Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

    ACHTUNG: Mit der neuen EU Drohnenverordnung muß sich jeder Drohnen-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt registrieren und seine Drohne mit der e-ID kennzeichnen! Ein passendes Kennzeichen bekommst Du hier im Shop. Außerdem benötigst Du eine Drohnen-Versicherung. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Informationen zum neuen EU Drohnenführerschein gibt es hier.

    • DroneFuchs schrieb:

      Der deutschen, offiziellen "Sicherheitsapp" traut irgendwie keiner. Ich informiere mich NUR noch daran.
      Kann man machen, ich mache es nicht.
      Zum einen sind für die DFS App viele Gewerbebetriebe und -gebiete gleich Industriebetriebe und -gebiete Es wird dann ein vermeintliches Verbot aufgeführt, wo luftrechtlich keines besteht. Zum anderen berücksichtigt die App nur Naturschutz- auber keine Landschaftsschutzgebiete (ist aber auch nicht ihre Kernkompetenz) und ihre Zuständigkeit). Letztlich wird einem aber dann gegebenenfalls eine Freigabe vorgegaukelt, wo man keine hat.

      RC-Role schrieb:

      Genau, und wenn einer was will sag ich ihm dass ich mich vorm Flug genau da informiert habe:
      "genau da" ist eben nicht "genau genug". :) "Unwissenheit bla bla bla..."

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    • Ich sehe das einfach wie so vieles andere nicht schwarz/weiss. Die DFS App gibt einen guten allerersten Anhaltspunkt zur Recherche, mehr nicht.
      Wer sich darauf ausschließlich verlassen will, macht das halt, und hofft das Beste. :)


      P.S - Auszug aus den Nutzungsbedingungen:
      Der Steuerer eines unbemannten Fluggerätes ist für den Betrieb seines unbemannten Fluggerätes verantwortlich. Seine Verantwortlichkeit, sich für den Betrieb des unbemannten Fluggerätes und die Durchführung eines Fluges zu informieren, erforderliche Genehmigungen einzuholen und sonstigen Verpflichtungen eines Steuerers nachzukommen, bleibt von der Nutzung der App und der von ihr ausgegebenen Informationen und Ergebnisse unberührt. Die App bietet dem Nutzer bzw. dem Steuerer eines unbemannten Fluggerätes lediglich eine unverbindliche, beratende Hilfestellung für den Betrieb des unbemannten Fluggerätes. Die von der App ausgegebenen Informationen und Ergebnisse stellen oder ersetzen keine rechtsgültige Flugverkehrskontrollfreigabe, Aufstiegserlaubnis oder sonstige öffentlich-rechtliche oder private Genehmigung zum Betrieb eines unbemannten Fluggerätes an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit. Daher kann die DFS nicht für Schäden eintreten, die auf einem Gebrauch der App beruhen, für den sie nicht vorgesehen ist.
    • Ich habe gerade eine Fehlermeldung an Flynex (map2fly) geschickt... man kann dort mitarbeiten, wenn man Lust dazu hat und einem Fehler auffallen.

      Hallo liebe map2fly Crew...

      Erst einmal ein Lob, ich nutze gern eure map2fly App und halte sie inzwischen für ein sehr gelungenes Tool für Drohnenpiloten. Dennoch habe ich eine Ungereimtheit festgestellt und zwar direkt vor eurer Haustür. Ihr habt dort die Norder- und Süderelbe als Bundeswasserstraße bezeichnet, mit dem dafür üblichen Überflugverbot und dem 100 Meter Sicherheitsabstand zum Gewässer. Das ist leider nicht richtig, denn die Norder- und Süderelbe im Bereich des Hamburger Hafens ist nur eine delegierte Bundeswasserstraße, d.h. hier hat nicht der Bund das Sagen, sondern ausschließlich die Hamburg Port Autority (HPA) und die sieht das Überfliegen der Gewässer etwas lockerer als der Bund. Es ist also so, dass zwischen den Hafengrenzen bei Oortkaten (km 607,5) und Tinsdal (km 639) das Überfliegen der Elbe nicht grundsätzlich verboten ist und somit die rote Kennzeichnung als Bundeswasserstraße in diesem Bereich in der map2fly Karte falsch ist und entfernt werden müsste. Siehe dazu auch: (Links zu HPA und Senat).

      mit freundlichen Grüßen
    • biber schrieb:

      Ich habe gerade eine Fehlermeldung an Flynex (map2fly) geschickt... man kann dort mitarbeiten, wenn man Lust dazu hat und einem Fehler auffallen.
      Ich kenne auch einen Fehler, melde ihn aber nicht, sonst wird diese Gottheit am Ende noch perfekt und ich kann nicht mehr behaupten, dass sie es nicht ist.
      Ups, damit hab ich ja jetzt zugegeben, dass ich mich außer den Apps noch wo anders informiere ;(
    • Informieren ohne App, ohne Smartphone, kann man das heute noch? Glaube ich nicht. Allein schon eine Karte aus Papier, würde alle überfordern die wissen wollen wo sich Bundeswasserstraßen befinden... die würden mit dem Finger darauf herumwischen und doppelkicken, bis das Papier Löcher bekommt. Da kann doch keiner mehr etwas mit anfangen (Gottseidank hat man die Karte eingescannt und als PDF gespeichert) :D :

      wsv.de/service/karten_geoinfor…ich/pdf/DBWK1000_2017.pdf
    • biber schrieb:

      Gottseidank hat man die Karte eingescannt und als PDF gespeichert
      Danke das ist gut. Besorgst uns noch die aktuellen Kartenlinks für
      - Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr
      - Industrieanlagen,
      - Justizvollzugsanstalten,
      - Einrichtungen des Maßregelvollzugs,
      - militärischen Anlagen und Organisationen,
      - Anlagen der Energieerzeugung und verteilung
      - Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden
      - Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes-oder Landesbehörden
      - diplomatische und konsularische Vertretungen
      - internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts
      - Liegenschaften von Polizei
      - anderen Sicherheitsbehörden,
      - Wohngrundstücken
      - Naturschutzgebiete

      Karten der Bundesfernstraßen brauchste nicht verlinken die hab ich im Navi und Bahnanlagen erkennt man ja.

      Halt a mol. Da sind ja über 15 verschiedene Karten zu checken und da sind die eigentlichen Beschränkungen des Luftraums noch gar nicht drin?!
      Ich glaub ich check doch blos mit so ner App, nur um noch a bissle Spaß zu haben. Vielleicht sieht das der Richter ja ein und schützt mich bei etwaiger Unwissenheit vor einer Strafe, wenn ich ihm die Kartenliste vorlege.
    • Antwort vom Flynex (map2fly) auf meine Meldung (Post 186):

      Hallo Herr (biber),

      vielen Dank für die Info und das Feedback. Die Besonderheiten mit der HPA sind uns bekannt. Wir sind auch bereits dran alle regionalen Besonderheiten einzuarbeiten und diese in den nächsten Updates zu releasen. Daher nochmals vielen Dank für diesen Hinweis.

      Die Markierung werden wir dennoch so beibehalten, da wir in der Systematik (Abfrage mit Rechtsklick) die Auflagen anzeigen werden. Es handelt sich auch weiterhin, um das gesetzlich existierende Betriebsverbot. Der zuständige Betreiber erlässt diesbezüglich in diesem Fall lediglich Ausnahmen zu. Diese werden wir nun im nächsten Schritt für alle Bundesländer implementieren.

      Sollten Sie weitere Anregungen und Feedback haben teilen Sie uns dies gern mit. Ansonsten können Sie dies auch über die SlackCommunity in Map2Fly Pro tun.

      Vielen Dank

      Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards
      Andreas Dunsch

      Also, ich finde so ein Kartensystem mehr als OK, in dem man darauf eingeht, wenn Benutzer feststellen dass etwas vor Ort nicht stimmig ist. 1000 Augen sehen nun mal mehr als eine Redaktion. Ich selbst war über Jahre in der Branche (Seekarten & nautische Handbücher) tätig und mache Ähnliches auch noch nebenberuflich als Rentner. Meldungen von Skippern, die vor Ort Fehler oder Änderungen festgestellt haben, waren auch für uns immer sehr wertvoll. Logischerweise muss man solche Meldungen immer gegen prüfen, aber ohne Meldung hat man manchmal gar nichts. Also wird Flynex es in den nächsten Releases jetzt so einarbeiten, dass man über den Informationstext durch Rechtsklick auf das Gewässer (Elbe) über die Besonderheiten im Hamburger Hafengebiet durch Text informiert wird.

      Mittlerweile schweifen zwar etwas vom Thema des Threads ab, aber es handelt sich zumindest ja noch um eine Wasserstraße.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @all
      Herzlichen Dank an alle, die hier mitgeholfen haben. Ich fasse die Infoquellen nochmal zusammen.

      map2fly.flynex.de/
      atlas.wsv.bund.de/clients/desk…r=visible&value=bwastrwms
      wsv.de/service/karten_geoinfor…ich/pdf/DBWK1000_2017.pdf

      Apps:
      • DFS-App (Deutsche Flugsicherung)
      • myFlyZone (VORSICHT: Kennt bisher kein Verbot für Bundeswasserstraßen !!!)

      ich hab alle Infoquellen anhand von einem Beispiel (Neckar bei Plochingen) gecheckt. Am übersichtlichsten ist der Link von Stefan ( @S t e f a n ) zur interaktiven WSV-Karte. Die detailliertesten und umfassendsten Infos bietet die DFS-App (Danke @RC-Role). MyFlyZone (habe ich bisher hauptsächlich verwendet) versagt hier komplett. map2fly (Danke @biber) zeigt es auch korrekt an, gibt es halt leider nicht als mobil-App.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Ralf Neverland ()

    • Ich hatte mich auch schon mal mit map2fly telefonisch in Verbindung gesetzt. Es ging darum, dass, wenn man auf Punkte im freien Bereich, aber dicht an der gezeichneten Grenze zu gesperrten Bereichen, geklickt hat, Auflagen angezeigt wurden, die da ja noch nicht sind. Und die gesperrten Bereiche haben ja bei m2f die Mindestabstände schon inkludiert, so das man ggf. nochmal zusätzlich den Abstand vergößern musste um die Meldung "Keine Auflagen" zu erhalten.
      Das habe ich der Dame, die damit anscheinend auch befasst war, erklärt, also sie hat direkt selber am PC mitgemacht, und sie hat das dann auch verstanden und als Fehler eingestuft.
      Jetzt ist es wieder OK, d.h. klickt man außerhalb von markierten Bereichen erhält man auch keine, bzw. nur die zugehörigen Auflagen.
      Ich habe auch die m2f-App und finde die echt gut.
      Ich meine, wenn ich mich informiere, so gut und verhältnismäßig es geht, dann kann ich nichts dafür, wenn ich wegen der Kleinstaaterei in D etwas nicht erfahre.
      Die sollen einfach eine für ALLE gültige bundesweite Regelung schaffen, die nicht von jeder Stadt, Gemeinde, Kommune, Verein, Eigentümer, Strandwart, etc. untergraben, umgangen, angepasst, oder sonst wie geändert werden kann und an die man sich dann sicher und rechtsverbindlich orientieren könnte.
      Das was jetzt ist, also die Kleinstaaterei, ist ein Zustand, den KEINER, selbst mit bestem Willen, ohne Jura-Studium, überblicken kann und der somit immer zu ungewollten "Verstößen" führen wird.
      So wie es mir vor Kurzem quasi auch passiert ist, obwohl ich mich vorher in drei Karten informiert habe, nach denen das Fliegen am Ostsee-Strand erlaubt war, war es das wegen einer Satzung von dem Ort, dann eigentlich doch nicht möglich. Das habe ich aber erst im Nachhinein erfahren.
      M.E. kann doch keiner erwarten, das man sich von allen Städten und Gemeinden, irgendwelche Satzungen, Verordnungen, Erlasse ... besorgt, um evtl. Verbote zu erforschen. Das ist m.E. ein unverhältnismäßiger Aufwand!
      Ich richte mich in Zukunft, so gut es geht und mit gesundem Menschenverstand, nach der Drohnenverordnung!
    • Prinipiell wird es Ländern, Kreisen und Gemeinden zu leicht gemacht, auf die bestehenden Regeln des Bundes noch eins draufzusetzen. Keine höhere Instanz sagt: He he he, was ihr da ausgebrütet habt, geht rechtlich so nicht. Sie machen es einfach und jeder der aus Unwissenheit in die Falle tappt, ist vor Ort erst einmal der Dumme. Welcher Drohnenpilot soll dann bitte irgendwann noch neben den jetzt schon bestehenden Verboten überblicken können, welche Sonderregelungen in Ämtern und Behörden von 16 Bundesländern, 294 Landkreisen, 10.295 Gemeinden und 2.060 Städten zusätzlich noch ausgebrütet wurden, um Drohnen einzuschränken. So etwas kann auch die beste App nicht mehr leisten, zumal man Informationen darüber nur vor Ort bekommt (wenn überhaupt).

      Nichts gegen gegen eine föderalistische Struktur, es ist die beste aller Verwaltungsformen die sich bewährt hat, aber irgendwo sollte dann auch eine Grenze sein, wo der Bund oder zumindest die übergeordneten Landesregierungen mal "halt stopp" sagt, so geht das nicht, das liegt nicht in eurem Zuständigkeitbereich.

      Zumindest ist es bei Bundeswasserstraßen so, dass hier ausschließlich der Bund zuständig ist, aber auch da ist man wieder drauf angewiesen, weil die zuständigen Behörden (WSD, WSV oder WSA) erst eine Genehmigung der zuständigen Landesbehörde sehen will, bevor er eine Genehmigung erteilt. Wie die dann reagiert, wenn es evtl. am Ort des Aufstiegs noch ein Verbot in einer Gemenidesatzung gibt, steht auch in den Sternen... Bundesrepuflick(enteppich).

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    • Jens Wildner schrieb:

      M.E. kann doch keiner erwarten, das man sich von allen Städten und Gemeinden, irgendwelche Satzungen, Verordnungen, Erlasse ... besorgt, um evtl. Verbote zu erforschen. Das ist m.E. ein unverhältnismäßiger Aufwand!
      Ich richte mich in Zukunft, so gut es geht und mit gesundem Menschenverstand, nach der Drohnenverordnung!
      Hier im Thema Bundeswasserstrassen geht es ja auch um einheitliches Bundesrecht.

      Ansonsten muss es halt jeder selbst wissen. Wir bewegen halt a) Luftfahrzeuge mit b) Kameras zur Bildaufzeichnung. Und a) und b) haben voneinander unabhängige weitreichende rechtliche Dimensionen, und dann auch mal eine eigene in Kombination, die nur von der "Drohnenverordnung", sprich LuftVO, gemeinsam nicht ansatzweise alle behandelt werden. Gleiches gilt wie oben geschrieben für Apps, sie können nicht aktuell gehalten werden, oder gar Kommunalsatzungen berücksichtigen. Wäre so eine App tatsächlich denkbar, müsste man ordentlich monatlich für einen solchen Service zahlen.

      Alles andere ist in unserem Föderalismus begründet, wie viele andere uns hier nicht tangierende Bereiche auch.
      Das ist halt so, bleibt auch so, und da hilft es auch nicht und ist wenig zielführend, es hier im Forum dauernd (offtopic) zu thematisieren oder darüber zu schimpfen...

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    • Ich habe leider festgestellt das man in NRW wegen dem Verbot neben einer Bundeswasserstraße zu fliegen, nur einen Antrag stellen kann , der dann auch für Bahnlinien und Bundesstraßen für maximal 2 Jahre gültig ist , bei den Gebühren blicke ich da aber nicht ganz durch 200 bis 350 Euro kann das denn sein ? Ich will ja garnicht über den Rhein oder eine Bundesstraße fliegen, ich will nur den Deichweg Überfliegen, dort mal früh morgens wenn ich alleine dort bin , mich mal von meiner Drohne auf dem Fahrrad verfolgen lassen, ich will nur ein cooles Video machen. Die DMFV Pilot App gibt dazu sogar teilweise ihr ok , dort ist die Bundeswasserstraße eine rote Linie im Fluss, das Ufer würde mich beim fliegen auch mal reizen , gerade jetzt bei niedrigen Wasserständen würde ich auch mal gerne über den leeren Rheinstrand fliegen um solche Filmszenen dann mit in die Videos ein zubauen . Aber für ein oder zwei rein private Videos 200 bis 300 Euro berappen? Da hört für mich der Spaß beim Hobby auf, da gibt es ganz viele andere Sachen die man für soviel Geld bekommt oder machen kann , wenn so ein Antrag maximal 50 Euro kosten würde, dann könnte man sich das ja mal überlegen, aber so bleibt nur die Flucht ins Ausland , also Deutschland kommt für mich zumindest als Reiseland wegen dieser Vorschrift die ja auch viele Küstenabschnitte betrifft nicht mehr in Frage, ob das Sinn und Zweck der Verordnung ist ? Mich kotzt das alles an , ich kann wenn ich meine Drohne im Garten starte und eine gewisse Höhe erreiche den Rhein sehen. Ich bin in meiner Heimat nur ein Zaungast. Danke liebe Regierung.
    • Hallo Fietspad, lass Dir Dein posting doch mal von einem Deutschlehrer Deines Vertrauens gegenlesen, damit die vorhandene Substanz nicht durch mimimi entwertet sondern durch Strukturierung verstärkt wird. Dann an die Zeitung und Abgeordneten damit. Willkommen beim Lobbying.

      Also ein "Ceterum censeo Carthaginem esse delendam" in Richtung LuftVO-neu...
    • Variable Entfernung zur Bundeswasserstraße?

      Guten Abend zusammen!

      Bei aktuellem Niedrigwasser im Rhein kam mir die Frage, inwieweit dadurch die Fluggebiete variieren.

      Wir haben hier am Niederrhein bekanntermaßen sehr große Überflutungsgebiete des Rheins.
      Aktuelle verläuft der Fluss hier teilweise mehrere hundert Meter vom Deich entfernt, bei Hochwasser kommt das Wasser jedoch bis an den Deich heran.

      Wie ist denn die gezogene Grenze bei Flüssen, wie dem Rhein? Variiert diese Grenze oder ist sie irgendwo fest durch die Fahrrinne definiert?

      Darf ich bei Niedrigwasser weiter in Richtung Flussmitte fliegen als bei Hochwasser, da sich ja auch das Wasser zurückzieht?
      Erstreckt sich das Flugverbot bei Hochwasser dementsprechend ab der Wasserlinie gesehen 100m ins Land?

      Das ich im Überflutungsgebiet meist aufgrund von NSG und Vogelschutzgebieten nicht fliegen darf, ist mir klar.
      Von daher ist die Frage erstmal rein theoretisch.

      Mit freundlichen Grüßen
      Thorben