Copter Flughöhe max.30m -Spielzeug Österreich

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    • Copter Flughöhe max.30m -Spielzeug Österreich

      hallo an alle , hab im forum gesucht aber nichts zum thema gefunden. der gesetzestext den ich von der austro control herauskopiert habe lautet folgend :

      Spielzeug:
      Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z.B. Mini -Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff auch mit Kamera sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt.

      jetzt meine frage, diese spielzeuge z.b syma x5, revell versch. modelle hubsan etc., könnten eventuell mit dem gewicht gerade noch so hinkommen,was aber schwer sein wird,aber es mag sie geben. wie ist das mit der flüghöhe zu verstehen ??? Diese dinger fliegen doch bauarttechnisch doppelt so hoch, heisst das jetzt wie hoch ich als pilot fliegen darf,jedoch wie will man das abschätzen und bei willkür eines gesetzesverdrehers waren das dann 33,5 m,oder ist damit die maximale leistungshöhe des copters gemeint ??? das ist schon wieder so ein wurschtel gummigesetz. wenn dann bei 33,5 m noch eine kamera dran ist wird es ja richtig spannend.
      dann würde man auch bis 30m keine haftplichtversicherung brauchen.
      Bitte um antworten,lg croco
    • Ich habe für meine bestellte DJI Mavic Pro mit 0,734 kg Gewicht einen "Spielzeug" Betriebsbereich errechnet, bei dem die Bewegungsenergie 79 J nicht überschreitet. Ich habe das angehängte Dokument mit Berechnung an an die ACG geschickt und sie haben geantwortet, dass "nichts gegen die übermittelten Daten spricht".

      Als maximale Betriebshöhe bei null Vorwärtsgeschwindigkeit ergeben sich 10,9 m. Mit höherer Geschwindigket nimmt die zulässige Betriebshöhe ab.

      Berechnung:

      E = m g h + 1/2 m v^2

      umgestellt nach h:

      h = (E/m -1/2 v^2)/g

      E = 79 J, m = 0,734 kg, g = 9,87 m/s^2

      Diese Berechnung kann für andere Drohnen mit dem jeweiligen korrekten Gewicht wiederholt werden.

      LG
      Gerd
      Dateien
    • @Aggi danke für deine Info. nach meinen recherchen .hat AC wohl eine falsche formel zur berechnung angegeben . es ist von bewegungsenergie die rede und nicht von der Energie die bei einem absturz erzeugt wird . demzufolge ist die richtige formel für die bewegungsenergie folgende :

      E= m/2 ( kg ) x v (m/s) x v ( also v zum quadrat ) kanns leider am rechner nicht schreiben ,noch nie gemacht,grins.

      sollte ich da falsch liegen bitte um verbesserung,lg croco
    • Abgesehen davon werden wahrscheinlich 98% der Benutzer von sog. Spielzeughubschraubern etc. nicht in der Lage oder Willens sein, die geanue Bewegungsenergie in Joule ausrechnen. Wenn überhaupt, werden sie sich wahrscheinlich nur an den 250g orientieren. Allein schon die Aussage "...sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt" zeugt davon, dass der Gesetzgeber sich anscheinend mit Materie in der Praxis überhaupt nicht auseinandergesetzt hat. Sog. Spielzeughubschrauber verfügen weder über einen Höhenmesser (Barometermodul) noch über eine Telemetrieübertagung. Die Flughöhe kann man optisch nur grob schätzen. Wenn ich daran denke, dass z.B. meine damalige Syma-X5C (mit der ich mal angefangen habe) problemlos über 100 hoch steigen konnte, was wahrscheinlich auch für viele andere Modelle gilt, ist der massenhafte Ärger bei dieser Regelung doch schon vorprogrammiert.
    • genau daraufhin wollte ich ja raus, das es ein gummiparagarph ist. für mich heisst das um auf der ganz sicheren seite zu sein musst du auch einen spielzeugkopter bei AC registrieren. im falle eines unglücks wirde es nämlich haarig. ich denke das wird dann auch von einem der sich im thema kopter nicht so auskennt bearbeitet und schwupps bist du über den 30 m, das man wie biber schon sagt, eh nicht abschätzen kann.

      @Dieselfan
      die beknackten 250 g kann ich dir erklären. die wurden auf grund einer falschen formel ,die die AC verwendet hat berechnet. hier wird die erdanziehung mitberchnet, im falle eines absturzes. deswegen kommen sie auf ein gewicht von ca.250g. im gesetzestext ist jedoch dezidiert von bewegungsenergie nicht grösser als 79 joule,die rede und bei dieser formel wird die erdanziehung nicht miteingerechnet. demnach konnte das gewicht des copters auch höher sein. ich habs spasshalber ausgerechnet und komme da auf ca.400g.

      die frage ist halt dann, du kaufst dir einen kopter neu um 100 euro ( "spielzeug") machst alles nach gesetz ( haftpflicht, ca.80 euro, AC genehmigung 400.- euro ) dann hast du einiges auf der uhr für den sohnemann mit 7 jahren ,woran ja keiner denkt,weiss auch der im spielzeugladen nicht.

      schreibe die ganze sache nur deswegen,da sich in meiner nachbarschaft 5-6 jungs , mit coptern bewaffnet herumtreiben, in der größe einer syma 8 und fleißig herumfliegen. find ich ja klasse. das problem ist nur das sich hinter dem hof der als flugplatz benutzt wird ( mitten im ortsgebiet) eine stark befahrene hauptverkehrsroute befindet ( abstand ca 40m) und in meiner region bedingt durch eine talwinddüse oft recht heftiger wind weht und ein flyaway fast vorprogrammiert ist. wenn dann so ein ding auf die strasse fällt oder auf ein auto und und und. dann gute nacht.
      ich wollte die jungs eigentlich nur auf die gefahr hinweisen und ihnen empfehlen einen der zwei grossen sportplätze am anfang und ende des ortes zu nutzen,die eigentlich immer frei sind. das war die falsche lösung,denn 10min später läutete das telefon und ich wurde von einem vater beschimpft,das ich ein trottel sei und eh keine ahnung habe.
      ich habe darauf nur einen schönen advent gewunschen und ihm gesagt,wenn was passieren sollte sind es ja dann wieder alle kopterpiloten die diese sache ausbaden müssen und ins schlechte licht gerückt werden.
      ob es was früchtet,ich glaube nicht, wird sich herausstellen,lg croco
    • Jetzt ist nur noch die Frage, warum hat man gerade 79 Joule als Obergrenze der Bewegungsenergie auserkoren (wie auch immer berechnet). Ist man da rein theoretisch nach Fachliteratur vorgegangen oder hat man praktische Tests vollzogen. Vielleicht haben sich die Jungs so lange in verschiedenen Joule-Stärken gegenseitig auf die Birne gekloppt, bis einer die Augen für eine Weile auf Null gestellt hat. Insofern ist es auch nachvollziehbar, dass aus solch erschütterten Gehirnen solche Regelungen kommen :D .

      Nee jetzt ohne Quatsch, es ist schon dramatisch wenn man am technischen Verständnis von Personen zweifeln muss, die solche Regelungen treffen. Ich glaube manchmal, dass diese Personen ihr Wissen ausschließlich aus der Theorie oder von Dritten beziehen, aber sich persönlich noch nie mit der Praxis der Drohnenfliegerei beschäftigt oder zumindest darüber informiert haben... und das nicht nur in Österreich.
    • Genau, @biber. Das trifft des Pudels Kern.

      Dünnbrettbohrerei. Von jedem EU-Land was kopiert, ob sinnig oder nicht, und dann als eigene, geistige Ergüsse gefeiert. Quasi die Daseinsberechtigung unter Beweis stellen.

      Danke, @croco1968, für Deine Ausführungen. biber hat es ja schon angedeutet. Was ist aber der wissenschaftliche, technische Hintergrund für die 79 J-Festlegung?...
      Und wir gutgläubigen Deutschen übernehmen dann ungeprüft diese Angaben? Irgendwer bekommt doch da sein Gehalt umsonst.
      Meine Meinung. :cursing:
    • @Dieselfan
      hallo, also wo diese selbsternannten gelehrten ,ihre theorie von 79 joule her haben kann ich dir beim besten willen nicht erklären ,habs selbst auch nur aus diesem gesetzestext herausgelesen und ich weiss auch gar nicht wie das im falle einer verurteilung gehandelt wird. kann mir kaum vorstellen das es ein gesetz gibt im stgb,welches auf " fliegen ohne führerschein mit drohnen " lautet. wenn du mit dem auto einen unfall baust, dann ist ja auch die geringste strafe die der stvo,zb. 300euro wegen überholen bei einer sperrlinie. der dicke brocken kommt ja dann erst , wenn was passiert wirst du zusätzlich nach dem stgb,zb körperverletzung nochmal verurteilt,das wird meistens teurer.
      in österreich lautet es bis jetzt fliegen mit coptern ohne zulassung ,sei wie auch immer spielzeug oder nicht, kostet 22.000 euro so steht es im gesetzestext und nicht bis 22.000 euro, und wenn dann noch was passiert kommt wieder das stgb zur anwendung und bla bla bla. ich hoffe ihr versteht was ich meine ,es ist doch völlig unklar was da passiert und wie ihr alle sagt komplett undurchdacht,einfach mal am schreibtisch wach geworden und den stift in die hand genommen....
    • croco1968 schrieb:

      @Aggi danke für deine Info. nach meinen recherchen .hat AC wohl eine falsche formel zur berechnung angegeben . es ist von bewegungsenergie die rede und nicht von der Energie die bei einem absturz erzeugt wird . demzufolge ist die richtige formel für die bewegungsenergie folgende :

      E= m/2 ( kg ) x v (m/s) x v ( also v zum quadrat ) kanns leider am rechner nicht schreiben ,noch nie gemacht,grins.

      sollte ich da falsch liegen bitte um verbesserung,lg croco
      @Croco,

      In meiner Formel ist v nur die Vorwärtsgeschwindigkeit (hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen). Meine Berechnung erfolgt aus der Betrachtung der Gesamtenergie, die die Drohne hat. Diese besteht aus der kinetischen Energie (1/2 m v^2) und der potentiellen Energie (m g h). Im schlimmsten Fall fällt der Antrieb in der maximalen Betriebshöhe aus. Dann wird die potentielle Energie in kinetische Energie umgesetzt und muss dementsprechend mit berücksichtigt werden.

      Wenn Du nur die kinetische Energie E = 1/2 m v^2 betrachtest, musst Du den Betrag des Geschwindigkeitsvektors beim Aufprall berechnen. Dazu benötigst Du sowohl die Vorwärtsgeschwindigkeit (horizontale Komponente) als auch die vertikale Geschwindigkeit (Fallgeschwindigkeit, vertikale Komponente) beim Aufprall. Die Rechnung erspare ich mir hier einmal.

      Mit beiden Ansätzen kommt man zum gleichen Ergebnis. Mein Weg war nur der schnellerer und elegantere :).
    • Rechnung hin, Rechnung her... nun mal zur Praxis. Ich bestelle mir als unbedarfter Neuling und Mathematiklegastheniker im Versandhandel eine kleine Drohne. Wer sagt mir wie viel Joule das Ding an Bewegungsenergie erzeugt und ob ich mit dem Ding illegal unterwegs bin, wenn ich sie steigen lasse. Prinzipiell kann ich mich nur auf das Gewicht von "circa" 250 Gramm beziehen, denn Auf der Verpackung (aus China) wird die Bewegungsenergie in Joule nicht drauf stehen. Ganz davon abgesehen, dass es mittlerweile auch schon Racer unterhalb der 250 Gramm (Spielzug)-Klasse gibt, die wahrscheinlich auf Grund ihrer hohen Geschwindigkeit erheblich mehr als 79 Joule Bewegungsenergie erzeugen, wenn die jemanden aus 30 Meter Höhe mit 80 km/h im diagonalen Sinkflug an die Rübe knallen.... also ich finde die Einstufung nach Bewegungsenergie absolut hirnig. Das ist beinahe so, als würde man in Zukunft Milch nicht mehr in Litern abmessen, sondern in Kilokalorien... bitteschön, ich hätte gern 1280 kcal Milch... da müssen sie aber die normale 3,5%ige nehmen, die 1,5%ige passt nicht in ihre Kanne.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Auf der Seite vom "bmvit" ist es nachvollziehbar und da werden die 79 Joule bei 250 Gramm genannt (wenn's jemand liest), im reinen Gesetzestext allerdings nur die 79 Joule ohne Gewichtsbezug. Wer sich rein auf den Gesetzestext bezieht, könnte auch eine Phantom fliegen, wenn er die Höhe auf max. 5 Meter begrenzt und die max. Geschwindigkeit auf 15 km/h. Wird aber wahrscheinlich nicht gelten, da die Maschine ja vom Typ mehr leisten könnte. Trotz alle dem muss es einen Grund für die 79 Joule geben (Verletzungen, Sachschäden), oder hat man nur pauschal gesagt: Schätzen wir mal 250 Gramm, das kann man noch als Spielzeug gelten lassen, das macht 79 Joule, fertig. So etwas kann ich mir bei Ämtern gar nicht vorstellen. Ohne wissenschaftliches Gutachten und Gegengutachten für ein paar 100.000 Euro wird sich ein Beamtenapparat so etwas nicht eigenständig aus den Fingern saugen und dafür auch noch die Verantwortung übernehmen.