Brauche ich eine Genehmigung zum Fliegen?

ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

  • Brauche ich eine Genehmigung zum Fliegen?

    Hallo zusammen,


    ich bin nein Neuling auf dem Gebiet des Drohnen-Flugs.
    Habe mir und meinem Sohn zu Weihnachten eine DJI Vision 2+ gekauft. Versicherung habe ich auch schon abgeschlossen.
    Nun habe ich irgendwo mitbekommen, dass man auch eine Genehmigung zum Fliegen braucht. Stimmt das?
    Ich fliege nur ausserhalb von Ortschaften auf Wiesen. Also fern ab von Menschenmengen. Brauche ich hierfür auch eine Genehmigung?
    Komme übrigens aus dem Großraum Nürnberg. Falls das noch von Bedeutung ist, wenn die Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben.
    Wäre für eine Antwort dankbar.
  • Hallo @Copter-Newie. Wen Du zum Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" fliegst brauchst Du in aller Regel keine Genehmigung. Du solltest dabei darüber hinaus beachten, dass Du nicht in einem Naturschutzgebiet, in der Nähe eines Flughafen/-Platz, auch kein Hubschrauberlandeplatz (z.B. Krankenhaus) fliegst. Zu der Abgrenzung zu den letztgenannten Einrichtungen musst Du einen Mindestabstand von 1,5 km einhalten. Von der Luftfahrt her sind dann auch noch die Lufträume zu beachten. Wir dürfen ohne Luftverkehrsfreigae nur im unkontrollierten Lufträum G fliegen.

    dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsic…ftraumstruktur_092016.pdf

    Eine Übersicht über die Lufträume findest Du unter maps.openaip.net/. Hier sind für uns vor allem die Rot gekennzeichneten Flächen, welche bis auf den Grund reichen, für uns erst einmal ein Tabu.

    So ein Multikopter ist jetzt nicht unbedingt ein Spielzeug sondern vielmehr ein echtes Luftfahrzeug welches am Luftverkehr teilnimmt und sich somit an die Regeln des LuftVG, der LuftVZO sowie der LuftVO halten muss. Eine schöne Ünersicht was Du darfst oder auch nicht, findest Du unter dfs.de/dfs_homepage/de/Service…gmodell-UAS-Infoblatt.pdf.

    Einen kleinen Ünerblick, was sonst noch so zu beachten ist findest Du in einer Checkliste auf der zu diesem Forum gehörenden Checkliste.

    drohnen.de/8319/drohnen-und-ko…te-das-musst-du-beachten/

    Aber Achtung die Regeln für den Flug mit Flugmodellen ist im Moment im Umbruch. Einen Überblick, was sich dann alles ändern Sol findest Du unter.

    bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

    Ich weis, dass ist jetzt evtl. etwas viel, wenn Du Dir unsicher bist, dann frage einfach, dafür ist ja schließlich so ein Forum da.

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  • Moin, vielleicht auch einfach mit Schlagwörtern googeln.

    Auch auf dem Lande gelten Regeln. zB die Erlaubnis der Start/Landefläche. Hat nichts zu tun mit Überflug.
    Sondern der Platz auf dem du stehst. Das ist aber alles nachlesbar. Eine nicht abgezäunte Wiese darfst du zwar betreten heißt aber nicht auch das du dort starten/landen darfst. Überflug privat/gewerblicher Gelände.....Ruhezonen....Brutzeit...NSG.
    Alles mal lesen. Wichtig ist aber erst mal eine sichere Beherrschung der Steuerung. Ist gar nicht so einfach bei Sichtflug.

    Schau dir diesen Thread mal an, auch mal mit machen. Da ist ein Trainingprogramm bei.
    SafeDrone - Kopter registrieren und Prüfung, eine freiwillige Initiative von Lufthansa Technik.

    Merke: Nicht alles was Spass macht, ist auch erlaubt. Gesunder Menschenverstand, tue nichts was du auch nicht tolerieren würdest. Auch auf eigenen Grund sind Grenzen gesetzt.
    Viel Spass, solange wir noch dürfen......
  • Pehaha schrieb:


    Auch auf dem Lande gelten Regeln. zB die Erlaubnis der Start/Landefläche. Hat nichts zu tun mit Überflug.
    Sondern der Platz auf dem du stehst. Das ist aber alles nachlesbar. Eine nicht abgezäunte Wiese darfst du zwar betreten heißt aber nicht auch das du dort starten/landen darfst. Überflug privat/gewerblicher Gelände.....
    Dann erklär uns doch bitte mal WO das steht ?
    1. Erlaubnis Startplatz
    2. Überflug Privat / Gewerbe
  • Diet schrieb:

    Lauda schrieb:

    Dann erklär uns doch bitte mal WO das steht ?
    Beispielsweise hier, was das Starten angeht. Überflüge sind meines Erachtens nicht eindeutig geregelt.
    Das ist eine Regelung für UAS und nicht für Flugmodelle. Da hat sich das Bundesland BW aber weit aus dem Fenster gelehnt. Kenne ich aus keinem anderen Bundesland. Ausserdem benutzen die dort wieder den falschen Begriff Modellflugzeug.
    Wenn ich natürlich vom privaten Grund aus starte und dieser Grund ist umfriedet, DANN benötige ich die Erlaubnis. Wenn ich aber "irgendwo" in den Weiden starte und das Grundstück ist nicht umfriedet, kann ich dort starten, solange es mir nicht untersagt wird.

    Wenn ich "irgendwo" im öffentlichen Park starte, darf ich das OHNE Erlaubnis solange die Gemeinde / Parkverwaltung nichts anderes sagt.

    Vom Überflug steht dort auch nichts.

    Also wiederhole ich die Frage an Pehaha:
    WO steht das ?. Wie kommst Du darauf ?.
  • Lauda schrieb:

    Dann erklär uns doch bitte mal WO das steht ?...
    Oder auch hier dfs.de/dfs_homepage/de/Service…gmodell-UAS-Infoblatt.pdf


    Lauda schrieb:

    Diet schrieb:

    Lauda schrieb:

    Dann erklär uns doch bitte mal WO das steht ?
    Beispielsweise hier, was das Starten angeht. Überflüge sind meines Erachtens nicht eindeutig geregelt.
    Das ist eine Regelung für UAS und nicht für Flugmodelle. ...

    Das stimmt so ebenfalls nicht. Eindeutig steht oben drüber - Merkblatt für Besitzer von Flugmodellen (Drohnen/UAS/UAV/Multicopter)

    Informationblatt BW schrieb:


    ...
    Jeder Teilnehmer am Luftverkehr, also auch Modellflieger, hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Auch sind die Belange des Datenschutzes entsprechend geltendem Recht zu beachten. Dies gilt besonders dann, wenn Foto- und Videoaufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden. Weitere Informationen zur Einhaltung des Datenschutzes erteilt Ihnen das Landesamt für Datenschutz. Zudem ist bei Aufstiegen innerhalb des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen nach § 21 LuftVO immer eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung (DFS) einzuholen. Außerdem ist der Aufstieg eines Modellflugzeuges nur dann erlaubt, insoweit der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte dem Betreten des Grundstücks zum Starten + Landen des Flugmodells zustimmt (dies ist aber eine rein privatrechtliche Sache und nicht Gegenstand eines luftrechtlichen Verfahrens).
    ...

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  • Lauda schrieb:

    Dann erklär uns doch bitte mal WO das steht ?1. Erlaubnis Startplatz
    2. Überflug Privat / Gewerbe
    z.B. hier: drohnen-forum.de. Da findest du ganz viel Meinungen, Diskussionen, Erklärungen, Fakten, Zitate aus Gesetzten und Belege für getroffenen Aussagen. Einfach mal lesen. Wenn das nicht reicht, LuftVO, LuftVG und BGB liegern weiteren Lesestoff. Einiges ist per Gesetzt oder Verordnung eindeutig geklärt, vieles ist aber auch Ermessenssache.
  • Mich beschleicht so langsam das Gefühl, einige Piloten verfahren nach dem Motto:" Was nicht explizit verboten, gilt als erlaubt." X/ :S

    @Lauda
    Solltest Du auf meinem privaten Grundstück, nicht eingefriedet, jedoch deutlich als Privatgrundstück gekennzeichnet, mit Deinem Kopter starten wollen, verspreche ich Dir die Teilnahme an einem Wettrennen mit meinem permanent hungrigen Hund. :thumbsup:
    Ausdrücklich, SPASS garantiert.
    Was will ich damit sagen, NEIN, es ist Dir schon aus privatrechtlicher Sicht nicht gestattet von privatem Gelände ohne Genehmigung zu starten, schlußendlich auch irgendwo eine evtl.e Haftungsfrage.