Luftaufnahmen von Baustellen

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  • Luftaufnahmen von Baustellen

    Hallo

    Ein bekannter von mir betreibt eine kleine Spenglerei und hat mich gefragt ob wir seine Baustellen abfahren können um davon Luftaufnahmen zu machen.

    Ist dies einfach so möglich ?

    Ich werde ja jetzt dafür kein geld verlangen also bleibt es ja eigentlich ein privater flug.

    Wie würde die ganze sache dann aussehen wenn die sache laufen würde und noch mehr leute interesse daran hätte da würde sich bestimmt der ein oder andere euro damit verdienen lassen.

    Was für schritte müssen unternommen werden um dies gewerblich zu machen?

    Danke für die hilfreichen antworten
  • Auch wenn Du für den Flug kein Geld bekommst, so findet der Flug eindeutig nicht mehr zur "Sport- und Freizeitgestaltung" statt und bedarf nach aktueller Rechtslage einer Aufstigserlaubnis. Je nach Bundesland (Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen) kann diese auch durch eine Allgemeinverfügung erteilt werden. Aber wer im Auftrag eines Dritten Fliegt tut dies mit Sicherheit nicht mehr zum eigenen Zweck der "Sport- und Freizeitgestaltung" der Punkt ob das Kommerziell oder Gewerblich erfolgt, geistert dabei immer wieder Durchs Netz, ist jedoch nicht das entscheidende Kriterium.

    Willst Du es Gewerblich brauchst Du eben eine solche Aufstiegserlaubnis. Was dabei im Einzelnen gefordert wird und zu beachten ist, steht in der Aufstiegserlaubnis drin und ist Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Rein Flugtechnisch benötigst Du dann noch eine geeignetenVersicherung die auch solche Flüge mit abdeckt. Dazu kommt dann noch alles weitere was man generell als Gewebetreibender machen muss, ein Gewerbe bei der Stadt/Gemeinde anmelden, rein Finaztechnisch gegenüber dem Finanzamt und entsprechend seiner Genre bei der entsprecheden Kammer anmelden.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von quadle ()

  • quadle schrieb:

    und bedarf nach aktueller Rechtslage einer Aufstigserlaubnis. Je nach Bundesland (Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen) kann diese auch durch eine Allgemeinverfügung erteilt werden.
    Ich wohne in Bayern.
    Ich nehme an eine aufstiegserlaubnis erhalte ich bei der zuständigen gemeinde. Gilt diese dann einmalig für den flug und muss jedes mal neu beantragt werden oder gilt diese dann für immer?

    Ist diese aufstiegserlaubnis mit kosten verbunden oder einfach nur ein Blatt papier das zur Absicherung dient?
  • quadle schrieb:

    Willst Du es Gewerblich brauchst Du eben eine solche Aufstiegserlaubnis. Was dabei im Einzelnen gefordert wird und zu beachten ist, steht in der Aufstiegserlaubnis drin und ist Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Rein Flugtechnisch benötigst Du dann noch eine geeignetenVersicherung die auch solche Flüge mit abdeckt. Dazu kommt dann noch alles weitere was man generell als Gewebetreibender machen muss, ein Gewerbe bei der Stadt/Gemeinde anmelden, rein Finaztechnisch gegenüber dem Finanzamt und entsprechend seiner Genre bei der entsprecheden Kammer anmelden.
    Das hört sich nach ziemlich viel Bürokratie an. :S
  • In Bayern ist die allgemeine Aufstiegserlaubnis durch eine Allgemeinverfügung abgedeckt. Die erhältst Du bei deinem zuständigen Luftamt Südbayern bzw. Nordbayern.

    regierung.oberbayern.bayern.de…nehmigung/08883/index.php

    Bei der Allgemeinverfügung ist es so, dass Du eine Erklärung/Formular ausfüllen musst und diese dann an das zuständige Luftamt z.B. Südbayern zurück senden musst. Diese Allgemeinverfügung sowie die abgegebene Erklärung ist dann bei jedem Flug mitzuführen. Da steht dann aber z.B. auch drin, dass vor jedem Flug der Innerorts erfolgt, die Ordnungs- und/oder Polizeibehörden zu informieren sind. Einfach das Ganze mal durcharbeiten. Es gibt dabei schon einige Auflagen.

    2016-09-16_allgemeinverfuegung_unbemannte_fluggeraete.pdf

    Für alles was durch diese Allgemeinverfügung nicht abgedeckt ist, benötigst Du eine Einzel-Aufstiegserlaubnis. Wie der Name schon sagt, ist diese dann für jeden Flug einzeln zu beantragen.
  • Daneben gibt es noch die Themen "Bildrechte" und "Erlaubnis des Grundstückeigentümers zum Aufstieg", dazu gibt es auch einen aktuellen Thread im Forum konkret zu Baustellen.

    Sowieso bist ja auch nicht der erste, der sich damit auseinander setzt, wie du dir sicher vorstellen kannst. :)
    Warum schaust Du nicht mal in die entsprechenden Threads, die Suchfunktion ist dabei hilfreich, und stellst konkrete Fragen bei einzelnen Themen.
    Ich kann mir nämlich vorstellen, dass nicht jeder Lust dazu hat, das Thema nun wieder von 0 aufzurollen. Ich zumindest nicht. ;)
  • ok vielen dank für die umfangreichen informationen.

    Was ich allerdings schon seltsam finde ist das ich vor jedem flug in geschlossenen Ortschaften die polizei informieren muss. Aber wenn ich privat ne schöne aufnahme von der kirche um die ecke machen will dann braucht es das alles nicht ? ?(
  • Korrekt. Die Gesetze und Verordnungen sind zur Zeit nicht wirklich auf Drohnen und ihre Einsatzzwecke zugeschnitten, so dass manches nicht konkret durch Verordnungen geregelt ist oder auch nicht berücksichtigt wird.
    Daher hat man privat auf dem Papier aktuell scheinbar mehr Freiheiten, als mit nicht rein privater Nutzung.
    Das ändert sich bald und kehrt sich sogar ein wenig um.
  • Danny2407 schrieb:

    ok vielen dank für die umfangreichen informationen.

    Was ich allerdings schon seltsam finde ist das ich vor jedem flug in geschlossenen Ortschaften die polizei informieren muss. Aber wenn ich privat ne schöne aufnahme von der kirche um die ecke machen will dann braucht es das alles nicht ? ?(
    Da hilft das ganze Wundern nichts. So ist die aktuelle Regelung und daran hat sich jeder von uns zu halten!

    Jemand der gezielt an einen Auftrag heran geht, geht auch gerne zur Erfüllung dieses Auftrages ein erhöhtes Risiko ein. Eigentlich sind viele der Einschränkungen auch für "private" oder besser gesagt Flugmodell-Piloten da. Nur sind diese eben dann nicht in einer Aufstiegserlaubnis zusammengefasst sondern müssen durch alle Gesetzestexte und Regelungen hindurch zusammengetragen werden. Das wird sich ja zur Vereinfachung in naher Zukunft etwas (aber auch nicht alles) ändern. Dann werden aber auch viele Dinge für Flugmodelle bis 5 kg gleichgestellt egal ob zum Zweck der Sport- und Freizeitgestaltung oder auch nicht.
  • Danny2407 schrieb:

    ich seh schon die idee mit ein paar Bilder den ein oder anderen euro abzustauben verflüchtigt sich gerade nach dem ich mir das alles mal zu gemüte gefügt hab :P
    Das ist dann auch gut so. Es soll ein Hobby sein und nicht eine Möglichkeit "mal eben so den einen oder anderen Euro abzustauben". Wie bei jedem Gewerbe gehört da auch einiges mehr dazu als nur mal so in den Laden zu gehen und eine Drohne zu kaufen.

    Nutze erst einmal die Möglichkeit ganz unvoreingenommen das Fliegen zu lernen. Dann wirst auch Du sehen, dass die eine oder andere Regel dabei auch durchaus Sinn macht.
  • Danny2407 schrieb:

    ich seh schon die idee mit ein paar Bilder den ein oder anderen euro abzustauben verflüchtigt sich gerade nach dem ich mir das alles mal zu gemüte gefügt hab :P
    Es war übrigens noch nie so einfach wie jetzt mit den Allgemeinverfügungen.
    Bis letzten Jahres musste man mindestens eine Allgemeine AE beantragen und 150€ dafür bezahlen. Für Innerorts z.B. in BW gar eine Einzel AE für 250€.
  • ok ja des war jetzt etwas blöd vormuliert.

    Streichen wir diese aussage mal einfach.

    Was ich eigentlich gemeint habe ist das ich diese allgemeinverfügung dafür brauche wenn ich für dritte filmen will oder hab ich das so richtig verstanden.

    Oben wurde geschrieben das die mal 150 euro gekostet hat aber nur weil ich diese verfügung habe habe ich ja trotzdem kein gewerbe und kann geld für meine aufnahmen verlangen also hat man die 150 euro ja umsonst gezahlt bzw nur dafür um jemand einen gefallen zu tun.
  • Das sind zwei völlig verschiedene und zu trennende Bereiche
    1. Die Allgemeinverfügung und das Fliegen unter deren Auflagen ermöglicht Dir Flüge und Aufnahmen zu Zwecken, die nicht rein privat als Hobby, also Freizeitvergnügen und Sport, herhalten. Mit Geld hat das erst mal gar nichts zu tun, es geht ausschließlich um Luftrecht. Aber natürlich, wenn Du mit der Absicht fliegst, Geld dafür einzunehmen, ist der Flug natürlich nur mit Allgemeinverfügung (in Bayern) durchführbar - weil eben kein Freizeitzweck gegeben ist. Dennoch, das war es für den Bereich Multikopter / Drohnen.
    2. Die andere Geschichte ist das Verkaufen von Bildern (bzw. Bildrechten). Dabei ist es auch völlig egal, ob diese Bilder mit einem Copter entstanden sind oder nicht. Es ist auch egal, ob Du letztendlich Bilder verkaufst oder Blumen, Computer, eine Beratung, oder sonst irgend etwas. Unterscheiden kann man dann noch, ob das ein wirklich einmaliger Fall ohne größere Gewinnerzielungsabsicht ist, dann könnte man ein privates Veräußerungsgeschäft annehmen, und Du müsstest dafür nichts anmelden. Ansonsten, wenn es auf Dauer angelegt ist, ist es eine gewerbliche Tätigkeit.
    Punkt 2 hat jedenfalls nichts mit Multikoptern an sich zu tun, und hier müsstest Du Dich mal schlau lesen, oder dich mit jemanden unterhalten, der ein Kleingewerbe betreibt, besser noch, diese berät (Steuerberater).

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

  • ja genau so habe ich das auch verstanden.

    In erster linie ging es mir ja wie in meinem ersten beitrag beschrieben darum für meinen Bekannten spengler aufnahmen zu machen.

    Aber jetzt extra dafür eine allgemeinverfügung zu beantragen und den flug bei der Polizei anzumelden und ein flugbuch darüber zu führen etc. etc. Ist mir dann doch zu viel aufwand für einen kleinen gefallen.

    Da bleibe ich doch lieber dabei meine umgebung nach fotographierenswerten spots abzugrasen und ein paar aufnahmen für meine heimische Sammlung anzufertigen.

    Vielen dank für die zahlreichen Infos

    Da sieht man mal wieder das man eigentlich viel weniger weiß als man selber denkt.