skyscope schrieb:
Es ist in erster Linie eine Frage der Versicherung, die von den LFB i.d.R. geprüft wird. Läuft die über die Privathaftpflicht, bekommt man keine Ausnahmeerlaubnis.
Gruß aus der Nordheide
GThomas
- Meine Flugmodelle/Drohnen werden ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen -
GThomas
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