hallo an alle , hab im forum gesucht aber nichts zum thema gefunden. der gesetzestext den ich von der austro control herauskopiert habe lautet folgend :
Spielzeug:
Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z.B. Mini -Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff auch mit Kamera sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt.
jetzt meine frage, diese spielzeuge z.b syma x5, revell versch. modelle hubsan etc., könnten eventuell mit dem gewicht gerade noch so hinkommen,was aber schwer sein wird,aber es mag sie geben. wie ist das mit der flüghöhe zu verstehen ??? Diese dinger fliegen doch bauarttechnisch doppelt so hoch, heisst das jetzt wie hoch ich als pilot fliegen darf,jedoch wie will man das abschätzen und bei willkür eines gesetzesverdrehers waren das dann 33,5 m,oder ist damit die maximale leistungshöhe des copters gemeint ??? das ist schon wieder so ein wurschtel gummigesetz. wenn dann bei 33,5 m noch eine kamera dran ist wird es ja richtig spannend.
dann würde man auch bis 30m keine haftplichtversicherung brauchen.
Bitte um antworten,lg croco
Spielzeug:
Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z.B. Mini -Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff auch mit Kamera sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt.
jetzt meine frage, diese spielzeuge z.b syma x5, revell versch. modelle hubsan etc., könnten eventuell mit dem gewicht gerade noch so hinkommen,was aber schwer sein wird,aber es mag sie geben. wie ist das mit der flüghöhe zu verstehen ??? Diese dinger fliegen doch bauarttechnisch doppelt so hoch, heisst das jetzt wie hoch ich als pilot fliegen darf,jedoch wie will man das abschätzen und bei willkür eines gesetzesverdrehers waren das dann 33,5 m,oder ist damit die maximale leistungshöhe des copters gemeint ??? das ist schon wieder so ein wurschtel gummigesetz. wenn dann bei 33,5 m noch eine kamera dran ist wird es ja richtig spannend.
dann würde man auch bis 30m keine haftplichtversicherung brauchen.
Bitte um antworten,lg croco