Kenntnisnachweis nach § 21e LuftVO, wo wird sowas angeboten?

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Und nochmal, der Unterschied "Flugmodell" und "unbemanntes Fluggerät" steht im §1 LuftVG (siehe 9/11) und eben diese Bezeichnung findet sich auch auf den Nachweisen. "Flugmodell" oder eben "unbemanntes Fluggerät".

      Für was diskutierst Du rum?
      Wenn man eine gültige PPL-Lizenz hat, gilt dies auch als Nachweis und man braucht nur diesen und sonst nichts, auch das steht im §21 LuftVO.
      ("... gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer...")

      Gerade wenn man eine PPL-Lizenz hat, sollte man sich umso mehr mit LuftVG und LuftVO beschäftigen und verstehen was dort steht.
    • Danke an für die Aufklärung.
      Mir war es ab Post 60 dann auch verständlich und logisch.
      MST ist es Dir jetzt auch klar und verständlich? Hast Dich da in etwas verrant, geht mir auch ab und zu so und das Thema ist auch sehr komplex. :S
    • @Kopter_Ralf
      @Rator2063

      Darum geht´s mir doch gar nicht, Du kannst Das Flugmodell oder UAV nennen....mir per. egal, und auch rechtlich egal, denn &21a beinhaltet beide. So lese ich das, und es wird dort auch extrem oft schriftlich niedergelegt.
      Keine Ahnung wie oft ich das sagen soll. ;)
      Und solage der 21a dies besagt, besteht in meinen Augen kein Unterschied ob privat oder gewerblich.
      Laut Luftfahrtamt Bayen, benötige ich sogar nur eine Kopie meiner Flugleiterausbildung, oder meiner PPL-A für gewerblich, und damit kann ch auch Ausnhamegehmigungen bentragen.
      Und die Flugleiterausbildung ist eigentlich das gleiche wie die Prüfung hier, ergänzt nur noch durch ein wenig Erste Hilfe. Kostet 89 € und dauert ca. 4-6 Stunden (damals)
      Letztlich mir egal, da ich keinen Kopter habe über 2 kg, und spätestens Montag wissen sicher mehr.
    • dRoNeFuChS schrieb:

      Wer hier wie sein Geld verprasst ist mir prinzipiell egal.
      Ob mit qualitativen Koptern oder "sinnigen Nachweisen"...

      Primär geht es mir um die "eklige" Pauschalität bei dem "Anbieter"...

      "Falsch": "Auf dieser Webseite können Sie den ab 1. Oktober 2017 erforderlichen Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen und Multicoptern für Sport- und Freizeitzwecke erwerben. Die Kosten betragen netto 25 Euro zuzgl. 7% Mehrwertsteuer, in Summe 26,75 Euro."

      Richtig: "Auf dieser Webseite können Sie den ab 1. Oktober 2017 erforderlichen Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen und Multicoptern über 2 kg für Sport- und Freizeitzwecke erwerben. Die Kosten betragen netto 25 Euro zuzgl. 7% Mehrwertsteuer, in Summe 26,75 Euro."

      Alle anderen brauchen diese "wertvolle Zertifikat" nicht...

      Soll doch jeder machen was er will... ;)
      Hallo dRoNeFuCHs,
      da gib ich dir voll und ganz recht und mache lassen das "Sport- und Freizeitzwecke" einfach weg...

      Ich benötige den Kenntnisnachweis sowohl privat als auch geschäftlich deshalb ist der Zusatz "Sport- und Freizeit" wichtig....
      Muss warten bis der DMFv auch für gewerbliche einen Kurs anbietet.

      Habe mit der DMFV Geschäftsstelle eine Mail bekommen mit folgendem Inhalt:

      Sehr geehrter Herr XXX,
      unser Kenntnisnachweis gilt nur für die private Nutzung von Multicopter. Siehe § 21 e Luftverkehrsordnung.

      Den gewerblichen Kenntnisnachweis stellen sog. "anerkannte Stellen" aus. Diese werden vom Luftfahrt-Bundesamt lizensiert. Unsere Service GmbH hat einen entsprechenden Antrag auf Zulassung gestellt. Sobald dies möglich ist, finden Sie die Informationen unter www.copter.aero
    • Christophs007 schrieb:

      Den gewerblichen Kenntnisnachweis
      Wußte bisher gar nicht das dieser Begriff überhaupt existiert!!!
      Die Rede davon war zumindest bisher nirgendwo (soweit gelesen..und ich habe vieeeel gelesen die letzten Monate :) )
      Nun denn..... ich pers. sehe die Sachlage immer noch nicht 100% geklärt (nicht wegem dem DMFV oder DAEC sondern wegen den undurchdringlichen Gesetzen)
    • dRoNeFuChS schrieb:

      Geldmacherei...
      Soviele "private Sportflieger" über 2kg wird es wohl nicht geben.

      Im ersten Moment liest es sich für Unbedarfte als wäre es Pflicht für alle, dass finde ich nicht gut, oder übersehen ich da was?

      Von der Anbieterseite:
      "Auf dieser Webseite können Sie den ab 1. Oktober 2017 erforderlichen Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen und Multicoptern für Sport- und Freizeitzwecke erwerben."

      Auf dem Foto sind dann noch Kiddies mit zumindest einem Fluggerät unter 2 KG zu sehen...

      Das Streuen von Wissen find ich gut, aber nicht in dieser Art...
      Es gilt für Flugmodelle nicht nur die 2 kg Grenze sondern auch die 100m, über 100m besteht außerhalb von Modellflugplätzen für Flugmodelle (nicht Multicopter, die dürfen das nur mit Genehmigung) ebenfalls die Pflicht des Kenntnisnachweises. Und Kiddies dürfen ab 14 Jahren, ....
    • Hab mir gerade mal den Kenntnisnachweis vom DMFV im Vergleich zum DAeC angeschaut.
      • DMFV erscheint mir etwas ausführlicher (Videos hab ich nicht geguckt) bei den Erläuterungen und bei der Anzahl der Fragen
      • die jeweilige Frage auf der gleichen Seite zu stellen, auf der direkt darüber die Antwort steht halte ich für ungeschickt
      • beim DAeC gibt's teilweise mehrere korrekte Antworten, ähnlich wie beim Führerschein
      • Beim DMFV muß man genauer lesen, da einige Fragestellungen negiert sind
      • beim DAeC gibt's zusätzlich eine scheckkartengroße Bestätigung, die besser mitgeführt werden kann
      • Preis ist gleich, da von der Drohnen-Verordnung vorgegeben
      Ansonsten schenken sich die beiden nicht viel. Ist eher persönliche Geschmacksache ;)
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Diet ()

    • Wichtig ist die Unterscheidung nach welchem Paragraphen der Kenntnissnachweis erlangt wird.

      §21e - gilt nur für Flugmodelle und wird nach Einweisung von den Modellflugverbänden ausgegeben. Flugmodell heißt hier, nur zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung.

      §21d - gilt für alle unbemannten Flugsysteme (UAS) und auch Flugmodelle und wird von vom LBA anerkannten Stellen ausgegeben und kann somit auch für nicht zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung heran gezogen werden.

      Also Ja, der Kenntnisnachhweis von GlobeFlight-Academie gilt für alle die einen Kenntnisnachweis benötigen, dann auch für gewerbliche Zwecke.
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      Noch mal schön zusammengefasst.

      Fakt ist, dass jeder Kenntnisnachweis zur Hürde werden dürfte, wenn es schon schwer fällt, Thread-Titel zu lesen und zu verstehen, dass es hier nun ausschließlich um § 21e geht, und es für den gewerblich Kenntnisnachweis bspw. dieser Thread zu nutzen ist: Kenntnisnachweis nach § 21d LuftVO - Anbieter, Erfahrungen, Empfehlungen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Hallo,

      da in den letzten Tagen mehrfach Fragen zum Thema Kenntnisnachweis im Zusammenhang mit den "neuen" EU-Regeln und dem magischen Stichtag 01.07.20 diskutiert wurden (z.B. hier u.a.) wollte ich diesen thematisch passenden thread reaktivieren.
      U.a. auch zur Diskussion "lohnt sich der "kleine" Kenntnisnachweis jetzt noch?" usw.

      PS: die DMFV-Seite wo man diesen bis dato recht elegant und für kleines Geld machen konnte ist zur Zeit nicht erreichbar ... ob das schon die Antwort auf die Frage "lohnt sich's jetzt noch" ist ... ;)
      "we brake for nobody" ... me? sarcastic? never!
    • B69 schrieb:

      PS: die DMFV-Seite wo man diesen bis dato recht elegant und für kleines Geld machen konnte ist zur Zeit nicht erreichbar ... ob das schon die Antwort auf die Frage "lohnt sich's jetzt noch" ist ... ;)
      Gestern ging sie noch und es war zu lesen, dass der Verbandsanwalt (Hr. Sonnenschein) davon ausgeht, dass ein bereits gemachter kleiner Kenntnisnachweis bis 2022 gültig bleibt.
    • Überraschung ... jetzt geht sie wieder (edit: zumindest teilweise) und es ist auch folgende Stellungnahme dazu online: dmfv.aero/rechtundwissen/neue-…nisnachweis-noch-aktuell/
      Zitat: "... Es ist daher zu erwarten, dass sich für den organisierten Modellflug durch die EU Verordnung keine erheblichen neuen Einschränkungen ergeben werden und nach den bisherigen Regelungen geflogen werden kann. Dies würde auch für den Kenntnisnachweis gelten. Im Hinblick auf die Übergangszeit bis zum 01.07.2022 und die danach voraussichtliche weitere Geltung der jetzigen Regeln ist und bleibt der Kenntnisnachweis aktuell. ..."

      ---

      edit: aber kenntnisnachweisonline.dmfv.aero ist nach wie vor offline ... ?( ?(
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