DJI NoFly Zonen - wo hinterlegt? Und deren Auswirkungen.

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Ich nehme normalerweise AirMap auf dem iPhone/iPad. Da sind inzwischen die Naturschutzgebiete/Naturparks, etc. auch ziemlich gut eingepflegt. Wo es rot ist, starte ich nicht - egal, ob ich es könnte, oder nicht.

      Ich gehe mal davon aus, daß das Ziel von DJI sein dürfte, diese Bereiche analog zu AirMap einzupflegen. Das ist nur noch eine Frage der Zeit.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Diet schrieb:

      pintie schrieb:

      Ich hätte eher Angst das auch noch Naturschutzgebiete usw per Karte gesperrt werden.
      Wieso "werden"? Die sind mit der neuen Verordnung - zumindest in Deutschland - inzwischen tabu:

      Aber Sonntags mit 10 Kettensägen im Wald als Privatmann Holz zerkleinern und mit Autos rumkurven! Das darf man, weil man dafür zahlt! Stört das keine Vögel oder Tiere?
      Fliege selber oft auf einem Modellflugplatz, der im Landeanflug eines Militärflugplatzes liegt und im Naturschutzgebiet ebenfalls. Die haben aber allerdings seit den 70er ne Ausnahmegenehmigung, müssen sich aber an gewisse Flugzeiten halten. Ebenfalls muss man den "Tower" anrufen, wenn man fliegt. Dann fliegen die Hubis der Bundeswehr andere Routen. Dafür sind nach oben alle Grenzen offen. :D
    • Ist das abheben bei Gelden Gebieten nun möglich oder nicht?

      Also als ich meine P4 noch hatte bekam ich hier in Berlin eine Warnung und konnte diese dann wegstreichen und abheben....

      (Nahe Bismarkstraße)

      Nur zur Info war im Innenhof und mein Verwalter wollte was an der Dachkante sehen und hat mich gefragt ab ich kurz mal gucke

      xD

      Hat sich hier was geändert ?
    • Diet schrieb:

      Ich nehme normalerweise AirMap auf dem iPhone/iPad. Da sind inzwischen die Naturschutzgebiete/Naturparks, etc. auch ziemlich gut eingepflegt. Wo es rot ist, starte ich nicht - egal, ob ich es könnte, oder nicht.

      Ich gehe mal davon aus, daß das Ziel von DJI sein dürfte, diese Bereiche analog zu AirMap einzupflegen. Das ist nur noch eine Frage der Zeit.
      @Diet
      Habe mir soeben AirMap geladen und komme noch nicht ganz zurecht. Es gibt hell-und dunkelrote Naturchutz- Areas.
      Sind die hellroten auch für uns tabu?

      Dann wäre bei mir um Kirchzarten Richtung SChwarzwald und Richtung Kaisrstuhl-Rheinebene nur noch minimal zulässiges Gebiet.
      Gruss Dieter
    • Flairdi schrieb:

      Habe mir soeben AirMap geladen und komme noch nicht ganz zurecht. Es gibt hell-und dunkelrote Naturchutz- Areas.
      Sind die hellroten auch für uns tabu?
      Da bin ich auch noch nicht 100%ig schlau draus geworden. Hatte noch keine Zeit, das tiefergehend zu recherchieren.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • Vergleiche doch mal die Gebbiete in AirMap mit dieser offiziellen Karte, ob es stimmig ist. Man muss dort Naturschutzgebiete, Nationalparke und ggf. noch Vogelschutzgebiete aktivieren (alles andere kann man weglassen). Wenn man mit dem Mauszeiger über ein Gebiet geht, wird dessen Name angezeigt. Wenn man den Namen im Netz googelt, bekommt man weitere Informationen. Weitere Informationen benötigt man allerdings gar nicht mehr, denn nach der neuen Regel ist jedes als Naturschutzgebiet ausgewiesene Areal sowieso tabu:

      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=5000000?layers=524

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Vergleiche doch mal die Gebbiete in AirMap mit dieser offiziellen Karte, ob es stimmig ist. Man muss dort Naturschutzgebiete, nationalparke und ggf. noch Vogelschutzgebiete aktivieren (alles andere kann man weglassen).

      Vorsicht bitte mit pauschalen Empfehlungen, auch in Landschaftsschutzgebieten kann der Betrieb von Flugmodellen untersagt sein, und ist es häufig auch. Als ein Beispiel sei mal Duisburg und Umgebung angeführt. Man muss sich also schon individuell die Mühe machen, die jeweiligen Textteile der Landschaftspläne genau zu lesen. Je nach unterer Landschaftsschutzbehörde können die Bußgelder recht empfindlich sein.

      ___

      @Diet, bei Airmap hat sich allerdings wirklich einiges getan, das sieht ja wirklich schon sehr gut aus! Beim letzten Mal als ich da reingeschaut habe, waren die NSG noch nicht mit dabei. Vielversprechend! Ob DJI die Mimik irgendwann übernehmen wird, bin ich nicht sicher. Das würde zu wohl zu einer "Warnungs-Inflation" führen, so dass niemand mehr wirklich darauf achtet und sie nur noch weg tappt. Dazu kommen ja noch die ganzen anderen GO-Warnungen, die mir heute schon zu viel sind.
    • @skyscope Ja hast recht, man könnte die Landschaftsschutzgebiete in der offiziellen Naturschutzkarte natürlich auch noch aktivieren und dann gezielt schauen ob dort nichts geht. Das ist aber eher selten. Vergessen habe ich allerdings in meinem Beitrag die Biosphärenreservate (ganz wichtig). Die sind manchmal riesig, wie z.B. die Elbtalauen zwischen Havelberg und Lauenburg. Da geht auch absolut nichts mehr. Weglassen, kann man allerdings die Naturparks, die haben einen anderen Status, in denen das Fliegen nicht verboten ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • biber schrieb:

      Vergessen habe ich allerdings in meinem Beitrag die Biosphärenreservate (ganz wichtig). Die sind manchmal riesig, wie z.B. die Elbtalauen zwischen Havelberg und Lauenburg.
      Oder bei uns auf der Schwäbischen Alb, südlich von Reutlingen. Da wird's auch ziemlich eng inzwischen.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • skyscope schrieb:

      Ob man darf oder nicht: Gelbe GEO-Zone bei DJI heisst jeweils Freischalten, rote Zone heisst, man muss das Procedere für "Individual Unlocking" durchlaufen, was entsprechend aufwändig und momentan über das Web-Interface nicht möglich ist (Link zur DJI Webseite).
      "unlocking request is unavailable in this country/Region" In Deutschland ist das anscheinend nicht auf dem Weg möglich!
      Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
    • Die no- fly zones sind in einer verschlüsselten noSQL Datenbank auf dem Filesystem der drohne hinterlegt.

      Bei dji kann man das online einsehen.

      Je nach Firmware und Drohne gibt es folgende Modi

      - kein GPS-Empfang heißt Drohne fliegt auch wenn in einer no fly Zone

      - kein GPS Empfang heißt, die Drohne denkt sie wäre grundsätzlich in einer no fly Zone und hebt nicht ab

      So ist es beispielsweise bei der DJI Mavic im Laufe der letzten Firmware-Versionen
    • kopterflug schrieb:

      Die no- fly zones sind in einer verschlüsselten noSQL Datenbank auf dem Filesystem der drohne hinterlegt.

      Bei dji kann man das online einsehen.

      Je nach Firmware und Drohne gibt es folgende Modi

      - kein GPS-Empfang heißt Drohne fliegt auch wenn in einer no fly Zone

      - kein GPS Empfang heißt, die Drohne denkt sie wäre grundsätzlich in einer no fly Zone und hebt nicht ab

      So ist es beispielsweise bei der DJI Mavic im Laufe der letzten Firmware-Versionen
      Jetzt grüble ich schon eine Weile. ?(
      Was will der Autor uns sagen? :S
    • @Dieselfan

      Hi,
      sorry für den mißverständlichen Text.

      Die ursprüngliche Frage lautete "Wo sind die NoFly Zonen hinterlegt und deren Auswirkungen"

      Antwort:

      Die NoFlyZonen sind auf der Drohne in einer Verschlüsselten NoSql Datenbank hinterlegt. Die Datenbank wird von Zeit zu Zeit upgedatet.
      Die NoFlzyZonen haben häufig nichts mit den Zonen zu tun in denen mal nicht fliegen darf (vgl. ICAO Karte).
      Man darf sich daher nicht in Sicherheit wähnen.

      -
      Deren Auswirkungen:

      - In einer NoFlyZone startet die Drohne nicht
      - Wird die Drohne in einer NoFlyZone gestartet und bemerkt dies später, dann landet sie

      Klebt man Alufolie auf das GPS, kann man theoretisch NoFlyZone "umgehen". Das hängt aber von der Firmware der Drohne hat.

      Vg
    • kopterflug schrieb:

      ...
      Je nach Firmware und Drohne gibt es folgende Modi

      - kein GPS-Empfang heißt Drohne fliegt auch wenn in einer no fly Zone

      - kein GPS Empfang heißt, die Drohne denkt sie wäre grundsätzlich in einer no fly Zone und hebt nicht ab
      ...

      kopterflug schrieb:

      ...
      Klebt man Alufolie auf das GPS, kann man theoretisch NoFlyZone "umgehen". Das hängt aber von der Firmware der Drohne hat.
      ...
      Gibt es dafür belastbare InformTionen oder sind das eigene Erkenntnisse?
    • Ich wollte noch ergänzen:

      1) Alufolie ist nicht optimal um das GPS abzuschirmen, besser man nimmt "Mumetal" das ist eine bestimmte Metalllegierung die viel besser abschirmt.
      ABER: Bekommt die Drohne dann im Flug doch GPS, landet sie (in einer NoFlyZone)

      2) Drohnen die zum Start kein GPS bekommen sind in der Flughöhe beschränkt (je nach Firmware) - so lange bis sie GPS bekommen.
    • @quadle

      1. Ich hab mich intensiv mit den Firmware befasst (aber nur für die DJI Mavic. Meine Mavic fliegt auch in NoFlyZones und hat auch sonst keine Limits. Das ist für meine Arbeit wichtig (alles genehmigt))

      2. Ich war letzte Woche bei Lufthansa in Bremen und wir sind im Rahmen einer Veranstaltung von Lufthansa mit zwei Phantom 3 Pro in einer Sporthalle, direkt am Airport (Flughafendamm) geflogen. Diesen inneren Bereich der Kontrollzone kann man selbst gar nicht freischalten. Man muss direkt DJI anschreiben - bsp. mit einem Anschreiben der Landesluftfahrtbehörde etc.

      Lufthansa hat das natürlich gemacht.
      -
      Manchmal klappte die Freischaltung (nach jedem Systemstart der Drohne muss sie erfolgen) in der DJI Go Software und manchmal nicht.
      Wenn nicht, konnte man fliegen, solange die Drohne in der Halle kein GPS bekam.
      Sobald sie GPS bekam, wollte sie unbedingt sofort landen. Das lies sich nur sehr schwer stoppen. (Schieberegler um abzubrechen und Full-Throttle).
      -

      vg