Deutsche BDA ??

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    • Nicht nur Du! Ist mir auch schleierhaft, daß es die bisher nicht zu geben scheint.
      Ich komme zwar mit der englischen perfekt klar, aber normalerweise müßte beim Verkauf in Deutschland auch eine deutsche Anleitung Pflicht sein.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      .....aber normalerweise müßte beim Verkauf in Deutschland auch eine deutsche Anleitung Pflicht sein.
      Sie müsste nicht nur, sondern sie muss vorhanden sein. Es sind zwar manchmal abenteuerliche Übersetzungen, aber verpflichtet sind die Direkt Import Händler. Beim Kauf in China bei DJI ist das wohl kaum zu erwarten.
      ciao
      gerd (Android 11)
    • GeRe schrieb:

      Diet schrieb:

      .....aber normalerweise müßte beim Verkauf in Deutschland auch eine deutsche Anleitung Pflicht sein.
      Sie müsste nicht nur, sondern sie muss vorhanden sein. Es sind zwar manchmal abenteuerliche Übersetzungen, aber verpflichtet sind die Direkt Import Händler. Beim Kauf in China bei DJI ist das wohl kaum zu erwarten.
      Ohne DBA ist ein Mavic ja illegal importiert, weil nicht CE konform. Darf man dann überhaupt damit rumfliegen?
    • RC-Role schrieb:

      Ohne DBA ist ein Mavic ja illegal importiert, weil nicht CE konform. Darf man dann überhaupt damit rumfliegen?
      Nein, weil eine Bedienungsanleitung auch in Deutschland geschrieben werden kann. Das hat mit dem Import überhaupt nichts zu tun, das CE gilt für "Inverkehrbringen", sprich an Endkunden zu verkaufen.
      In Asien gibt es einige Ableger von deutschen Prüfinstitutionen, die dort die "CE" Konfirmität erstellen, macht Sinn da dann Frachtkosten gespart werden.
    • GeRe schrieb:

      Diet schrieb:

      .....aber normalerweise müßte beim Verkauf in Deutschland auch eine deutsche Anleitung Pflicht sein.
      Sie müsste nicht nur, sondern sie muss vorhanden sein. Es sind zwar manchmal abenteuerliche Übersetzungen, aber verpflichtet sind die Direkt Import Händler.

      Project FPV schrieb:

      Nein, weil eine Bedienungsanleitung auch in Deutschland geschrieben werden kann.
      Wenn ich direkt in China bei DJI bestelle, bin ich doch der Importeur und muss mir dann die Bedienungsanleitung selbst übersetzen bevor ich losfliege?!
    • Project FPV schrieb:

      RC-Role schrieb:

      Ohne DBA ist ein Mavic ja illegal importiert, weil nicht CE konform. Darf man dann überhaupt damit rumfliegen?
      Nein, weil eine Bedienungsanleitung auch in Deutschland geschrieben werden kann. Das hat mit dem Import überhaupt nichts zu tun, das CE gilt für "Inverkehrbringen", sprich an Endkunden zu verkaufen.In Asien gibt es einige Ableger von deutschen Prüfinstitutionen, die dort die "CE" Konfirmität erstellen, macht Sinn da dann Frachtkosten gespart werden.
      Prüfinstitutionen und CE sind zwei fast komplett verschiedene Welten. CE ist kein Prüfzeichen, was vergeben wird. Das CE Zeichen ist eine Zeichen, welches in der Verantwortung des Herstellers liegt. Der Hersteller bestätigt damit, dass sein Produkt den Regeln entspricht. Zum CE Zeichen gehört dann noch die Konformitätserklärung.


      RC-Role schrieb:

      Project FPV schrieb:

      Nein, weil eine Bedienungsanleitung auch in Deutschland geschrieben werden kann.
      Wenn ich direkt in China bei DJI bestelle, bin ich doch der Importeur und muss mir dann die Bedienungsanleitung selbst übersetzen bevor ich losfliege?!
      Es ist noch schlimmer, eigentlich darf der Zoll den Kopter gar nicht erst durch die Kontrolle lassen. Denn es wird schon als Inverkehrbringen angesehen, wenn der Kopter an den Endkunden gesendet wird.

      Hat man den Kopter, ist die Frage, ob man damit Fliegen darf, nicht einfach zu beantworten. Ein fehlendes CE Zeichen ist kein Hinderungsgrund das Gerät zu benutzen. Aber Sendeanlagen brauchen ein Zulassungszeichen. Sowohl der Mavic als auch die Fernsteuerung sind Sendeanlagen. Fehlt das Zulassungszeichen, dann darf das Gerät nicht benutzt werden. Ebenso, falls es trotz Zulassungszeichen nicht den Bestimmungen entsprechen sollte. Und dann kommt wieder das CE Zeichen ins Spiel. Hat das Gerät kein CE Zeichen und man benutzt es, und verursacht Funkstörungen, dann ist man selber voll verantwortlich. Das heißt, evt. Bußgeld oder gar Strafverfahren, man zahlt ggfs. den Einsatz des Funkenstördienstes und der Kopter wird eingezogen. Ganz übel kann so was laufen, wenn man z.B. ein WLan stört, der gestörte schaltet die BNA ein, die stellt fest, die Störungen kommen vom Kopter und der Kopter hat kein CE Zeichen und kein Zulassungszeichen für die verwendeten Sender. Dann dürfte man die Arschkarte gezogen haben, selbst wenn ein Kopter mit Zulassungeszeichen und CE Zeichen die selben Störungen verursacht hätte.

      Das sind ein wenig Horrorvisionen und dürften in der Praxis die Ausnahme sein. Aber ein wenig Restrisiko ist halt immer dabei.
    • Ist es okay, wenn man die Anleitung selber in's Deutsche überträgt?
      Dann könnte man das ja machen. SO dick ist die ja nicht

      Und es ist praktisch egal ob man ein WLAN stört... Das machen alle meine nachbarn mit ihren zugelassenen WLAN ja auch ;) Wegen einer solchen "Störung" kommt die BNA sicher nicht gefahren.
      Faktisch ist bei 2,4GHz hier wilder Westen. Selbst wenn einer seinen Router mit 1W Sendeleistung betreibt wird das kaum auffallen. Auch wenn das sinnlos ist, weil der dann zwar laut sendet, aber nicht besser hört.
      Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
    • Zum Übersetzten: Man kann für sich übersetzten, aber dafür gibt es keinen Grund, denn wer übersetzten kann, kann auch die Anleitung auf Englisch benutzen. Und ein CE Zeichen bekommt man dadurch nicht. Bevor man die Übersetzung weiter gibt, sollte man sich das vom Rechteinhaber der Originalanleitung genehmigen lassen.

      Zum WLan: Es ist ein großer Unterschied, ob man mit zugelassenem Gerät erlaubterweise stört oder mit nicht zugelassenem. Min nicht zugelassenem hat man in jedem Fall die Arschkarte.

      Ich kenne 2 Fälle, bei denen die (damalige) RegTP WLan Geräte still gelegt hatte, weil die Sendeleistung überschritten war. In beiden Fällen hatten Firmen ein Büro- und ein Lagergebäude miteinander über ein paar hundert Meter hinweg verbunden. Die Firma, die das installiert hatte, kannte wohl nicht den Unterschied zwischen ERP und EIRP. die Sendeleistung war nicht überschritten, es waren sogar Geräte mit Prüfzeichen. Aber durch Richtantennen war der EIRP Wert überschritten. Besonders blöd in dem Fall: Man hätte die Sendeleitung reduzieren können und mit den Gewinn beim Empfang mit legalem EIRP Wert die Distanz auch überbrücken können.

      Bei einem Gerät wie Mavic in der Preisklasse >1000EUR wäre mir wohler, wenn alle erforderlichen Zulassungszeichen drauf sind.
    • Sven Schumacher schrieb:

      Soweit ich weiß MUSS man die BDA immer dabei haben, bei einem Copter.
      Aha? Das höre ich gerade zum allerersten Mal! Wo steht das?
      Reicht es dann aus, das PDF auf dem iPhone zu haben, oder muß man das ausdrucken und mitführen? ?(
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • balloonix schrieb:

      ...
      Ich kenne 2 Fälle, bei denen die (damalige) RegTP WLan Geräte still gelegt hatte, weil die Sendeleistung überschritten war. In beiden Fällen hatten Firmen ein Büro- und ein Lagergebäude miteinander über ein paar hundert Meter hinweg verbunden.
      ...
      Hallo !
      Weisst Du wie das vor sich ging, da wurde doch dann sicher nur nachgeschaut weil eine andere Firma oder Privatperson "gestört" wurde, oder wie kamen die drauf ?

      Grüße,

      Ender