Jens Wildner schrieb:
M. E. heißt das, direkt unter der Brücke und solange man unterhalb der Staßenebene bleibt, z.B. in einem Tal, das ist dann m. E. nicht zwingend gegen die Verordnung.
Grundsätzliche Indoor Flug Frage ...
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Na da hab ich ja was los getreten.
Wenn man es mal ganz locker betrachtet könnte man meinen, dass es tatsächlich vergessen wurde im Gesetz die Brücken nicht zu nennen die höher sind als 100m und somit ein "Unterfliegen" möglich wäre.
Wie immer gibt es da ein Aber, nämlich auch wenn man 100m tiefer fliegt ist man immer noch nicht neben der BAB oder Bundesstraße sondern darunter. Auch wenn ich 500m unter der Brücke bin, bin ich nicht daneben da ich ja immer von der Seite komme und mich so der BAB oder Bundesstraße nur auf 100m nähern darf.Gruß vom Nobier
Nicht wundern meine Tastatur verliert ab und zu Buchstaben und hat auch manchmal ein paar zu viel -
Stellt sich die Frage ob das Unterfliegen eine Autobahnbrücke, gleich welcher Höhe, die potentiellen Probleme wert ist.
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Wie sagte einst ein Lehrer zu mir:" Thema verfehlt, 5 (damals das Maximum), setzen."
Getreu diesem Motto
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