Lt. Skyscope benötigen Flugmodelle grundsätzlich eine Erlaubnis vom Grundstückseigentümer für den Start lt. u.a. §
" § 25 Abs. 1 LuftVG:
"Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. "
Danach benötigt dann zusätzlich JEDER PRIVATE FLIEGER ( Flugmodell ) auch eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
Dieser § gilt nach meiner Kenntnis nur für "Flugplatzpflichtige" Luftfahrzeuge und NICHT für Flugmodelle.
Leider werden mittlerweile viele Gesetze / Verordnungen die für bemannten Flug und / oder sonstige Luftfahrzeuge gelten einfach auf Flugmodelle übertragen.
Der Gesetzgeber ist aber noch lange nicht soweit und hat alle Lücken geschlossen.
" § 25 Abs. 1 LuftVG:
"Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. "
Danach benötigt dann zusätzlich JEDER PRIVATE FLIEGER ( Flugmodell ) auch eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde.
Dieser § gilt nach meiner Kenntnis nur für "Flugplatzpflichtige" Luftfahrzeuge und NICHT für Flugmodelle.
Leider werden mittlerweile viele Gesetze / Verordnungen die für bemannten Flug und / oder sonstige Luftfahrzeuge gelten einfach auf Flugmodelle übertragen.
Der Gesetzgeber ist aber noch lange nicht soweit und hat alle Lücken geschlossen.