halte ich für weit her geholt. Ein FET wird beim Versagen zwar in der Regel niederohmig, aber er kann damit den akku nicht kurz schließen. Er kann dann im Gebrauch im Fehlerfalle nicht abschalten. Lediglich über die Spannungsversorgung der Steuerung oder die Schaltung zur eigenständigen Entladung kann die Elektronik im Fehlerfall den Akku kurz schließen. Aber da kann man mit relativ einfahcen konstuktiven Maßnahmen vorbeigen. Da kann man eine eifache Sicherung rein bauen oder einfach eine Leiterbahn ein kurrzes Stück so dünn machen, daß die die Funktion einer Sicherung übernimmt.
    • @balloonix
      Ist für mich ausdiskutiert, mit Hätte, Wenn und Aber kann man das noch seitenweise weiter spinnen.

      Und letztlich habe ich ja auch nach Deiner "Interpretation" keine Probleme, denn ich halte mich ja an die DJI Sicherheitsrichtlinien - "Never over-discharge, as this may lead to battery cell damage.".
      Bedeutet für mich, keine Zelle unter 3v, idealerweise nicht unter 3,2v.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Eben, und weil bei einer Intelligent Flight Battery die Schutzbeschaltung verhindert, daß man die Zellen zu tief entlädt, ist eigentlich die ganze Diskussion darüber, on das der Batterie schadet, bis zu welcher Spannung man entladen darf oder soll, hinfällig. Das BMS setzt eine Grenze, so daß ein Entladen bis zu einer Entladetiefe, bei der die Batterie geschädigt wird, gar nicht erst möglich ist. Und die Grenze, die das BMS setzt. kann man nicht beeinflussen.
    • @koshi
      Intelligent Flight Battery nur entladen im Flugzeug?

      Überschrift falsch, totale verwirrung !?! Hääää lt. deiner Überschrift sollte man die Akkus nur im Flugzeug entladen !?!?!?
      Also du meinst wohl man sollte die Akkus vor dem betreten eines Flugzeugs entladen und nicht im Flugzeug.

      Wegen deiner Überschrift musste ich jetzt hier alles lesen, super........ :thumbsup: