Flüge im Wald, wann erlaubt, wann verboten ?

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    • Flüge im Wald, wann erlaubt, wann verboten ?

      Hallo !
      Ich habe gesucht, aber erstaulichweise gibt es in diesem Unterform keinen Treffer mit dem Begriff "Wald" im Betreff.

      Jetzt gibt es einen :)

      Thema:
      Es fällt mir schwer etwas schlüssiges zu dem Thema zu finden, es geht natürlich NICHT um privaten Wald, in so einem fliege ich öfter mit Genehmigung des Besitzers.
      Der Wald um den es mir speziell geht ist öffentlich nutzbar & begehbar und gehört dem Land.
      Bei der Suche habe ich folgende Thesen gefunden:
      -1- Gar nicht erlaubt.
      -2- Erlaubt mit Genehmigung des Försters.
      -3- Erlaubt mit Genehmigung des Landes
      -4- Erlaubt mit genehmigung des Landkreises
      -5- Immer erlaubt mit Ausnahme von Nistzeiten
      -6- Immer erlaubt ausser von speziell (?) ausgewiesenen Schutzgebieten
      -7- Immer erlaubt


      Hmmm, weiss hier jemand genaueres ?

      Es geht nur ums "Fliegen aus Spass", keine komerzielle Nutzung.
      Fluggeräte wären (und waren zugegebnermassen): Parrot Bebop 2 & DJI Mavic, keine "grösseren" Viecher.


      Danke für etwaige Infos ODER einen kräftigen Tritt verbunden mit einem Link wo das doch schon zu finden gewesen wäre.

      Ender
    • Hallo !

      RC-Role schrieb:

      Ich hab da folgende Thesen:
      -1- Flieg bis der Förster vorbei kommt und frag ihn.
      -2- Frag ihn bevor du losfliegst.
      -1- Hab den noch nie getroffen obwohl ich dort oft mit den Kids spiele (und eben manchmal selber Spielzeug mitnehme).
      Würde halt gerne etwas Grundwissen haben BEVOR jemand wütend wird. Ist sehr ländlich hier, nachher versaue ich anderen auch Ihr Hobby o.ä. .
      Für mich ist das nicht essentiell, kann bei den Schwiegereltern wie gesagt den Privatwald des "Lehnsherren" nutzen...

      -2- Auch dafür würde ich gerne etwas vorbereitet sein. Andererseits gibt es manchmal mehr Wohlwollen wenn man GANZ blauäugig auftritt.
      Werde ich machen wenn hier keine Infos kommen...

      Grüße,

      Ender
    • Das würde ich mal so annehmen:
      1. Zum starten benötigst du eine Genehmigung vom Grundstücksbesitzer. Staatlicher Wald wird wohl von nem Förster verwaltet.
      2. Nach Luftgesetz ist der Luftraum frei.
      3. Nach Bürgerrecht kann dies eingeschränkt sein, wenn der Grundstücksbesitzer durch deinen Flug seine Interessen gestört sieht.
      Bei staatlichem Wald wird dir (auch) der Förster erklären, dass du die Wildschweine beim Paaren störst und das wars mit fliegen.
      Lange Rede kurzer Sinn: Frag den Förster.
    • RC-Role schrieb:

      Das würde ich mal so annehmen:
      1. Zum starten benötigst du eine Genehmigung vom Grundstücksbesitzer. Staatlicher Wald wird wohl von nem Förster verwaltet.
      2. Nach Luftgesetz ist der Luftraum frei.
      3. Nach Bürgerrecht kann dies eingeschränkt sein, wenn der Grundstücksbesitzer durch deinen Flug seine Interessen gestört sieht.
      Bei staatlichem Wald wird dir (auch) der Förster erklären, dass du die Wildschweine beim Paaren störst und das wars mit fliegen.
      Lange Rede kurzer Sinn: Frag den Förster.
      Na das hört sich ja dann nach einem schallendem NEIN an, schade das ich mich zur Mail an die Försterin hab verleiten lassen.
      Aber Unwissenheit schützt eh nicht vor Strafe, dann kann ich wenigstens nicht rumheulen wenn ich einen auf die Hörner kriege wenn ich es doch nicht sein lassen kann. 8o

      Ender
    • Es gibt viiiiel zu viiiele Wildschweine, die dafst du ruhig beim Paaren stören, musst aber aufpassen, dass dich der Keiler dann mit seinen Hauern nicht beim Fliegen stört.... dagegen ist ein wütender Förster das kleinere Übel :D .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @RC-Role du hast ja alles schon richtig geschrieben... der Luftraum über dem Wald ist frei, sofern es sich nicht um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet handelt und der Wald nicht in einer NFZ liegt. Direkt im Wald (zwischen den Bäumen) fliegen oder dort starten und landen ist eine andere Sache. Der Wald samt Baumbestand gehört entweder jemanden und oder obliegt der Aufsicht eines Försters oder Jagdaufsehers. Und wenn die es nicht haben wollen, dass dort geflogen wird (wegen Wildschutz etc.) dann haben sie das Recht es zu verbieten. Man wird wahrscheinlich nicht gleich verhaftet, aber um Ärger zu vermeiden lieber vorher fragen.
    • Ich würde auf jeden Fall vorab den Förster fragen.
      Als begeisterter Naturfotograf bin ich eigentlich immer auf das Wohlwollen des Försters angewiesen. Bei mir funktioniert das bisher auch recht gut. Ab und zu bring ich ihm mal ein besonders gelungenes Foto vorbei um ihn "gnädig zu stimmen". Im Gegenzug bekomm ich dann auch immer wieder mal hilfreiche Tips von ihm, wenn er gerade mal wieder irgend was interessantes in seinem Revier entdeckt hat.
      Was ich damit sagen will: Auch Respektspersonen (Förster, Polizisten usw.) sind Menschen und da gilt halt oftmals auch: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück". Ich find' es halt wesentlich entspannter, wenn ich mich nicht ständig mit schlechtem Gewissen umschauen muß ob eventuell irgendjemand des Weges kommt, der mir dann Ärger macht.
      Ein persönliches Gespräch, bei dem man zeigt, daß man vom Grundsatz her "auf der gleichen Welle funkt" wirkt da nach meiner Erfahrung oft Wunder.
      Gruß: Franki
    • Der Förster ist eine Amtsperson und repräsentiert die Staatsgewalt innerhalb des Waldes. Wenn man nun im Luftraum über dem Wald sich zum Untertanen macht, darf man sich nicht wundern, wenn die Obrigkeit auch Obrigkeitsdenken an den Tag legt.....

      Nehmen wir mal an, da führt eine Autobahn durch den Wald, der Porsche kommt mit 250kmh an und der Förster stoppt den Porsche, um dem Fahrer zu erklären, daß er so viel zu laut sei, und mit viel zu hoher Geschwindigkeit am Wild vorbei fährt, was sich da im Wald befindet und die Ruhe der Tiere stört. Wir würden denken, was für ein Spinner. Beim Luftraum ist es nicht viel anders, ich nehme mal an, daß der Förster bezüglich des Luftverkehrs über dem Wald genau so viel zu sagen hat, wie über den Straßenverkehr auf der Autobahn durch den Wald.
    • balloonix schrieb:

      Beim Luftraum ist es nicht viel anders, ich nehme mal an, daß der Förster bezüglich des Luftverkehrs über dem Wald genau so viel zu sagen hat, wie über den Straßenverkehr auf der Autobahn durch den Wald.
      Bleibt die Frage, ob der Luftraum zwischen den Bäumen, also da wo man fliegen will, Luftraum im Sinne des Luftrechts ist oder dieser erst über den Bäumen beginnt.
      Schon wieder:
      Lange Rede kurzer Sinn: Förster(in) fragen.