hegauer schrieb:
Das sehe ich anders: Das Verbot "über Menschenansammlungen" unterscheidet NICHT zwischen Indoor und Outdoor; es bezieht sich auf "öffentlichen Raum", der im Freien und auch in öffentlichen Gebäuden gegeben ist.
Grundsätzliche Indoor Flug Frage ...
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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hegauer schrieb:
Die aluftVO und LuftVG haben meins Wissens nichts mit der Drohnenverordnung zu tun. Sie sind in der Drohnenverordnung nirgends erwähnt, auch nicht umgekehrt.... Die Verbindung zwischen beiden scheint mir eher eine Interpretation deinerseits.
@hegauer, damit die Interpretation auf allen Seiten aufhört:
Wo findet man denn diese "Drohnenverordnung", auf die du dich da beziehst? -
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DroneFuchs ()
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hegauer schrieb:
Die aluftVO ... haben meins Wissens nichts mit der Drohnenverordnung zu tun. ...
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@quadle, du Spielverderber.
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Das ist das Pippilotta-Syndrom, altbekannt und nicht nur bei Drohnisten weit verbreitet. -
Ist ja nicht das erste mal, dass der Herr daneben lag. Vielleicht wirds jetzt nach ein paar "Lernerfolgen" lockerer mit der "Engstirnigkeit", wenn von "fachlicherer" Seite eine Erklärung/Stupser daherkommt.
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@DroneFuchs, nun. ja, "Die Hoffnung stirbt zuletzt" ist ja ein beliebtes geflügeltes Wort, und auch mit Sinn, zumindest solange sie noch lebt.
Wie auch immer, da ich eh einen Hustenreiz aufgrund des alten ausgegrabenen und sehr staubigen Threads habe , bin ich hier mal raus. Neue Erkenntnisse sind hier wohl von keiner Seite mehr zu erwarten.Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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Sorry und Mea Culpa !!!
Aber manchen muss eben auch mal ein schubser in die richtige Richtung gegeben werden. -
Moskito schrieb:
Das musste meine Mavic schmerzlich erfahren. Unter einer Autobahnbrücke mit wenig Sateliten
Gruß vom Nobier
Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel -
definitiv, auch wenn man von außen nur eine ganze Menge Beton sieht ist da reichlich Metall verbaut ... sind wie so oft die "inneren Werte""we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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quadle schrieb:
selbst wenn diese aus Holz gewesen wäre, hat dort eine Drohne erst mal nichts zu suchen
"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never! -
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Oh weh ich kläre mal auf.....Autobahnebrücke 100m Abstand??
Sollte ja auch nur als kleiner Hinweis an den Moskito sein.Gruß vom Nobier
Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu vielDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Nobier () aus folgendem Grund: Oh weiha man sollte doch vor dem absenden mal lesen
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autsch, das stand ich mächtig auf dem Schlauch, Danke für den Schubser"we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
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Aber mal so ganz am Rande, wo steht, dass man unter einer Brücke nicht fliegen darf?
Geschrieben steht 100m seitlicher Abstand, also neben einer Bundesfernstraße! Wenn ich unter bin, dann bin ich nicht neben
Und bei noch genauerer Betrachtung - ist eine Autobahn eine Bundesfernstraße? Werden Bundes(fern)straßen nicht mit B... benannt und Autobahn mit A... ?
Und selbst wenn eine Autobahn eine Bundesfernstraße ist, was ist dann mit den "normalen" Bundesstraßen(brücken), die ja nicht namentlich im Text der neuen Drohnenverordnung stehen!? Kann doch nicht beides das Gleiche sein, sonst dürfte ich ja auf 'ner Bundesstraße auch 160 fahren .
Vielleicht geht ja mehr als wir denken -
Jens Wildner schrieb:
...
Und bei noch genauerer Betrachtung - ist eine Autobahn eine Bundesfernstraße? Werden Bundes(fern)straßen nicht mit B... benannt und Autobahn mit A... ?
...
Zur Klärung gibt es aber wie für fast alles Gesetze. Und wie soll ich sagen, es gibt sogar ein Bundesfernstraßengesetz (FStrG) darin steht gleich im ersten Paragraphen.
Bundesfernstraßengesetzt (FStrG) §1 schrieb:
§1 Einteilung der Bundesstraßen des Fernverkehrs
(1) Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. In der geschlossenen Ortslage (§ 5 Abs. 4) gehören zum zusammenhängenden Verkehrsnetz die zur Aufnahme des weiträumigen Verkehrs notwendigen Straßen.
(2) Sie gliedern sich in
- Bundesautobahnen,
- Bundesstraßen mit den Ortsdurchfahrten (§ 5 Abs. 4).
...
- Bundesautobahnen,
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OK, ist doch schön darüber zu sprechen und gesprochen zu haben! Jetzt weiß ich auch mehr.
ABER, dann bleibt immer noch der Punkt "UNTER" offen!? Das ist m. E. definitiv nicht in der Verordnung geregelt!
M. E. heißt das, direkt unter der Brücke und solange man unterhalb der Staßenebene bleibt, z.B. in einem Tal, das ist dann m. E. nicht zwingend gegen die Verordnung. -
Definitiv möglich, wenn sie Indoor verläuft, wenn man sich am Thema von 2016 hier anlehnt.
Davon abgesehen gibt es ja auch keine Bundesfernstrassenbrückenunterflugverordnung, ebensowenig wie ein Ironiegesetz. Alles ist möglich.
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