Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO, wo wird sowas angeboten?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • flexim schrieb:

      DrOnEfUcHs schrieb:

      Geldmacherei...
      Soviele "private Sportflieger" über 2kg wird es wohl nicht geben.
      Fliegt denn keiner einen Inspire?Oder was es sonst noch so gibt über 2Kg.

      flexim schrieb:

      DrOnEfUcHs schrieb:

      Geldmacherei...
      Soviele "private Sportflieger" über 2kg wird es wohl nicht geben.
      Fliegt denn keiner einen Inspire?Oder was es sonst noch so gibt über 2Kg.




      Hallo zusammen,
      ich flieg Inspire1 und Flamewheel F550 welcher abflugfertig 2345g wiegt.


      Ich habe diesen Kenntnisnachweis gemacht, das ist kein Ding und kostet 26,75€


      Hier könnt Ihr den machen:

      kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

      und so sieht er aus:
      CCF_000007.pdf


      Gruß Peter
    • DrOnEfUcHs schrieb:

      flexim schrieb:

      Fliegt denn keiner einen Inspire?Oder was es sonst noch so gibt über 2Kg.

      Naja, im Hobbyfreizeitlerbereich ist eine Inspire oder ein Typhoon H mit Realsense wohl doch eher bei den Exoten anflügig. Der "kommerzielle Erfolg" gebührt doch eher den unter 2 KG Drohnen.
      Würde mich sehr Interessieren welche Zahlen Dir vorliegen? Hast Du Quellen? Ich kenne schon viele die eine Typhoon H haben und von Exoten kann ich nicht sprechen.
    • flexim schrieb:

      Und ich meine, dass wir froh sein können, dass alle "privaten" Piloten mit Koptern >2kg die Möglichkeit haben, gegen eine Gebühr von 26,75 € den ab 1.10. vorgeschriebenen Kenntnisnachweis erbringen können (und nicht ein paar hundert Euro dafür auf den Tisch legen müssen) ^^

      Die Kritik an dieser Regelung "ist für die Tonne" usw. kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

      Das wird sicher nachvollziehbarer, wenn zukünftig wieder Threads aufploppen á la: "Darf ich die Aufnahme für Verein/Firma/Makler/Homepage/YouTube Kanal (you name it) machen? Hab aber nur Kenntnisnachweis nach 21e..." :)

      Klar sind Hunderte von Euro für Hobbyisten Quatsch, aber warten wir mal die natürliche Marktbereinigung ab. Davon ab können die Prüfungen auch online abgenommen werden, und man muss keinen Kurs vorher buchen. Und mal ganz davon abgesehen: Bei dem Kopter-Grundpreis eines über 2 kg Kopters wie bspw einer Inspire machen Prüfungskosten, die geringer sind als der Preis eines einzelnen Akkus den Kohl ja wohl auch nicht mehr fett.
    • skyscope schrieb:

      Das wird sicher nachvollziehbarer, wenn zukünftig wieder Threads aufploppen á la: "Darf ich die Aufnahme für Verein/Firma/Makler/Homepage/YouTube Kanal (you name it) machen? Hab aber nur Kenntnisnachweis nach 21e..."
      Na ja, das kann ja nicht so dramatisch werden, da es ja nur wenige Piloten mit Inspire o.ä. gibt...wie Du geschrieben hast ;)

      Vielleicht sollte man ja auch berücksichtigen: Dies ist ein Kenntnisnachweis für Flugmodelle aller Art, nicht nur für Kopter.

      Wenn ich so die Rückmeldungen von "Betroffenen" höre/lese, registriere ich ein sehr positives Echo.

      Ich behaupte nicht, dass ich mit der Gesetzesnovellierung insgesamt super glücklich bin, aber im Moment müssen wir uns ja wohl damit abfinden. Es hätte (wird wohl auch zukünftig) noch viel schlimmer kommen können.
    • Naja es ist aktuell etwas unfair und der Kenntnisnachweis für "Private" ist nett, aber in meinen Augen vom "Nachweis" weit weg.

      Ich denke mit den neues AV usw. wird es sich dann eher für die gewerblichen Piloten lohnen (Nachtflüge, usw.)

      Aber ich freue mich natürlich für alle die es nur zu Sport- und Freizeitzwecken brauchen, hier hätte ich es unverschämt gefunden wenn hier jeder 100te Euros hinblättern soll.
    • Wer hier wie sein Geld verprasst ist mir prinzipiell egal.
      Ob mit qualitativen Koptern oder "sinnigen Nachweisen"...

      Primär geht es mir um die "eklige" Pauschalität bei dem "Anbieter"...

      "Falsch": "Auf dieser Webseite können Sie den ab 1. Oktober 2017 erforderlichen Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen und Multicoptern für Sport- und Freizeitzwecke erwerben. Die Kosten betragen netto 25 Euro zuzgl. 7% Mehrwertsteuer, in Summe 26,75 Euro."

      Richtig: "Auf dieser Webseite können Sie den ab 1. Oktober 2017 erforderlichen Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen und Multicoptern über 2 kg für Sport- und Freizeitzwecke erwerben. Die Kosten betragen netto 25 Euro zuzgl. 7% Mehrwertsteuer, in Summe 26,75 Euro."

      Alle anderen brauchen diese "wertvolle Zertifikat" nicht...

      Soll doch jeder machen was er will... ;)
    • Kopter_Ralf schrieb:

      Wo steht denn dass der Kenntnisnachweis nicht auch für ein Gewerbliche Flüge gültig ist.
      Ich finde da nix, weder auf der Seite des Aero noch auf der Urkunde.
      Auch beim DMFV seeehr drauf geachtet und gesucht....nix zu finden. :whistling:
      Im Gegenteil, beim DMFV wird bei der Datenerhebung sogar der Firmenname abgefragt.
    • flexim schrieb:

      Was ihr da als erfahrene Kopterpiloten schreibt, wundert mich dann doch sehr.
      Schon mal was von LuftVO gehört? Und die entsprechenden § gelesen? und mal auf die Bescheinigung geschaut, auf welche § verwiesen wird.
      Und schon mal was von Flugmodell/UAS?
      Hilfe :S
      Ja habe ich .... und der DMFV auch
      Bitte poste mal die Links zu den entsprechenden Gesetzten.!!!

      Der DMFV beschereibt mal gar nix von Unterschieden. Ich finde da auch nix.
      Selbst auf den bisher wenigen "teuren" grünen Nachweisen von spez. Firmen /Anbietern steht nix anderes drauf wie auf dem Wisch des DMFV.
      Ich würde es mir wünschen mal HANDFESTE Dinge zu wissen....
    • Im §1 LuftVG
      Hier ist der Unterschied zwischen Flugmodell (9) und unbemannten Fluggerät (11) beschrieben.
      Darauf wird auch im Flyer des BMVI verwiesen.

      Und hier findet man bei §1 Abs. 2, 11
      Den speziell Passus
      "...nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden (unbemannte Luftfahrtsysteme)."

      Also Sport oder Freizeit: §21e (nicht gewerblich genutzt) => Flugmodell

      Gewerblich genutzt (NICHT Sport oder Freizeit): §21d => "Drohne"

      Im §21 LuftVO steht dann was für 21e (für Flugmodelle) und 21d (für unbemannte Fluggeräte) ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

      Alles was es für um die 25€ gibt und quasi keine Prüfung usw. umfasst, ist ein Nachweis nach §21e LuftVO und entsprechend nur für Flugmodelle ab 2kg zu Sport oder Freizeitzwecken gültig.
      Das steht so auch auf den Nachweisen ("nach 21e"), bzw. muss draufstehen!

      Ebenso steht es auf den Nachweisen nach §21d drauf bzw. muss draufstehen! (Tut es auch).

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()

    • Raptor2063 schrieb:

      Im §21 LuftVO steht dann was 21e (für Flugmodelle) und 21d (für unbemannte Fluggeräte) ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
      Richtig, betrifft aber NUR die Ausbildungsstellen, bzw. die Stellen die was austellen wollen.
      Der DMFV hat mir einen Kenntnisnachweis ausgestellt nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2, und der gilt über den gesamten §21a für Flugmodelle UND UAV´s!
      Also im Prinzip ist es mir egal ob man meine Drohne nun Flugmodell oder Drohne nennt :)
    • Nur hättest Du ein Problem wenn du gewerblich unterwegs bist...

      Wenn jmd. kontrolliert und feststellt (Gewerbe angemeldet, o.ä.) dass Du nicht zu Sport oder Freizeitzwecken in der Luft bist und Du nur diesen Nachweis hast, hast Du ein Problem.

      Der Pilot ist verantwortlich sich um Vorschriften usw. zu kümmern und sich an geltendes Recht zu halten. Und vielleicht kommt man bei unwissenden auch so durch... ich sehe vor allem den kritischen Bereich bei einem Unfall oder ähnlichem. Da dürfte man schnell geklärt haben ob E oder D notwendig wäre und dann gibts allein dafür schon Probleme, mal ganz abgesehen von der Versicherung.

      Prinzipiell hast Du natürlich Recht, es sollte klarer gekennzeichnet sein.

      Es steht aber zumindest bei denen die ich gesehen habe (21e) schon drauf: "...von Flugmodellen..."
      Das muss bei Dir eigentlich auch drauf stehen.

      Und auf meinem (21d) unter Bemerkung, "...zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten ab 2kg..."

      An den Kennnngsnummern düfte man auch schnell sehen ob es dies oder das ist ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Raptor2063 ()

    • Raptor2063 schrieb:

      Nur hättest Du ein Problem wenn du gewerblich unterwegs bist...
      Nö....sehe ich garantiert nicht so.
      Steht eigentlich recht klar in den Gesetzen von 21e angefangen bis 21a aufgehört.
      Und im Notfall gilt sogar die Kopie meiner PPL-A Linzenz, als Kenntnisnachweis. Und das Gewerblich wie Privat nach §21a, für Flugmodelle & UAV´s.
      Herr Doofrindt hat NIE eine Unterscheidung von Privat und Gewerblich gemacht was den Kenntnisnachweis angeht.
      Und das Wort "Drohnenführerschein" existiert erst gar nicht (das wird auch gerne und falsch genutzt)

      Die Dinge werden sicherlich alles in seeehr naher Zukunft geklärt, und dann wissen alle mehr. :)
    • Ein Kenntnisnachweis nach § 21e gilt nicht für "unbemannte Luftfahrtsysteme" und damit nicht für gewerbliche Flugvorhaben, Punkt. Die Erläuterung dazu findet man ausführlich in Beitrag #60.

      Das kann man nun wahrhaben wollen oder nicht, nur ändert das an der Tatsache nix.
      Und sowohl der DMFV als auch alle anderen Verbände verwenden in dem Zusammenhang keine andere Bezeichnung als ausschließlich "Flugmodell" - weder "unbemantes Luftfahrtgerät" noch "unbemanntes Luftfahrtsystem" oder auch "Drohne". Und was ein "Flugmodell" kennzeichnet, sollte inzwischen bekannt sein - ansonsten ist es nachlesbar.

      Nun ist der Kenntnisnachweis nach § 21e nicht von Nachteil für Leute, die ausschließlich privat fliegen, filmen und fotografieren, man sollte nur um die Einschränkung wissen.

      MST schrieb:

      Der DMFV hat mir einen Kenntnisnachweis ausgestellt nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2, und der gilt über den gesamten §21a für Flugmodelle UND UAV´s!
      Also im Prinzip ist es mir egal ob man meine Drohne nun Flugmodell oder Drohne nennt :)
      Nein, hat er nicht, schau Dir den Kenntnisnachweis mal genauer an. Der DMFV stellt wie jeder Verband Kenntnisnachweise nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 aus (steht 2x drauf), und damit ausschließlich für den "Betrieb von Flugmodellen".

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • skyscope schrieb:

      Nein, hat er nicht, schau Dir den Kenntnisnachweis mal genauer an. Der DMFV stellt wie jeder Verband Kenntnisnachweise nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 aus (steht 2x drauf), und damit ausschließlich für den "Betrieb von Flugmodellen".
      Stimmt, das ist ein Tippfehler von mir !!!
      Und trotzdem finde ich Deine Aussage nicht im Gesetzt....wo genau steht das?