Und nochmal, der Unterschied "Flugmodell" und "unbemanntes Fluggerät" steht im §1 LuftVG (siehe 9/11) und eben diese Bezeichnung findet sich auch auf den Nachweisen. "Flugmodell" oder eben "unbemanntes Fluggerät".
Für was diskutierst Du rum?
Wenn man eine gültige PPL-Lizenz hat, gilt dies auch als Nachweis und man braucht nur diesen und sonst nichts, auch das steht im §21 LuftVO.
("... gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer...")
Gerade wenn man eine PPL-Lizenz hat, sollte man sich umso mehr mit LuftVG und LuftVO beschäftigen und verstehen was dort steht.
Für was diskutierst Du rum?
Wenn man eine gültige PPL-Lizenz hat, gilt dies auch als Nachweis und man braucht nur diesen und sonst nichts, auch das steht im §21 LuftVO.
("... gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer...")
Gerade wenn man eine PPL-Lizenz hat, sollte man sich umso mehr mit LuftVG und LuftVO beschäftigen und verstehen was dort steht.