Lauda schrieb:
Die Karte ist "hilfreich" um zu wissen WO Schutzgebiete sind, sagen jedoch NICHTS über die Verordnungen aus und genau die sind entscheidend. Genaue Infos erhält man von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden.Idefox schrieb:
Ich möchte mich, aus mangelnder Erfahrung garnicht einmischen. Ich denke aber anhand der Karte findet man viele Bereichen in den man möglichkeiten hat zu fliegen.
http://www.geodienste.bfn.de/schutzgebiete/#?centerX=3663624.077?centerY=5591599.105?scale=2500000?layers=526
Ich habe keinen Post gefunden, aber ich denke es würde helfen einen zu öffnen in dem man solche Karten und hifreichen Informationen sammelt
Wo darf ich fliegen?
ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.
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balloonix schrieb:
Und da ist Google oft sehr hilfreich. Wenn man das Wort "Verordnung" zusammen mit dem Namen des Schutzgebietes eingibt, findet man meistens die Verordnung sehr schnell.
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Hallo zusammen,
Wie bereits erwähnt bin ich seit kurzem auch im Besitz einer Drohne und nun kommen nach und nach doch einige Fragen auf.
Heute bin ich mal wieder los um bei diesem schönen Wetter ein paar Runden zudrehen.
Nachdem ich dann alles zusammen gepackt hatte, kam jemand auf mich zu und erklärte mir das ich hier überhaupt nicht fliegen darf.
Ich muss dazu sagen das ich an einem Modellflugplatz ( Schiefbahn ) geflogen bin und dachte mir das ich hier eigentlich nichts falsch machen kann.
Leider war dem wohl nicht so, da es sich hier wohl um Sicherheitszonen des Flughafens Düsseldorf und Mönchngladbach handelt.
Der gute Mann war anfangs sehr aufgebracht, erklärte mir dann aber worauf ich zu achten habe und empfahl mir die sogenannten ICAO Karten einzusehen.
Nachdem ich dann hier im Forum gelesen habe das die Zonen
- Luftraum A, B, C, D, E: kontrollierte Lufträume - Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Generell also für Modellflug / Drohnen / Multicopter ersteinmal verboten / tabu
Den Luftraum "G" könnte ich im Kreis Viersen nirgends auf der ICAO Karte finden, kann mir hier jemand weiterhelfen der eventuell aus dem Raum Viersen Willich ist?
Gruß
Norbert - Luftraum A, B, C, D, E: kontrollierte Lufträume - Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Generell also für Modellflug / Drohnen / Multicopter ersteinmal verboten / tabu
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Gehe mal auf app.airmap.io , dort blendest Du Dir die Zonen "Commercial" und "Class D Airspace" ein.
Die orangenen Commercial Zonen sind die Flächen innerhalb der 1,5 km Begrenzung zum Flughafengelände oder sonstige Sperrgebiete. Hier darfst Du gar nicht aufsteigen.
Die blauen Zonen sind die CTR-Zonen der Flughäfen (Luftraum D), hier darfst Du maximal 30m aufsteigen, so bspw. in Schiefbahn.
Mehr dazu findest Du bei Recherche im Forum.
Ansonsten sind die jeweiligen, je nach Kreis unterschiedlichen Auflagen des Landschaft- und Naturschutzes zu beachten. Faustformel: Naturschutzgebiet generell ein No Go, Landschaftsschutzgebiet meist auch, im Kreis Düsseldorf aktuell noch nicht pauschal. Aber auch hier gibt es wieder Ausnahmen, besorge DIr am besten den jeweiligen Landschaftsplan inkl. Textteil. -
airmap.io hat aber scheinbar einige Lücken. Der Flughafen Stuttgart wird bei mir gar nicht angezeigt und einige Flugplätze in de Umgebung auch nicht.
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@balloonix: Tatsächlich? Kannst Du mal ein, zwei Beispiele genauer angeben, wäre interessant zu wissen, weil ich es bisher an den Orten wo ich geflogen bin immer recht hilfreich fand, vor allem wegen der sehr genauen Zonen der Flughafengeländen, zumindest der großen Airports.
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Kanns sein das um die Flugplätze nur ein 1000m-Radius anstatt des 1500m Radius angezeigt wird?
Hab grad ne Stelle gefunden, wo der Radius nicht passt... -
balloonix schrieb:
airmap.io hat aber scheinbar einige Lücken. Der Flughafen Stuttgart wird bei mir gar nicht angezeigt und einige Flugplätze in de Umgebung auch nicht.
Sowohl in der iOS-App als auch in der Web-Version sind der Flughafen Stuttgart mit Luftraum D (CTR) als auch der 1,5 km-Abgrenzung genau eingezeichnet. Auch kleine Flugplätze wie Kirchheim-Hahnweide, Nabern/Teck, Grabenstetten (welcher nur Temporär betrieben wird) sind eingezeichnet. Was fehlt sind die Heliports von KHs die bei OpenAip, oder myFlyZone verzeichnet sind. Dafür sollen bei AirMap ja auch temporäre Notam's verzeichnet sein.
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bullhearly schrieb:
Kanns sein das um die Flugplätze nur ein 1000m-Radius anstatt des 1500m Radius angezeigt wird?
Hab grad ne Stelle gefunden, wo der Radius nicht passt...
AiRMap
myFly-Zone
UAV-Forecast
Droneable zeigt bei mir im Moment keine Karte.
So wirklich allumfassend ist eine allein nicht. Das Beste für mich ist eine Mischung aus myFly-Zone, Doneable und Air-Map. -
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Viel Lärm um Nichts, habe das auch noch mal gegen gecheckt, passt bei mir alles mit app.airmap.io, selbst mit Segelfluggeländen.
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bullhearly schrieb:
vor ein paar Wochen, wollte die alte Burg aufm Natternberg aus der Luft ablichten.
Dann sagte mir die DJI Go freundlich das sie mich nicht starten lässt...
Es geht also nicht um "Wo darf ich fliegen?" sondern um "Wo kann ich fliegen?", zumindest mit DJI Coptern. Bedeutet aber auch umgekehrt, dass nicht überall wo ich laut DJI GO App fliegen kann, ich es auch darf!
In den allermeisten Fällen handelt es sich bei der Weigerung in DJI GO aber um eine s.g. Authorization Zone, die man sich über das DJI GEO System einfach online freischalten lassen kann, mehr dazu hier Link zur DJI Webseite
Edit:
So wohl auch knapp in Deinem Fall.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()
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skyscope schrieb:
bullhearly schrieb:
vor ein paar Wochen, wollte die alte Burg aufm Natternberg aus der Luft ablichten.
Dann sagte mir die DJI Go freundlich das sie mich nicht starten lässt...
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Sorry, ich kann nicht mehr folgen. Ich dachte, Dein Problem wäre das Nicht-Starten-Können?
Wenn Du die Markierung in Airmap meinst, das sind 1,5 km. Mal Dir mal mit Google Earth Pro selbst ein paar Lineale ein. -
Hubschrauberlandeplatz am Krankenhaus
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass man für das Fliegen in der Nähe eines Hubschrauberlandeplatzes immer eine Sondergenehmigung vom jeweiligen Luftamt benötigt. Deshalb habe ich letzte Woche eine Anfrage beim Luftamt Nordbayern gestellt. Die Antwort hat mich dann doch etwas überrascht.
Information vom Luftamt Nordbayern (sinngemäß):
Bei der Mehrzahl der Landeflächen an Krankenhäusern handelt es sich um Notlandeflächen. Das sind keine Hubschrauberlandeplätze im Sinne von § 6 Luftverkehrsgesetz. Dafür benötigt man keine Einzelerlaubnis. Das ist mit der erteilten Allgemeinverfügung möglich. Informationen zu den einzelnen Landeflächen findet man auf der Website der Landes-Regierung.
z.B. für Nord-Bayern hier:
regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt3/abt31503.htm
regierung.mittelfranken.bayern…lugplaetze_Nordbayern.zip
d.h. man muss dort den Luftraum beobachten und bei Sichtung eines Hubschraubers die Flughöhe sofort reduzieren bzw. Landen.
Diese Information steht dann auch so in der App myFlyZone.
Ich möchte noch hinzufügen, dass man natürlich nicht sehr hoch fliegen kann, wenn man jederzeit innerhalb weniger Sekunden landen können muss. -
Wobei die Antwort im Prinzip nichts Überraschendes ist. Der Modellflug innerhalb 1,5km Umkreis um Flugplätze bedarf der Genehmigung. Die Allgemeinverfügung ist die Genehmigung für den Betrieb eines UAS. Und der Betrieb eines UAS ist eben nicht in der 1,5km Zone verboten.
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