Allg. Fragen zum Drohnenflug für YouTube Videos

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Allg. Fragen zum Drohnenflug für YouTube Videos

      Hallo zusammen,

      kurz zu mir: Ich bin 24 Jahre junger Student aus Bayern mit einer Passion für Autos.

      Seit geraumer Zeit beschäftige ich mit dem Thema Luftaufnahmen für YouTube, vorerst ohne Werbung.
      Ich möchte im Laufe des nächsten Jahres mit Bloggen und YouTube Videos anfangen. Dabei soll sich alles um das Thema Autos und Roadtrips drehen, beides meines Erachtens prädestiniert für Luftaufnahmen :)
      Jedoch erwies sich das Thema sehr schnell als wesentlich komplexer als ich erwartet hatte.

      Die Umstände:
      Ich bin Student, ein Kauf einer Drohne kommt für mich nicht in Frage (höchstens gebraucht), mir bleibt nur mieten/leihen oder wenn ich ganz viel Glück habe wird mir auch mal eine zum Testen gestellt oder für gewissen Projekte gesponsert. Angepeilt sind P4 oder Mavic.
      Sobald Begriffe wie YouTube oder Blog fallen, sollte man meiner Recherche nach gleich gewerbliche Nutzung anpeilen.
      Haftpflicht ist ein Muss und wird gewerbebedingt wohl auch teurer als private Nutzung ausfallen.
      Geflogen wird nur in Gebieten mit einsamen Straßen, weit außerhalb von Ortschaften / Menschenmengen etc. pp., abgeglichen mit dem vorgegebenen Kartenmaterial der Behörden.
      Für nächstes Jahr ist ein einwöchiger Alpen Roadtrip geplant mit maximal vielen Drohnenaufnahmen, vor allem in Frankreich, aber auch Österreich, Schweiz und Italien.

      Meine Fragen:
      Laut meiner Recherche gibt es in Bayern eine allgemeine Aufstiegserlaubnis, sofern ein paar Kriterien erfüllt werden, darunter ein Nachweis, dass man fähig ist ein solches Gerät zu bedienen. Die Kurse die ich gefunden habe kosten mind. 300€ und mehr. Ist so ein Kurs tatsächlich notwendig wenn ich max. ein Mal im Monat Aufnahmen in ländlichen Gebieten erstellen möchte? Oder ist es sinnvoller mit einzelnen Aufstiegsgenehmigungen zu arbeiten?
      Sagen wir ich schaffe es, sämtliche in Bayern geforderten Kriterien zu erfüllen, sodass ich Videos erstellen und hochladen darf: Bin ich dann für die aufgezählten Länder (Ö,It,Fr,CH) ausreichend abgesichert?

      Mein Fallbeispiel:
      Kommenden Monat bin ich bei einem Shooting für ein Auto. Gerne würde ich dafür eine Drohne für einen Tag mieten und im ländlichen Gebiet fernab von Flughafen etc. ein paar Aufnahmen erstellen. Reicht mir da die Haftpflicht alleine aus? Oder benötige ich noch eine Aufstiegsgenehmigung und sollte ich die regionale Polizei und/oder Behörden informieren? Kommen sonstige Aufgaben auf mich zu?


      Luftaufnahmen würden meinen Inhalt wesentlich aufwerten, und ich finde die vielen und oftmals widersprüchlichen Aussagen im Internet abschreckend, insbesondere da ich sehr aufs Budget achten muss. Aus diesem Grund bin ich für klare Aussagen und jede Hilfe sehr dankbar :)


      Offtopic: Frohe Weihnachten und schöne Feiertage :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von roadcarandi ()

    • Hallo und herzlich willkommen bei uns im Forum!

      Da hast Du ja ne ganze Menge vor! Respekt ;)

      Ist Mieten/Leihen denn soviel billiger als Kaufen? Ich denke, sobald man da mal ein paar mehr Tage hat, wird man den Kaufpreis bald wieder raus haben.

      Zu Deinen rechtlichen Fragen: das ist schwieriges Terrain, das hier oft sehr kontrovers diskutiert wird, sowohl von Versicherungs- als auch von Erlaubnis-Seite. Eigentlich wird, sobald Du nicht rein "zum Zwecke des Sports und der Freizeitbeschäftigung" fliegst, wie es so schön formuliert ist, eine gewerbliche Nutzung vorausgesetzt. Es gibt zwar inzwischen in einigen deutschen Bundesländern eine Allgemeinverfügung, aber für einzelne Einsätze braucht man dann möglicherweise trotzdem eine Aufstiegserlaubnis. Das ist leider ziemlich unübersichtlich.

      Weitab in ländlichen Gebieten ist das bestimmt deutlich einfacher, als irgendwo in der Stadt oder in Ballungsräumen. Aber auch dort gelten natürlich die entsprechenden Regelungen.

      Besonders interessant wird es im benachbarten Ausland. Da hat jedes Land seine eigenen Regelungen. Italien ist wohl besonders streng, da gabs mal ein paar Beiträge dazu, in denen es um ziemlich hohe Strafen bei fehlender Genehmigung ging. Such mal hier im Forum bei den rechtlichen Themen, da müßtest Du eigentlich was finden.

      Grundsätzlich kann man sagen, daß die Kosten für Allgemein- und Einzel-Aufstiegserlaubnisse sowie Versicherungen die für den Kopter relativ schnell übertreffen werden, zumindest bei einer P4 oder Mavic.

      Dir erstmal frohe Weihnachtstage und etwas Erholung und die besten Wünsche für 2017!

      Grüße, Diet
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Hallo @roadcarandi und willkommen hier im Forum,

      Dein Vorhaben ist schon sehr speziell und wie ich es beurteile möchtest Du mit einem Ziel spezielle Aufnahmen für Deinen Blog bzw. YouTube-Auftritt erstellen. Nach meinem Dafürhalten fällt das nicht mehr in den Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" und findet somit unter der Bezeichnung "Unmaned Arial System" (UAS) statt. Hierfür benötigst Du in jedem Fall eine Erlaubniss.

      Jetzt gibt es in Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und auch Sachsen eine sogenannte Allgemeinverfügung wo eine solche "allgemeine Aufstiegserlaubniss" vereinfacht und vor allem kostenfrei vergeben wird. Man muss jedoch immer noch sich mit den Regeln jedes Bundeslandes auseinander setzen und bestimmte Auflagen erfüllen bzw. Einschränkungen beachten.

      Bei den Allgemeinverfügungen aber auch teilweise in anderen Bundesländern ist es so, dass man zum Fliegen als UAS den sicheren Umgang mit dem Fluggerät bestätigen muss. Das ist dann meist nur eine per Unterschrift abgegeben Erklärung und somit gefährdungsübernahme. Jetzt muss ich dann aber auch sagen, dass hier für mal gelegentlich einen Copter zu leihen um für Aufnahmen zu fliegen diese Vorraussetzung nicht gegeben ist. Hierfür braucht es schon eine gewissen Erfahrung und andauernden Umgang mit dem Gerät. Bereits das wechseln zwischen den Modellen stellt dann wieder neue Vorraussetzungen.

      Desweiteren gilt, was in Deutschland gilt, gilt im Ausland schon lange nicht mehr. Bereits in Österreich benötigst Du nur für den Aufstieg mit Kamera eine Genehmigung von AustroControll und dazu wiederum benötigst Du eine kostenintensiven Kurs.

      Auch persönlich finde ich, dass man sich mit seinem Arbeitsgerät erst einmal umfassend auseinandersetzen muss bevor man solche Aufgaben angehen kann.

      Schön ist auf jeden Fall zu sehen, dass Du Dich aber auch schon etwas mit dem Thema auseinander gesetzt hast und nicht nur die Aufnahmen als Ziel im Auge hast.

      Von meiner Seite viel Spaß hier im Forum und noch ein paar ruhige Weihnachtstage.

      Edit: @Diet war dieses mal eine Schritt schneller. <X
    • @Diet Kosten für eine Woche P4/Mavic liegen mit Versand bei 163€, zumindest da wo ich geschaut habe. Eine weitere Möglichkeit wäre eine gebrauchte P3 mit meiner Action Cam als Kamera. Auch wenn ich den Wunsch habe ein bereits gut abgestimmtes System zu haben, da ich nicht viel Zeit zum Drehen haben werde.
      Das mit Italien ist gut zu wissen, ich werde mich hier im Forum mal weiter informieren, danke :)

      @quadle Also genügt ein selbst ausgefülltes Formblatt und es ist nicht notwendig einen Kurs zu belegen? Ich bringe etwas Heli Erfahrung mit (Simulator, Koax und sogar etwas collective pitch), deswegen traue ich mir das zu. Dennoch würde ich zu Beginn auch ein paar Akkus zur Übung leer fliegen um wieder etwas rein zu kommen ;)
      Das mit Österreich schau ich mir im Detail nochmal an. Wenn das so scharf geregelt ist wie du sagst, dann muss ich Ö leider gleich wieder von meiner Liste streichen.

      Noch weiß ich nicht genug um das genau zu beurteilen, aber es klingt so als wäre mein Vorhaben mit meiner finanziellen Situation kaum zu vereinbaren.
      Vielen Dank euch Beiden, eure Antworten sind schon mal sehr aufschlussreich :)
    • Für die genannten Länder mit der Allgeminverfügung reicht eine Bestätigung in der man die Kenntniss zum sicheren Umgang mit dem Fluggerät bestätigt.aber in diesen Allgemeinverfügungen steht dann auch drin, was im jeweiligen Bundesland erlaubt ist, was nicht und für was man letztendlich eine Einzelerlaubnis benötigt.

      Ja, Italien und Österreich sind sehr restriktiv bereits auch für Piloten die nach deutscher Definition zum Zweck des Sports- und der Freizeitgestaltung fliegen. Wie es u.a. in Frankreich aussieht, vor allem unter der Premisse unter der Du Fliegen möchtest, kann ich jetzt nicht genau sagen. Während z.B. Spanien sich im Hobbybereich stark unseren Regeln ähnelt ist es für den gewerblichen Bereich ohne aufwendige Genehmigung mit Schulungen bei der spanischen Luftaufsicht AESA fast Unmöglich. Schweden hat sich auch dem Fliegen mit Kamera stark verwehrt und bedarf seit kurzem einer einer gut begründeten Genehmigung.

      Du siehst, andere Länder, andere Sitten. Evtl. gibt es über die EU gesehen eine einheitliche Regelung wo dann evtl. auch nationale Schulungen im europäischen Ausland anerkannt wird. Immerhin ist so etwas für Deutschland ja auch im Gespräch und wird noch in 2017 kommen. Aber welcher Gewichtsklasse, für welche Höhen und unter welchen Vorraussetzungen wird noch hinter verschlossenen Türen verhandelt.

      Jedenfalls gilt für die deutschen Bundesländer sowie für das Ausland immer genau recherchieren was darf ich, was darf ich nicht. Das ist auch hier im Forum im,er wieder eine kontroverse Diskussion.
    • Hallo roadcarandi,

      ich fliege erst seit einem halben Jahr. Das Filmen von schnell bewegten Objekten und Autos gehört meiner Meinung nach zu den schwierigsten Vorhaben. Da musst du dich langsam rantasten und viel üben. Deshalb denke ich, dass das Mieten einer Drohne keine gute Idee ist. Wie sieht es denn mit möglichen Sponsoren aus?

      info: Die automatischen Follow-me oder Track-Funktionen funktionieren in der Praxis eher nicht besonders gut. Bei Litchi ist es besser als in der DJI Go App.

      Bei mir in der Nähe gibt es einen kleinen Sportflughafen. Wenn dort keiner fliegt trainiere ich dort. Das Verfolgen eines Autos habe ich dort auf der Startbahn schon ein paar mal ausprobiert. Es gab immer irgendwelche Schwierigkeiten und die Aufnahme war nie perfekt. Und das bei völlig offenem Gelände ohne Hindernisse und einer ganz geraden Piste. Das auf Anhieb hinzubekommen halte ich für sehr schwierig. Und wenn du das Fluggerät nicht sehr gut kennst, halte ich den Versuch auch für risikoreich.

      Was du machen kannst mit kleinem Risiko:
      Stell den Kopter in der Luft ab, an einer Stelle, die ein schönes Foto hergeben würde. Dann fahrt ihr mit den Autos einfach vorbei. Anstatt die Kamera zu bewegen, sorgen die Autos für Bewegung.

      Ein Saugnapf am Auto mit GoPro dran macht auch tolle Aufnahmen ;)

      Das Steuern des Copters aus dem Auto heraus hat weitere Risiken. Dann brauchst du z.B. einen bewegten Homepoint. Wenn die Verbindung mal abbricht, kannst du auf einer Serpentinenstrasse nicht gleich wenden. ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Hallo Ralf,
      besten Dank für den Tipp, ich komm auch immer mehr ab von der Miet-Idee und werde mich nach anderen Möglichkeiten umsehen.
      Track-Funktionen sind mit Sicherheit hilfreich, allerdings ist dieses Feature weder sehr ausgereift für meine Anwendung, noch erfüllt es meine kreativen Ansprüche. Für mich kam von Anfang an nur manuelles fliegen in Frage. Meine Vorstellung sieht so aus, dass ich stationär die Drohne bediene, während meine Begleitperson die Straße entlangfährt. So ist jeder voll auf seine Aufgabe konzentriert.

      Und wie du schon sagst, plane ich auch mich da vorsichtig heranzutasten. Einen Saugnapf habe ich schon und dieser wird auch oft zum Einsatz kommen ;)

      Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber so in etwa stelle ich mir die Aufnahmen vor:

      Frohe Weihnachten! :)
    • quadle schrieb:

      Desweiteren gilt, was in Deutschland gilt, gilt im Ausland schon lange nicht mehr. Bereits in Österreich benötigst Du nur für den Aufstieg mit Kamera eine Genehmigung von AustroControll und dazu wiederum benötigst Du eine kostenintensiven Kurs.
      so ist es nicht ganz richtig,@quadle ,er würde sehrwohl eine bewilligung für den copter brauchen ( dauert lt AC ca.4-6 monate,habe auf meine aber nur 3 wochen gewartet) kostenpunkt ca.300.-euro ,bei erstantrag gültig 1 jahr,danach 2 jahre.

      dies beschränkt sich auf die Klasse A 1 und 2 ( A-5kg 1-unbebaut 2-unbesiedelt), würde er ja erfüllen wenn er schreibt im gebirge auf einsamen strassen.

      dazu brauchst du auch als EU staatsbürger KEINE prüfung ablegen.

      B würde bis 5kg auch noch gehen,aber nur mit einem redudantem system ,lg andreas
    • DJI Go App - kein Bild, keine Verbindung zur Mavic

      Hallo.
      Ich hatte bisher noch nie Probleme mit der app und der Live übertragung per app und handy (plus rc Steuerung natürlich ). Nun aber seit gestern kann ich die mavic nur noch mit rc steuern. Ich bekomme übers handy kein bild und kann auch per dji go (und auch go 4) nicht mehr auf die kamera oder auf den button kamera klicken (der ist grau und wenn ich drauf geh ist alles offline). Nun hab ich die go app nochmal neu installiert und jz bekomm ich die drohne nicht mal mehr connected. Was istda los?!
      LG
    • Danke für die Info @croco1968, das war sehr hilfreich :) Wobei selbst 300€ für mich schon zu viel sind um mein Projekt zu realisieren, zumindest fürs Erste.

      Was die Gesetzeslage in Frankreich angeht, so habe ich neue Erkenntnisse:

      Bis jetzt habe ich von zwei Franzosen bestätigt bekommen, dass du unter folgenden Voraussetzungen fliegen und filmen erlaubt ist:

      - Unter 150m
      - Nicht über Personen
      - Nicht über Häusern / Privatgrundstücken

      Für alles was darüber hinaus geht, benötigt man dann tatsächlich eine Art Führerschein, die man in Form eines Test in franz. Sprache ablegen muss. Darüber hinaus gibt es wohl auch einen praktischen Test, in Summe soll das um die 1000€ kosten.

      Wie gesagt habe ich die Infos direkt von zwei Franzosen die auch Landschafts-Drohen-Videos auf YouTube haben, aber ich kann nicht garantieren ob es da nicht noch mehr gibt.
      Mir wurde empfohlen, mich auf die Seite des DGAC (franz. Flugsicherung) direkt zu informieren.

      Das sind schon mal gute Neuigkeiten für mein Projekt, ich werde mich weiter informieren und euch auf dem Laufenden halten.

      Beste Grüße,
      Andi
    • Rechtliches zu Youtube Videos

      Hallo,

      ich habe einige Fragen. Als Neuling in der Szene, mit einer Mavic Pro, hab ich so einiges vor.

      Ich wohne im Schwarzwald, in der nähe der Hornisgrinde, und da hier die Landschaft malerisch schön sowie mit viel Wäldern und Bergen bestückt ist
      würde ich gerne hier und da ein paar Videos von der Landschaft machen.

      Das mit der Haftpflichtversicherung ist mir schon bekannt, bzw habe ich schon gelesen und werde ich bei meinem Volksbank / R+V -Berater buchen.

      Wie sieht es aus, als Privatmann, wenn ich solche Videos bei YT Hochlade?
      Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die 100m Regelung, keinerlei Persönlichkeitsrechte, nichts militärisches und so weiter... verletzte wurde.

      Krieg ich gleich ne Anzeige wenn ich über nen Bergkamm fliege und mein Dorf von der Ferne auf der Linse habe?
      Kann ich Probleme kriegen wenn ich über die Hornisgrinde fliege und da laufen nur irgendwo ein paar Wanderer rum, oder ein paar Fahrräder sind zu sehen?

      Mal ehrlich, das Thema ist ziemlich kompliziert. Und wie immer im Internet gibt es überall etwas anderes zu lesen. Einer sagt Aufstiegsgenehmigung (für was? Wenn ich mich an alles halte)
      der andere sagt scheiss drauf, flieg einfach, solange nicht irgendwelche Kennzeichen, Gesichter oder sonst was zu sehen sind ist alles gut, geschweige das ich jemand in Gefahr gebracht habe.

      Kann man meine fragestellung nachvollziehen?

      Ich bin gespannt auf die Diskussion.

      Danke im Vorfeld.
    • ApriliaRSV4 schrieb:

      [...] Kann man meine fragestellung nachvollziehen?
      Eigentlich nicht. deine Fragen sind ziemlich konfus und ungenau formuliert. Vielleicht liest du dich erst mal hier im Forum in die Thematik ein. Die richtige Kategorie hast du ja gefunden.

      "Krieg ich gleich ne Anzeige wenn ich über nen Bergkamm fliege und mein Dorf von der Ferne auf der Linse habe?"
      nein.


      "Kann ich Probleme kriegen wenn ich über die Hornisgrinde fliege und da laufen nur irgendwo ein paar Wanderer rum, oder ein paar Fahrräder sind zu sehen?"
      nein. erschreck die Wanderer nicht und halte dich etwas fern vom Funkturm. Der Funkturm könnte deine Verbindung und den Kompass stören.

      so lange du dich an alle anderen Vorschriften hältst, sperrt dich deswegen keiner ein :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Update: Nach Zusammenschluss mit einem weiteren Fotografen und Freund von mir, haben wir uns günstig eine P3 Standard erstanden (bzw. sind noch im Zuge dessen). Dementsprechend setzen wir uns jetzt noch mehr mit den örtlichen Gegebenheiten in Nordbayern auseinander.

      quadle schrieb:

      Jetzt gibt es in Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und auch Sachsen eine sogenannte Allgemeinverfügung wo eine solche "allgemeine Aufstiegserlaubniss" vereinfacht und vor allem kostenfrei vergeben wird. Man muss jedoch immer noch sich mit den Regeln jedes Bundeslandes auseinander setzen und bestimmte Auflagen erfüllen bzw. Einschränkungen beachten.
      Auf dieser Grundlage sollten unsere nächsten Schritte also sein, uns jeweils auf den Kopter zu versichern und im Anschluss eine allg. AE zu beantragen, oder habe ich etwas vergessen? Den geforderten Kenntnisnachweis können wir uns selber ausstellen und unterschreiben sowie ich die aktuelle Lage verstanden habe, richtig? Unseren ersten Testflug werden wir nicht vor März unternehmen.
      Ein weiterer Punkt der mir unklar ist: Da wir eindeutig eine Veröffentlichungsabsicht haben, fällt die Drohne in die UAS Kategorie und benötigt genannte allg. AE. Da wir allerdings kein Gewerbe betreiben, können wir auch keines Angeben, weder beim Versicherungsabschluss noch bei der Beantragung der allg. AE. Wie geht man hier also am Besten vor?

      Besten Dank und viele Grüße,
      Andreas
    • Moin Roadcarandi,
      sicherlich können einige hier bessere Antworten geben als meine Person, aber von einem Freund habe ich folgende Info bezogen auf das Gewerbe und die gewerbliche Nutzung der Drohne erhalten. Geltungsbereich dafür ist Niedersachsen. Laut seiner Aussage gab und gibt es folgende Kosten für sein Gewerbe:
      Anschaffung der Drohne 1800€
      Kopterverband Jährlich 90€
      Berufsgenossenschaft 130€
      Gewerbeansiedlung 30€
      Drohnenschulung 189 €
      AE Nds Jährlich 150 €


      Mit diesen Kosten ist er auf der sicheren Seite und kann eigentlich seinem Gewerbe nachkommen. Ob solche Dinge wie Kopterverband verpflichtend sind, kann ich Dir nicht sagen. Ich bin mir aber sicher das noch viele weitere Kommentare von der Community kommen. Und vielleicht kann man auch auf meine Infos Bezug nehmen und Dir weitere und hilfreiche Tipps geben! Aus meiner Sicht ist ja das Vorhaben Bilder zum Zweck der Veröffentlichung schon die gewerbliche Nutzung und dient nicht mehr dem normalen hobbymäßigem Flug!


      Grüße aus dem Norden!
    • Zur Aufstellung:


      Anschaffung: eine gebrauchte P3P gibt es für weit unter 1000,--
      Kopterverband: Braucht man nicht.
      Berufsgenossenschaft: Braucht man nicht
      Gewerbeansiedlung? Soll evt. Gewerbeanmeldung sein? braucht man nicht.
      Sculung: Braucht man nicht
      AE: Braucht man in Bayern nicht, die Allgemeinverfügung kann kostenlos genutzt werden.

      Aber wichtig: Haftpflichtversicherung!

      Es gibt natürlich noch ein paar Kosten: Wenn man viel fliegt, sollte man sich ab und an auch mal einen neuen Akku gönnen. Wenn man Videos veröffentlichen will, sollte man ein Bearbeitungsprogramm und einen geeigneten PC haben.
    • Auch wenn die Schulung bisher nicht vorgeschrieben ist, macht sie sehr viel Sinn. Besonders dann, wenn man sich vorher etwas damit beschäftigt und sich einen Fragenkatalog zusammenstellt. Ich möchte hier keine Werbung machen. Aber die Schulung, bei der ich teilgenommen habe, war einsame Spitze und absolut keine Frage blieb unbeantwortet. Der Theorieteil war für mich viel interessanter als der Praxisteil.

      Die Frage ob beruflich oder privat geflogen werden soll, ist auch einfach zu beantworten. Wenn du Rechnungen schreiben möchtest, ist es beruflich. Wie Ballonix oben schon geschrieben hat, musst du dafür kein Gewerbe anmelden. Es reicht aus, wenn du dich beim Finanzamt als Selbständiger Freiberufler anmeldest und immer brav die UStVA zur Online-Elster schickst.