In welchen Zonen ist das Aufsteigen technisch nicht möglich?

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  • In welchen Zonen ist das Aufsteigen technisch nicht möglich?

    Bevor ich mir die Mavic Pro zulege, wüsste ich gerne, ob ich überhaupt für Filmaufnahmen aufsteigen könnte. Soweit ich weiß ist das Aufsteigen in Flugverbotszonen (zB Flughäfen etc) technisch (von DJI so programmiert) nicht möglich.
    1.: Gilt das auch für die Zone in Berlin im Umkreis von 5,5km um den Reichstag? Auf Airmap app.airmap.io/ als Class B Zone gekennzeichnet (dann wären Aufnahmen in der Innenstadt von Berlin technisch überhaupt gar nicht möglich).
    2.: Kann man diese Sicherung umgehen, wenn man eine offizielle Ausnahmegenehmigung für Filmaufnahmen bekommt?
    Ansonsten wären ja Filmaufnahmen nicht mal in Hallen innerhalb der Zonen möglich, obwohl das 100% legal und ungefährlich wäre.

    Hat jemand Erfahrungen mit Aufstiegen in den blauen und orangenen Zonen (s. app.airmap.io/) in Berlin? Ist das möglich?

    Um die orangenen Zonen auf Airmap zu sehen, muss man auf der rechten Seite "Recreational" oder "Commercial" wählen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dak ()

  • Zu Berlin nur soviel. Für die Zwecke, die nicht unter den "Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung" fällt, gibt es in Berlin keine "Allgemeine Aufstiegserlaubnis" sondern bedarf immer einer "Einzel Aufstiegsgenehmigung". Ansonsten ist fast ganz Berlin in einem der beiden Lufträume D (CTR) von Tegel oder Schönefeld (muss man BER eigentlich auch schon einplanen?). Hier ist dann als Flugmodell dank pauschaler Flugverkehrsfreigabe, in einem Abstand von mind. 1,5 km zu den Flughäfen und außerhalb der ED-Rs, noch eine Fliegen bis 30m Höhe möglich.

    Dies betrifft alle in der Karte von OpenAIP in Berlin Rot gekennzeichnete Flächen. Die roten Kreise sind die ED-Rs und die schwarzen zeigen im Zentrum die Flughäfen. In Berlin gibt es aber generell auch weitere Beschränkungen zu beachten. So war beim letzten Besuch von Obama der Luftraum die ganze Zeit für Flugmodelle/UAS komplett gesperrt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • Danke für die DJI Karte.
    Auf der Karte von DJI sieht man in Berlin nur 1 gelbe Zone.
    DJI schreibt dazu: "Authorization Zone. In these Zones, which appear yellow in the DJI GO map, users will be prompted with a warning and flight is limited by default. Authorization Zones may be unlocked by authorized users using a DJI verified account."

    "Flight is limited by deafult". Was heißt das in der Praxis? Kann man die Drohne gar nicht anmachen oder nur nicht aufsteigen oder nur eine limierte Höhe aufsteigen?

    Wie schnell funktioniert das "unlock" von DJI in der Praxis? Mehrere Stunden, Tage oder Wochen? Hat schon mal jemand einen unlock bekommen?

    Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von dak ()

  • Die Gelbe Zone ist der unmittelbare Umkreis um Berlin Tegel. Die Flugverbotszone um den Reichstag ist grün eingezeichnet, als Zone mit erhöhter Warnung. Aber in dieser Zone ist generelles Flugverbot.

    In einer Halle könnte es auch gar nicht erforderlich sein, dass du dir Gedanken machst, denn wenn kein GPS Empfang ist, weiß der Kopter nicht, dass er in einer Zone mit Einschränkungen ist. Und draußen brauchst du dir auch keine Gedanken machen, denn in der Zone um den Reichstag und 1,5km um die Außengrenzen von Tegel und Schönefeld ist Modellflug verboten und du wirst kaum eine Genehmigung bekommen.
  • Hier wird beschrieben wie das geht: Link zur DJI Webseite
    DJI wird sich anscheinend darauf verlassen, dass man das mit den lokalen Behörden selber klärt. Sollte man im eigenen Interesse auch machen!
    Jeder, der mit seiner illegal fliegenden Drohne in den Nachrichten auftaucht, schadet allen anderen sehr!
    Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
  • Die Google-Suche nach "berlin ed-r" ist auch recht aufschlußreich in diesem Zusammenhang :)

    Der rechte Kreis mit dem grünen Marker ist übrigens besagtes Flugbeschränkungsgebiet „ED-R 146 (Berlin)“:



    Und in der openaip-Karte ist der gesamte CTR-Bereich für Berlin eingezeichnet. Innerhalb des roten Bereiches - mit Ausnahme der Sperrzone und der Flughäfen/Helipads - sollte dann ein Flug bis 30m Höhe (privat) und bis 50m Höhe (kommerziell) erlaubt sein, oder liege ich da falsch?



    Auf der Karte der DFS (nach vorheriger, kostenloser Registrierung) sieht das übrigens gleich aus - nur etwas detaillierter mit weiteren Informationen. Leider dürfen diese Karten nicht einfach hier veröffentlicht werden (Siehe §8).
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Diet ()

  • Lauda schrieb:

    Hier der Link zu einer sehr hilfreichen Seite der Senatsverwaltung
    Super Seite - danke!
    Wobei die Abbildung dieser Beschränkungen durch das DJI-Geo-System doch sehr rudimentär und teilweise sogar falsch ist!
    Mein Hangar:
    DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
  • Also wird hier jeder Copter mit Kamera automatisch zum "gewerblichen" Gerät gemacht...
    Auch wenn man die Aufnahmen nur als Urlaubserinnerung oder zum Spaß macht.

    Ich will bitte ein bundeseinheitliches Gesetz mit sinnvollen Regeln... Ich wohne hier im Dreländereck von Baden-Würtemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ... und überall muss ich wieder neu nach den gesetzlichen Bestimmungen suchen und Anträge stellen usw. Echt bescheuert! Zumal HIER dann erlaubt ist was 5km weiter weg, immerhin alles in Deutschland, streng verboten ist. Hilfe!
    Android OnePlus3T (7.1.1) & Windows 10
  • ich habe schon mal versucht in der 1,5 km Zone von einem kleinen Sportflughafen zu fliegen. Ich wusste sicher, dass zu der Zeit kein Flugbetrieb war. Und an dem Ort (in der Nähe eines Felsens im Wald) fliegen unter 100 HM nie Flugzeuge. Das wäre viel zu gefährlich. Die DJI Go App hat das Starten verhindert. Es sind nicht einmal die Motoren angegangen. Ein Ignorieren der Meldung war nicht möglich. Andere Apps habe ich nicht ausprobiert und das Vorhaben dann beendet. Man sollte auch noch wissen, dass kleine Sportflugplätze auch genutzt werden können, wenn momentan kein regulärer Flugbetrieb ist. Z.B. bietet der Flugplatz immer die Möglichkeit für Not- oder Zwischenlandungen. Das weiß ich, weil ich mich mit den Piloten von diesem Flugplatz unterhalten habe.

    Es wurde nach den "technischen" Möglichkeiten gefragt. Also jetzt bitte keine Steine werfen ! Danke :)

    ___

    Um die Frage aus dem Threat zu erweitern – hat das schon mal jemand ausprobiert? info: Es interessiert mich aus Sicherheitsgründen und eben dem technisch möglichen.

    Frage:
    Was passiert, wenn ich ausserhalb der 1,5 km Zone aufsteige (Das lässt die App ja zu) und dann versuche in die No-Fly-Zone hinein zu fliegen? Bleibt der Copter an der Grenze stehen wie beim Geofencing der DJI GS Pro? Bitte nur Antworten von praktischen Erfahrungen. Nicht von theoretischen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

  • Sven Schumacher schrieb:

    Also wird hier jeder Copter mit Kamera automatisch zum "gewerblichen" Gerät gemacht...
    Auch wenn man die Aufnahmen nur als Urlaubserinnerung oder zum Spaß macht.

    Ich will bitte ein bundeseinheitliches Gesetz mit sinnvollen Regeln... Ich wohne hier im Dreländereck von Baden-Würtemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz ... und überall muss ich wieder neu nach den gesetzlichen Bestimmungen suchen und Anträge stellen usw. Echt bescheuert! Zumal HIER dann erlaubt ist was 5km weiter weg, immerhin alles in Deutschland, streng verboten ist. Hilfe!
    wo hast Du das jetzt gelesen ?.

    Mehr zum Thema HIER

    Aber das ändert sich ja bald, da man lt. der neuen Regelung bis 5 kg eh keine Erlaubnis mehr benötigt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lauda ()

  • @Ralf Neverland

    hab da eine antwort für dich parat die dich auch interessieren könnte die von gestern stammt.

    bin gesternaa m gründstück meiner schwester geflogen ,um ihr das weihnachtsgeschenk,ein luftbild ihres hauses nachzureichen.

    ich hab mich vorher schlau gemacht und die flugverbotszonen mir angesehen,da ich grosse bedenken hatte ,ob mein p3s überhaupt startet.

    das gründstückliegt ca 800 m luftlinie vom grossten militärflugplatz österreichs ( fliegerhorst zeltweg ) entfernt.

    zu meinem erstaunen startet die p3s ganz normal wie immer,was mich verwunderte.

    bei der heimfahrt ,fuhr ich dann ca 300m vom flugplatz entfernt bei meinem onkel vorbei und probierte es wieder ( jedoch ohne abheben ) und siehe da auch dort startete die p3s,lg andreas
  • Lauda schrieb:

    wo hast Du das jetzt gelesen ?.
    Mehr zum Thema HIER

    Aber das ändert sich ja bald, da man lt. der neuen Regelung bis 5 kg eh keine Erlaubnis mehr benötigt.
    Das steht in dem verlinkten Dokument von Brandenburg:
    "Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger Zweck verbunden (z. B. Luftbildaufnahmen, Forschungszwecke, Inspektionen, Vermessungen, Gewerbe, Vermarktung), so handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem, dessen Betrieb unabhängig von seinem Gewicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 LuftVO der Erlaubnispflicht unterliegt."
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