Wo darf ich fliegen?

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      Hallo Leute,

      Möchte hier noch mal als Hamburger die Frage stellen "Wo darf ich fliegen?", lassen wir Dobrindt´s neuregelung mal beiseite und gehen davon aus das ich mich an die Kontrollzonen halte, und sonst halte ich mich auch an die Übrigen Regeln wie das Verbot über Menschenansammlungen zu fliegen nicht höher als 30m ausserhalb der 1,5Km Grenze von Flughäfen aber innerhalb der CTR. Die meisten Ideen übrigens stammen von YouTube Videos und meißten hatte ich den Gedanken - "Das kann doch nicht erlaubt sein!"

      Dürfte ich mit meinem Multikopter z.B.:
      a:Kirchen befliegen?
      b:Denkmäler erkunden?
      c:Gebäude die unter Denkmalschutz stehen begutachten?
      d:In Öffentlichen Parkanlagen starten?
      e:Darf ich Windkraftanlagen befliegen?
      f:Wo ist der Unterschied zwischen "Grünanlagen", Vogelschutzgebiet" und "Naturschutzgebiet" - Welche davon darf man nicht befliegen?
      g:Skulturen, Staturen, Künstlerische Installationen erfliegen?


      Zum Teil 2 meiner Fragerunde, ich erwarte keine Rechtsberatung von euch, nur könnt Ihr mir bestimmt einige NO-Go´s nennen wo es nicht nur Ärger sondern auch deftige Strafen drohen.
      Eine Anekdote aus Hamburg, da ist ja mal ein Kopter-Pilot (Kommerziell) von ein paar Männlichen Nudisten verprügelt worden weil Sie sich ausgespäht gefühlt haben. Der Kopter-Pilot hatte eine Ausstiegsgenehmigung für den Stadtpark, das hielt die Leute nicht davon ab sein Equipment zu Beschädigen.

      MfG Ingo

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Auf Fragen zu diesem Thema reduziert

    • Ich versuchs mal:

      Wo ist der Unterschied zwischen "Grünanlagen", Vogelschutzgebiet" und "Naturschutzgebiet Geh mal davon aus das weder Vogelschutzgebiet oder Naturschutz Gebiet im Normalfall befliegbar sind. Ausnahmen gibt es sicherlich im Naturschutzgebiet, da muss man sich durchfragen im Einzelnen. Im Vogelschutzgebiet ist es IMHO nie erlaubt und sicher auch nicht ganz ungefährlich für den Copter oder das Vogeltier °° Eine Grünanlage hat erstmal keine Aussagekraft, das kann auch der Rasen vor denem Haus sein.


      In Öffentlichen Parkanlagen starten? Ja geht, sofern es nicht Sonderregelungen für den entsprechenden Park gibt und du ALLE anderen Vorgaben auch einhältst. Ich denke das gilt dann auch für die restlichen Stätten die du angegeben hast.
      Contra Mortem Diabolumque

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    • Newsearay schrieb:

      Ich versuchs mal:

      Wo ist der Unterschied zwischen "Grünanlagen", Vogelschutzgebiet" und "Naturschutzgebiet Geh mal davon aus das weder Vogelschutzgebiet oder Naturschutz Gebiet im Normalfall befliegbar sind. Ausnahmen gibt es sicherlich im Naturschutzgebiet, da muss man sich durchfragen im Einzelnen. Im Vogelschutzgebiet ist es IMHO nie erlaubt und sicher auch nicht ganz ungefährlich für den Copter oder das Vogeltier °° Eine Grünanlage hat erstmal keine Aussagekraft, das kann auch der Rasen vor denem Haus sein.


      In Öffentlichen Parkanlagen starten? Ja geht, sofern es nicht Sonderregelungen für den entsprechenden Park gibt und du ALLE anderen Vorgaben auch einhältst. Ich denke das gilt dann auch für die restlichen Stätten die du angegeben hast.
      Ich würde sagen Newserray, Versuch missglückt!

      Wenn er keine Grünanlage, ein Vogelschutzgebiet oder ein Naturschutzgebiet im eigenen Garten hat, darf er dort schon mal nicht ohne Zustimmung des Eigentümers starten. Der Ein-/Durchflug ist bei *-Schutzgebieten immer verboten.

      In einer öffentlichen Parkanlage muss er die Zustimmung des Eingetümers (der Stadt / Ordnungsamt) haben. Wer das schon mal versucht hat wird wissen was ich meine. Auch hier kommt die Frage "Warum?" und "nur so zum Spaß" zählt nicht. Denn es ist immer eine latente Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben. Hier muss durch die Stadt abgewogen werden, bei dieser Abwägung geht der Spaßflug immer als Verlierer aus dem Rennen.

      Gruß
      keili
      Geld ist nicht alles im Leben. "You don't have to get rich QUICK!" (Alex Esuku, CEO Delta Media Nigeria)
      Es sind nur Zahlen mit mehr oder weniger NULLEN. Was sind schon NULLEN? So gut wie NIX
    • Copterworld schrieb:

      Der Ein-/Durchflug ist bei *-Schutzgebieten immer verboten.
      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage machst Du denn ein solches Überflugverbot in nicht störender Höhe fest?

      Und ob ein Start in Naturschutzgebieten möglich ist, hängt letztlich vom jeweiligen Landschaftsplan ab. Meist ist er es nicht, aber ein kategorisches übergeordnetes Betriebsverbot für Flugmodelle in Naturschutzgebieten gibt es aktuell noch nicht.
    • Wenn man das so ließt, kann man sagen: du darfst nirgendwo fliegen, außer du hast eine Erlaubnis 8|
      Und tatsächlich trifft das für das meiste auch zu. Wenn du wirklich öffentliche Gebäude umfliegen willst, frag bei der Stadt nach ob es okay ist.

      Ansonsten fahr raus aufs Land und flieg da über die Felder...der einzige Spaß der dir ohne Angst auf Strafen bleibt...
    • skyscope schrieb:

      Copterworld schrieb:

      Der Ein-/Durchflug ist bei *-Schutzgebieten immer verboten.
      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage machst Du denn ein solches Überflugverbot in nicht störender Höhe fest?
      Und ob ein Start in Naturschutzgebieten möglich ist, hängt letztlich vom jeweiligen Landschaftsplan ab. Meist ist er es nicht, aber ein kategorisches übergeordnetes Betriebsverbot für Flugmodelle in Naturschutzgebieten gibt es aktuell noch nicht.
      Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind alle Handlungenverboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu seiner nachhaltigen Störung führen können. Das Verbot gilt auch für die Land-,Forst- oder Fischereiwirtschaft. Diese Betätigungen müssen ausdrücklich zugelassen werden, sonst unterliegen sie zumindest dem Veränderungsverbot.Das Verbot beschränktsich nicht auf Handlungen im Naturschutzgebiet, sondern erstreckt sich auch auf Handlungen, die zwar außerhalb des Schutzgebietes stattfinden, sich in diesem aber auswirken. Manche Landesnaturschutzgesetze regeln diesen Fall ausdrücklich.

      Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig! Es wird in aller Regel schon bei der Vermutung davon ausgegangen, dass es zu Störungen kommt.

      Beispiel: Mit einem Messer könnte man einen Menschen töten. In Sachen Naturschutzrecht, wären die Messer dann verboten, weil bei der Abwägung vom schlimmsten Fall (der Tötung eines Menschen) ausgegangen würde!

      Das ist in unserem Rechtssystem ein absolutes Novum, aber in Sachen Naturschutz ist es notwendigt, weil unser kleines Gehirn die Zusammenhänge in der Natur nur an der Oberfläche erfassen kann.

      Weiter im Text:
      Die Veränderungoder Zerstörung von Teilen des Naturschutzgebiets ist auch dannverboten, wenn sie im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land-und Forstwirtschaft (BVerwG, Beschl. v. 18.7.1997, BNatSchG/ESBNatSchG § 13 Nr. 26) bzw. im Rahmen der gutenfachlichen Praxis i.S.v. § 5 erfolgt.

      Also ist sogar dem Bauern das ordnungsgemäße Bestellen seiner Felder u.U. verboten. Wir brauchen dann wohl über Copter/Modellflüge nicht weiter diskutieren, oder!?


      Normalschrift = Zitat
      Kursivschrift = meine Meinung
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    • So viel zu einem Überflug in störender Höhe. Meine Frage war eine andere, nämlich die zu einem kategorischem Überflugverbot in nicht störender Höhe, welches nach Deiner Behauptung oben aktuell schon bestehen soll.

      Dass man mit gesundem Menschenverstand das Thema des Modellflugs in Schutzgebieten behandeln sollte, und sich ferner in die jeweiligen Landschaftspläne einarbeiten muss, ist unstrittig. Ein generelles Verbot zum Überfliegen von Naturschutzgebieten in nicht störender Höhe gibt es jedoch nicht.
    • skyscope schrieb:

      So viel zu einem Überflug in störender Höhe. Meine Frage war eine andere, nämlich die zu einem kategorischem Überflugverbot in nicht störender Höhe, welches nach Deiner Behauptung oben aktuell schon bestehen soll.
      Nach der o.a. Auslegung der Rechtsprechung gibt es keine NICHT störenden Höhe.
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    • Copterworld schrieb:

      skyscope schrieb:

      So viel zu einem Überflug in störender Höhe. Meine Frage war eine andere, nämlich die zu einem kategorischem Überflugverbot in nicht störender Höhe, welches nach Deiner Behauptung oben aktuell schon bestehen soll.
      Nach der o.a. Auslegung der Rechtsprechung gibt es keine NICHT störenden Höhe.
      Demnach dürfte also kein Luftfahrzeug (Gleitschirmflieger, Ballone, Helis, Privatflugzeuge, Linienverkehr) unsere Naturschutzgebiete überfliegen?
    • Ich muss doch jetzt wohl nicht den Unterschied zwischen luftrechtlich genehmigten Flügen und ungenehmigten Flügen erklären, oder!?

      Dürfen Moderatoren hier einfach gegen Regeln verstoßen?

      Ich halte mich jetzt mal zurück, wegen mir kann hier geschlossen werde! :saint:
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    • Bei Schutzgebieten sollte man als erstes mal in die Verordnung des Schutzgbietes schauen. Was da unter Verbote aufgeführt ist, gilt erst einmal. Das kann ein Verbot des Modellfluges sein, dann betrifft das erst mal ein UAS nicht. Es kann auch das Starten und Landen verboten sein, oder der Betrieb von fernsgesteuertem Gerät, dann würde es Modellflug und UAS gleichermassen gelten.

      Dann ist der Schutzzweck interessant. Wenn der Schutzzweck der Erhalt von Nistpläztzen ist, dann kan das BNatSchG greifen. Ist der Schutzzweck der Erhalt einer bestmmten Art von Fischen in einem Teich, wird ein Überflug mit einem Kopter wohl kaum ein Problem sein. Und dann untersagt der von Copterworld angeführte §23 nicht eine Störung, sondern eine nachhaltige Störung. Das ist ein Unterschied!

      Auf öffentlichen Flächen gilt, die stehen jedem gleichermaßen zur Nutzung zur Verfügung. Da spielt die Sichtweise einer Gemeinde ein Rolle. Die eine sieht das Fliegen eines Kopters als ausübung eines Hobbys und normale Nutzung wie Federballspielen an. Woanders sieh man es vielleicht als Sondernutzung.
    • Hallo zusammen,

      ich bin nein Neuling auf dem Gebiet des Drohnen-Flugs.
      Habe mir und meinem Sohn zu Weihnachten eine DJI Vision 2+ gekauft. Versicherung habe ich auch schon abgeschlossen.
      Nun habe ich irgendwo mitbekommen, dass man auch eine Genehmigung zum Fliegen braucht. Stimmt das?
      Ich fliege nur ausserhalb von Ortschaften auf Wiesen. Also fern ab von Menschenmengen. Brauche ich hierfür auch eine Genehmigung?
      Komme übrigens aus dem Großraum Nürnberg. Falls das noch von Bedeutung ist, wenn die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.
      Wäre für eine Antwort dankbar.
    • Copterworld schrieb:

      Ich muss doch jetzt wohl nicht den Unterschied zwischen luftrechtlich genehmigten Flügen und ungenehmigten Flügen erklären, oder!?

      Dürfen Moderatoren hier einfach gegen Regeln verstoßen?
      Seit wann und Inwiefern ist ein Aufstieg mit einem Copter oder sonstigem Flugmodell - unabhängig aber insbesondere abseits eines Naturschutzgebiets - luftrechtlich genehmigungspflichtig?

      Und ich nehme an Diskussionen privat teil, ansonsten schreibe ich rot. Aber wenn Du der Meinung bist, ich hätte gegen eine Regel verstossen, dann melde den Beitrag bitte gerne, mich würde auch interessieren, gegen welche. Und dann gibt es andere Moderatoren, die sich darum kömmenr können. :)
    • Copterworld schrieb:

      Nach § 23 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG sind alle Handlungenverboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu seiner nachhaltigen Störung führen können. Das Verbot gilt auch für die Land-,Forst- oder Fischereiwirtschaft. Diese Betätigungen müssen ausdrücklich zugelassen werden, sonst unterliegen sie zumindest dem Veränderungsverbot.
      Das steht so aber nicht in dem von dir erwähnten Gesetz. Ich zitiere das mal:
      "Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten."
      "Nach Maßgabe näherer Bestimmungen" bedeutet, dass nur die Handlungen verboten sind die vor Ort näher bestimmt sind, nämlich z.B. die welche auf den Hinweistafeln am Eingang des Naturschutzgebietes stehen. Steht da "kein Modellflug" ist Fliegen für das jeweilige Gebiet verboten, sonst eben nicht.
    • RC-Role schrieb:

      "Nach Maßgabe näherer Bestimmungen" bedeutet, dass nur die Handlungen verboten sind die vor Ort näher bestimmt sind, nämlich z.B. die welche auf den Hinweistafeln am Eingang des Naturschutzgebietes stehen. Steht da "kein Modellflug" ist Fliegen für das jeweilige Gebiet verboten, sonst eben nicht.
      Da bin ich mir nicht sicher, ich glaube massgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Landschaftsplans. Ob die alle auch auf die Hinweisschilder müssen, kann ich mir nicht vorstellen, zumal es oft auch gar keine zusätzlichen Hinweisschilder gibt, beispielsweise insbesondere bei Landschaftsschutzgebieten.
    • @Copterworld: Bezugnehmend auf Deinen Post #6, kann man sagen dieser Passus stimmt, muss aber in jedem Fall im auf das Schutzbedürfniss der Schutzzone gesehen werden. So kann bereits Lärm für schutzbedürftige Tiere während der Brutzeit ein Argument sein, jedoch nicht wenn es sich um den Bewuchs oder die Landschaft bezieht. Deshalb gibt es für jedes Naturschutzgebiet auch eine Beschreibung unter welchen Vorraussetzungen der Naturschutz erfolgt. Darüber hinaus steht dann auch recht eindeutig in dieser Beschreibung was erlaubt ist und was eben nicht.

      Generell ist der Copter wie auch der A380 ein Luftfahrzeug welches unter denselben Verordnungen steht. Steht es jetzt nicht explizit für einen der beiden (bzw. allen) Klassen drin haben sich beide an dieselben Regeln zu halten. Bräuchte der Copter für das Überfliegen eines Schutzgebietes ein Flugverkehrsfreigabe, bräuchte es der A380 auch. Das der A380 eine hat liegt nicht an dem Naturschutzgebiet sondern vielmehr an der Flughöhe und dem dann genutzten kontrollierten Luftraum. Sonst müssten solche Naturschutzgebiete auch in den entsprechenden Flugkarten verzeichnet sein, letztendlich mit der Telefonnummer der luftvehrkehrsf-reigebenden Stelle.

      Das Beispiel mit dem Messer könnte man auch auf alles Überfliegende heranziehen. Eine generelle Gefährdung besteht immer auch wenn diese extrem Unwahrscheinlich erscheint.

      In der zukünftigen LuftVO regelt jetzt der §21b, Punkt 6, dass das Fliegen in Neturschutzgebieten, Neturparks sowie über Gebieten nach §7 Abs. (1), dass das Fliegen für Flugmodelle dort generell Verboten ist, es sei denn, dass in entsprechenden Bundesland regelt es anderweitig.
    • Da hier viele falsche Infos stehen, berichte ich mal aus meiner mehrjährigen Erfahrung mit Schutzgebieten:

      1. Ein Grundsätzliches VERBOT gibt es nicht. In vielen Fällen aber eine Genehmigungspflicht
      2. Selbst in gleichen Schutzgebieten in versch. Regionen gibt es Unterschiede
      3. Entscheidend ist die Verordnung für das jeweilige Schutzgebiet. Gibt es im Internet oder von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde
      4. Mit Genehmigung darf man auch in Vogelschutzgebieten fliegen ( ausserhalb der Brutzeit )
      5. Die Regelung in Nationalparken macht ein fliegen unmöglich ( Kontakt zur jeweiligen Verwaltung suchen )
      6. Seit Jahren gibt es heftige Diskussionen ob ein Überflug über ein Schutzgebiet einen Verstoß darstellt.
      Eine Antwort dazu habe ich auch bei Nachfrage an die Luftverkehrsbehörde und Parkverwaltung nicht erhalten.

      Es macht keinen Sinn hier darüber zu Streiten. Genaues erfährt man aus den Verordnungen. Und bald ist es für die meisten Schutzgebiete gesetzlich verboten.
    • Ich möchte mich, aus mangelnder Erfahrung garnicht einmischen. Ich denke aber anhand der Karte findet man viele Bereichen in den man möglichkeiten hat zu fliegen.

      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=2500000?layers=526

      Ich habe keinen Post gefunden, aber ich denke es würde helfen einen zu öffnen in dem man solche Karten und hifreichen Informationen sammelt ^^
    • Idefox schrieb:

      Ich möchte mich, aus mangelnder Erfahrung garnicht einmischen. Ich denke aber anhand der Karte findet man viele Bereichen in den man möglichkeiten hat zu fliegen.

      geodienste.bfn.de/schutzgebiet…?scale=2500000?layers=526

      Ich habe keinen Post gefunden, aber ich denke es würde helfen einen zu öffnen in dem man solche Karten und hifreichen Informationen sammelt ^^
      Die Karte ist "hilfreich" um zu wissen WO Schutzgebiete sind, sagen jedoch NICHTS über die Verordnungen aus und genau die sind entscheidend. Genaue Infos erhält man von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden.