Kann mein Grundstücksnachbar Anstoss am Aufstieg meiner Drohne von meinem eigenen Grundstück aus nehmen?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Meine Meinung:

      1. als Nachbar: Es geht nichts über eine gute Nachbarschaft; eine schlechte kann die Hölle sein. Schon aus diesem Grund schaue ich lieber von der Leiter in die Dachrinnen.

      2. als Flieger: Der "Nicht-Flieger" sitzt in Deutschland meist am längeren Hebel. Unser Segelfluggelände, das bereits 20 Jahre bestand, wurde aufgrund des Antrags eines neuen Nachbarn, der am Rand des Geländes baute, eingeschränkt (Start/Landebahn um 200m verkürzt). Er fühlte sich gefährdet und gewann in allen Instanzen.

      3. als Jurist: Stellt Euch vor (siehe Beispiel 2.), der Nachbar geht ans Gericht, weil er sich gefährdet fühlt oder behauptet sogar, es sei schon zu einem "near miss" (Beinahe-Zusammenstoss) gekommen. Glaubt Ihr wirklich, dass irgendein Richter in diesem Land das Fliegen weiter gestattet, unter dem Motto "Wird schon schiefgehen"? Eher nicht.

      Aus allen Erwägungen würde ich den Ball Flach halten. Nachbar freut sich für das Verständnis und Ihr habt Ruhe. Ich würde ihn sogar mal zum Fliegen auf einem freien Gelände einladen und ans Steuer lassen. Wer weiß, ob er nicht sogar Blut leckt...

      Grüße,

      Burkhard von der Krummen Lanke
      Burkhard von der Krummen Lanke
    • Aarin schrieb:

      Nur mal als kleiner Einwurf, wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
      Mir sagte man, dass über meine Versicherung keine Aufstiege im Wohngebiet abgedeckt sind, da dies verboten ist.
      Ist das nun so oder nicht?...
      Bisher sind in D keine Überflüge mit E-Koptern bis 5kg als Flugmodell zu Freizeitzwecken über Privatgrundstücken verboten, der Luftraum ist bisher nach wie vor frei wenn ich gewisse Mindestflughöhen (undefiniert) einhalte. Was später einmal durch den Gesetzgeber, wann auch immer, geändert wird weiß zur Zeit keiner bzw. ist reine Kaffeesatzleserei. Also bitte solchen "Vermutungen" entweder entsprechend kennzeichnen oder sein lassen wenn man sich zum "Recht" äußert. Wird alles sonst nur noch unglaubwürdiger.

      Bei einer PHV, die unserer versicherungspflichtigen Freizeitkopter mit einschließt, sind solche Überflüge versichert soweit ich nicht aufsteige um absichtlich Schäden zu verursachen.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • Zur guten Nachbarschaft lasse ich immer mein Auto am Ortseingang stehen und trage meine Einkäufe usw. die 500m nach Hause. Es stört halt einige wenn sie mit ihren Hunden da spazieren gehen wenn ich mit dem Auto kommen ;)
      Rücksicht an erster Stelle ;)
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
    • GThomas schrieb:

      Aarin schrieb:

      Nur mal als kleiner Einwurf, wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
      Mir sagte man, dass über meine Versicherung keine Aufstiege im Wohngebiet abgedeckt sind, da dies verboten ist.
      Ist das nun so oder nicht?...
      Bisher sind in D keine Überflüge mit E-Koptern bis 5kg als Flugmodell zu Freizeitzwecken über Privatgrundstücken verboten, der Luftraum ist bisher nach wie vor frei wenn ich gewisse Mindestflughöhen (undefiniert) einhalte. Was später einmal durch den Gesetzgeber, wann auch immer, geändert wird weiß zur Zeit keiner bzw. ist reine Kaffeesatzleserei. Also bitte solchen "Vermutungen" entweder entsprechend kennzeichnen oder sein lassen wenn man sich zum "Recht" äußert. Wird alles sonst nur noch unglaubwürdiger.
      Bei einer PHV, die unserer versicherungspflichtigen Freizeitkopter mit einschließt, sind solche Überflüge versichert soweit ich nicht aufsteige um absichtlich Schäden zu verursachen.
      Wie kennzeichne ich eine Vermutung?
      Ich wollte es persönlich wissen, weil ich es nicht genau weiß. Wie ich auch geschrieben habe.
      Aber danke, also bedeutet das somit dass es erlaubt ist im allgemeinen und ich nur beschränkt bin durch meine Versicherung?
      Weil diese mir gerade auf Nachfrage versichert hat (Allianz), dass der Versicherungsschutz bei Aufstieg im Wohngebieten erlischt.
    • Aarin schrieb:

      GThomas schrieb:

      Aarin schrieb:

      Nur mal als kleiner Einwurf, wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
      Mir sagte man, dass über meine Versicherung keine Aufstiege im Wohngebiet abgedeckt sind, da dies verboten ist.
      Ist das nun so oder nicht?...
      Bisher sind in D keine Überflüge mit E-Koptern bis 5kg als Flugmodell zu Freizeitzwecken über Privatgrundstücken verboten, der Luftraum ist bisher nach wie vor frei wenn ich gewisse Mindestflughöhen (undefiniert) einhalte. Was später einmal durch den Gesetzgeber, wann auch immer, geändert wird weiß zur Zeit keiner bzw. ist reine Kaffeesatzleserei. Also bitte solchen "Vermutungen" entweder entsprechend kennzeichnen oder sein lassen wenn man sich zum "Recht" äußert. Wird alles sonst nur noch unglaubwürdiger.Bei einer PHV, die unserer versicherungspflichtigen Freizeitkopter mit einschließt, sind solche Überflüge versichert soweit ich nicht aufsteige um absichtlich Schäden zu verursachen.
      Wie kennzeichne ich eine Vermutung?Ich wollte es persönlich wissen, weil ich es nicht genau weiß. Wie ich auch geschrieben habe.
      Aber danke, also bedeutet das somit dass es erlaubt ist im allgemeinen und ich nur beschränkt bin durch meine Versicherung?
      Weil diese mir gerade auf Nachfrage versichert hat (Allianz), dass der Versicherungsschutz bei Aufstieg im Wohngebieten erlischt.
      da kann ich nur sagen da hast du die falsche Versicherung.
    • Dieselfan schrieb:

      skyscope schrieb:

      Dieselfan schrieb:

      Ich werfe da mal provokatorisch die kommenden Neuregelungen in die Arena.
      Wäre die Frage dann auch noch mit dem derzeit kategorischen "NEIN" zu beantworten?
      Die kommende Neuregelung spielt da nur insofern rein, als dass zukünftig auch gemäß Luftrecht Überflüge über Wohngrundstücke ohne ausdrückliche Genehmigung verboten sind. Gemäß Luftrecht könnte man also in seinem eigenen Garten weiterhin aufsteigen, das Strafrecht wird davon aber nicht tangiert.
      Sicher auch wieder auslegungs-, diskussionswürdig, sollte die kommende Regelung den Begriff des Wohngebietes beinhalten.

      Bisher ist in allen Entwürfen extra deshalb von Wohngrundstücken die Rede, eben um Wohngebiete nicht kategorisch auszuschließen.

      Aarin schrieb:

      In der Police steht nämlich nichts davon, hab das nur immer mündlich am Telefon erfahren.

      Dann braucht es Dich nicht zu interessieren. Was irgendwelche "Versicherungsexperten" Dir am Telefon ausschließen (oder auch zugestehen), hat keinerlei Relevanz. Ausschlüsse werden allein durch die schriftlichen Versicherungsbedingungen definiert.
    • Hatte ich auch..so einen Nachbar....

      Hab Ihn eingeladen, Er hat zugeschaut......anschließend wollte Er Bilder von seinem Haus, und alles war super cool .... :thumbup:
      So einfach kann´s gehen.
      Problem: Ich soll jetzt auch einmal im Jahr bei Ihm das Dach "inspizieren" ..... ABER, er hat versprochen immer dann ein gutes Kaltgetränk am Start zu haben. :D

      Sollte mein Vorgehen nicht funktionieren, hat Er halt Pech gehabt....aber mein Dröhnchen muß Er trotzdem ertragen.
      Wenn so ein Nachbar Klagen will, soll Er ...sooo einfach ist das alles nämlich nicht (rechtlich) auch für einen Anwalt nicht.
      Und im Ergebniss steht der Kläger in der Beweispflicht. Was zum Schluß passieren kann, daß der Nachbar ein Haufen Geld und Zeit investiert hat, für einen Zettel vom Amt vom drauf steht das Du SEIN Haus nicht fotografieren etc darfst. Also das gleiche wie vor einer Klage ..... hahahaha
      ;)
    • MST schrieb:

      Wenn so ein Nachbar Klagen will, soll Er ...sooo einfach ist das alles nämlich nicht (rechtlich) auch für einen Anwalt nicht.
      Und im Ergebniss steht der Kläger in der Beweispflicht. Was zum Schluß passieren kann, daß der Nachbar ein Haufen Geld und Zeit investiert hat, für einen Zettel vom Amt vom drauf steht das Du SEIN Haus nicht fotografieren etc darfst. Also das gleiche wie vor einer Klage ..... hahahaha
      ;)
      Das hast Du falsch verstanden, es geht nicht ums Haus. Da braucht er nicht klagen, ebenso braucht er keinen Anwalt. Strafrecht, nicht Zivilrecht. Bedeutet, wenn er als Zeuge geladen wird, bekommt er sogar noch Geld. :)
    • RC-Role schrieb:

      Ob eine Privathaftpflichtversicherung wie die Allianz als Pflichtversicherung nach Luftgesetz geeignet ist haben wir hier diskutiert:
      Privathaftpflichtversicherung// Gebrauch von Luftfahrzeugen
      Ah super, vielen Dank für die Info! :)

      skyscope schrieb:

      Aarin schrieb:

      In der Police steht nämlich nichts davon, hab das nur immer mündlich am Telefon erfahren.
      Dann braucht es Dich nicht zu interessieren. Was irgendwelche "Versicherungsexperten" Dir am Telefon ausschließen (oder auch zugestehen), hat keinerlei Relevanz. Ausschlüsse werden allein durch die schriftlichen Versicherungsbedingungen definiert.
      Okay, alles klar. Ich gehe dem zwar nochmal genau nach, aber das klingt schonmal gut. Danke Skyscope ^^
    • skyscope schrieb:

      MST schrieb:

      Wenn so ein Nachbar Klagen will, soll Er ...sooo einfach ist das alles nämlich nicht (rechtlich) auch für einen Anwalt nicht.
      Und im Ergebniss steht der Kläger in der Beweispflicht. Was zum Schluß passieren kann, daß der Nachbar ein Haufen Geld und Zeit investiert hat, für einen Zettel vom Amt vom drauf steht das Du SEIN Haus nicht fotografieren etc darfst. Also das gleiche wie vor einer Klage ..... hahahaha
      ;)
      Das hast Du falsch verstanden, es geht nicht ums Haus. Da braucht er nicht klagen, ebenso braucht er keinen Anwalt. Strafrecht, nicht Zivilrecht. Bedeutet, wenn er als Zeuge geladen wird, bekommt er sogar noch Geld. :)
      ..müßte nochmal nachsehen, ich meine es wäre in so einem Fall Zivilrecht.
      ?( ;)
    • MST schrieb:

      ..müßte nochmal nachsehen, ich meine es wäre in so einem Fall Zivilrecht. ?( ;)

      § 201a, Strafgesetzbuch, hier im Besonderen interessant:

      "...gegen Einblick besonders geschützten Raum" --> Garten mit Hecke/Mauer/Zaun, und
      "...oder überträgt" --> Bildaufnahme ist nicht erforderlich, die Funkverbindung des Bildsignals reicht schon.

      Auch Absatz 5 beachten. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      MST schrieb:

      ..müßte nochmal nachsehen, ich meine es wäre in so einem Fall Zivilrecht. ?( ;)
      § 201a, Strafgesetzbuch, hier im Besonderen interessant:

      "...gegen Einblick besonders geschützten Raum" --> Garten mit Hecke/Mauer/Zaun, und
      "...oder überträgt" --> Bildaufnahme ist nicht erforderlich, die Funkverbindung des Bildsignals reicht schon.

      Auch Absatz 5 beachten. ;)
      Ohne hier konkret eine Flughöhe zu nennen ist das bestenfalls Angstmacherei ohne wirkliche Rechtsgrundlage. Ansonsten müsste man schon lange bestimmte Internetseiten von Google, Luftbildanbietern usw. sperren und Passagierflugzeuge dürfte nur noch mit verhängten Fenstern in die Luft gehen.

      Die weit verbreiteten Kopter wie Phantom 3P geben schon bei 30m Abstand keine Bildqualität mehr her die irgendwelche Details erkennen lassen über die man nicht auch auf GoogleSat verfügen kann.

      Bildübertragung dürfte allerdings auch weniger wichtig sein, die Nachbarn die sich hier aufregen leiden einfach durch die von Medien usw. verbreitete Panik und ein falsches Rechtsbewusstsein was auch durch Beiträge hier entsteht.
      Gruß aus der Nordheide
      GThomas
      - Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von GThomas () aus folgendem Grund: Korrektur Rechtschreibfehler

    • GThomas schrieb:

      Ohne hier konkret eine Flughöhe zu nennen ist das bestenfalls Angstmacherei ohne wirkliche Rechtsgrundlage.
      Du wirst dazu sicher fündig, wenn Du mehr als nur meinen letzten Beitrag liest.

      ___

      Aber was schreibe ich auch gross, kurz und knapp ist ja viel verständlicher. :)


      Flairdi schrieb:

      Meine Frage: Kann meine Nachbar mir den Aufstieg von meinem Garten aus rechtlich verbieten oder einschränken lassen?
      Ohne Kamera: Nein.
      Mit Kamera und Übertragung nach unten: Ja, ab einer gewissen Höhe abhängig von Deiner Grundstücksgröße

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Au backe, da hat sich meine Frage ja weit verzweigt.
      Die erste Antwort von @phantm-pilot mit N E I N hat eigentlich alles geklärt.

      Meinungen über gute und schlechte Nachbarsachaft haben gut ergänzt und mich auch weitergebracht.

      Eigenes Dach und eigene Dachrinne mit Drohne kontrollieren halte ich für Freizeithobbytätigkeit und n i c h t
      gewerbsmässig. Diesbezüglich habe ich keine Bedenken!

      Wenn ich aus grössere Höhe viele Häuser fotografiere (oder filme) und keine Adressen oder Namensangaben dazu mache
      verletze ich keine Persönlichkeits- oder Eigentumsrechte spiegel.de/netzwelt/gadgets/re…egende-auge-a-903502.html

      Gruss Dieter und nochmals Danke (das Forum ist nützlich)