Griechenland

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • Hier die offizielle Information:
      ypa.gr/userfiles/fa3cb89c-ac1a…-UAS-Regulation-Final.pdf

      Dear Sir,
      Thank you for contacting Hellenic Civil Aviation Authority (HCAA).
      Since January 1st 2017 a new regulation concerning Drone operation in Greece is in place (Official Government Gazette ΦΕΚ Β’ 3152/30.9.2016, attached in EN Version).
      All Drones with flight capability >50m must be register. Registration in HCAA’s Data Base requires Greek Tax Registry identification.
      For citizens of EU countries national state registration is accepted. For non EU countries citizens CAA’s approval & registration policy will be considered. (I think they mean 'will be used instead')
      In order to operate a Drone in Greece there is a general rule permitting drone operation in a distance as shown in the picture below. Flights are prohibited beyond sunset and above persons and infrastructure (at least 50m distance) and all safety measure must be undertaken. All national and EU Data Privacy legislation must be observed.

      Drone flights are permitted in areas (Free Flying Zones) where no restrictions applies (Civil Aviation, Military, Security, Archaeological, etc). This information can be retrieved using a new on-line application that can be found in our website: http://dagr.hcaa.gr.

      All other fights (> 50m in free flying zones) must be approved by HCAA. An application form can be filled and send via email. The application form is attached.
      In the form you have to include drone Registration No and if this is N/A you have to submit full drone details (S/N, Model, characteristics, etc.). Flying area in WGS84 coordinates must be stated.
      All personal details must be included (Name, ID, Address, etc) and a valid Mobile Number in order HCAA or local authorities (Local ATC units, Police, etc) may contact you.
      We inform you that you have the obligation to inform the local authorities (Police and Municipality Authorities) for your flights.
      As far as your flight plan, in Free Flying Zones, you can send it, via email, maximum 3 days prior to your flight and you will receive HCAA’s response.
      We hope that the above mentioned information will be helpful to you and we remain at your disposal for any additional questions.
    • Hallo zusammen,

      nachdem ich mir das jetzt mal aufmerksam durchgelesen habe stelle ich fest:

      - NFZs Checken auf: dagr.hcaa.gr/
      - Danach nicht höher/weiter/tiefer als 50m fliegen und ich brauche nichts anmelden. Und wie bei uns nicht über Menschen etc.
      - Für ein Pano mit Hangar brauch man einen Genehmigung, da das auf 93m erstellt wird
      - Für eine Fluggenehmigung braucht man eine registrierung der Drohne und eine Pilotenregistierung, ob die von Safedrones ausreicht ist ne gute Frage ^^
      - Ich denke für "meine" Belange werde ich das bei den 50m belassen, das reicht für ein Strandfoto und ein Gruppenfoto meiner Firma :)

      - Muss nur noch mit dem Hotel ob ich denn da fliegen darf... aber da meine Firma das Hotel komplett exklusiv gemietet hat mache ich mir da keine Gedanken....

      Gruß
      Carsten
    • Also bzgl. der Registrierung verstehe ich das so, dass man die benötigt wenn die Drohne mehr als 50m weit weg fliegen kann - ob man es macht oder nicht. Wenn man es machen will (also >50m) muss man in der WebApp den Flug anmelden und genehmigen lassen. Wenn man max 50m fliegt muss man den Flug nicht anmelden.

      Die Frage nach der Registrierung ist in der Tat offen: in .de haben wir sowas nicht, ob SafeDrones ausreicht weiß ich auch nicht. Würde es aber einfach mal annehmen, dass man im Falle eine Kontrolle damit "überzeugen" kann.
    • Flugverbotszone Kreta

      Guten Morgen,

      Ich bin seid gerstern stolzer besitzer von einer Mavic Air, diese habe ich von meiner Freundin zum anlass des anstehenden Kreta Urlaubes bekommen.
      Nun habe ich eine Frage, die mir bisher keiner beantworten kann.

      Unser Hotel ist mehr als 30km vom Flughafen weg
      Flughafen:Iraklio
      Hotel: Sea Side Resort & Spa

      Nun möchte ich natürlich ein paar kleine aufnahmen von dem Hotel machen natürlich nur in max 50m höhe usw.
      auf dieser Webseite: dagr.hcaa.gr/#map_page ist unser Hotel in einer Blauen umrandung.

      Heißt das nun das ich da auch nicht fliegen darf ?
    • Siehe oben, und dazu noch hier: ypa.gr/en/HCAA_UAS_FLT_request_editable.pdf

      Ohne Registrierung maximal 50m in jede Richtung, auch nach oben und unten, und ob ohne oder mit Registrierung ausserdem nur in so genannten "Free-Flying Zones". Die sind definiert als "totally unrestricted areas (i.e., free from Civil Aviation, Military, Security, Archaeological, and other restrictions)."
      Da würde ich aus dem Bauch heraus auch CTR-Zonen mit dazu rechnen, zumal es auch ansonsten nirgends Informationen gibt, wie CTR-Zonen in Griechenland für Drohnenflug anders behandelt werden sollen/können. Also kurz, meiner Meinung nach darfst Du dort nicht fliegen. Aber stelle doch ruhig einfach mal eine Anfrage direkt an die HCAA.

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    • Nur Registrieren reicht nicht aus, falls man mehr als 50 Meter fliegen möchte, dazu gleich mehr.
      Jeder Flug muss mindestens eine Stunde davor genauestens im Portal gemeldet und eingezeichnet werden. Alleine das einzeichnen ist mobil über das Smartphone super umständlich und zeitintensiv.
      Danach bekommt man eine Zusage oder Absage, daher die mindestens 60 Minuten im voraus Meldungen.
      5 Minuten vor dem Flug muss man immer online seine neuesten Infos hierzu abfragen.
      Spontan fliegen ist damit nicht mehr möglich, auch benötigt man jederzeit eine Internetverbindung.
      Hinzu kommt, dass man sich nur mit einer griechischen Steuernummer registrieren kann. Man benötigt einen speziellen Landessccount, dieser wird von der Steuererklärung bis hin zu sonstigen behördlichen Geschichten global verwendet, die Drone selbst ist nur ein kleiner Nebenteil davon. Als Ausländer hat meine keine Chance offiziell mehr als 50 Meter zu fliegen.
    • S t e f a n schrieb:

      Jeder Flug muss mindestens eine Stunde davor genauestens im Portal gemeldet und eingezeichnet werden.
      [...]
      Als Ausländer hat meine keine Chance offiziell mehr als 50 Meter zu fliegen.
      Falsch.
      Das Portal ist für Ausländer/Touristen gar nicht gedacht, sieht man als Hinweis auch auf dem Login-Screen. Dort gibt es auch einen Link zu dem Formular, dass ich bereits in meinem Vorbeitrag angeführt habe, eben zur Registrierung/Anmeldung von Flugvorhaben für Touristen.
    • Alles kla, das habe ich mir alles auch schon durchgelesen, aber beantwortet dennoch nicht meine Frage.

      Ich will mich in meinem Urlaub entspannen und nicht mit so einem misst außeinander setzten, daher will ich nicht weiter oder höher als 50m fliegen.
      Zudem habe ich im Deutschen recht gelesen das man in einer CTR mit einer max flughöhe von 30m ohne genehmigung Fliegen darf (ist das Richtig ?)
      Weil dann würde das auch für Kreta gelten (richtig)

      Wie gesagt ich will nur unter dem anzeige plichtigen höhe, weite bleiben
    • Messer1301F schrieb:

      Zudem habe ich im Deutschen recht gelesen das man in einer CTR mit einer max flughöhe von 30m ohne genehmigung Fliegen darf (ist das Richtig ?)
      Falsch. Du darfst in einer der 16 von der DFS kontrollierten deutschen CTRs sogar bis 50m fliegen. ;)

      Messer1301F schrieb:

      Weil dann würde das auch für Kreta gelten (richtig)
      Falsch. In Griechenland gelten griechische Vorgaben und Regeln.

      Nochmal, es ist nirgends eine Regelung zu griechischen CTRs zu finden (falls doch, dann gerne hier posten). Demnach gehe ich davon aus, dass CTRs nicht unter die Free-Flying Zones fallen. Damit kann ich aber auch falsch liegen, daher schreibe die HCAA an oder probiere es einfach aus. Wäre schön, wenn Du uns in beiden Fällen über das Ergebnis informieren würdest. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Das ist neu und gab es damals noch nicht.
      Praktikabel ist das Formular nicht. Ich müsste also ca. 60 Anträge schrieben und wenn ich eine halbe Stunde zum vereinbarten Termin zu spät komme, war es das mit der Genehmigung... oder das Wetter ist für einen Flug nicht geeignet etc. pp.
      Generell sind 90% aller interessanten Orte in Griechenland in einer Flugverbotszone.

      Es gibt noch viele weitere schöne Länder 8)
    • S t e f a n schrieb:

      Das ist neu und gab es damals noch nicht.
      Praktikabel ist das Formular nicht....

      Was heißt "damals"? Zumindest im letzten Jahr gab es das durchaus schon, Du hast es oben doch selbst verlinkt und daraus zitiert?!

      Offizielle Informationen aus Beitrag #12 schrieb:

      The operators / owners / remote pilots of UAS whose flights are conducted at more than 50 m. from the operator, are required to apply for registration in the UAS special Registry or the Civil Aviation Registry of ΗCAA, or to provide the foreign registration certificate of the respective Registry service abroad. The application is submitted electronically by filling a registration form, provided by the HCAA web site (ypa.gr ).

      Ob das praktikabel ist oder nicht, ist ein anderes Thema. Wenn ich aber 60 Flüge dort machen wollen würde (oder auch nur 5), würde ich mich mit der HCAA direkt in Verbindung setzen, um das Procedere dazu zu klären.
      Ich bin sicher, dass auch Griechenland als Tourismus-Hochburg zum Drohnen-Thema grundsätzlich nicht gänzlich unaufgeschlossen ist. Wenig hilfreich für seine Vorhaben ist es auch hier sicher, Regeln nur querzulesen um dann daraus seine finalen Schlüsse zu ziehen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • Dear Sir,

      In accordance with HCAA regulations all drone flights inside Airdrome CTR are forbidden.

      Drone flights (<50m) are permitted in areas (Free Flying Zones) where no restrictions applies (Civil Aviation, Military, Security, Archaeological, etc). This information can be retrieved using a new on-line application that can be found in our website: dagr.hcaa.gr.

      All other fights (> 50m in free flying zones) must be approved by HCAA. An application form can be filled and send via email. The application form is attached.

      In the form you have to include drone Registration No and if this is N/A you have to submit full drone details (S/N, Model, characteristics, etc.). Flying area in WGS84 coordinates must be stated.

      All personal details must be included (Name, ID, Address, etc) and a valid Mobile Number in order HCAA or local authorities (Local ATC units, Police, etc) may contact you.

      We inform you that you have the obligation to inform the local authorities (Police and Municipality Authorities) for your flights.

      As far as your flight plan, in Free Flying Zones, you can send it, via email, maximum 3 days prior to your flight and you will receive HCAA’s response. Liability international insurance is optional for recreational flights but strongly advised for flights beyond 50 m.

      We are at your disposal for any additional information.

      Best regards


      Das heißt im klartext CTR darf man nicht fiegen.
      Zudem darf man eigendlich garnicht fliegen wenn man nicht vorher die behörden informiert hat selbst in den freeflyzones
      Einfach nur krass

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von skyscope () aus folgendem Grund: Formatierung aufgeräumt

    • RC-Role schrieb:

      Messer1301F schrieb:

      Zudem darf man eigendlich garnicht fliegen wenn man nicht vorher die behörden informiert hat selbst in den freeflyzones

      Einfach nur krass
      Doch bis 50m Abstand.
      We inform you that you have the obligation to inform the local authorities (Police and Municipality Authorities) for your flights.
    • RC-Role schrieb:

      Messer1301F schrieb:

      Zudem darf man eigendlich garnicht fliegen wenn man nicht vorher die behörden informiert hat selbst in den freeflyzones

      Einfach nur krass
      Doch bis 50m Abstand.
      Hast Du doch oben selbst mit der Antwort der Behörde geschrieben:

      Messer1301F schrieb:

      Drone flights (<50m) are permitted in areas (Free Flying Zones) where no restrictions applies (Civil Aviation, Military, Security, Archaeological, etc). This information can be retrieved using a new on-line application that can be found in our website: dagr.hcaa.gr.

      Und das hier

      Messer1301F schrieb:

      We inform you that you have the obligation to inform the local authorities (Police and Municipality Authorities) for your flights.
      gilt nach meinem Verständnis nur für anmeldepflichtige Flüge.
      Mein Hangar:
      DJI Mavic Pro mit iPhone 6s, Parrot Disco, DJI F450 FlameWheel mit Naza-M V2 und FrSky Taranis, diverses "Kleinvieh" mit vier Propellern
    • das hier hatte ich gefragt:

      hi,
      I want to go on holiday in Crete
      and would like to make recordings with a drone up to 50m maximum in a free fly zone
      so my hotel is in a CTR zone.
      can i fly here? in maximum 50m or under 50m or must be regestration this
      I dont want fly over 50m
      Can you help me there? in a German law can i fly with no regestration in a CTR zone up to 50