Bundeswasserstraßen --- Sammelthread

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    • Greenhorn89 schrieb:

      Ich trau den beiden da nicht

      Ja, wirklich zuverlässig sind die Apps nicht. Das stimmt. Aber sie geben einen Anhaltspunkt und gepaart mit dem GMV sollte man zurecht kommen.
      Falls Du doch mal in eine Kontrolle gerätst, kann man das wenigstens als Argument vorbringen. Zumal, da wo Du verstärkt mit Kontrollen rechnen mußt, wirst Du wahrscheinlich nicht fliegen dürfen.
      Fly long and prosper.
    • biber schrieb:

      Die gesamte Wasserfläche von Ufer bis Ufer. gilt als Bundeswasserstraße.
      Witzigerweise hat "der Bund" das komplett anders gesehen, als letzten Sommer in Köln der ganze Müll aus den (fast) trockengefallenen Uferbereichen entfernt werden sollte - da war auf einmal nur die Fahrrinne Bundeswasserstraße und der Rest ein Fall für die Stadtreinigung.....
      Hinter jeder Ecke lauern ein paar Richtungen...
    • Greenhorn89 schrieb:

      Ich trau den beiden da nicht, zumal das Ufer nicht immer an der gleichen Stelle ist.

      MrSpok schrieb:

      Ja, wirklich zuverlässig sind die Apps nicht.
      Wisst ihr was zuverlässiger ist? Gesetzestexte.

      Hier auf das Thema Wasserstraße bezogen, worum es hier auch geht:

      Unter § 1 WaStrG steht, was eine Bundeswasserstraße ist und hier gibts weitere Informationen.

      Wenn in der Drohnenverordnung oder sonst wo steht, dass 100m Abstand zu etwas gehalten werden muss, dann gilt das Objekt an sich, also die Bundeswasserstraße. Somit hat man 100m von der Stelle, wo die Wasserstraße anfäng, also dem Ufer, Abstand zu halten.

      Bei der Autobahn hinterfragt ja auch keiner, ob 100m von der linken Spur, dem Mittelstreifen oder dem Randstreifen.

      Punkte wie Rathäuser und ähnliches sind nochmal ein Thema für sich und haben hier im "Bundeswasserstraßen-Sammelthread" nichts verloren.

      Louis08 schrieb:

      Witzigerweise hat "der Bund" das komplett anders gesehen, als letzten Sommer in Köln der ganze Müll aus den (fast) trockengefallenen Uferbereichen entfernt werden sollte - da war auf einmal nur die Fahrrinne Bundeswasserstraße und der Rest ein Fall für die Stadtreinigung.....
      Das Ufer ist da, wo das Wasser beginnt. Wenn nur eine "Fahrrinne" übrig bleibt, so ist die Bundeswasserstraße dementsprechend schmaler bzw. das Ufer kein fester Punkt sondern eine Stelle, die je nach Wasserstand wandert.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Dass nahe Autobahnen fliegen 10000mal gefährlicher ist, ist ein ganz anderes Thema.

      Ja auf der AB sind die Grenzen auch eindeutiger und verschieben sich nicht.
      Im Gegensatz zu den Flüssen kommt ja auch Keiner auf die Idee, in der AB zu baden. ;)
      Bei Zweifeln würde ich aber immer vom ungünstigsten Punkt ausgehen und lieber etwas mehr Abstand halten. Klar, die Bilder sind dann nicht mehr so spektakulär. :whistling:
      Fly long and prosper.
    • Klar. Ich würde auch, wenn es legal wäre, keine Flüsse überfliegen.
      Es gibt nur ein paar wenige Ecken, die ich vielleicht mal von der anderen Seite aus Filmen würde, da käme es auch nicht auf 100m an.
      Bei aller Schwachsinnigkeit dieses Punkts, halte ich mich da besonders genau dran, da irgendwer einen da gar nicht so unwahrscheinlich anschwärzen könnte.
      Wenn man dagegen z.B. in einem Nationalpark fliegt (was ich im Gegensatz zu den Wasserstraßen auch aus Überzeugung nicht tu), fällt das wahrscheinlich niemals auf.
    • Die mittlere Hochwasserline eines Gewässers bildet die Grenze einer Bundeswasserstraße. Das gilt für Seewasserstraßen als auch für Binnenwasserstraßen des Bundes gleichermaßen. Ihr könnt hier jetzt noch herum orakeln bis Neptun aus dem Wasser steigt und euch mit seinem Dreizack in den Hintern piekt 8o Ich arbeite seit 30 Jahren als Redakteur von Karten und Fachbüchern für die See- und Binnenschifffahrt.
    • Greenhorn89 schrieb:

      Darüber nachdenken, wie fas gilt, kann man aber, weil nur in der Fahrrinne Schiffe fahren.
      Dann wären die Diskussionen ja noch bunter. Ans Ufer stellen und 100m weg gehen, das geht... so kann ich die Entfernung messen. Bei der Fahrrinne geht das nicht.

      Ferner ist es Schiffen verboten, im Fahrwasser Anker zu legen. Sprich, ein Schiff muss, um den Anker zu legen, die Fahrrinne verlassen und bleibt trotzdem in der Bundeswasserstraße. Erfordert dieser Bereich dann keinen Schutz?

      MrSpok schrieb:

      Im Gegensatz zu den Flüssen kommt ja auch Keiner auf die Idee, in der AB zu baden. ;)
      Stimmt, baden auf Asphalt ist auch etwas problematisch. Aber nackt rumlaufen, überqueren, überrollt werden und verunglücken und sterben ist sehr wohl möglich.
    • Meiner Meinung nach, ist die Regelung völlig unsinnig, weil du mit einer 300Gramm-Drohne ein 100-Tonnen-Schiff auch mit 50km/h frontal rammen kannst, ohne es im Geringsten zu gefährden.
      Wenn du mit 150km/h Auto fährst, kann dich das Ding enorm gefährden, wenn es vor die Scheibe knallt.

      Und mit Schwimmern hat das ganze 0 zu tun. Es gibt ja kein allgemeines Gewässerverbot. Nur (zu Recht) Naturschutzgebiete und eben Bundeswasserstraßen.
    • Greenhorn89 schrieb:

      weil du mit einer 300Gramm-Drohne ein 100-Tonnen-Schiff auch mit 50km/h frontal rammen kannst, ohne es im Geringsten zu gefährden.

      Du kannst aber die Leute an Bord so irritieren, daß sie beim Ausweichen über Bord gehen. Zumal es Drohnen gibt, die wesentlich schwerer sind.

      Greenhorn89 schrieb:

      Meiner Meinung nach, ist die Regelung völlig unsinnig

      Naja - für mich ist auch jede Regelung unsinnig, die mir in dem Moment Nachteile bringt. ;)
      Hilft halt nur, daran halten und hoffen, daß die Anderen dies auch tun. :whistling:
      Fly long and prosper.
    • biber schrieb:

      Die mittlere Hochwasserline eines Gewässers bildet die Grenze einer Bundeswasserstraße. Das gilt für Seewasserstraßen als auch für Binnenwasserstraßen des Bundes gleichermaßen. Ihr könnt hier jetzt noch herum orakeln bis Neptun aus dem Wasser steigt und euch mit seinem Dreizack in den Hintern piekt 8o Ich arbeite seit 30 Jahren als Redakteur von Karten und Fachbüchern für die See- und Binnenschifffahrt.

      Dann solltest Du doch wissen, dass immer noch "alle Gewässerteile, die mit der Bundeswasserstraße in ihrem Erscheinungsbild als natürliche Einheit anzusehen sind", dazugehören - und noch einiges mehr.
      Da muss ich auch nicht orakeln, sondern nur (mal wieder) §1 WaStrG anführen.

      Bedeutet bei Binnengewässern: Mindestens alles von Ufer zu Ufer ist dazuzurechnen. Ob man das selbst für sinnvoll hält, ist dabei genau so relevant, wie das textile Behältnis eines ortsüblichen Getreides, das im Herstellungsland der meisten unserer Drohnen umfällt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von skyscope ()

    • @Greenhorn89 Vieles erscheint unsinnig, aber es gibt nun mal Gesetze und Festlegungen. Selbst die Nordsee verkleinert sich bei Ebbe (Niedrigwasser) kilometerweit, aber die Abgrenzung zur Bundeswasserstraße wird davon nicht tangiert. Es ist und bleibt die mittlere Hochwasserlinie. So gilt auch für die Bundeswasserstraßen in MV und BRB, die im Winter gar nicht befahren werden können weil die Schleusen geschlossen sind, es bleibt trotzdem eine Bundeswasserstraße, genau wie auch eine zeitlich gesperrte Autobahn oder eine Bundesstraße trotzdem ein Bundesverkehrsweg bleibt.

      @skyscope... soweit wollte ich gar nicht ausholen, weil es in diesem Sammelthread schon mehrfach genannt wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • @Feen Möglicherweise ist dieser Modellflugplatz genehmigt und sicherlich haben sie auch Auflagen, die dort zu beachten sind, wenn er tatsächlich so dicht am Rhein oder an Industrieanlagen liegt. Ich habe aber keine Ortskenntnisse darüber.

      dmfv.aero/files/DMFV_Hinweise_Erteilung_AE.pdf

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von biber ()

    • Modellflugplätze haben einige Sonderrechte. Dort darf unter bestimmten Auflagen ja auch ohne Kenntnisnachweis höher als 100m und schwerer als 2Kg geflogen werden.
      Die Piloten auf den Modellflugplätzen sind auch nicht die wegen denen das Drohnengesetz kommen musste. Die wussten sich Jahrzehnte lang auch ohne dieses Gesetz zu benehmen. Die fliegen AUF dem Flugplatz, und nicht drum herum. Deswegen haben die einen Platz, sonst bräuchten die den nicht. Wenn es vorgekommen wäre dass Modellflugzeuge vom Modellflugplatz aus in die Stromleitungen geflogen wären, dann hätte man den Platz sicher auch vor dem Drohnengesetz schon dicht gemacht.
      Soll man jetzt den Modellfliegern die Plätze still legen, weil wegen der Drohnen die nicht auf deren Plätzen fliegen ein neues Gesetz kommen musste? - Die leiden schon genug unter den Drohnen, das wäre dann die Krönung.

      Bei uns teilen sich übrigens Modellflieger Verein und Segelflugplatz eine Wiese.