Grundsätzliche Indoor Flug Frage ...

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Hi !
    Wenn das Licht schlecht ist ODER VPS sowieso deaktiviert ist kann das sicher passieren.
    Wenn dann noch eine schlechte IMU Kalibration dazu kommt gehts ab, aber auch ohne passiert das Inddor allein wegen des Backwash...
    Ich nutze die IMU ab Werk, IMO gibt es keinen Grund das zu ändern auch wenn der DJI support das immer wieder für alles mögliche von sich gibt.

    Schlimm wird es erst bei einer VPS "Fehlauffassung" bei kleinen repetetiven Mustern, dann kann sich eine Bewegung "aufschaukeln" und die Drohne kann beschleunigen, ist bei verschiedenen Modellen mit VPS alias Optical Flow berichtet worden, bei der Mavic habe ich das allerdings noch nicht gehört.

    Ender
  • Knifflig, inddor ist es meist sehr duster obwohl unsere genalen Augen das nicht so sehen.
    Habs erade nicht parat aber ich meine es kommt eine Warnung oder ein rotes Symbol wenns zu wenig ist.
    Aber auch kurz vor dem versagen ist die Info natürlich schon schlechter.

    Generell auf jeden Fall "forward Obstacle Avoidance" ausschalten, ggf. wird sonst vor einer Wand ausgewichen und zwar gegen die nächste !

    Ender

    P.S. GANz gefährlich ist auch wenn GPS noch kommt aber schlecht, die Mav also NICHT im ATTI / OPTI ist !
  • Das musste meine Mavic schmerzlich erfahren. Unter einer Autobahnbrücke mit wenig Sateliten (4 Stück) und erst langsamen Rückwärtsflug, gab die Mavic bei Satelitenverlust rückwärts Gas und wurde nur von einem Betonpfeiler gestoppt sonst wäre sie in einem Fluß gelandet. Ein Fall für DJ Care.
    Das Problem mit Satelitenverlust und vordere Sensoren nicht ausgeschaltet haben und kein Hoovern bei Verlust von Signal zur RC war mir nicht bewußt. Nach 200 Flügen war ich wohl zu blauäugig.
  • Ich würde mal annehmen, dass sich das Flugverbot über Menschenansammlungen NICHT nur auf Ansammlungen im Freien bezieht. Auch in geschlossenen Räumen mit öffentlichem Zutritt darf nicht geflogen werden. Jeder Betreiber einer solchen Lokation wird sicherlich wegen Haftungsfragen derlei Aktionen Verbieten.

    Ich möchte mir die Reaktion der Besucher (Panik) nicht vorstellen, wenn plötzlich ein Copter im Raum schwebt. Schon der gesunde Menschenverstand sollte einem von solchen Vorhaben abhalten :)

    Der Begriff "Indoor" MUSS auf jeden Fall auf PRiVATE RÄUME eingeschränkt werden. Und auch da würde ich nur ohne "Publikum" fliegen. Im Gesetz sehe ich keine Unterschiede zwischen Indoor und Outdoor, zumal diese Begriffe im gesamten Text nirgends vorkommen.
  • hegauer schrieb:

    Im Gesetz sehe ich keine Unterschiede zwischen Indoor und Outdoor, zumal diese Begriffe im gesamten Text nirgends vorkommen.
    Ich sehe im Gesetz konkret den §1 Abs 1 LuftVG, welcher den Luftraum zu einer "öffentlichen Sache im Gemeingebrauch" widmet, welche nach Definition einer unbeschränkten Öffentlichkeit unmittelbar und ohne besondere Zulassung zur bestimmungsmäßigen Nutzung zur Verfügung stehen muss.

    Ist das bei privaten Räumen der Fall? Ist das für irgendwelche umschlossenen Gebäude der Fall? Falls ja, wie nennen wir diesen umschlossenen Luftraum dann, Luftraum H (egauer)? :)

    Falls nein - wo ich mich persönlich auch eher anschließen würde ;) - wäre das Fliegen mit einer Drohne indoor keine luftrechtliche Angelegenheit, sondern eine rein zivilrechtliche, und damit gebe ich einmal zurück zu Beitrag #31.

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • Eine weitere Anmerkung zu Indoor und LuftVO, sollte diese auch für öffentliche Indoor-Veranstaltungen zur Anwendung kommen, dürfte es wohl eine solche nicht mehr geben. Denn neben dem Fliegen über einer Menschenansammlung erfordernt die LuftVO in §21b Abs (1) unter Punkt 2 seit April 2017 auch einen seitlichen Abstand von mind. 100 m. Dann dürften die nächsten Indoor-Racer-Veranstaltungen nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

    Mit Sicherheit wird die Versicherung des Veranstalters für so ein Event klare Regeln/Anforderungen aufstellen, wie der Schutz von Zuschauern gewährleistet werden kann. Aber eine gesetzliche Regelung gibt es für Indoorflüge nun mal nicht.
  • @ Quadle:
    Man kann den Zuschauerbereich Indoor auch mit Netzen schützen. Das gibt es schon vielen Sporthallen. Und das hab ich auch schon bei Modellbaumessen gesehen, wo Flugmodelle vorgeführt wurden.

    @Role: "Über Menschenansammlungen fliegen ist indoor zwar nicht verboten"

    Das sehe ich anders: Das Verbot "über Menschenansammlungen" unterscheidet NICHT zwischen Indoor und Outdoor; es bezieht sich auf "öffentlichen Raum", der im Freien und auch in öffentlichen Gebäuden gegeben ist.

    Das sollte für Drohnenpiloten eingentlich selbstverständlich sein...
  • @hegauer: Es geht nicht darum, was selbstverständlich sein sollte und was nicht! Es geht vielmehr darum was im Gesetz steht.

    Du sagst, dass das Gesetz keinen Unterschied zwischen In- und Outdoor macht. Dann schau doch bitte mal den Geltungsbereich der aluftVO und des LuftVG genauer an. @skyscope hat dazu bereits etwas ausgeführt.

    Jetzt verweist Du aber dennoch darauf und verwirfst auf der anderen Seite die 100m seitlichen Abstand. Dort steht aber auch nichts von Netzen drin, z.B. „Es sei denn, es gibt geeignete Maßnahmen zum Schutz der Menschenmasse“. Entweder man wendet das Gesetz ganz oder gar nicht an. Nur herauslesen was einem gerade in den Kram kommt ist nicht zielführend.

    Zweifelsohne erfährt die LuftVO bei Indoor (ob öffentlich oder Privat keine Anwendung. Wie es Versicherungstechnisch aussieht, steht dann in den Bedingungen der Versicherung die für die Veranstaltung/ Gebäude im Zweifelsfall eintreten muss. Und dort sind dann eben solche Netze ein adäquates Mittel um die Gefahr beurteilen bzw. einschränken zu können.

    Solltest Du im Gesetz andere Erkenntnisse finden, dann her damit, aber bitte mit Verweise und nicht Ableitungen bzw. eigenen Interpretationen.