Versicherung über die Delvag (Lufthansa Group)

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hierin verschoben aus: SafeDrone - Kopter registrieren und Prüfung, eine freiwillige Initiative von Lufthansa Technik.

      Links dazu:

      Via SafeDrone: safe-drone.com/de/#vers
      Via Delvag: delvag.de/lio-landingpage-test?inheritRedirect=true

      ____


      Kurz OT zur Info: Auf der Seite ist nun auch ein Versicherungsangebot (Haftpflicht privat/gewerblich). Versicherer ist die Delvag (gehört zur Lufthansa). Details gibt es leider erst per E-Mail Anfrage, reagieren aber sehr schnell darauf. Hat für mich persönlich als bisher DMFV Versicherter eine zu geringe Deckungssumme, wobei man darüber streiten kann wie viele Millionen Deckung sinnvoll sind.
      Parrot AR.Drone (2010), DJI Phantom 2 VISION+ (2014), DJI Mavic Pro (2017), DJI Mini 2 (2020)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Anmerkungen und Links hinzugefügt.

    • Godzilla schrieb:

      Hat für mich persönlich als bisher DMFV Versicherter eine zu geringe Deckungssumme, wobei man darüber streiten kann wie viele Millionen Deckung sinnvoll sind.
      Mal ganz ehrlich: Wieviel Berichte über durch Modellflugzeuge / Dohnen verursachte Millionenschäden habt Ihr bisher gelesen?
      Ich für meinen Teil würde sagen: Hauptsache, den gesetzlichen Vorgaben ist genüge getan!
      Gruß: Franki
    • Franki schrieb:

      Godzilla schrieb:

      Hat für mich persönlich als bisher DMFV Versicherter eine zu geringe Deckungssumme, wobei man darüber streiten kann wie viele Millionen Deckung sinnvoll sind.
      Mal ganz ehrlich: Wieviel Berichte über durch Modellflugzeuge / Dohnen verursachte Millionenschäden habt Ihr bisher gelesen?Ich für meinen Teil würde sagen: Hauptsache, den gesetzlichen Vorgaben ist genüge getan!
      Auch nur, wenn die Delvag dadurch günstiger ist als die Gruppenversicherungen der Modellflugverbände. Was zu belegen wäre.
      Ich zahl ja nicht den gleichen Beitrag für weniger Deckungssumme.
    • RC-Role schrieb:

      Ich zahl ja nicht den gleichen Beitrag für weniger Deckungssumme.
      Das wollte ich damit auch ausdrücken. Ich bekomme bei den Vereinsversicherungen mehr Deckungssumme zum gleichen Preis wie beim Angebot von SafeDrone. Man fühlt sich dann einfach wohler im Fall der Fälle. Letztendlich ist mir aber auch noch kein Fall eines größeren Schadensereignisses bekannt und ich hoffe dieses wird auch nie eintreten.

      Letztendlich kann sich ja jeder selber ein Bild vom Angebot machen. Der Thread soll jetzt auch nicht zum Versicherungsthema werden, war nur ein Hinweis auf das derzeitige Angebot.
      Parrot AR.Drone (2010), DJI Phantom 2 VISION+ (2014), DJI Mavic Pro (2017), DJI Mini 2 (2020)
    • Wenn man Presseberichte durchforstet hat es weltweit noch nie einen Millionenschaden gegeben, der von Drohnen verursacht wurde. Wenn es wirklich welche gegeben hätte, wären die mit 100-prozentiger Sicherheit reiißerisch von der Presse veröffentlicht und aufgebauscht worden. In der Beziehung sind die klassischen Modellflieger erheblich erfolgreicher, aber darüber wird ja kaum berichtet, denn wir sind ja die bösen und jene die guten. Allein in den letzten Jahren hat es weltweit allerdings mehr als 15 Tote unter Modellfliegern und bei Modellflugveranstaltungen gegeben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • jabbo schrieb:

      ACHTUNG: Einige Versicherer schließen Flüge im kontrollierten Luftraum aus!
      Zum Beispiel die Delvag schreibt in ihren Bedingungen unter § 3 Obliegenheiten: "1.2 Das Fluggerät darf nicht im kontrollierten Luftraum betrieben werden."
      Es ist traurig zu sehen, dass die Lufthansa einerseits Drohnen-Prüfungen abnimmt und andererseits den Drohnenpiloten illegale Versicherungen andreht. Mit dieser Einschränkung erfüllt die Versicherung nicht die gesetzlichen Anforderungen.
    • Ace schrieb:

      Einfach Frage , bin bis jetzt immer ohne Versicherung unterwegs gewesen. Nur auf privaten Anwesen ohne Menschen Tiere und Bebauung und auf dem Meer.

      Jetzt will ich die Mavic aber schon versichern. Könnt ihr diese Versicherung empfehlen ?
      Ich kann Dir die R+V Versicherung über das Forum hier empfehlen.

      drohnen.de/vergleich-quadrocop…lticopter-versicherungen/
    • jabbo schrieb:

      ACHTUNG: Einige Versicherer schließen Flüge im kontrollierten Luftraum aus!
      Zum Beispiel die Delvag schreibt in ihren Bedingungen unter § 3 Obliegenheiten: "1.2 Das Fluggerät darf nicht im kontrollierten Luftraum betrieben werden."

      Sicher gut gemeint, aber immer langsam mit den Pferden.
      1. D-CTR und damit Flughäfen sind von dieser Obliegenheit nicht betroffen (siehe 1.4: "Der Betrieb des Fluggeräts in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flugplätzen bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht oder der Flugleitung.", kann also über 1.2 nicht ausgeschlossen sein.)
      2. Haben Flugmodelle im übrigen kontrollierten Luftraum sowieso nichts verloren.
      3. Gilt diese Obliegenheit nicht für den gewerblichen Einsatz (siehe 3.: "Abweichend von § 3 Ziffer 1.3 [Fehler, gemeint ist natürlich 1.2] darf das Fluggerät auch im kontrollierten Luftraum betrieben werden, wenn vor dem Betrieb innerhalb des kontrollierten Luftraums eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrolle eingeholt wurde.")
      Es ist also immer gut, sich
      a) alles durchzulesen und zu bewerten, und
      b) auch die Quellen mal mit anzugeben, damit andere prüfen können, ob man auch alles gelesen und bewertet hat. :)

      Bitteschön:
      DELVAG Luftfahrt-Haftpflichtversicherungsbedingungen (LuH 2009)
      DELVAG Bes. Bedingungen für den Betrieb von UAS und Flugmodellen (LuH UAV 2016)
    • jabbo schrieb:

      ACHTUNG: Einige Versicherer schließen Flüge im kontrollierten Luftraum aus!
      Zum Beispiel die Delvag schreibt in ihren Bedingungen unter § 3 Obliegenheiten: "1.2 Das Fluggerät darf nicht im kontrollierten Luftraum betrieben werden."
      Richtig bemerkt. Wenn es zu einem Schaden im kontrollierten Luftraum kommt,
      wird die Versicherung unter Berufung auf § 3 1.2 die Regulierung verweigern, wenn
      das Fluggerät nicht gewerblich betrieben wird.

      Auch wenn es in § 3 1.5 der Delvag LuH UAV 2016 heißt

      Der Betrieb des Fluggeräts in einer Entfernung von
      weniger als 1,5 km von der Begrenzung von Flug-
      plätzen bedarf der Zustimmung der Luftaufsicht
      oder der Flugleitung.

      wird sich im Streitfall die Versicherung auf die Position
      zurückziehen, dass hiermit nur Flughäfen gemeint sind,
      die in keiner Kontrollzone liegen, also z.B. irgendwelche
      kleinen Behelfsflugplätze.

      Solche Fallstricke aufzustellen ist das Tagesgeschäft von
      Versicherungen.