Versicherungsschutz gesucht, aber wie, wo und was denn nun???

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Hier ging es ja auch um den Versicherungsnachweis.

    Kopter-Profi bietet jetzt auch folgendes an:
    "Als Steuerer eines Kopters ist es nicht nur Ihre Pflicht, eine Kopter-Haftpflicht abgeschlossen zu haben. Sie sind auch verpflichtet, beim Fliegen einen entsprechenden Nachweis über den Versicherungsschutz dabei zu haben. Die App enthält eine Versichertenkarte mit den grundlegenden Daten zum Versicherungsschutz. In den Premium-Tarifen ist zusätzlich eine Kopie Ihres Versicherungsscheins in der App hinterlegt"

    Hmmm, reicht doch nur eine digitale Kopie?
    Hier wurde ja teils anderes behauptet.
  • @DroneNuts: Es wurde nicht behauptet, dass eine digitale Ausführung eines Versicherungsnachweises, nicht ausreichen würde. Es muss sich jedoch dabei um eine Ausführung eines Nachweises handeln. Über die Deffinition was als Nachweis gilt besteht Uneinigkeit. Eine Versicherungspolice, die zu Beginn eines Versicherungsverhältnisses ausgehändigt wird, gilt nicht als Bescheinigung für eine laufende Versicherung.
  • Habe doch auch ein "Original" zu Hause.
    Bin aber ein "Digitaler", nicht nur im Hobby.
    Ich mag prinzipiell kein Papier mehr.

    Habe ne PDF von dem "Nachweis" in meinem Email Postfach für den Fall der Fälle. Aber da wo ich fliege, ist in der Regel keine Menschenseele. Schon recht keiner der in irgendeiner Weise befugt wäre mich zu kontrollieren. Im städtischen Bereich, ok...
  • DroneNuts schrieb:

    Hier ging es ja auch um den Versicherungsnachweis.
    ...
    Hmmm, reicht doch nur eine digitale Kopie?
    ...
    Bisher war die Form, in welcher der Nachweis zu führen ist, nicht vorgeschrieben. Daher dürfte z.B. eine Kopie auf dem Handy ausreichend sein.
    Versicherungsunterlagen, die man auch nach Beendigung des Versicherungsvertrages behält, sind ganz klar kein Nachweis für das Bestehen einer aktiven Versicherung. Man braucht also eine Nachweis mit Hinweis auf die autom. Verlängerung inkl. aktuellem Zahlungsnachweis.

    Die schöne Plastikkarte, wie man sie z.B. vom Versicherungsvermittler DMFV als Nachweis erhält, reicht also auch nicht, zumal sie auch an DMFV Mitglieder ausgegeben wird, für die überhaupt keine Versicherung besteht.

    Es bleibt für mich aber weiter die Frage, ob so ein Nachweis für Flugmodelle <25kg überhaupt vorgeschrieben ist, denn eigentlich gilt die ZO erst ab 25kg Abfluggewicht.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • quadle schrieb:

    Bei Digital brauchst Du auch immer Redundanz falls mal der Akku Deines Readers aus geht.
    Wie kommst Du denn darauf und wo steht das?

    Die zuständigen Behörden(Bund + Länder) lachen sich eh über diese Diskussionen bei uns schlapp. Das Gesetzt ist ursprünglich für die manntragenden Flieger gemacht, Also auch für Jumbos mit einigen 100 Passagieren an Bord, da hat dann so eine Nachweispflicht eine ganz andere Wertigkeit.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • GThomas schrieb:

    ...
    Die schöne Plastikkarte, wie man sie z.B. vom Versicherungsvermittler DMFV als Nachweis erhält, reicht also auch nicht, zumal sie auch an DMFV Mitglieder ausgegeben wird, für die überhaupt keine Versicherung besteht.
    ...
    Wer behauptet denn so was. Das ist definitiv Falsch. Beim DMFV ist jedes Mitglied versichert. Bis 1kg-Abfluggewicht sogar von der "Grünen Wiese". Hat man eine erweiterte Versicherung, ist dies entsprechend auf dem schönen Plastikkarte verzeichnet. Diese Karte ist auch mit einer Jahreszahl versehen, die den Versicherungszeitraum sichert. Auf der Rückseite steht der erforderliche Versicherungsumfang und dass diese Karte als Versicherungsbestätigung im Sinne §106 LuftVZO mit Gültigkeit bis zum Jahresende, gilt.

    Der Versicherer ist zudem verpflichtet eine Schreiben mit Bestätigung des Versicherungsschutzes mit zeitlicher Begrenzung bezogen auf die Beitragszahlung zu erstellen bzw. auszuhändigen.
  • Das wird hier jetzt nicht die 175. Grundsatzdebatte über die Vorschrift zum Abschluss einer geeigneten Versicherung, die mit einer geeigneten Bescheinigung nachgewiesen werden muss.

    Wer ab jetzt die Notwendigkeit einer geeigneten Versicherung oder das Mitführen einer Bescheinigung für Drohnen grundsätzlich und wiederholt in Frage stellt, macht das besser sehr stichhaltig und in Verbindung mit geeigneten stichhaltigen Quellenangaben, sonst gehe ich davon aus, dass es nur darum geht, Flamewars zu provozieren (Trolling).

    Die entsprechenden Rechtsnormen nochmal zusammengefasst zum Nachlesen oder als Grundlage weiterer Recherche:

    § 43 LuftVG, Satz 2: Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, eine geeignete Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    § 102 LuftVZO, Satz 1: Der Haftpflichtversicherungsvertrag muss die sich für den Halter ergebende Haftung decken.
    § 43 LuftVG, Satz 3: Es gelten die Bestimmungen für Pflichtversicherungen nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    § 106 LuftVZO, Satz 2: Eine geeignete Versicherungsbestätigung muss mitgeführt werden
    § 106 LuftVZO, Satz 1: Zu den Anforderungen an die Eignung als Versicherungsbestätigung
    § 108 LuftVZO, Abs.1, Nummer 5e: Wer keine geeignete Versicherungsbestätigung mitführt, handelt ordnungswidrig.
  • GThomas schrieb:

    Die schöne Plastikkarte, wie man sie z.B. vom Versicherungsvermittler DMFV als Nachweis erhält, reicht also auch nicht, zumal sie auch an DMFV Mitglieder ausgegeben wird, für die überhaupt keine Versicherung besteht.
    Der DMFV hat da einen besonderen Trick den ich jetzt einfach mal verrate:
    Vorne die schöne Plastikkarte


    Hinten Versicherungsnachweis

    Natürlich nur für Mitglieder die versichert sind.
  • RC-Role schrieb:

    ...
    Der DMFV hat da einen besonderen Trick den ich jetzt einfach mal verrate:
    Vorne die schöne Plastikkarte...
    Hinten Versicherungsnachweis...
    Natürlich nur für Mitglieder die versichert sind.
    Sollte man meine, ist aber nicht so. Auch Mitglieder ohne Versicherung bekommen so eine Karte mit gleichem Text bzw. Aufdruck auf beiden Seiten.

    Außerdem: wenn man z.B. im März fristlos kündigt weil der Versicherungsgrund weggefallen ist, braucht man die Karte ja auch nicht zurück geben und kann damit das Bestehen einer Versicherung vortäuschen. Anders z.B. bei der Kfz-Haftpflicht, da ist die Kontrolle ziemlich lückenlos.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

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  • GThomas schrieb:

    RC-Role schrieb:

    ...
    Der DMFV hat da einen besonderen Trick den ich jetzt einfach mal verrate:
    Vorne die schöne Plastikkarte...
    Hinten Versicherungsnachweis...
    Natürlich nur für Mitglieder die versichert sind.
    Sollte man meine, ist aber nicht so. Auch Mitglieder ohne Versicherung bekommen so eine Karte mit gleichem Text bzw. Aufdruck auf beiden Seiten.
    Nochmals: Jedes aktive Mitglied hat eine Versicherung. Bereits im Mitgliederbeitrag ist ein Versicherungsschutz enthalten. Darüber hinaus gibt es für das Fliegen von "grüner Wiese" eine Zusatzversicherung, diese ist bei diesen mit der Form der Ausprägung auf der Voderseite vermerkt. Bei @RC-Role ist dass der Vermerk "Zusatzversicherung Form IV" , bei mir ist es "nur" "Form II". Ausnahmen sind Fördermitglieder wo es dann auch entsprechend vermerkt ist.

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  • RC-Role schrieb:

    GThomas schrieb:

    Sollte man meine, ist aber nicht so. Auch Mitglieder ohne Versicherung bekommen so eine Karte mit gleichem Text bzw. Aufdruck.
    Du bezichtigst gerade den größten Modellfliegerverband des Versicherungsbetruges.An Selbstbewußtsein mangelts dir also nicht ;)

    Energiemacher schrieb:

    Eben und deshalb steht dort im Text:

    Fördermitglieder sind nicht versichert.
    Auf der DMFV-Karte die ich hier in Händen halte ist das ganz klar nicht so wie Ihr schreibt und bezichtigen tue ich hier niemanden!

    Ist mir aber auch nur aufgefallen, weil mein Versicherung in ihren AVB stehen hat, dass eine Doppelversicherung eine Versicherung über sie ausschließt. Ist also selbst dann problematisch, wenn mit der DMFV die Versicherung geschenkt hat.
    Gruß aus der Nordheide
    GThomas
    - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
  • HerrK schrieb:


    1.) Der DMFV ist der europaweit größte Verband für Modellflugsportler, sprich wenn die nicht wissen welche Versicherung die beste für uns ist - wer dann?
    3.) Der Verband setzt sich für unsere Interessen ein

    Die Versicherungen vom DMFV sind sicherlich unschlagbar das mag sein...

    Aber wo setzt sich der Verband für die Kopterflieger ein? Ausser dem Geschrei das die 100m Grenze nicht kommen darf hört man herzlich wenig zum Thema Kopter sei es Privat oder Gewerblich ;)
  • Skywalker schrieb:

    ...

    Aber wo setzt sich der Verband für die Kopterflieger ein? Ausser dem Geschrei das die 100m Grenze nicht kommen darf hört man herzlich wenig zum Thema Kopter sei es Privat oder Gewerblich ;)
    Das stimmt soweit schon. Aber die vermeintlichen Copter-Verbände wie UAV-Dach und BVCP haben die Hobbypiloten noch viel weniger auf dem Schirm und wollen vielmehr das Clientel der gewerblichen Copterpiloten schützen und evtl. am Copterboom partizipieren. Da setzt sich der DMFV doch noch mehr für die Interessen der Hobbypiloten ein. Ist evtl. auch zwangsweise, da eine Trennung vom klassischen Modellflugzeug und dem Drohnen-Flug vom Gesetzgeber abgelehnt wird.
  • Was den Nachweis betrifft: Das ist bei jeder Bestätigung so, wenn sie widerrufen oder ungültig wird, erkennt man das am originalen Dokument nicht. Einen Zahlungsbeleg muss man nicht mitführen, es kann aber verlangt werden, den im nachhinein vorzulegen.

    Ich habe mich für die Versicherung beim MFSD entschieden. Da hat man gegenüber der R&V den Vorteil, dass die eigenen Kopter (auch mehrere) versichert sind und gleichzeitig hat man Versicherungsschutz, wenn man einen fremden Kopter fliegt. Bei der R&V ist für jeden Kopter ein Beitrag fällig.