Hallo Leute,
Möchte hier noch mal als Hamburger die Frage stellen "Wo darf ich fliegen?", lassen wir Dobrindt´s neuregelung mal beiseite und gehen davon aus das ich mich an die Kontrollzonen halte, und sonst halte ich mich auch an die Übrigen Regeln wie das Verbot über Menschenansammlungen zu fliegen nicht höher als 30m ausserhalb der 1,5Km Grenze von Flughäfen aber innerhalb der CTR. Die meisten Ideen übrigens stammen von YouTube Videos und meißten hatte ich den Gedanken - "Das kann doch nicht erlaubt sein!"
Dürfte ich mit meinem Multikopter z.B.:
a:Kirchen befliegen?
b:Denkmäler erkunden?
c:Gebäude die unter Denkmalschutz stehen begutachten?
d:In Öffentlichen Parkanlagen starten?
e:Darf ich Windkraftanlagen befliegen?
f:Wo ist der Unterschied zwischen "Grünanlagen", Vogelschutzgebiet" und "Naturschutzgebiet" - Welche davon darf man nicht befliegen?
g:Skulturen, Staturen, Künstlerische Installationen erfliegen?
Zum Teil 2 meiner Fragerunde, ich erwarte keine Rechtsberatung von euch, nur könnt Ihr mir bestimmt einige NO-Go´s nennen wo es nicht nur Ärger sondern auch deftige Strafen drohen.
Eine Anekdote aus Hamburg, da ist ja mal ein Kopter-Pilot (Kommerziell) von ein paar Männlichen Nudisten verprügelt worden weil Sie sich ausgespäht gefühlt haben. Der Kopter-Pilot hatte eine Ausstiegsgenehmigung für den Stadtpark, das hielt die Leute nicht davon ab sein Equipment zu Beschädigen.
MfG Ingo
Möchte hier noch mal als Hamburger die Frage stellen "Wo darf ich fliegen?", lassen wir Dobrindt´s neuregelung mal beiseite und gehen davon aus das ich mich an die Kontrollzonen halte, und sonst halte ich mich auch an die Übrigen Regeln wie das Verbot über Menschenansammlungen zu fliegen nicht höher als 30m ausserhalb der 1,5Km Grenze von Flughäfen aber innerhalb der CTR. Die meisten Ideen übrigens stammen von YouTube Videos und meißten hatte ich den Gedanken - "Das kann doch nicht erlaubt sein!"
Dürfte ich mit meinem Multikopter z.B.:
a:Kirchen befliegen?
b:Denkmäler erkunden?
c:Gebäude die unter Denkmalschutz stehen begutachten?
d:In Öffentlichen Parkanlagen starten?
e:Darf ich Windkraftanlagen befliegen?
f:Wo ist der Unterschied zwischen "Grünanlagen", Vogelschutzgebiet" und "Naturschutzgebiet" - Welche davon darf man nicht befliegen?
g:Skulturen, Staturen, Künstlerische Installationen erfliegen?
Zum Teil 2 meiner Fragerunde, ich erwarte keine Rechtsberatung von euch, nur könnt Ihr mir bestimmt einige NO-Go´s nennen wo es nicht nur Ärger sondern auch deftige Strafen drohen.
Eine Anekdote aus Hamburg, da ist ja mal ein Kopter-Pilot (Kommerziell) von ein paar Männlichen Nudisten verprügelt worden weil Sie sich ausgespäht gefühlt haben. Der Kopter-Pilot hatte eine Ausstiegsgenehmigung für den Stadtpark, das hielt die Leute nicht davon ab sein Equipment zu Beschädigen.
MfG Ingo
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